Der größte Posten der monatlichen Autokosten ist der Wertverlust, den Ihr neues Auto schon vom ersten Tag an erleidet. Falls Sie nach fünf Jahren ohne teure Fremdfinanzierung einen gleichwertigen Neuwagen kaufen wollen, geht dies nur, wenn Sie den monatlichen Wertverlust durch gleich hohe Rücklagen ausgleichen. Mit dem Erlös für Ihr altes Fahrzeug haben Sie so nach fünf Jahren das nötige Kapital fürs neue Auto zusammen. Finanzieren Sie beispielsweise den Kauf des Fahrzeugs mittels Kredit oder greifen Ihr Sparguthaben deswegen an, sollten Sie auch die Zinsen hierfür, die übrigens in unseren Standardberechnungen nicht berücksichtigt sind, in Ihre Kalkulation mit einbeziehen.
Die Wertverlustangaben werden aus den Gebrauchtwagenwertnotierungen der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) abgeleitet. Dabei achten wir zusätzlich auf preismindernde Modellwechsel, die evtl. im Berechnungszeitraum stattfinden werden. Der Basispreis für die Ermittlung des Restwertes ist die unverbindliche Preisempfehlung ab Werk. Auf diesen Preis wird eine vom ADAC ermittelte Ausstattungspauschale aufgeschlagen, welche sich aus klassenüblichen Komfort- und Sicherheits-Extras wie z.B. Klimaanlage, Metallic-Lackierung, Fahrdynamikregelung u.v.m. zusammensetzt. Kurzum also Extras, welche zum einen den Gebrauchtwagenpreis positiv beeinflussen, und zum anderen den späteren Verkauf erleichtern. Die aktuellen Umweltprämien für Elektrofahrzeuge oder Plug-In Hybride sind bei der Berechnung des Wertverlustes berücksichtigt. Die Kosten für Überführung und Zulassung haben wir pauschal mit 500 Euro angesetzt.