Die eVB-Nummer – einfach erklärt
Sie erleichtert Behördengänge und entlastet gleichzeitig die öffentliche Verwaltung bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs: die eVB-Nummer. Was genau sich dahinter verbirgt? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die eVB dient zum Nachweis des Versicherungsschutzes
Die eVB kann auch online bei der Versicherung beantragt werden
Sie darf nur einmal verwendet werden
Wofür steht die Abkürzung eVB?
eVB ist die offizielle Abkürzung für die elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Die Versicherer waren von diesem Zeitpunkt an verpflichtet, die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg an die Zulassungsbehörden zu übermitteln. Die Einführung der eVB bedeutete gleichzeitig das Ende der alten Versicherungs-Doppelkarte.
Wozu dient sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz ("Deckung") besteht.
Was ist die eVB?
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten beiden Zeichen sind dabei immer dem Versicherer zuzuordnen. Die übrigen fünf Zeichen werden bei der Generierung zufällig kombiniert. Die eVB-Nummer enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Zulassungsstellen über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen. Die Daten liegen zentral auf den Servern der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL).
Wozu brauche ich sie?
Sie benötigen die eVB-Nummer für folgende Verwaltungsvorgänge:
Neuzulassen eines Fahrzeugs
Wiederzulassen eines stillgelegten Fahrzeugs
Ummelden eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
Beantragen eines Kurzkennzeichens (für eine Probefahrt oder für eine Überführungsfahrt)
Wechseln des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk
Was kostet sie?
Das Beantragen der eVB-Nummer ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums der von Ihnen beantragten eVB-Nummer letztlich doch kein Auto zulassen. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, die abgeschlossene Versicherung jedoch danach wieder kündigen – in einem derartigen Fall zahlen Sie die Versicherung für die Dauer des aktiven Versicherungsschutzes.
Wie und wo kann ich sie beantragen?
Sie können die eVB einfach und unproblematisch direkt bei dem Autoversicherer Ihrer Wahl beantragen. Der schnellste Weg hierzu ist die Online-Beantragung. Der Versicherer stellt Ihnen die Nummer dann in kurzer Zeit entweder per Post, per E-Mail oder auch per SMS zur Verfügung.
Wie lange ist die eVB gültig?
Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über die Länge des Gültigkeitszeitraums entscheidet jedoch jeder Versicherer selbst. Bei vielen Versicherern sind Gültigkeitszeiträume zwischen drei und sechs Monaten üblich. Wurde die beantragte Nummer in dem vom Versicherer festgelegten Zeitraum nicht verwendet, verfällt sie automatisch. Außerdem ist eine von Privatpersonen beantragte eVB-Nummer nur für die einmalige Verwendung gültig. Danach verfällt sie.
Darf ich ohne Kennzeichen aber mit eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren?
Nein, denn Kennzeichen sind immer erforderlich. Sollte für das Fahrzeug kein gültiger TÜV vorhanden sein, darf man mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsbehörde fahren. Diese müssen aber reserviert oder vorab zugeteilt sein. Die Reservierung eines Wunschkennzeichens genügt nicht.