Reimport-Auto kaufen: Lohnt sich ein EU-Neuwagen wirklich?

• Lesezeit: 7 Min.

Von Angela Baumgarten

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Neuwagen auf einer Fähre nach Spanien
Autokauf in der EU: Einige Fahrzeuge landen durch Reimporte wieder in Deutschland© Shutterstock/Juan Manuel Aparicio Diez

Ein Reimport‑Auto ist oft deutlich günstiger als ein Neuwagen in Deutschland. Das liegt an unterschiedlichen Preisen und Steuern in der EU. ADAC Juristen erklären, wann sich der Kauf wirklich lohnt und worauf Sie achten sollten.

  • Bei Mängeln am Reimport-Auto gilt das Recht des Kauflands

  • Garantie gilt nur mit Stempel des ausländischen Händlers im Serviceheft

  • Kulanz-Leistungen für Reimport-Autos lehnen die Hersteller oft ab

Bitte beachten Sie: Die Hinweise auf dieser Seite gelten nur für den Import aus EU-Staaten. Beim Kauf in einem Nicht-EU-Staat werden alle Ansprüche nach dem dort geltenden Recht behandelt. Außerdem fallen beim Import aus Nicht-EU-Staaten Zollabgaben an.

Reimport kaufen: Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie über den Kauf eines Reimport-Autos nachdenken, sollten Sie wissen:

  • Reimport-Autos sind oft deutlich günstiger, teilweise bis zu 30 Prozent, Technik und Qualität entsprechen aber den EU-Standards.

  • Die Ausstattung und die Garantie-Laufzeit kann sich von deutschen Autos unterscheiden.

  • Das deutsche Recht gilt nur bei einem Kauf vom Händler in Deutschland.

Was ist ein Reimport-Auto?

Ein Reimport ist ein Fahrzeug, das ursprünglich für ein anderes EU-Land bestimmt war und später nach Deutschland zurückkommt. Für Käufer und Käuferinnen bedeutet das: Sie kaufen ein Neufahrzeug, meist zu einem niedrigeren Preis.

Warum sind Reimport-Autos günstiger?

EU-Neuwagen sind oft bis zu 30 Prozent billiger als Fahrzeuge, die für den deutschen Markt produziert wurden. Das liegt daran,

  • dass die Nettopreise im Ausland meistens deutlich niedriger sind. Wird der noch nicht zugelassene Neuwagen exportiert, fallen keine nationalen Steuern an, sodass nur der Nettopreis übrig bleibt.

  • Bei der Anmeldung in Deutschland werden dann 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Es lohnt sich also, die Mehrwertsteuersätze der einzelnen Länder zu vergleichen.

Als günstige Kaufländer gelten Dänemark, die Niederlande, Griechenland, Spanien, Portugal, Finnland, gelegentlich auch Belgien und Frankreich.

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Kauf eines Neufahrzeuges innerhalb der EU – Reimport
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Checkliste Reimport: So gehen Sie beim Kauf vor

Diese Punkte sollten Sie im Auge haben, wenn Sie ein Reimport-Auto kaufen wollen.

  1. Vergleichen Sie Ausstattung und Preis genau.

  2. Prüfen Sie den Händler (Bewertungen, Impressum).

  3. Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig.

  4. Klären Sie Garantie-Laufzeit und Serviceheft.

  5. Planen Sie Zulassung und Steuer in Deutschland.

Je nachdem, ob Sie das Reimport-Auto beim Händler in Deutschland oder direkt im Ausland kaufen, sollten Sie weitere Informationen beachten.

Reimport-Auto in Deutschland kaufen: Worauf muss ich achten?

Vor dem Kauf sollten Sie nachfragen, ob der Händler als Vermittler oder Verkäufer handelt. Davon hängt ab, ob deutsches oder ausländisches Recht zur Anwendung kommt:

  • Händler verkauft selbst: Verkauft der deutsche Händler das reimportierte Auto im eigenen Namen, gilt deutsches Recht. Bei Mängeln können Sie Ansprüche nach der deutschen Sachmängelhaftung geltend machen.

  • Händler vermittelt Verkauf: In den meisten Fällen ist der deutsche Händler aber nur Vermittler. Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und einem ausländischen Vertragshändler zustande. Für den Kaufvertrag gilt dann in der Regel ausländisches Recht.

Was muss im Vertrag mit dem deutschen Händler stehen?

Ist der deutsche Händler der Vermittler zwischen Ihnen und dem ausländischen Händler, sollten Sie beim Vermittlungsvertrag auf Folgendes achten:

  • Im Vertrag sollten Preis, Liefertermin und Ausstattungsdetails schriftlich festgehalten sein.

  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Überführungs- und Bereitstellungskosten im Kaufpreis enthalten sind und dass eine EG-Typgenehmigung (CoC) vorliegt.

  • Halten Sie vertraglich fest, dass das Fahrzeug fabrikneu ist und importiert wurde. Kann der Importeur das nicht bestätigen, war es unter Umständen schon einmal zugelassen.

  • Zahlen Sie den Kaufpreis erst bei Übergabe. Eine Anzahlung kann wegen vieler "schwarzer Schafe" auf dem Markt riskant sein.

Was ist bei der Übergabe wichtig?

Bei der Übergabe muss Ihnen der Vermittler, also der deutsche Händler, die deutschen Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und Teil 2) aushändigen. Übernehmen Sie das Auto ohne Zulassung, muss er Ihnen die ausländische Originalrechnung und die ausländischen Kfz-Dokumente übergeben. Damit lassen Sie das Auto später in Deutschland zu.

Besonders wichtig ist, dass Sie die Garantieunterlagen (Serviceheft und evtl. Garantiekarte) mit dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers (mit dortigem Auslieferungsdatum) und der Eintragung der Fahrgestellnummer bekommen.

Gilt Neuwagengarantie auch für das Reimport-Auto?

Kommt das Auto aus einem EU-Land, sind alle Vertragswerkstätten in der EU zu Garantie-Leistungen verpflichtet, wenn Sie die Garantie-Urkunde und das abgestempelte Serviceheft vorlegen können. Die Dauer der Garantie beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.

Wichtig zu wissen: Die Garantie läuft häufig schon zu dem Zeitpunkt, an dem das Auto vom ausländischen Händler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird – also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland.

Gibt es Kulanz bei Reimport-Autos?

Nach Ablauf der Garantiefrist gewähren die Hersteller bei Reimporten meistens keine freiwilligen Kulanzleistungen. Kommt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land, müssen Sie die Garantieansprüche im Ausland geltend machen.

Neben der Garantie haben Sie bei Mängeln am Neuwagen auch Ansprüche gegen den Verkäufer. Dafür gilt ausländisches Recht, wenn der Kaufvertrag mit dem Händler im Ausland zustande gekommen ist.

Auto beim Händler im Ausland kaufen: Was muss ich beachten?

Das sollten Sie wissen, wenn Sie ein Auto direkt bei einem Händler im Ausland kaufen.

Ausstattung vergleichen

Das gleiche Modell kann im Ausland eine andere Ausstattung haben als ein Auto, das für den deutschen Markt produziert ist. Vergleichen Sie daher die ausländischen Prospekte und Preislisten mit denen deutscher Vertragshändler.

Gut zu wissen: Das "Basis"-Auto entspricht europaweit einheitlichen Normen. Sie müssen nicht befürchten, bei einem Reimport-Auto eine wesentlich andere oder minderwertige Technik zu bekommen.

Was sollte im Kaufvertrag mit dem Händler im Ausland stehen?

Für den Vertrag gilt in der Regel das Recht des Kauflands. Halten Sie darin Preis, Ausstattung und Übergabetermin schriftlich fest. Wichtig ist, dass im Kaufvertrag auch der Begriff "Neufahrzeug" erwähnt wird.

Vor der Unterschrift: Lesen Sie im Vertrag auch das Kleingedruckte in Ruhe durch. Lassen Sie sich den Inhalt übersetzen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Oder nehmen Sie jemanden mit, der die Sprache beherrscht.

Was ist wichtig bei der Übergabe im Ausland?

Lassen Sie sich die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die Kaufrechnung unbedingt im Original übergeben. Die deutschen Zulassungsstellen akzeptieren keine Kopien. Bestehen Sie auf Aushändigung der EU-weit gültigen EG-Typgenehmigung (CoC).

Wie überführe ich das Auto nach Deutschland?

Ein Mann hat sein Auto auf einen Hänger geladen
Bei der Überführung aus dem Ausland müssen Sie einige Dinge beachten© Shutterstock/hedgehog94

Um das Auto nach Deutschland zu bringen, können Sie ein Überführungskennzeichen nutzen. Das müssen Sie in dem Land beantragen, in dem Sie das Auto kaufen. Achtung: Es ist nicht zulässig, das Auto mit einem deutschen Kennzeichen nach Deutschland zu überführen. Der Händler kann Ihnen helfen, die Kennzeichen und die nötige Kfz-Versicherung zu beschaffen. Einfacher ist der Transport mit dem Anhänger, weil das neue Auto dafür keine Zulassung braucht.

Umsatzsteuer beim Eigenimport

Neues Auto im Ausland gekauft: Sie müssen innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf die Originalrechnung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt vorlegen. Dort müssen Sie auch die deutsche Mehrwertsteuer bezahlen (sogenannte Fahrzeug-Einzelbesteuerung). Die Mehrwertsteuer wird aus dem Nettokaufpreis errechnet.

Nach der steuerrechtlichen Definition gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es im Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren ist oder die erste Inbetriebnahme beim Kauf nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Gilt die Neuwagengarantie auch in Deutschland?

Die Neuwagengarantie gilt auch in Deutschland. Wenden Sie sich im Garantiefall an eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe. Diese muss Garantie-Leistungen auch an Fahrzeugen erbringen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden. Es gilt aber der Garantie-Umfang des Landes, in dem das Auto gekauft wurde.

Genaue Angaben zu Laufzeit und Beginn der Garantie finden Sie in den Garantie-Bedingungen. Beachten Sie, dass die Garantie oft schon zu laufen beginnt, wenn der ausländische Händler das Auto erstmals zulässt.

Wichtig: Achten Sie bei der Übergabe darauf, dass die vollständigen Garantieunterlagen im Original (Serviceheft und evtl. Garantiekarte) vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt und darin die Fahrgestellnummer und das Übergabedatum eingetragen sind.

Mangel am Auto aus dem Ausland: Gilt die Sachmängelhaftung?

Eine Frau lehnt frustriert an einem kaputten Auto
Bei Mängeln richten sich die Rechte des Käufers bzw. der Käuferin in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem das Auto gekauft wurde© Shutterstock/Juice Dash

In der Regel gelten die gesetzlichen Kaufregelungen des Landes, in dem das Auto gekauft wurde. Die sogenannte Sachmängelhaftung gilt neben der Neuwagengarantie. Das Problem: Das Recht auf Mängelbeseitigung müssen Sie beim Verkäufer im Ausland geltend machen, wenn das Auto einen Mangel hat. Das kann wegen der Entfernung, Unterschieden im Rechtssystem oder der fremden Sprache schwierig sein.

Freiwillige Leistungen wie Kulanz lehnen die Hersteller bei reimportierten Fahrzeugen nach Ablauf der Garantiezeit bzw. der Sachmängelhaftung in der Regel ab.

Reimport: Wie läuft die Zulassung in Deutschland?

Tipp der ADAC Juristen: Klicken Sie sich durch die Internetseite Ihrer Zulassungsstelle. Oft finden Sie dort Infos zur Zulassung ausländischer Fahrzeuge in Deutschland, das Formular für die Kfz-Steuer und andere wichtige Hinweise, außerdem die Öffnungszeiten und Infos zur Terminvereinbarung.

Bei der Zulassungsstelle müssen Sie für die Zulassung in Deutschland folgende Papiere vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • Elektronische Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers (EVB)

  • Kaufrechnung oder Kaufvertrag im Original

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original

  • CoC (EU-Typengenehmigung)

  • Sepa-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck bei der Zulassungsstelle erhältlich)

Neufahrzeuge, für die es keine EG-Typgenehmigung (CoC) gibt, müssen bei der technischen Prüfstelle (z.B. TÜV oder Dekra) zur Einzelabnahme vorgeführt werden.

Die fertige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 bekommen Sie von der Zulassungsstelle ausgehändigt.

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