Ihre ADAC Auslands-
krankenversicherung
Wir sind Ihnen nah, auch wenn Sie fern sind.
- Weltweit abgesichert bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland.
- Mit Krankenrücktransport.
- 24/7 Notfallservice an 365 Tagen im Jahr.
Warum Reisende der Auslandskrankenversicherung vertrauen
Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?
Ob Städtetrip mit dem Partner oder Freunden, Familien-Urlaub am Meer oder auf Geschäftsreise: die Auslandskrankenversicherung ist für jede Reise sinnvoll. Sie bietet zuverlässigen Schutz für:- Familien mit Kinder
- Senioren und Rentner
- Junge Erwachsene im Ausland
- Für alle, die gerne und viel verreisen, egal ob privat oder beruflich
Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?
- Bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung im Ausland
- Erstattung von Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
- Bei schmerzstillenden Zahnbehandlungen
- Bei Unfall und schwerer Erkrankung im Ausland
- Krankentransporte vor Ort oder medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport nach Deutschland
- Personensuche, -rettung und -bergung
- Rooming-In einer Begleitperson bei stationärer Behandlung
- Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder
- Kosten für einen Krankenbesuch bis 1.000 €
- Kosten für einen Dolmetscher bis 200 €
- Kosten für einen Anruf bei unserer Notfall-Servicehotline
- Reisemedizinischer Informationsservice
- Versand von Brillen und Arzneimittel
- Gepäckrückholung
- Rückholung von Haustieren (Hund und Katze)
Welcher Schutz ist der Richtige?
Drei Tarife - Ein Ziel: Ihre Sicherheit.
| Ansicht anpassen |
Basis
ab 23,50 €/ Jahr
Jetzt berechnen |
Exklusiv
ab 32,90 €/ Jahr
Jetzt berechnen |
Premium
ab 53,80 €/ Jahr
Jetzt berechnen |
|
|---|---|---|---|---|
| Untersuchungsmethoden, Arznei- und Heilmittel |
|
|
|
|
|
Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie. Verordnet der zugelassene Arzt im Ausland eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück. |
||||
| Ambulante Behandlungen |
|
|
|
|
|
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Sie haben freie Arztwahl. In den Tarifen Exklusiv und Premium des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir Ihnen zusätzlich die Kosten bis zu 1.000 €, die Ihnen durch die Rückfahrt zu Ihrer Unterkunft nach einer Erstversorgung entstehen. |
||||
| Stationäre Behandlungen |
|
|
|
|
|
Wir übernehmen neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Krankenhäusern im Ausland.
|
||||
| Behandlungen beim Zahnarzt |
|
|
|
|
|
Wir erstatten die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
|
||||
| Krankenrücktransport nach Deutschland |
|
|
|
|
|
Der Krankenrücktransport der ADAC Auslandskrankenversicherung erfolgt mit dem ADAC Ambulanz Service, der rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, für Sie da ist - mit einem qualifizierten Ärzteteam und eigener Flugzeugflotte. Der Krankenrücktransport ist in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung enthalten.
Die Bedingungen:
Mehr zum Krankenrücktransport |
||||
| Personensuche, -rettung und -bergung |
|
|
|
|
|
Wenn Sie im Urlaub erkranken oder sich verletzen und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, zahlen wir Ihnen diese Kosten bis 15.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.
|
||||
| Überführung oder Bestattung im Todesfall |
|
|
|
|
|
Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt.
Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €. |
||||
| Zahlung von Krankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt |
|
|
|
|
|
Bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus bekommen Sie für den Krankenhausaufenthalt pro Tag 30 € Krankenhaustagegeld. Dies gilt auch, wenn Sie nach einem Krankenrücktransport nach Deutschland in ein Krankenhaus müssen. Die Zahlung des Krankenhaustagegeld beschränkt sich auf maximal 30 Tage.
|
||||
| Zahlung einer Übergangsleistung bei einem Krankenhausaufenthalt bis 3.000 € |
|
|
|
|
|
Ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag zahlen wir Ihnen eine Übergangsleistung in Höhe von 1.000 €. Dies gilt auch, wenn wir Sie mit einem Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik bringen mussten. Ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag bekommen Sie eine weitere Übergangsleistung in Höhe von 2.000 €. Voraussetzung hierfür ist ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt und der Antritt von Rehamaßnahmen nach maximal 14 Tagen nach Ihrem Krankenhausaufenthalt.
|
||||
| Sofortzahlung von 5.000 € nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder schwerer Verletzung |
|
|
|
|
|
Wenn Sie als versicherte Person im Ausland einen schweren Herzinfarkt, schweren Schlaganfall oder eine schwere Verletzung erlitten haben, bekommen Sie von uns eine Sofortleistung in Höhe von 5.000 €.
|
||||
| Auslands-Patienten-Rechtsschutz |
|
|
|
|
|
Im Tarif Premium erhalten Sie Schutz in folgenden Rechtsbereichen
Voraussetzung dafür ist, dass ein Versicherungsfall im Tarif Premium vorliegt. Je Rechtsschutzfall übernehmen wir die versicherten Kosten bis zu einer Höhe von 100.000 €. Wir zahlen Ihnen dabei die Vergütung eines Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht als auch die Kosten des Gegners, die Sie erstatten müssen. |
||||
| Auslands-Unfallschutz |
|
|
|
|
|
Erleiden Sie als versicherte Person im Ausland einen Unfall, der zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führt, leisten wir 1. Invaliditätsleistung Ist eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach einem Unfall eingetreten und ein Arzt hat diese innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall schriftlich festgestellt, zahlen wir eine Versicherungssumme bis zu 20.000 €. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der Versicherungssumme. 2. Unfallhilfeleistung nach einem Unfall Stellt ein Arzt nach einem Unfall im Ausland fest, dass eine Invalidität von mehr als 25% verbleibt, beteiligen wir uns mit bis zu 2.100 € an einem Fahrzeugumbau und mit bis zu 5.200 € an den medizinischen Hilfsmitteln. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass weder eine Krankenkasse noch eine Haftpflichtversicherung zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist. 3. Todesfall-Leistung Falls die versicherte Person nach einem Unfall im Ausland innerhalb von 12 Monaten verstirbt, zahlen wir eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €. Diese Leistung beziehen dann die in einem Erbschein berechtigten Erben der versicherten Person. 4. Beratungsservice Hatten Sie im Ausland einen Unfall, bieten wir Ihnen einen umfassenden Beratungsservice. Dieser umfasst
|
||||
Was bezahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?
- Generell Behandlungen in Deutschland
- Heilbehandlungen im Ausland, für die Sie ins Ausland reisen
- Kosmetische Operationen und Behandlungen im Ausland
- Behandlungen beim Kieferorthopäden im Ausland
- Hypnose oder Psychotherapie im Ausland
- Heilbehandlungen, wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
- Heilbehandlungen, wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
- Entzugs-, Entgiftungs- oder Entwöhnungsbehandlungen
- Hotelkosten bzw. Unterbringungskosten
So sind Sie im Ernstfall in 3 Schritten geschützt
1. Vor der Reise - Ihre 5 min Checkliste
- Reisedokumente frühzeitig prüfen und ggf. rechtzeitig beantragen
- Versicherungen checken und wenn nötig, rechtzeitig eine Bestätigung der Auslandskrankenversicherung anfordern
- Über Gesundheitsthemen, die auf der Reise wichtig sind, informieren (z.B. Impfungen, Reiseapotheke)
- Wichtige Rufnummern für den Notfall im Handy speichern Reiseinfokarte downloaden
- Das Zuhause sichern
2. Vorgehen im Notfall - Schritt für Schritt
1. Schritt: Kontakt aufnehmen
ADAC Ambulanz-Service anrufen. Dieser ist 24/7 an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. Wir nennen Ihnen deutschsprachige Ärzte an Ihrem Urlaubsort oder Krankenhäuser in Ihrer Nähe.
Wichtig: Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei umfassenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit uns stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden.
2. Schritt: Stationäre Behandlung
Bei größeren Heilbehandlungen in einem Krankenhaus nimmt der ADAC Ambulanz-Service Kontakt mit dem Krankenhaus auf. Wir geben dem Krankenhaus direkt eine Zahlungsgarantie, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar, organisieren wir auch einen Krankenrücktransport nach Deutschland. Ein eigenes ADAC Ärzteteam kümmert sich vor Ort um Sie und die Organisation. Auch Ihre Kinder oder Haustiere sind beim ADAC Ambulanz-Service in guten Händen und werden sicher nach Hause gebracht
3. Schritt: Ambulante Behandlungen, Medikamente, Untersuchungen und Hilfsmittel
Bei kleineren Heilbehandlungen vor Ort, bei Einkauf von Medikamenten oder anderen medizinischen Hilfsmitteln zahlen Sie die Rechnung vor Ort. Sobald Sie zuhause sind, können Sie die Rechnung schnell und einfach über das Online Schadenformular bei uns einreichen.
3. Nach der Reise - Schnelle Kostenerstattung
Kosten online einreichen
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Rechnungen mit Zahlungsbeleg
- bei Medikamenten die ärztliche Verordnung
- Nachweis über den Zeitpunkt des Grenzübertritts ins Ausland
Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.
Wie werden die Kosten der Auslandskrankenversicherung berechnet?
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC können Sie in weniger als 2 Minuten ganz einfach berechnen und abschließen. Ihr Versicherungsbeitrag ist abhängig von
- Ihrem Alter: Der Beitrag Ihrer Auslandskrankenversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
- Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium.
- Ihrer Vertragsart: Sie haben in der Auslandskrankenversicherung die Wahl zwischen einem Einzelvertrag oder einem Familienvertrag.Auslandskrankenversicherung für Familien
- Ihrem Zahlungsrhythmus: Sie schließen die Auslandskrankenversicherung einmalig ab und sind das ganze Jahr über versichert. Der Beitrag wird einmal jährlich über das SEPA Lastschriftmandat abgebucht.
- Ihrer Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung kann auch von Personen ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Beitragsbeispiele
"Fairstes Preis-Leistungs-Verhältnis" von FOCUS MONEY (Ausgabe 25/2025)!- Single (33 Jahre) im Sommerurlaub in Griechenland, ADAC Mitglied: 23,50 € im Jahr im Tarif Basis
- Single (33 Jahre) auf Städtetrip nach Rom und 3 Wochen in USA, kein ADAC Mitglied: 26,80 € im Jahr im Tarif Basis
- Rentnerin (68 Jahre) auf Busrundfahrt in Irland und 4 Wochen auf den Kanaren im Winter, ADAC Mitglied: 45,60 € im Jahr im Tarif Basis
- Rentner (77 Jahre) auf Weihnachtsbesuch bei der Familie in Kanada für 5 Wochen, ADAC Mitglied: 79,80 € im Jahr im Tarif Basis
Auslandskrankenversicherung Langzeit - Wichtig für Work & Travel, Sabbatical und Co.
Sie erhalten vollumfänglichen Schutz mit wertvollen Leistungen bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auf Ihrer Langzeit-Reise. Zudem haben Sie die Option, Ihren Vertrag zu verlängern, sollte Ihre Reise länger dauern.
Der Beitrag ist abhängig von Ihrem Alter, Ihrer Reisedauer sowie Ihrer ADAC Mitgliedschaft. So zahlen Sie bei einer Reisedauer von 6 Monaten 194,80 € (unter 27 Jahre, ADAC Mitglied). Der Versicherungsvertrag ist ein Einzelvertrag und endet automatisch nach der vereinbarten Laufzeit, maximal nach 24 Monaten.
Wichtig: Für Reisen ab 64 Tage muss bereits ab dem 1.Tag der Reise die Auslandskrankenversicherung Langzeit gelten. Es ist nicht möglich, zuerst die Auslandskrankenversicherung für bis zu 63 Tage und dann die Auslandskrankenversicherung Langzeit abzuschließen.
Auslandskrankenversicherung Langzeit
Stiftung Warentest sagt "Sehr Gut" - Auszeichnungen der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC bietet zahlreiche Leistungen in bewährter ADAC Qualität.
Das sagt auch Stiftung Warentest (10/2025): Note "Sehr gut" (1,4) erhält der Tarif Basis, sowohl im Einzel- als auch im Familienvertrag. FOCUS MONEY zeichnet die Auslandskrankenversicherung wiederholt als fairsten Reisekrankenversicherer aus (Ausgabe 25/2025).
Darum ist die Auslandskrankenversicherung so wichtig
Eine Auslandskrankenversicherung schließt die Versicherungslücke, die private und gesetzliche Krankenkassen bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland hinterlassen. Sie schützt vor teils hohen Kosten, die im Ausland für Medikamente und ärztlichen Behandlungen anfallen können.Ein Unfall oder eine Erkrankung im Ausland kann schnell teuer werden. Insbesondere in USA und Kanada können diese Kosten enorm hoch ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Behandlungen im Ausland nur die Kosten, die dem Versicherten im Urlaubsland zustehen. Auch bei Reisen innerhalb der EU. Den Rest muss der Versicherte aus eigener Tasche begleichen. Ein Rücktransport nach Deutschland ist meist gar nicht abgedeckt.
Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung
Habe ich eine Selbstbeteiligung in der Auslandskrankenversicherung?
Kann ich die Auslandskrankenversicherung auch nach Reiseantritt abschließen?
Ist die Auslandskrankenversicherung sofort gültig?
Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).
Was muss ich im Krankheitsfall im Ausland tun?
Rufen Sie uns direkt unter der +49 89 76 76 76 an, wir helfen Ihnen weiter.
Wichtig: Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei umfassenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit uns stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden.
Rechnungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns über unser Online Schadenmeldeformular schnell und einfach zur Kostenerstattung einreichen.
Müssen Sie im Ausland stationär behandelt werden, geben wir – soweit erforderlich – dem Krankenhaus eine Zahlungsgarantie von bis zu 13.000,- €. Bitte kontaktieren Sie auch hierzu den ADAC Ambulanz-Service. Dieser nimmt unverzüglich Kontakt mit dem Krankenhaus auf und rechnet direkt mit diesem ab.
Damit wir Ihre Ausgaben erstatten können, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Rechnungen mit Zahlungsbeleg
- bei Medikamenten die ärztliche Verordnung
- Nachweis über den Zeitpunkt des Grenzübertritts ins Ausland
Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.
Ihre entstandenen Kosten können Sie ganz einfach über das Online-Schadenmeldeformular einreichen: Schadenservice Auslandskrankenversicherung
Was muss ich bei Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung beachten?
Ist ein Krankentransport versichert?
Ja. In der Auslandskrankenversicherung unterscheidet man folgende Krankentransporte:
Krankenrücktransport:
Wenn im Ausland eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulanz-Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Mehr zum Krankenrücktransport
Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.
Wann endet die Auslandskrankenversicherung?
Die Jahres-Auslandskrankenversicherung verlängert sich automatisch, sofern Sie nicht 4 Wochen vor der Frist schriftlich kündigen.
Kann ich die Auslandskrankenversicherung auch nur für eine Reise abschließen?
Ja. Sie können den Vertrag auch ohne Verlängerung in der Geschäftsstelle beantragen. Dieser Vertrag endet dann automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Versichert sind die ersten 63 Tage jeder Ihrer Auslandsreisen in diesem Jahr.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich ist der ADAC Auslandskrankenschutz ein Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert, wenn Sie nicht kündigen. Online auf der adac.de können Sie die Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.
Ist die Auslandskrankenversicherung in der ADAC Mitgliedschaft enthalten?
Ja. In der ADAC Premium Mitgliedschaft ist ein weltweit gültiger Auslandskrankenschutz enthalten. Die Leistungen entsprechen den Leistungen des Tarif Basis' der ADAC Auslandskrankenversicherung.
In welchen Ländern gilt der Schutz der Auslandskrankenversicherung?
Insbesondere bei Fernreisen sollten Sie sich über die Bestimmungen in dem Land, in das Sie verreisen, informieren. Zu folgenden Ländern erhalten Sie von uns weitere Informationen:
Auslandskrankenversicherung USA Auslandskrankenversicherung Kuba Auslandskrankenversicherung Neuseeland Auslandskrankenversicherung Australien Auslandskrankenversicherung Mexiko
Welche Regeln gelten in der Auslandskrankenversicherung, wenn ich aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes länger als 63 Tage im Ausland bin?
Bin ich in der Auslandskrankenversicherung geschützt, wenn ich im Ausland wegen meiner Schwangerschaft zum Arzt muss?
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.
Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.
Erhalte ich einen Versicherungsnachweis?
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
- persönlich in einer Geschäftsstelle
- telefonisch unter: + 49 89 76 76 66 32 (Mo-Fr, 8 - 18 Uhr Ortszeit)
- per E-Mail an: service@adac.de
Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.
Kann ich die Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen?
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"
Unsere Ratgeberthemen zur Auslandskrankenversicherung
Welche Versicherungen außerdem im Ausland nützlich sind
Reiserücktrittsversicherung
Sie haben Ihren Urlaub schon vor langem gebucht, kurz vorher werden Sie krank. Der Arzt bescheinigt Ihnen die Reiseuntauglichkeit. Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Auch bei Reiseabbruch. Der weltweit gültige Schutz sichert Sie und Ihre Familie optimal ab.
Zur ReiserücktrittsversicherungHaustierversicherung für Ihre Reise ins Ausland
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung bietet finanziellen Schutz für Sie bei Erkrankung und Verletzung Ihres Haustieres. Wenn Sie im Ausland sind - egal, ob Ihr Haustier mitreist oder zu Hause in Deutschland bleibt. Mit freier Tierarztwahl. Für alle versicherbaren Hunde- und Katzenrassen.
Zur Haustier-ReiseversicherungZum Download: Alle Informationen zur Auslandskrankenversicherung
- Tariftabelle,
- Verbraucherinformationen Auslandskrankenversicherung Basis,
- Informationsblatt Auslandskrankenversicherung Basis,
- Verbraucherinformationen Auslandskrankenversicherung Exklusiv,
- Informationsblatt Auslandskrankenversicherung Exklusiv,
- Verbraucherinformationen Auslandskrankenversicherung Premium,
- Informationsblatt Auslandskrankenversicherung Premium,