Überführungskennzeichen: Alle Infos und Kosten
Von André Gieße, Anabel Greefe

Wenn Sie ein Fahrzeug überführen möchten, ist das passende Kennzeichen entscheidend. Doch welches brauchen Sie für die konkrete Fahrt? Wo beantragen Sie es und welche Kosten fallen dafür an? Das gilt in Deutschland und im Ausland.
Regeln für Kurzzeitkennzeichen innerhalb Deutschlands
Informationen zu Ausfuhrkennzeichen für den Export
Hinweise zu Überführungskennzeichen für den Import
Was ist ein Überführungskennzeichen?
Ein Überführungskennzeichen brauchen Sie, um nicht zugelassene Fahrzeuge kurzzeitig legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Zum Beispiel für den Transport nach dem Kauf, für Probefahrten oder Fahrten zur Zulassungsstelle, in die Werkstatt oder zum TÜV, wenn das Auto abgemeldet ist.
In Deutschland bezeichnet man umgangssprachlich zwei verschiedene Kennzeichenarten als Überführungskennzeichen:
Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand): Für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands
Ausfuhrkennzeichen (roter Rand): Für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland exportiert werden
Beide Varianten sind jeweils zeitlich begrenzt und an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Durch das am rechten Rand eingeprägte Ablaufdatum unterscheiden sie sich von normalen Kfz-Kennzeichen. Des Weiteren fehlt der Euro-Balken auf der linken Seite. Für Händler gibt es außerdem rote 06er-Kennzeichen.
Wie lange ist ein Überführungskennzeichen gültig?
Kurzzeitkennzeichen gelten maximal 6 Kalendertage inklusive des Tages der Zuteilung. Sie dürfen damit Probefahrten durchführen oder das Fahrzeug überführen. Das kann eine Fahrt zur Hauptuntersuchung oder in die Werkstatt sein. Ohne gültige HU sind nur direkte Fahrten zu Prüfstelle oder Werkstatt erlaubt.
Ausfuhrkennzeichen gelten bis zu 12 Monate. Wichtig: Die HU muss länger gültig sein als die geplante Zulassungsdauer. Das Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) benötigen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringen möchten.
Wo bekommt man ein Überführungskennzeichen?
Sie bekommen das Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle am Wohnsitz. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie auch am Standort des Fahrzeugs beantragen.
Was braucht man, um ein Überführungskennzeichen zu beantragen?
Für ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie mehr Unterlagen als für ein Kurzzeitkennzeichen. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Zudem ist eine Terminvereinbarung ratsam.
Notwendige Unterlagen für Überführungskennzeichen

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Versicherungsnachweis: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bei Kurzzeitkennzeichen und gelbe Versicherungsbescheinigung (Doppelkarte) bei Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papiere (oft genügen Kopien)
HU-Nachweis: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Ohne HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle erlaubt)
Kennzeichen: Bisherige Nummernschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
Eventuell Vollmacht: Bei Vertretung des Fahrzeughalters sind eine schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Vertreters nötig
Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug: Bei Zulassung auf eine Firma
Zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens brauchen Sie zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer. Ohne ein Lastschriftmandat müssen Sie die Kfz-Steuer vorab beim Hauptzollamt zahlen.
Was kostet ein Überführungskennzeichen?
Überführungskennzeichen kosten im Durchschnitt zwischen 60 und 180 Euro. Der genaue Betrag hängt vor allem von der Versicherungsart (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung) und dem Anbieter ab. Kurzzeitkennzeichen sind günstiger als Ausfuhrkennzeichen.
So setzen sich die Gesamtkosten zusammen:
Verwaltungsgebühr, ca. 10 bis 13 Euro (Kurzzeitkennzeichen) bzw. 31 bis 45 Euro (Ausfuhrkennzeichen)
Kosten für Schilderprägung, ca. 10 bis 40 Euro
Kurzzeit-Haftpflicht, ca. 30 bis 150 Euro
Bei diesen Kostenspannen handelt es sich um typische Werte. Je nach Verwaltungsaufwand und Versicherungsumfang kann es auch teurer sein, etwa bei längeren Versicherungslaufzeiten für ein Ausfuhrkennzeichen oder wenn Vollkaskoschutz für ein Kurzzeitkennzeichen gewünscht ist.
Versicherungen verrechnen den Betrag unter Umständen mit Ihrem Jahresbeitrag, wenn Sie dort nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug versichern.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland?

Das deutsche Kurzzeitkennzeichen gilt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Es wird zwar in einigen Nachbarländern (Österreich, Italien, Dänemark, Schweiz) aufgrund von Abkommen anerkannt. Jedoch besteht im Ausland kein genereller Rechtsanspruch.
In Frankreich, den Benelux-Staaten, Ungarn, Rumänien und Bulgarien kann es bei Kontrollen Probleme geben: von einer Einreiseverweigerung über hohe Geldbußen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs. Für Kfz-Überführungen in andere Länder ist ein Ausfuhrkennzeichen sicherer.
Welches Überführungskennzeichen braucht man für den Kfz-Import?

In vielen Ländern ist es recht aufwendig, ein Ausfuhrkennzeichen und die nötige Versicherung zu bekommen. Fragen Sie deshalb beim Händler nach, ob er Ihnen bei der Beschaffung helfen kann. Eindeutig geregelt ist das Verfahren zum Beispiel in Österreich. Das österreichische Finanzministerium informiert auf seiner Internetseite zu Überstellungskennzeichen.
Wenn Sie im Ausland weder ein Ausfuhrkennzeichen noch eine passende Versicherung erhalten, bleibt nur der Transport per Anhänger oder Spedition. Dafür brauchen Sie keine Zulassung des Fahrzeugs. Verboten ist es hingegen, ein deutsches Kurzzeit- oder rotes Händlerkennzeichen im Ausland zu nutzen und damit zurückzufahren. Diese unzulässige Fernzulassung kann hohe Strafen nach sich ziehen – in manchen Ländern sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden ADAC Seiten:
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