Kinderreisepass abgeschafft: Höhere Kosten für Eltern

Kind Reisepass
Kleine auf großer Reise benötigen künftig einen elektronischen Reisepass© iStock.com/romrodinka

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen ab sofort nur noch den elektronischen Reisepass, der Vorteile bietet, aber auch teurer ist. Was Eltern jetzt wissen müssen.

  • Reisepässe für Kinder kosten 37,50 statt 13 Euro

  • Neuregelung seit Anfang 2024

  • Vorteil: Unter anderem weltweite Gültigkeit

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen. Der wurde Ende 2023 abgeschafft.

Elektronischer Reisepass für Kinder

Nun brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für die Kleinen auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.

Bereits ausgestellte Kinderpässe behalten Gültigkeit

Gut zu wissen: Seit Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Kinderreisepass für Eltern nun deutlich teurer


Kinderreisepass

(nicht mehr erhältlich)

Elektronischer Reisepass

Kosten für Beantragung

13 Euro; Verlängerung 6 Euro

37,50 Euro

Gültigkeitsdauer/Verlängerung

1 Jahr*/1 Jahr

6 Jahre (kann vorzeitig ungültig werden)

Gültigkeit außerhalb der EU

Eingeschränkt

Uneingeschränkt

Biometrisch

Nein

Ja

*Vor dem 1.1.2021 ausgestellte Dokumente sind 6 Jahre gültig; Quelle: Bundesinnenministerium (BMI)

Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro deutlich teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro. Dieser ist zwar nur ein Jahr gültig, die Verlängerung um ein weiteres Jahr kostete jedoch nur 6 Euro.

Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre (anders als für Erwachsene, wo er erst nach zehn Jahren abläuft). Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Ist das Kind hingegen in einem Alter, in dem es sein Aussehen für mehrere Jahre beibehält, kann der sechs Jahre gültige Ausweis preiswerter sein als der nur ein Jahr gültige und für maximal ein Jahr verlängerbare Kinderreisepass (siehe Preistabelle oben).

Auswirkungen auf Reisen mit Kindern

Unangenehm kostspielig wird es somit für Eltern vor allem bei Fernreisen. Außerhalb Europas werden die günstigeren Personalausweise generell nicht anerkannt.

Innerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraumes ist ein Personalausweis hingegen ausreichend. Auch bei den meisten übrigen europäischen Ländern ist dies der Fall. Eine Ausnahme ist unter anderem Großbritannien, wo ein Reisepass erforderlich ist.

Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.

Elektronischer Kinderpass: Die Vorteile

Vorteile bietet ein elektronischer Reisepass für Kinder nur auf Reisen in Länder, die kein anderes Dokument akzeptieren, etwa die USA: Dort kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Bei einem Kinderreisepass war daher zusätzlich ein Visum erforderlich. Mit dem elektronischen Reisepass hingegen ist die übliche ESTA-Registrierung möglich.

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Wie die Bundesregierung außerdem erläutert, soll die Gesetzesänderung Verwaltungsabläufe modernisieren. Darüber hinaus soll die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gewährleistet sein und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten bleiben.