Anhängelast: Was beim Fahren mit Anhänger zu beachten ist
Wer einen schweren Anhänger ziehen will, braucht ein Auto mit hoher Anhängelast. Was Sie dabei beachten müssen und welche Modelle sich besonders gut als Zugfahrzeug eignen, lesen Sie hier.
Die besten Zugfahrzeuge aller Fahrzeugklassen
Alle Infos zu Anhängelast und Zuggesamtgewicht
Maximale Anhängelast in Fahrzeugschein und CoC-Papieren
Was bezeichnet man als Anhängelast?
Wer einen Anhänger ziehen möchte, muss sich im Klaren sein, dass dieser ein gewisses Gewicht mitbringt. Das Zugfahrzeug muss dem gewachsen sein, sprich für ein hohes Zusatzgewicht an der Anhängerkupplung ausgelegt sein. Die Anhängelast bezeichnet die maximale Masse (in Kilogramm), die ein Zugfahrzeug ziehen darf.
Sie ist je nach Modell unterschiedlich groß, aber bei allen Autos begrenzt: Manche Fahrzeuge dürfen gar nichts ziehen, andere wiederum bis zu 3,5 Tonnen. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Gewicht des Anhängers, wobei die Stützlast sogar als "Aufliegelast" dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
Die Höhe der Anhängelast hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel spielen Motorleistung, Getriebe, Bremsen und die Konstruktion des Fahrzeugs eine Rolle.
Bevor man einen Hänger an den Haken nimmt, gilt der erste Blick also immer zuerst den Fahrzeugpapieren. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie in den CoC-Papieren ist die maximale Anhängelast des Fahrzeugs ausgewiesen.
Ist dagegen ein Neuwagenkauf geplant, sollten Sie die technischen Daten in den Prospekten genau checken. Denn je nach Motorisierung, Getriebe- und Antriebsart (Allrad) sowie Ausstattung kann die zulässige Anhängelast sogar bei ein und demselben Modell erheblich variieren.
Anhängelast: Gebremst oder ungebremst?
Bei Anhängern wird zwischen gebremst und ungebremst unterschieden. Ungebremste Anhänger ziehen als "Leichtanhänger" oft Motorräder oder kleine Boote. Auch die "Baumarktanhänger", mit denen der Gartenabfall entsorgt oder der Rasenmäher zur Reparatur gebracht wird, zählen häufig dazu.
Große Boots- oder Kfz-Anhänger wie auch Wohnwagen oder Yacht-Trailer sind meist mit eigener Bremse (Auflaufbremse) ausgestattet und dürfen daher schwerer sein. In Deutschland müssen nur Pkw-Anhänger mit über 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht eine Auflaufbremse haben.
Anhängelast im Fahrzeugschein
Die Info, wie hoch die zulässige Anhängelast für Ihr Fahrzeug ist, finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem Fahrzeugschein. Unter der Ziffer O.1 steht die technisch zulässige Anhängelast gebremst in Kilogramm, unter der Ziffer O.2 die technisch zulässige Anhängelast ungebremst in Kilogramm.
Wer noch den alten Fahrzeugschein hat, findet die zulässige Anhängelast unter Ziffer 28 (gebremst) und 29 (ungebremst).
Wo steht das zulässige Gesamtgewicht?
Um das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs herauszufinden, genügt ebenfalls ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die Angabe steht im Feld F.2 (im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 15). Beim Anhänger verhält es sich gleichermaßen: Sein zulässiges Gesamtgewicht findet sich in dessen Fahrzeugschein im gleichen Feld.
Ein zulässiges Gespanngewicht steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Zugfahrzeugs in den Bemerkungen, falls es vom zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeug plus der zulässigen Anhängelast abweicht.
Das Zuggesamtgewicht ist entscheidend
Wichtig: Nicht nur die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeugs ist entscheidend. Immer mehr Fahrzeuge haben in den Fahrzeugpapieren einen Zusatzeintrag, der das Zuggesamtgewicht des Gespanns limitiert – das liegt oft unter dem Wert, der sich rein rechnerisch ergibt, wenn man das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dessen maximale Anhängelast addiert. Nutzt man also die Anhängelast komplett aus, darf man das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen.
Grund: Das Gespann muss in der Lage sein, an einem Berg mit zwölf Prozent Steigung in fünf Minuten fünfmal anzufahren, ohne dass ein Bauteil am Fahrzeug versagt. Zusätzlich müssen das Fahrwerk und die Bremsen des Zugfahrzeugs für eine sichere Führung des Gespanns ausgelegt sein.
Nicht jedes Auto ist ein gutes Zugfahrzeug
Dass ein kleiner Fiat Panda oder ein sparsam motorisierter Opel Corsa mit einem schweren Pferdeanhänger oder einem großen Wohnwagen überfordert ist, dürfte jedem klar sein. Doch auch ein großes SUV oder ein PS-starker Pkw ist nicht automatisch als Zugmaschine geeignet. Es gibt durchaus beträchtliche Unterschiede: Ein Lexus UX als Kompakt-SUV darf zum Beispiel maximal 750 Kilogramm ziehen, während das Elektro-SUV Honda e:Ny1 gar keine Anhängelast hat. BMW X5 Diesel und Mercedes G-Klasse kommen dagegen auf satte 3500 Kilo Anhängelast.
Wie hoch die Anhängelast beim jeweiligen Wunschmodell ist, können Sie der unten stehenden Liste entnehmen. Aufgeführt sind in Deutschland relevante Modellreihen und davon jeweils die Motorisierung mit der niedrigsten maximalen Anhängelast (gebremst) und die mit der höchsten. Falls vorhanden, ergänzt ein Modell mit alternativem Antrieb die Auswertung.
Tabelle Anhängelasten Pkw
Alle technischen Daten zu jeder aktuellen Modellreihe und auch zu bereits eingestellten Fahrzeugen finden Sie im ADAC Autokatalog oder über die ADAC Autosuche.
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Abreißsicherung: Wann ist sie nötig?
Gebremste Anhänger müssen mit dem Auto mit einem Abreißseil verbunden werden. Es löst die Bremse des Anhängers aus, wenn sich der Anhänger vom Fahrzeug trennt und muss an einer separaten Öse oder Lasche am Fahrzeug eingehängt sein. Sind Öse oder Lasche am Auto nicht vorhanden, ist in Deutschland ein Überstreifen über die Anhängerkupplung zulässig, aber aus Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen.
In den Niederlanden, Österreich und in der Schweiz müssen auch ungebremste Anhänger mit (Stahl-)Seil oder Kette so gesichert werden, dass sich der Anhänger vom Fahrzeug nicht trennen kann. Ein bloßes Überstreifen des Abreiß- oder Sicherungsseils über die Anhängerkupplung ist in diesen Ländern nicht zulässig und mit teils hohen Bußgeldern belegt, eine Öse oder Lasche an einem festen Teil des Zugfahrzeugs ist also zwingend erforderlich. Hier finden Sie alle Details zu den Bestimmungen im benachbarten Ausland.
Stützlast für Anhänger
Wer mit seiner Anhängerkupplung einen Wohnwagen oder einen anderen Anhänger ziehen möchte, muss sich unter anderem auch mit dem Thema Stützlast beschäftigen. Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Für sie darf weder die angegebene zulässige Stützlast für die Anhängerkupplung und die Zugeinrichtung des Zugfahrzeugs noch die des Herstellers selbst überschritten werden.
Anhängelast bei Elektroautos
Wurden anfangs für die meisten E-Fahrzeuge keine Anhängervorrichtungen angeboten, ist hier ein erfreulicher Trend festzustellen. Es gibt immer mehr Elektroautos, die Anhänger ziehen dürfen. Der VW ID.4 etwa in der sportlichen GTX-Ausführung ist mit 1200 Kilogramm Anhängelast gelistet, ein Mercedes EQA 300 mit 1800 und ein Tesla Model X mit bis zu 2300 Kilogramm. Ein Ford Mustang Mach-E darf je nach Ausführung 750 Kilo oder 1500 Kilo (Extended Range) an den Haken nehmen.
Für manche E-Fahrzeuge ohne Anhängelast ist zumindest die Montage einer Anhängerkupplung erlaubt, wenn man sie ausschließlich für den Fahrradtransport einsetzt.
Mehr zum Thema E-Autos und Anhänger finden Sie hier:
Plug-in-Hybride als Zugwagen
Oft mehr Möglichkeiten hat, wer mit einem Plug-in-Hybrid liebäugelt. Hier sind in allen relevanten Klassen Modelle mit oft sehr guten Zugwageneigenschaften zu haben. Beispiele: Ein Volvo V90 T6 darf 2100 Kilo ziehen und ein Audi Q7 Plug-in-Hybrid 2800 Kilogramm.
Weitere hilfreiche Tipps des ADAC
Ein Gespann fährt sich stabiler, wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als die Anhängelast.
Die Ausschöpfung der zulässigen Stützlast vermindert die Schlingerneigung.
Beachten Sie die Regeln für die Gespannzulassung: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gespanne in Deutschland auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen 100 km/h statt 80 km/h fahren.
Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne.
Prüfen Sie das Zuggesamtgewicht auf einer Waage, die sich vereinzelt bei Prüfdiensten, Lkw-Höfen, Speditionen, Baustoffhandlungen oder Entsorgungsunternehmen finden.
Im Ausland sind die Strafen für Gewichts- und Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr viel höher als in Deutschland, die Weiterfahrt kann zudem untersagt werden.
Beachten Sie die Vorschriften zur Anbringung von Sicherungs- oder Abreißseil in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz.
Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technik Zentrum