Anhängelast: Was beim Fahren mit Anhänger zu beachten ist

Anhängelast: Nicht jedes Fahrzeug darf schwere Wohnwagen ziehen
Anhängelast: Nicht jedes Fahrzeug darf schwere Wohnwagen ziehen© ADAC/Ralph Wagner

Wer einen schweren Anhänger ziehen will, braucht ein Auto mit hoher Anhängelast. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Modelle sich besonders gut eignen, lesen Sie hier.

  • Die besten Zugfahrzeuge aller Fahrzeugklassen

  • Alle Infos zu Anhängelast und Zug-Gesamtgewicht

Bevor man einen Hänger an den Haken nimmt, gilt der erste Blick immer zuerst den Fahrzeugpapieren. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein) sowie in den CoC-Papieren ist die maximale Anhängelast des Fahrzeugs ausgewiesen.

Ist dagegen ein Neuwagenkauf geplant, sollten die technischen Daten in den Prospekten genau gecheckt werden. Denn je nach Motorisierung, Getriebe- und Antriebsart (Allrad) sowie Ausstattung kann die zulässige Anhängelast sogar bei ein und demselben Modell erheblich variieren.

Gebremst oder ungebremst?

Kleine "Baumarktanhänger" dürfen von den meisten Autos gezogen werden © ADAC/Ralph Wagner

Es wird unterschieden zwischen "gebremst" und "ungebremst". Ungebremste Anhänger ziehen als "Leichtanhänger" oft Motorräder oder kleine Boote. Auch die "Baumarktanhänger", mit denen der Gartenabfall entsorgt oder der Rasenmäher zur Reparatur gebracht wird, zählen häufig dazu. Große Boots- oder Kfz-Anhänger wie auch Wohnwagen oder Yacht-Trailer sind meist mit eigener Bremse (Auflaufbremse) ausgestattet und dürfen daher schwerer sein. In Deutschland müssen nur Pkw-Anhänger mit über 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht eine Auflaufbremse haben.

Das Zug-Gesamtgewicht ist entscheidend

Wichtig: Nicht nur die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeugs ist entscheidend. Immer mehr Fahrzeuge haben in den Fahrzeugpapieren einen Zusatzeintrag, der das Zug-Gesamtgewicht des Gespanns limitiert – das liegt oft unter dem Wert, der sich rein rechnerisch ergibt, wenn man das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dessen maximale Anhängelast addiert. Nutzt man also die Anhängelast komplett aus, darf man das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen.

Grund: Das Gespann muss in der Lage sein, an einem Berg mit zwölf Prozent Steigung in fünf Minuten fünfmal anzufahren, ohne dass ein Bauteil am Fahrzeug versagt. Zusätzlich müssen das Fahrwerk und die Bremsen des Zugfahrzeugs für eine sichere Führung des Gespanns ausgelegt sein.

Nicht jedes Auto eignet sich als Zugfahrzeug

Gute im Gelände, gut als Zugfahrzeug: Die Mercedes G-Klasse © Mercedes

Dass ein kleiner Fiat Panda oder ein sparsam motorisierter Opel Corsa mit einem schweren Pferdeanhänger oder einem großen Wohnwagen überfordert sind, dürfte jedem klar sein. Doch auch ein großer SUV oder ein PS-starker Pkw ist nicht automatisch als Zugmaschine geeignet. Es gibt durchaus beträchtliche Unterschiede: Ein Lexus UX als Kompakt-SUV darf zum Beispiel maximal 750 Kilogramm ziehen, während der 400 PS starke Elektro-SUV Jaguar i-Pace gar keine Anhängelast hat. Ein BMW X5 Diesel oder eine Mercedes G-Klasse kommen dagegen auf satte 3500 Kilo Anhängelast.

Wie hoch die Anhängelast beim jeweiligen Wunschmodell ist, können Sie der unten stehenden Liste entnehmen. Aufgeführt sind in Deutschland relevante Modellreihen und davon jeweils die Motorisierung mit der niedrigsten maximalen Anhängelast (gebremst) und die mit der höchsten. Falls vorhanden, ergänzt ein Modell mit alternativem Antrieb die Auswertung.

Alle technischen Daten zu jeder aktuellen Modellreihe und auch zu bereits eingestellten Fahrzeugen finden Sie im ADAC Autokatalog.

Abreißsicherung: Wann ist sie nötig?

Die Abreißsicherung (rotes Kabel) sollte besser an einer Öse am Fahrzeug befestigt werden © ADAC

Gebremste Anhänger müssen mit dem Auto mit einem Abreißseil verbunden werden. Es löst die Bremse des Anhängers aus, wenn sich der Anhänger vom Fahrzeug trennt und muss an einer separaten Öse oder Lasche am Fahrzeug eingehängt sein. Sind Öse oder Lasche am Auto nicht vorhanden, ist in Deutschland ein Überstreifen über die Anhängerkupplung zulässig, aber aus Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen.

In den Niederlanden, Österreich und in der Schweiz müssen auch ungebremste Anhänger mit (Stahl-) Seil oder Kette so gesichert werden, dass sich der Anhänger vom Fahrzeug nicht trennen kann. Ein bloßes Überstreifen des Abreiß- oder Sicherungsseils über die Anhängerkupplung ist in diesen Ländern nicht zulässig und mit teils hohen Bußgeldern belegt, eine Öse oder Lasche an einem festen Teil des Zugfahrzeugs sind also zwingend erforderlich. Hier finden Sie alle Details zu den Bestimmungen im benachbarten Ausland.

Anhängelast bei Elektroautos

Das Tesla Model X ist eines der wenigen E-Autos mit Anhängelast © Tesla

Wurden anfangs für die meisten E-Fahrzeuge keine Anhängervorrichtungen angeboten, ist hier ein erfreulicher Trend festzustellen. Es gibt immer mehr Elektroautos, die Anhänger ziehen dürfen. Der VW ID.4 etwa in der sportlichen GTX-Ausführung ist mit 1200 Kilogramm Anhängelast gelistet, ein Mercedes EQA 300 mit 1800 und ein Tesla Model X mit bis zu 2268 Kilogramm. Ein Ford Mustang Mach-E darf dagegen nur 750 Kilo an den Haken nehmen.

Für manche E-Fahrzeuge wie zum Beispiel das Tesla Model S oder den VW ID.3 ist zumindest die Montage einer Anhängerkupplung erlaubt, wenn man sie ausschließlich für den Fahrradtransport einsetzt.

Hier finden Sie weitere Infos zu Elektroautos im Anhängerbetrieb.

Plug-in-Hybrid und Gasautos

Da Erdgas- und Flüssiggasautos (CNG und LPG) einen sehr geringen Marktanteil haben, gibt es auch entsprechend wenig Auswahl bei Zugfahrzeugen. Gerade einmal zehn Modelle zwischen 11.000 Euro (Dacia Sandero LPG mit 1100 Kilo Anhängelast) und 47.000 Euro (Audi A5 g-tron mit 1500 Kilo) werden angeboten.

Mehr Möglichkeiten hat, wer mit einem Plug-in-Hybrid liebäugelt. Hier sind in allen relevanten Klassen Modelle mit oft sehr guten Zugwageneigenschaften zu haben. Beispiele: Ein Volvo V90 Recharge darf 2100 Kilo ziehen, ein Audi Q7 genau wie ein Land Rover Defender 3500 Kilogramm.

Weitere hilfreiche Tipps des ADAC

  • Ein Gespann fährt sich stabiler, wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als die Anhängelast.

  • Die Ausschöpfung der zulässigen Stützlast vermindert die Schlingerneigung.

  • Beachten Sie die Regeln für die Gespannzulassung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gespanne in Deutschland auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen 100 km/h statt 80 km/h fahren.

  • Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne.

  • Prüfen Sie das Zug-Gesamtgewicht auf einer Waage, die sich vereinzelt bei Prüfdiensten, Lkw-Höfen, Speditionen, Baustoffhandlungen oder Entsorgungsunternehmen finden.

  • Im Ausland sind die Strafen für Gewichts- und Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr viel höher als in Deutschland; die Weiterfahrt kann zudem untersagt werden.

  • Beachten Sie die Vorschriften zur Anbringung von Sicherungs- oder Abreißseil in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz.

Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technik Zentrum

Jochen Wieler
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