Sicherungsseil bei Anhängern im Ausland

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In den Niederlanden, Österreich und der Schweiz müssen Autofahrer auch beim Fahren mit einem ungebremsten Anhänger diesen mit einer zusätzlichen Sicherungsverbindung (z.B. Sicherungsseil oder Kette) absichern. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

In Deutschland müssen Sie lediglich Anhänger mit Auflaufbremse mit einem Abreißseil sichern. Dabei handelt es sich um ein ummanteltes, dünnes Stahlseil von ca. 100 Zentimetern Länge mit einem speziellen Karabinerhaken. Anhänger über 750 Kilo fallen automatisch unter die Kategorie „gebremst“ und müssen gesichert werden. Für ungebremste Anhänger bis 750 Kilo brauchen Sie kein Sicherungsseil. Der ADAC empfiehlt jedoch, auch in Deutschland ungebremste Anhänger zusätzlich mit einem stabilen Sicherungsseil am Fahrzeug zu fixieren.

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Die Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sind in Österreich, den Niederlanden und der Schweiz unterschiedlich geregelt. Auch die Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften fallen in jedem Land anders aus.

Niederlande

Nach den niederländischen Vorschriften benötigen ungebremste Anhänger eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt.

Für größere Anhänger mit eigener Bremse ist eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch "Abreißseil" oder „Handreißbremskabel“) vorgeschrieben.  Hierbei handelt es sich um ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers. Löst sich der Anhänger vom Zugfahrzeug, zieht dieses Kabel die Bremse des Anhängers an und reißt anschließend ab.

Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, dass sie nicht abrutschen können. Nicht ausreichend ist es, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen!

Verstöße gegen die Vorschrift werden mit Bußgeldern bis zu 230 Euro geahndet.

Österreich

Ungebremste Anhänger benötigen nach den österreichischen Vorschriften ebenfalls eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Sicherungsseil oder -kette) mit dem Zugfahrzeug.

Spezielle Regelungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor. Der ADAC empfiehlt das Seil gegen ein Abrutschen zu sichern, vorgeschrieben ist das in Österreich allerdings nicht.

Verstöße gegen die Vorschrift führen zu einem Bußgeld von bis zu 100 Euro. Das Bußgeld droht hierbei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Fahrzeughalter.

Schweiz

Die Schweizer Vorschriften sehen vor, dass auch bei ungebremsten Anhängern eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich ist.

Die Sicherheitsverbindung muss mit einem festen Teil des Fahrzeugs verbunden sein, zum Beispiel an der Anhängerkupplung oder an einer Öse am Fahrzeug.

Nach Auskunft der zuständigen schweizerischen Behörde gilt bei abnehmbaren Anhängerkupplungen Folgendes:

Verfügt die abnehmbare Anhängerkupplung bereits über eine integrierte Öse, so darf das Sicherungsseil auch daran befestigt werden. Fehlt eine solche integrierte Öse, wird auch die Sicherung durch Anbringung an einer so genannten „Hollandöse“ ausnahmsweise geduldet, wenn eine anderweitige Sicherung des Sicherungsseils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist. 

Verstöße gegen die Vorschrift werden mit Bußgeldern zwischen 500 und 600 Schweizer Franken geahndet.

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