Führerscheinklassen im Überblick

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Von Kristina Benecke, Christina Köpke

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Die Rückseite eines Führerscheins mit den einzelnen Führerscheinklassen
Was darf man mit welcher Führerscheinklasse fahren? Alle Informationen auf einen Blick© Bundesdruckerei GmbH [M]

Alle Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad im Überblick. Welche Klasse Sie für welches Kraftfahrzeug brauchen.

  • B-Klassen: Für Pkw und kleine Anhänger

  • C-Klassen: Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen

  • A-Klassen: Für Zweiräder aller Art

Broschüre: Klassen, Befristung, Umtausch

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Broschüre: Der EU-Führerschein
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Pkw-Führerschein und Pkw mit Anhänger

Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.

Motorrad-Führerschein, Trike und Quad

Ein Mann auf seinem Motorrad während der Fahrt
Zweiradklassen gibt es einige: AM für Roller, A1 bis 125cm³, dann folgt A2 und für die ganz großen Maschinen die Klasse A© Shutterstock/bullet74

Wer mit einem Motorrad, Roller, Trike oder Quad unterwegs sein will, der benötigt eine der folgenden vier Klassen: A, A1, A2 und AM. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 darf man Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein fahren.

Lkw-Führerschein und Lkw mit Anhänger

Ein weißer 7,5 Tonner LKW während der Fahrt
Voraussetzung für eine Lkw-Fahrerlaubnis ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B© stock.adobe.com/LVDESIGN

Die Lkw-Fahrerlaubnisklassen tragen den Buchstaben C. C1 steht für kleine Lkw mit mehr als 3500 kg aber weniger als 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. In der Kombination mit dem Buchstaben E darf man auch Anhänger über 750 kg ziehen.

Bus-Führerschein

Wer einen Bus führen will, benötigt einen Führerschein der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen.

Traktor-Führerschein

Die Klassen L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen. Diese braucht man zum Beispiel, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht und man keinen passende Lkw-Führerschein hat.

Das gilt für Mofas und E-Scooter

Mofa stehend von der Seite
Ein Mofa fährt nicht schneller als 25 km/h© stock.adobe.com/toutouchien02440

Zum Fahren eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) braucht man keine "echte" Fahrerlaubnis. Man muss aber eine sogenannte Prüfbescheinigung dabei haben. Wer bereits einen Führerschein hat, braucht keine Prüfbescheinigung. Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h. Wer Mofa fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein.

Für E-Scooter braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Um einen Elektro-Tretroller zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein.

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Personenbeförderung & Berufskraftfahrer

Bei allen Fahrerlaubnisklassen geht es um die Berechtigung, das konkrete Fahrzeug oder Gespann fahren zu dürfen. Wer entgeltlich oder geschäftlich fährt – zum Beispiel als Berufskraft-, Bus- oder Taxifahrer – muss zusätzliche Regeln beachten. Gegebenenfalls braucht man einen Personenbeförderungsschein oder die Berufskraftfahrerqualifikation.