Kinder und Jugendliche verreisen nicht immer zusammen mit den Eltern, sondern auch allein, mit Freunden, Verwandten oder im Rahmen einer organisierten Reise. Was hier zu beachten ist, haben ADAC Juristinnen für Sie zusammengestellt. Reisevollmachten zum kostenlosen Download Amtliche Beglaubigung teilweise erforderlich Formulare in elf Sprachen erhältlich Probleme bei der Einreise vermeiden Wenn Minderjährige alleine, mit nur einem Elternteil, den Großeltern, einer Organisation wie einem Sportverein oder für eine Sprachreise ins Ausland reisen, kann es in einigen Ländern sinnvoll sein, eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten dabei zu haben. In manchen Ländern ist das sogar verpflichtend vorgeschrieben. Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in manchen Ländern an der Grenze zu Problemen bei der Ein- bzw. Ausreise kommen, wenn ein Kind ohne oder mit nur einer so genannten personensorgeberechtigten Person unterwegs ist. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien. Zusätzlich amtliche Beglaubigung In Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Häufige Fragen zur Reisevollmacht Warum wird überhaupt eine Vollmacht benötigt? Hintergrund ist, dass Grenzbeamte sicherstellen müssen, dass es sich nicht um einen Fall der Kindesentführung handelt oder das Kind gegen den Willen der Sorgeberechtigten unterwegs ist. Wo kann man die Vollmacht beglaubigen lassen? Beglaubigen lassen kann man eine Vollmacht beim Notar oder einer öffentlichen Stelle (z.B. Schule, Post, Stadt oder Gemeinde). Was ist, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe? Hier braucht man nicht zwingend eine Vollmacht des anderen Elternteils. Der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte aber vorsichtshalber mitgeführt werden. Was ist, wenn das Kind einen abweichenden Nachnamen hat? Hier sollte das Kind unbedingt die Geburtsurkunde mitführen. Diese dient als Nachweis der Abstammung vom unterschreibenden Elternteil.