Fahrrad richtig transportieren – mit Dach- oder Heckträger
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Fahrräder mit dem Pkw zu transportieren. Am besten eignen sich dafür Dach- oder Heckträger. Der ADAC hat zusammengestellt, was Sie bei der Montage von Trägern und Rädern beachten sollten und welche Regeln im Ausland gelten.
Fahrrad mit Heckträger transportieren
Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung oder eine vom Hersteller freigegebene stabile Heckklappe, an der der Träger montiert werden kann. Auf dem Kugelkopf wird der Träger, der ein Folgekennzeichen tragen muss, befestigt. Auch eine Beleuchtungsanlage ist Pflicht, sofern die Rückleuchten verdeckt sind.
Die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung dürfen dabei nicht überschritten werden – vor allem beim Transport schwerer Pedelecs ist dies leicht der Fall. Weitere Sicherheitshinweise finden sich in der Bedienungsanleitung des Autos und des Heckträgerherstellers.
Das Rad zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixieren, danach die Reifen mit Schlaufen festzurren. Schließlich das Fahrrad zusätzlich mit Spanngurten sichern und Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen. Wichtig: Die Räder dürfen seitlich jeweils höchstens 40 Zentimeter über der sichtbaren Schlussleuchte hinausragen, maximal darf das mit Rädern beladene Auto 2,55 Meter breit sein.
Beim Fahren lautet die Devise: Fuß vom Gas. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich beim Fahrradtransport, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Die ADAC Experten raten daher, maximal 120 km/h schnell zu fahren, und keine Abdeckplanen zu verwenden. Bei Sturm sollte die Geschwindigkeit weiter gedrosselt werden. Zudem empfiehlt es sich, nach ein paar Kilometern kurz zu stoppen, um zu kontrollieren, ob das Rad noch fest sitzt.
Fahrrad mit Dachträger transportieren
Voraussetzung für die Mitnahme eines Fahrrades auf dem Autodach ist eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem. Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Auch hier muss der Fahrradrahmen am Träger festgeschraubt werden, bevor man die Räder festschnallt. Eine Decke schützt das Dach während der Montage vor Kratzern. Nicht vergessen: Der Fahrer sieht das Rad nicht, was vor allem in Tiefgaragen zum Problem werden kann.
Allgemein gilt: Vor dem Kauf sollte jedes Trägersystem ausprobiert werden. Ein Heckträger ist prinzipiell leichter zu montieren und zu beladen als ein Dachträger.
Achtung: Bevor Sie in Unterführungen, (Tief-)Garagen, und Parkplätzen mit Sperrbalken einfahren, immer an die Ladung denken. Am besten einen Warnhinweis im eigenen Sichtbereich anbringen.
Regeln im Ausland
Wer seine Fahrräder mit in den Urlaub nimmt, muss im Ausland einige Besonderheiten beachten. Überstehende Ladung, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragt, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Die Bestimmungen sind in Europa länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich oftmals stark. Generell sollten sich Reisende deshalb vorab über die länderspezifischen Besonderheiten ihres Urlaubslandes informieren.
Achtung: Auch bei Mietfahrzeugen (zum Beispiel bei Wohnmobilen mit Fahrradgepäckträger) ist der Mieter selbst verantwortlich für die richtige Kennzeichnung des Heckträgers. Deshalb gilt auch hier: Immer vor Antritt der Reise prüfen, welche Kennzeichnung im jeweiligen Urlaubsland vorgeschrieben ist und ob zum Beispiel eine entsprechende Warntafel im Mietfahrzeug vorhanden ist.
Kennzeichnung mit Warntafeln
In einigen Ländern, wie zum Beispiel Spanien, Portugal und Italien, ist überstehende Ladung mit einer speziellen Warntafel zu kennzeichnen. Dieses unterscheidet sich aber je nach Land in der Art und auch Beschaffenheit. In Italien darf das Fahrrad nicht breiter sein als das Auto.
Hier finden Sie weitere Regelungen für den Fahrradtransport in Italien.
Auch der maximal zulässige Überstand nach hinten unterscheidet sich je nach Reiseland. Das bedeutet zum Beispiel für Urlauber in Italien und in Spanien, dass eine Warntafel auch dann angebracht werden muss, wenn der Fahrradheckträger in eingeklapptem Zustand ohne Fahrräder transportiert wird.
Wer überstehende Ladung nicht entsprechend kennzeichnet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese kann bei Verstößen gegen die Ladungs- und Kennzeichnungsvorschriften je nach Art des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen. In Italien beispielsweise werden Verstöße mit Bußgelder von 41 bis 1697 Euro geahndet.
Natürlich gelten die Regeln nicht nur für das Land, in das Sie reisen, sondern auch für die Durchreiseländer. Wer zum Beispiel in Kroatien seine Ferien verbringt und über Italien einreist, muss die Regeln für die Kennzeichnung von Fahrradträgern auch in diesem Land beachten!