Reisevollmacht für Kinder
Kinder und Jugendliche verreisen nicht immer zusammen mit den Eltern (bzw. Personensorgeberechtigten). Wenn sie mit nur einem Elternteil, den Großeltern oder Freunden, aber auch mit einer Organisation (beispielsweise Sportverein oder Sprachreise) ins Ausland reisen, dann ist in einigen Ländern das Mitführen einer Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten empfehlenswert oder teilweise sogar verpflichtend vorgeschrieben.
Probleme bei der Einreise mit Vollmacht vermeiden
In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn ein Kind ohne oder mit nur einer personensorgenberechtigten Person unterwegs ist. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien.
Amtliche Beglaubigung
In Bosnien & Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Zusätzlich zur Vollmacht sollte noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.
Tipp der Clubjuristen
Vor Antritt der Reise sollte immer direkt mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abgeklärt werden, ob eine auf Basis der ADAC Reisevollmacht erstellte Einverständniserklärung ausreicht oder ob weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen, z. B. andere Formulierungen, Übersetzung in Landessprache, Beglaubigung oder eventuell auch gerichtliche Unterlagen über das bestehende Sorgerecht.
Vollmacht-Vorlage als Download
Zur Vermeidung von Problemen bei der Einreise haben die Clubjuristen des ADAC daher Vorlagen für eine Reisevollmacht erstellt (Achtung: Keine amtlichen Dokumente, sondern nur Empfehlungen). Sie stehen Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung:
1. Reisevollmachten für Kinder, die mit nur einem Elternteil reisen
2. Reisevollmachten für Kinder, die ohne eine sorgerechtsberechtigte Person unterwegs sind
Text: Juristische Zentrale