Die eVB-Nummer – einfach erklärt

Sie erleichtert Behördengänge und entlastet gleichzeitig die öffentliche Verwaltung bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs: Die eVB-Nummer. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.
Die eVB dient zum Nachweis des Versicherungsschutzes
Die eVB kann auch online bei der Versicherung beantragt werden
Sie darf nur einmal verwendet werden
Wofür steht die Abkürzung eVB?
eVB ist die offizielle Abkürzung für die elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Die Versicherer waren von diesem Zeitpunkt an verpflichtet, die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg an die Zulassungsbehörden zu übermitteln. Die Einführung der eVB bedeutete gleichzeitig das Ende der alten Versicherungs-Doppelkarte.
Wozu dient sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz ("Deckung") besteht.
Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)?
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten beiden Zeichen sind dabei immer dem Versicherer zuzuordnen. Die übrigen 5 Zeichen werden bei der Generierung zufällig kombiniert.
Die eVB-Nummer enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Zulassungsstellen über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen. Die Daten liegen zentral auf den Servern der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL), die das eVB-Verfahren seit 2008 betreibt.
Wozu brauche ich sie?
Sie benötigen die eVB-Nummer für folgende Verwaltungsvorgänge:
Neuzulassen eines Fahrzeugs
Wiederzulassen eines stillgelegten Fahrzeugs
Ummelden eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
Technische Änderungen am Fahrzeug
Beantragen eines Kurzkennzeichens (für eine Probefahrt oder für eine Überführungsfahrt)
Wechseln des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk
Was kostet sie?
Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums der von Ihnen beantragten eVB-Nummer letztlich doch kein Auto zulassen. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, die abgeschlossene Versicherung jedoch danach wieder kündigen – in einem derartigen Fall zahlen Sie die Versicherung für die Dauer des aktiven Versicherungsschutzes.
Wie lange dauert es, bis ich sie erhalte?
Die Nummer wird Ihnen nach der Beantragung sofort zugeschickt. Per Post oder auf elektronischem Weg (Mail oder SMS).
Welche Vorteile habe ich durch die eVB-Nummer?
Für Sie persönlich bedeutet die eVB-Nummer weniger zeitlichen Aufwand im Hinblick auf Behördengänge, weil manuelle Überprüfungen und Eingaben der Vergangenheit angehören. Im Vergleich zum Vorgängerverfahren mit Doppelkarte auf Papier hat sich das eVB-Verfahren außerdem als deutlich missbrauchs- und fälschungssicherer herausgestellt. So fällt die Anzahl nicht versicherter Fahrzeuge in Deutschland mit 0,001 % im internationalen Vergleich äußerst niedrig aus.
Wie und wo kann ich sie beantragen?
Sie können die eVB einfach und unproblematisch direkt bei dem Autoversicherer Ihrer Wahl beantragen. Der schnellste Weg hierzu ist die Online-Beantragung. Der Versicherer stellt Ihnen die Nummer dann in kurzer Zeit entweder per Post, per Mail oder auch per SMS zur Verfügung.
Wie lange ist sie gültig?
Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über die Länge des Gültigkeitszeitraums entscheidet jedoch jeder Versicherer selbst. Bei vielen Versicherern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten üblich. Wurde die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwendet, verfällt sie automatisch. Weiterhin ist eine von Privatpersonen beantragte eVB-Nummer nur für die einmalige Verwendung gültig. Danach verfällt sie.
Darf ich ohne Kennzeichen aber mit eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren?
Nein, denn ein zulassungspflichtiges Fahrzeug darf ohne Versicherung nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Mit der eVB-Nummer können Sie der Zulassungsstelle gegenüber belegen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Erst damit erhalten Sie ein Kennzeichen. Für eine Zulassung ist des Weiteren der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.