Kinderreisepass abgeschafft: Jetzt ist ein elektronischer Reisepass nötig

Kind Reisepass
Kleine auf großer Reise benötigen einen elektronischen Reisepass© iStock.com/romrodinka

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen jetzt den elektronischen Reisepass. Was Eltern wissen müssen.

  • Neue Reisepässe für Kinder kosten 37,50

  • Vorteil ist vor allem weltweite Akzeptanz

  • Alte Kinderreisepässe eingeschränkt weiter gültig

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen. Der wurde Ende 2023 abgeschafft, aber alte Kinderreisepässe bleiben gültig – allerdings außerhalb der EU nicht uneingeschränkt.

Elektronischer Reisepass für Kinder

Nun brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für die Kleinen auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.

Ausgestellte Kinderpässe weiter gültig

Gut zu wissen: Seit Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Aber bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist. Eltern sollten allerdings unbedingt prüfen, ob ihr Zielland die alten Pässe noch anerkennt.

Elektronischer Reisepass deutlich teurer


Kinderreisepass

(nicht mehr erhältlich)

Elektronischer Reisepass

Kosten für Beantragung

13 Euro; Verlängerung 6 Euro

37,50 Euro

Gültigkeitsdauer

1 Jahr*/1 Jahr

6 Jahre (kann vorzeitig ungültig werden)

Gültigkeit außerhalb der EU

Eingeschränkt

Uneingeschränkt

Biometrisch

Nein

Ja

*Vor dem 1.1.2021 ausgestellte Dokumente sind 6 Jahre gültig; Quelle: Bundesinnenministerium (BMI)

Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro deutlich teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro. Der jetzt verlangte elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre (anders als für Erwachsene, wo er erst nach zehn Jahren abläuft). Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Auswirkungen auf Reisen mit Kindern

Kostspielig wird es somit für Eltern vor allem bei Fernreisen. Außerhalb Europas werden die günstigeren Personalausweise generell nicht anerkannt.

Innerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraumes ist ein Personalausweis hingegen ausreichend. Auch bei den meisten übrigen europäischen Ländern ist dies der Fall. Eine Ausnahme ist unter anderem Großbritannien, wo ein Reisepass erforderlich ist.

Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen. Nicht überall wird der (verlängerte) Kinderreisepass als Einreisevoraussetzung akzeptiert.

Elektronischer Kinderpass: Die Vorteile

Vorteile bietet ein elektronischer Reisepass für Kinder nur auf Reisen in Länder, die kein anderes Dokument akzeptieren, etwa die USA: Dort kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Bei einem Kinderreisepass war daher zusätzlich ein Visum erforderlich. Mit dem elektronischen Reisepass hingegen ist die übliche ESTA-Registrierung möglich.

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Wie die Bundesregierung außerdem erläutert, soll die Gesetzesänderung Verwaltungsabläufe modernisieren. Darüber hinaus soll die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gewährleistet sein und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten bleiben.