Trikes: Alles Wissenswerte über die Dreiräder
Welche Führerscheinklasse benötigt man? Genügt der Autoführerschein? Ist ein Helm Pflicht und ein Sicherheitsgurt erforderlich? ADAC Clubjuristen beantworten Fragen rund um Trikes.
Schutzkleidung ist sinnvoll
Vor der Fahrt: Fahrerlaubnisklasse prüfen
Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht
Definition: Was ist ein Trike?
Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert.
Welchen Führerschein braucht man?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt. Mit den Motorradführerscheinen dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.
Reicht der Autoführerschein?
Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem Pkw-Führerschein zugeordnet: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.1.2013 erworben hat, darf daher auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Helm, Gurt, Sitz, Haltegriff: Was gilt?
Für die Frage nach Helmpflicht, Sicherheitsgurt, Sitzausgestaltung und Haltegriffen muss zwischen kraftradähnlichem und einem Pkw-ähnlichen Aufbau des Trikes unterschieden werden:
Aufbau einem Kraftrad ähnlich
Befestigung und Abmessung der Sitzbank muss wie bei einem Kraftrad ausgeführt sein
separate Fußrasten für Fahrzeugführer und Beifahrer sind erforderlich
für Beifahrer sind Haltegriffe anzubringen
eine gesetzliche Helmtragepflicht (für offene Trikes) besteht
Sicherheitsgurte sind nicht vorgeschrieben, da sie aufgrund der fehlenden Verformungszone und des offenen Aufbaus nicht sinnvoll wären
Aufbau einem Pkw mit geschlossener Karosserie ähnlich
die Sitze müssen entsprechend ausgebildet sein
Sicherheitsgurte sind wie bei einem Pkw erforderlich
Schutzhelm muss nicht getragen werden
Aufbau einem Pkw mit offener Karosserie ähnlich
Sicherheitsgurte und Sitze sind wie bei einem Pkw auszuführen
für den Fahrzeuglenker und seinen Beifahrer müssen entweder Trittbretter von ausreichender Größe oder Fußrasten vorhanden sein
Warndreieck, Verbandskasten: Was gilt?
Bei Trikes müssen Warndreieck und Verbandskasten mitgeführt werden.