Motorradführerschein: Das bedeuten die Klassen A, A1, A2 und AM
Beim Motorradführerschein-Erwerb kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Das sind die Möglichkeiten – und so alt muss man für die verschiedenen Varianten sein.
Der Stufenführerschein berechtigt zunächst für die leistungsreduzierte Klasse A2
Nach zwei Jahren ist der Erwerb der Klasse A möglich
Direkteinstieg in die Klasse A nur mit Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit 44 kW oder mehr
Welche Krafträder mit welcher Klasse gefahren werden dürfen
A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
AM |
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¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Mindestalter für die Führerscheinklassen
AM¹ | 16 Jahre |
A1 | 16 Jahre |
A2 | 18 Jahre |
A |
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¹ Erfahren Sie mehr zur Herabsetzung des Mindestalters in Deutschland - AM mit 15
Wer ein Mofa (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) fahren will, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig. Es ist jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitzuführen. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.
Prüfung bei Klassenerweiterung

Wer schon einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann diesen auf die nächsthöhere Stufe erweitern. Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Dann benötigt man nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung.
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. Er oder sie braucht dann eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl.
Probezeit und Gültigkeit des Führerscheindokuments
Probezeit | Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft. |
Gültigkeit des Führerscheindokuments |
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