Abreiß- oder Sicherungsseil bei Anhängern im Ausland

In europäischen Staaten wie Österreich und der Schweiz sind Anhänger mit einer zusätzlichen Verbindung – etwa Abreiß- oder Sicherungsseil – abzusichern. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Das sind die Regeln.
Für diese Sicherung des Anhängers werden in den nachfolgend genannten Ländern unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, zum Beispiel Sicherungsseil, Abreißleine, Losreißvorkehrung, Sicherheitsvorkehrung, Reißbremsvorkehrung, Kabel, Kette, Seil und Fangseil.
Entscheidend für die Bestimmungen ist, ob es sich um einen gebremsten oder um einen ungebremsten Anhänger handelt:
Gebremste Anhänger haben ein Abreißseil. Es löst bei einer Trennung des Anhängers vom Zugfahrzeug die Bremse des Anhängers aus und reißt danach gezielt ab.
Ungebremste Anhänger haben ein Sicherungsseil oder eine Sicherungskette. Es bzw. sie soll dafür sorgen, dass sich der Anhänger auch nach dem Abspringen vom Kugelkopf nicht vom Zugfahrzeug lösen kann.
Die Empfehlung des ADAC
Für das Sicherungsseil und dessen Schäkel zur Anbringung für ungebremste Anhänger sollte die Bruchlast etwa das Einfache bis Doppelte des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, also in der Regel 750 bis 1500 daN.
Vorschriften in Deutschland
Hierzulande müssen nur Pkw-Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht mit einer Auflaufbremse ausgestattet und zusätzlich mit einem Abreißseil gesichert werden. Das ist in der Regel ein dünnes, ummanteltes Stahlseil mit einer Länge von 100 cm, ausgerüstet mit einem speziellen Karabinerhaken. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Abreißseils durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung des Zugfahrzeugs vorzunehmen, damit das Abreißseil nicht versehentlich vom Kugelhals abrutschen kann.
Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten, wenn sie am Fahrzeugheck möglichst mittig angebracht sind. So soll beim Lösen des Anhängers von der Anhängerkupplung die Bremse des Anhängers auslöst werden, danach reißt das Abreißseil vom Zugfahrzeug ab.
Das gilt auch für alle europäischen Länder.
Ist es nicht möglich, das Abreißseil an einer Öse oder in einer Schlaufe am Fahrzeugrahmen zu befestigen, genügt es in Deutschland, das Abreißseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.
Für ungebremste Anhänger bis 750 kg ist keine Art von zusätzlicher Sicherung vorgeschrieben. Die Empfehlung des ADAC jedoch lautet, ungebremste Anhänger so zu sichern, dass sie beim Abspringen von der Anhängerkupplung mit dem Fahrzeug verbunden bleiben.
Im europäischen Ausland sind die Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung unterschiedlich geregelt. Auch die Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften fallen in jedem Land anders aus.
Dänemark
Hier ist bei allen gebremsten Anhängern sicherzustellen, dass das Abreißseil nicht vom Kugelhals abrutschen kann.
Das geht zum Beispiel durch das Einhängen an einer Öse. Falls diese nicht vorhanden ist, wird sie vorher montiert.
Niederlande
Hier benötigen alle Anhänger eine Sicherheitsvorkehrung oder Reißbremsvorkehrung ("breekkabel").
Gebremste Anhänger werden mit dem Abreißseil gesichert, ungebremste müssen mit einem starken Sicherheitsseil oder einer Kette an der Deichsel mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Seil oder Kette sollen den Anhänger am Zugfahrzeug halten, wenn er sich von der Anhängerkupplung löst.
Zusätzlich muss das für alle Pkw-Anhänger vorgeschriebene Abreiß- oder Sicherungsseil mit Hilfe einer Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder dessen Anhängerkupplung befestigt sein und gegen Abrutschen gesichert werden. Es ist unzulässig, das Abreiß- oder Sicherungsseil nur über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.
Informationen zur korrekten Anbringung finden Sie beim Automobilclub ANWB*.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 230 Euro geahndet werden.
Norwegen
Ungebremste Anhänger – die also nicht über eine selbsttätig wirkende Bremse verfügen – brauchen eine zusätzliche Verbindung zur Zugmaschine, ein so genanntes Sicherungsseil.
Es muss aus zwei Ketten oder Stahlseilen bestehen. Jede bzw. jedes hat einschließlich der Haken und Befestigungen eine Bruchfestigkeit aufzuweisen, die mindestens dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entspricht. Die Glieder müssen so kurz sein, dass die Anhängerkupplung nicht auf die Straße fallen kann, und so lang, dass sie die Wendemöglichkeit nicht einschränken.
Österreich
Alle Anhänger benötigen eine Sicherheitsvorkehrung oder Reißbremsvorkehrung.
Gebremste Anhänger werden mit dem Abreißseil gesichert. Eine Abrutschsicherung ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen.
Ungebremste Anhänger müssen mit einem starken Sicherheitsseil oder einer Kette mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Seil bzw. Kette sollen den Anhänger am Zugfahrzeug halten, wenn er sich von der Anhängerkupplung löst.
Schweiz
Ungebremste Anhänger sind mit einem Sicherungsseil, gebremste Anhänger mit einem Abreißseil am Zugfahrzeug zu befestigen. Das Seil muss gegen Abrutschen gesichert sein.
Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen sind der Einsatz einer Hilfskupplung und die Verwendung an der Öse am Kugelhals unzulässig. Das Seil muss an einem festen Teil des Fahrzeugs befestigt sein. Nur wenn keine Befestigungsmöglichkeit für das Abreiß- oder Sicherungsseil direkt am Fahrzeug besteht, kann bei ausländischen Fahrzeugen eine Hilfskupplung oder Öse am Kugelhals verwendet werden.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 600 Schweizer Franken.
Slowenien
Für gebremste Anhänger ist ein Abreißseil vorgeschrieben, für ungebremste Anhänger ein Sicherungsseil oder eine Kette.
Beim eventuellen Abspringen vom Kugelkopf darf die Kupplung des Anhängers nicht den Boden berühren. Außerdem muss zumindest eine langsame Weiterfahrt möglich sein, um das Gespann aus einer Gefahrenzone zu bringen. Eine über den Kugelhals geworfene Schlaufe genügt, der ADAC empfiehlt aber eine Abrutschsicherung.
Spanien
Für gebremste Anhänger ist ein Abreißseil vorgeschrieben.
Für ungebremste Anhänger muss ein Sicherungsseil oder eine Kette angebracht werden. Dabei darf die Kupplung des Anhängers nicht den Boden berühren und muss zumindest eine langsame Weiterfahrt ermöglichen, um das Gespann aus einer Gefahrenzone bringen zu können. Eine über den Kugelhals geworfene Schlaufe genügt zwar, der ADAC empfiehlt aber eine Abrutschsicherung.
Achtung bei einklappbaren Kupplungen
Bei einklappbaren Kupplungen können sich angebrachte Bügel, Schellen oder Klemmen zur Abrutschsicherung des Abreiß- oder Sicherungsseils verkeilen, besonders wenn sie elektrisch bzw. automatisch eingefahren werden können.