Reisen unter 18 Jahren: Wenn Jugendliche ohne Eltern Urlaub machen

Egal ob Sporturlaub, Sprachreise oder Abenteuer in der Natur – Kinder und Jugendliche, die allein ohne Eltern unterwegs sind, sind bei einer Pauschalreise mit einem professionellen Anbieter stets gut abgesichert. Alles, was Sie dazu wissen müssen.
Altersgrenze für allein reisende Kinder je Airline unterschiedlich
Für Jugendliche unter 18 Reisevollmacht der Eltern nötig
Reisedokumente rechtzeitig prüfen
Reise-Checkliste: Das muss ins Gepäck

Bevor es losgeht, sollten Sie rechtzeitig prüfen, welchen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) Ihr Kind für die Reise benötigt und ob dieser noch gültig ist. Auch ob für die Reise ein Visum notwendig ist, sollte rechtzeitig geklärt sein. Was sonst noch wichtig ist, lesen Sie in dieser Reise-Checkliste. Generell gilt: immer eine Kopie aller Reisedokumente im Gepäck verstauen.
Jugendliche unter 18 Jahren sollten bei organisierten Gruppenreisen neben der entsprechenden Reisevollmacht der Eltern zusätzlich eine Kopie von deren Ausweisen mitnehmen. Das empfiehlt sich besonders, wenn Kinder einen anderen Namen führen als ein Elternteil.
Wenn Jugendliche unter 18 Jahren individuell und ohne volljährige Begleitpersonen verreisen, sollten sie zusätzlich eine von den Eltern formulierte und unterschriebene Einverständniserklärung mitnehmen. Ob die Unterschriften der Reisevollmacht oder auch der Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten, hängt immer vom Recht des Ziellandes ab.
Informieren Sie sich in jedem Fall vor der Reise beim Auswärtigen Amt oder in den ADAC Länderinformationen über die speziellen Einreisebestimmungen des Reiselandes für Minderjährige und klären Sie möglichst bei der jeweiligen Botschaft, ob die unterschriebene Einverständniserklärung auch anerkannt wird.
In Ländern außerhalb der EU kann sich eine extra SIM-Karte für das Handy lohnen, um unterwegs kostengünstiger telefonieren zu können. Auch diese können Sie bereits vor der Reise gemeinsam organisieren. Ansonsten sollten Eltern ihre Kinder darüber informieren, dass mögliche Roaming-Gebühren in Nicht-EU-Ländern anfallen können.
Außerdem sollten Jugendliche auf Reisen ihren Impfpass