Im Urlaub krank: Was tun?
Krank, verletzt oder ein Unfall im Urlaub? Was Sie im Ernstfall tun sollten, wie Sie schon vor der Reise vorbeugen und sich vor hohen Kosten für Behandlung und Rücktransport schützen können.
Vorab über medizinische Versorgung am Urlaubsort informieren
Auslandskrankenversicherung generell empfohlen
Wie Sie den medizinischen Infoservice des ADAC erreichen
Viele Urlauber packen beim Start in die Ferien eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten ein, um sich bei Kopfschmerzen oder Erkältungen selbst helfen zu können. Aber was passiert, wenn man richtig krank wird? Wenn die mitgebrachten Schmerzmittel nicht mehr ausreichen, man ärztliche Hilfe braucht oder ins Krankenhaus muss?
Arztrechnungen im Ausland oder eine Operation können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Gesetzliche Krankenkassen zahlen hier nur zum Teil, den Krankenrücktransport nach Deutschland überhaupt nicht. Urlauber können vorbeugen, um im Ernstfall gut versorgt zu sein und hinterher nicht auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben.
Vor der Reise: Über Ferienziel informieren
Vor dem Urlaub sollte man sich generell über das Ferienziel und die medizinische Versorgung dort informieren. Hier gibt es Infos zu allen wichtigen Reiseländern.
Wo sind die richtigen Ärzte? Vor allem, wenn man mit Kindern reist, ist es wichtig zu wissen, wo es am Urlaubsort Kinderärzte, Kinderkliniken oder Fachmediziner gibt. ADAC Mitglieder erhalten Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort beim Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter Tel. +49 89 76 76 77, Fax +49 89 76 76 36 77 und unter reisemedinfo@adac.de.
Ärztliche Beratung und Impfungen prüfen
Ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Reisemediziner ist vor dem Urlaub ebenfalls zu empfehlen. Dabei kann man unter andere klären, ob eventuell Impfungen notwendig sind oder aufgefrischt werden sollten. Für einen ersten Überblick gibt es hier allgemeine Infos über Infektionskrankheiten und weitere Reisemedizin-Themen.
Eine sinnvolle Beratung muss immer individuell auf Reiseland, -zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Regionen mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, mit Kindern, während der Schwangerschaft oder bei Vorerkrankungen ist die rechtzeitige Beratung – etwa vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn – durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Die richtige Reiseapotheke
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabeihaben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen.
Vorschläge für eine gute Grundausstattung: Wunddesinfektionsspray, Pflaster und Verbandsmaterial, Mittel gegen Schmerzen, Fieber, Insektenstiche, Reisekrankheit, Durchfall, Erbrechen, Verstopfung, Erkältungskrankheiten.
Hier finden Sie weitere Infos und ein Formular zur Medikamentenmitnahme im Urlaub.
Wichtig: Auslandskrankenversicherung
Mit das Wichtigste vor dem Start in den Urlaub: eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt innerhalb von Europa oft nur einen Teil der Behandlungskosten, außerhalb von Europa meist überhaupt nichts. Nicht abgedeckt ist generell ein Krankenrücktransport nach Deutschland. ADAC Auslandreisekrankenversicherte können nach dem Urlaub die verauslagten Kosten digital einreichen.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch, ob Sie für die Einreise in Ihr Urlaubsland bestimmte Nachweise über den Versicherungsschutz benötigen, damit Sie diese rechtzeitig einholen können. Entsprechende Infos liefern die einzelnen Einreisebestimmungen sowie das Auswärtige Amt.
Krank im Ausland: Das sollten Sie jetzt tun
An wen können sich Urlauber im Krankheitsfall wenden, wenn die Medikamente aus der Reiseapotheke nicht mehr ausreichen? Falls Sie eine Ärztin oder einen Arzt brauchen, sind die Adressen der deutsch- oder englischsprachigen Mediziner am Urlaubsort hilfreich. Mitglieder können sich an den ADAC wenden.
Reisemedizinischer Informationsservice
Kontaktieren Sie immer zuerst den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Urlaubsregion erhalten Sie unter Tel. +49 89 76 76 77, Fax +49 89 76 76 36 77 und unter reisemedinfo@adac.de.
Prinzipiell zuständig ist bei einer Erkrankung im Ausland die Auslandskrankenversicherung. Wer also eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, sollte sich an diese wenden, damit eine Beratung und geeignete Hilfsmaßnahmen möglich sind. Für ADAC Plus- und Premium-Mitglieder sowie Versicherte des ADAC Auslandskrankenschutzes ist der ADAC Ambulanz-Service im Einsatz.
ADAC Ambulanz-Service
Damit im Falle des Falles schnell reagiert werden kann, gewährleistet der ADAC Ambulanz-Service eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Verletzte und Erkrankte, die ADAC Plus- oder Premium-Mitglied sind oder im Besitz eines gültigen ADAC Auslandskrankenschutzes sind, werden gebeten, sich unmittelbar nach einer Erkrankung, Verletzung oder Aufnahme im Krankenhaus bzw. einer Notfallambulanz unter +49 89 76 76 76 zu melden, damit eine zeitnahe Beratung und Einleitung von weitergehenden Maßnahmen erfolgen kann. Zudem hilft die Hotline des ADAC Ambulanz Informationsservice unter +49 89 76 76 77 weiter, nennt deutsch- und englischsprachige Ärzte und Krankenhäuser in der Nähe des Reiseziels.
Krank im Urlaub: Infos für Arbeitnehmer
Die langersehnte Arbeitspause ist gekommen, da schmerzt der Kopf, rebelliert der Magen oder steigt die Körpertemperatur? Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass Krankheitstage während des Urlaubs nicht zum Jahresurlaub gerechnet werden, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und der Arbeitgeber unverzüglich über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Die verpassten Urlaubstage dürfen allerdings nicht ohne Rücksprache an die Zeit nach der Arbeitsunfähigkeit gehängt werden.
Wer sich im Ausland aufhält, dort im Urlaub krank wird und eine Arztpraxis aufsucht, sollte daran denken, die Arbeitsunfähigkeit nicht nur so schnell wie möglich dem Arbeitgeber zu melden, sondern auch der Krankenkasse. Auch die Rückkehr nach Deutschland müssen Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig erkrankt sind, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich anzeigen. Wer sich außerhalb Europas aufhält, muss die AU-Bescheinigung dem Arbeitgeber in Papierform zusenden (Vorlagepflicht). Eine im Ausland ausgestellte ärztliche Krankschreibung muss dem deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht entsprechen.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.