Im Urlaub krank: Was tun?

Krank, verletzt oder ein Unfall im Urlaub? Was Sie im Ernstfall tun sollten, wie Sie schon vor der Reise vorbeugen und sich vor hohen Kosten für Behandlung und Rücktransport schützen können.
Vorab über medizinische Versorgung am Urlaubsort informieren
Auslandskrankenversicherung generell empfohlen
Im Krankheitsfall zuerst den ADAC kontaktieren
Viele Urlauber packen beim Start in die Ferien eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten ein, um sich bei Kopfschmerzen oder Erkältungen selbst helfen zu können. Aber was passiert, wenn man richtig krank wird? Wenn die mitgebrachten Schmerzmittel nicht mehr ausreichen und man ärztliche Hilfe braucht oder ins Krankenhaus muss?
Arztrechnungen im Ausland oder eine Operation können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Gesetzliche Krankenkassen zahlen hier nur zum Teil, den Krankenrücktransport nach Deutschland überhaupt nicht. Urlauber können vorbeugen, um im Ernstfall gut versorgt zu sein und hinterher nicht auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben.
Vor der Reise: Über Ferienziel informieren
Vor dem Urlaub sollte man sich generell über das Ferienziel und die medizinische Versorgung dort informieren: Hier gibt es Infos zu allen wichtigen Reiseländern.
Wo sind die richtigen Ärzte? Vor allem, wenn man mit Kindern reist, ist es wichtig zu wissen, wo es am Urlaubsort Kinderärzte, Kinderkliniken oder Fachmediziner gibt. ADAC Mitglieder können Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort bekommen beim Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter Tel. +49 89 76 76 77, Fax +49 89 76 76 36 77 und unter reisemedinfo@adac.de.
Beratung beim Arzt: Impfungen überprüfen
Ein Gespräch mit dem Hausarzt oder Reisemediziner ist vor dem Urlaub ebenfalls zu empfehlen, um zu klären, ob eventuell Impfungen notwendig sind. Für einen ersten Überblick gibt es hier allgemeine Infos über Infektionskrankheiten und über weitere Reisemedizin-Themen.
Eine sinnvolle Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Regionen mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, mit Kindern, während der Schwangerschaft oder bei Vorerkrankungen ist die rechtzeitige Beratung – etwa vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn – durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Die richtige Reiseapotheke
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabeihaben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen.
Vorschläge für eine gute Grundausstattung: Wunddesinfektionsspray, Pflaster und Verbandsmaterial, Mittel gegen Schmerzen, Fieber, Insektenstiche, Reisekrankheit, Durchfall, Erbrechen, Verstopfung, Erkältungskrankheiten.
Infos und Formular zur Medikamentenmitnahme im Urlaub
Wichtig: Auslandskrankenversicherung
Mit das Wichtigste vor dem Start in den Urlaub: eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt innerhalb von Europa oft nur einen Teil der Behandlungskosten, außerhalb von Europa meist überhaupt nichts. Nicht abgedeckt ist generell ein Krankenrücktransport nach Deutschland.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch, ob Sie für die Einreise in Ihr Urlaubsland bestimmte Nachweise über den Versicherungsschutz benötigen – wie zum Beispiel eine Bestätigung der Kostenübernahme für eine Covid-19-Behandlung – damit Sie diese rechtzeitig einholen können. Entsprechende Infos liefern die Einreisebestimmungen für Reiseziele weltweit im Überblick oder die einzelnen Einreisebestimmungen für viele Länder, außerdem das Auswärtige Amt*.
Krank im Ausland: Das sollten Sie jetzt tun
An wen können sich Urlauber im Krankheitsfall wenden, wenn die Medikamente aus der Reiseapotheke nicht mehr ausreichen? Falls Sie einen Arzt brauchen, sind jetzt die Adressen der deutsch- oder englischsprachigen Mediziner am Urlaubsort hilfreich. Noch vor dem Gang an die Hotelrezeption können sich Mitglieder an den ADAC wenden.
Reisemedizinischer Informationsservice des ADAC
Kontaktieren Sie immer zuerst den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Urlaubsregion erhalten Sie unter Tel. +49 89 76 76 77, Fax +49 89 76 76 36 77 und unter reisemedinfo@adac.de.
Prinzipiell zuständig ist bei einer Erkrankung im Ausland die Auslandskrankenversicherung. Wer also eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, sollte sich an diese wenden, damit eine Beratung und geeignete Hilfsmaßnahmen möglich sind. Für ADAC Plus- und Premium-Mitglieder sowie Versicherte des ADAC Auslandskrankenschutzes ist der ADAC Ambulanz-Service im Einsatz.
ADAC Ambulanz-Service
Damit im Falle des Falles schnell reagiert werden kann, gewährleistet der ADAC Ambulanz-Service eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Verletzte und Erkrankte, die ADAC Plus- oder Premium-Mitglied sind oder im Besitz eines gültigen ADAC Auslandskrankenschutzes sind, werden gebeten, sich unmittelbar nach einer Erkrankung, Verletzung oder Aufnahme im Krankenhaus bzw. einer Notfallambulanz unter +49 89 76 76 76 zu melden, damit eine zeitnahe Beratung und Einleitung von weitergehenden Maßnahmen erfolgen kann. Zudem hilft die Hotline des ADAC Ambulanz Informationsservice unter +49 89 76 76 77 weiter, nennt deutsch- und englischsprachige Ärzte und Krankenhäuser in der Nähe des Reiseziels.
Mehr Infos über die Leistungen des ADAC Ambulanz-Service
Mehr über den Krankenrücktransport
Was gilt bei Corona?
Auch bei einer Corona-Erkrankung im Ausland gelten die oben genannten allgemeinen Ratschläge: ADAC Mitglieder können sich an den Reisemedizinischen Informationsdienst des ADAC und an den ADAC Ambulanz-Service wenden. Jedoch kann es aufgrund der aktuellen Corona-Situation vorkommen, dass Serviceleistungen wie z.B. der Krankenrücktransport nicht erbracht werden können.
Ob ein Krankenrücktransport nach Deutschland durchgeführt werden kann, hängt unter anderem von den Einreisebestimmungen ab – sowohl im Urlaubsland als auch in Deutschland. Die Transporte werden auch durchgeführt, wenn eine Reisewarnung besteht. Allerdings kann es zu Verzögerungen aufgrund des hohen Organisationsaufwands kommen.
Eine Erkrankung an Covid-19 an sich stellt keinen Anspruch auf einen Krankenrücktransport dar. Ein Krankenrücktransport wird bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z.B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.
Corona: ADAC erweitert Leistungen
Der ADAC erweitert seine Leistungen und übernimmt Übernachtungs- und Heimreisekosten, die Plus- und Premium-Mitgliedern durch eine Corona-Quarantäne entstehen. Ein Covid-19-Test wird bezahlt, wenn dadurch eine Schadensminderung zu erwarten ist. Die Leistungserweiterung gilt weltweit bis auf Weiteres. Alle Infos und Details zur Leistungserweiterung lesen Sie hier.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.