Personenbeförderungsschein: Wer ihn braucht, wie man ihn bekommt
Ob Taxifahrerin, Krankentransportfahrer oder Chauffeurin: Menschen, die geschäftsmäßig Fahrgäste transportieren, benötigen den Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein.
Personenbeförderungsschein für gewerblich Fahrende Pflicht
Es gibt ein gesetzliches Mindestalter
P-Schein kostet bis zu 300 Euro
Wer privat Auto fährt, kann – je nach Fahrzeug – meist bis zu vier weitere Menschen mitnehmen. Wer allerdings Personen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit fahren möchte, darf das nicht ohne Weiteres – egal ob er angestellt oder selbstständig tätig ist. Denn dann arbeitet der Fahrer im Fahrgastbetrieb und braucht eine offizielle Erlaubnis: den Personenbeförderungsschein.
P-Schein: Pflicht für gewerbliche Fahrer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte. So steht es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Man braucht ihn für folgende Tätigkeiten:
Taxifahren
Entgeltliches Fahren von Mietwagen und Limousinen
Pkw-Fahren im Linienverkehr
Fahren von Krankenwagen
Für den Transport von Menschen mit Behinderung
Schülerinnen- und Schülerverkehr
Achtung: Die Klasse D oder D1 (Busführerschein) ersetzt den Personenbeförderungsschein grundsätzlich nicht. Bei Taxis ist daher immer der Personenbeförderungsschein notwendig. Fahrer von Krankenkraftwagen der Bundeswehr oder des Katastrophenschutzes benötigen allerdings keinen P-Schein.
Gewerbliche Personenbeförderung: Das gilt
Wer die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in § 48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sind. Das Mindestalter für die Beantragung eines P-Scheins liegt bei 21 Jahren (Ausnahme: Krankentransporte sind ab 19 Jahren erlaubt).
Diese Dokumente und Unterlagen sind erforderlich
Personalausweis oder Reisepass
Fahrerlaubnis, die in Deutschland anerkannt ist (EU-Kartenführerschein)
Führerschein der Klasse B, gültig seit mindestens 2 Jahren
ärztliches Zeugnis
qualifiziertes ärztliches Gutachten der geistigen und körperlichen Eignung
augenfachärztliches Gutachten
polizeiliches Führungszeugnis der Belegart “O”
für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
für Taxis: Fachkundeprüfung
Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann den Personenbeförderungsschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde seines Wohnsitzes beantragen, und zwar persönlich vor Ort. Es müssen einige Formulare unterschrieben werden.
Die Bearbeitung des Antrags dauert dann etwa vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit prüft die Fahrerlaubnisbehörde unter anderem den Punktestand des Antragstellers beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Denn: Je mehr Punkte eingetragen sind, umso unwahrscheinlicher ist die Ausstellung des P-Scheins. Eine gesetzliche Höchstanzahl gibt es zwar nicht. Als Faustregel gilt aber, dass der Antrag bei fünf Punkten und mehr meist abgelehnt wird.
Gültigkeit: Nach fünf Jahren verlängern
Wurde der Antrag bewilligt, wird der P-Schein zunächst für fünf Jahre ausgestellt. Danach kann man ihn verlängern, muss aber noch einmal Sehtest und Führungszeugnis vorlegen. Abgelehnt wird die Verlängerung möglicherweise, wenn Geldstrafen wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz vorliegen.
Fahrerinnen und Fahrer ab 60 Jahren müssen zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten einreichen, um die Fahrtüchtigkeit nachzuweisen. Wer den Personenbeförderungsschein nach fünf Jahren nicht verlängert, verliert die Erlaubnis.
Kosten: 300 Euro für den P-Schein
Je nach Region und Verwaltungsaufwand müssen Antragsteller eine Reihe von Gebühren bezahlen. Beim Antrag fallen bereits zwischen 40 und 50 Euro an. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro, die ärztlichen Bescheinigungen und Gesundheitsprüfungen zwischen 80 und 150 Euro. Wer ein Passfoto braucht, muss dafür etwa 10 bis 15 Euro bezahlen. Insgesamt kann der Personenbeförderungsschein bis zu 300 Euro teuer werden.
Ohne P-Schein droht Bußgeld
Wer Menschen ohne Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung gewerblich mitnimmt, handelt verkehrsordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Dieselbe Strafe droht, wenn der Halter eines Fahrzeugs zulässt, dass ein Fahrer den Wagen ohne gültigen P-Schein zur Personenbeförderung nutzt.
Ein Fahrer, der den P-Schein nicht dabei hat oder nicht vorzeigen möchte, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Wem die allgemeine Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung entzogen wird, muss den Schein unverzüglich bei der entsprechenden Behörde abgeben. Sonst drohen 25 Euro Verwarnungsgeld.
Text: Sandra Michel