Was sich für Hausbesitzer 2026 ändert
Von Hilda Arnold, André Gieße

Heizungsgesetz, sinkender Strom- und steigender CO₂-Preis, neue Regeln für PV-Anlagen oder weniger Förderung für energieeffizientes Wohnen: Das und mehr ändert sich für Hausbesitzer im Jahr 2026.
Reformen bei Gebäudeenergiegesetz und Förderung energieeffizienter Heizungen
Strompreis soll sinken, Gasspeicherumlage fällt weg, CO₂-Abgabe verteuert Heizen
Bund will bei PV-Einspeisevergütung und energetischen Gebäudesanierungen sparen
Wie geht es mit dem Heizungsgesetz (GEG) weiter?
Bisher hat die Bundesregierung noch keine konkreten Pläne vorgelegt, um das Heizungsgesetz zu reformieren oder abzuschaffen, wie es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht. Bis Mai 2026 strebt sie ein geändertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) an, das technologieoffener, flexibler und einfacher ist. Der zentrale Streitpunkt ist die bisherige Vorgabe für neu eingebaute Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Die Bundesregierung will sich außerdem mehr auf die erreichbare CO₂-Vermeidung konzentrieren und weiterhin den Austausch alter fossiler Heizungen fördern – unklar ist noch, wofür es künftig wie viel Geld geben soll.
Weniger Förderung für Gebäudesanierungen

Im Haushalt für 2026 sieht die Bundesregierung weniger Geld für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Geplant ist eine Kürzung um 3,36 auf 11,96 Milliarden Euro. Die Einsparung betrifft vor allem die Finanzierung der Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Dafür könnte im kommenden Jahr weniger als halb so viel Geld wie bislang zur Verfügung stehen, wenn der Bundesrat im Dezember den Beschlüssen des Bundestages zustimmt.
Künftig soll die BEG-Förderung einen stärkeren Fokus auf Einzelmaßnahmen wie die Dämmung eines Hauses, den Fenster- oder Heizungstausch legen. Welche Maßnahmen 2026 genau unterstützt werden, steht noch nicht fest.
Förderung für barrierefreies Umbauen kehrt zurück
Die Bundesregierung plant, im Haushalt 2026 wieder altersgerechtes und barrierefreies Umbauen von Wohngebäuden zu fördern. Nach Informationen des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima sind im kommenden Jahr entsprechende Zuschüsse für Investitionen vorgesehen. Noch ein Jahr zuvor hatte die damalige Ampelkoalition die Fördergelder für altersgerechtes und barrierefreies Umbauen aus dem Bundeshaushalt gestrichen, weil dafür die finanziellen Mittel fehlten.
Neue Förderung für private Ladestationen geplant
Die Bundesregierung plant ein Förderprogramm für Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Vorgesehen ist finanzielle Unterstützung für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern, damit diese Wallboxen für E-Autos in ihren Garagen installieren. Auch die Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude werden demnach gefördert. Details zu den Konditionen soll es Anfang 2026 geben.
Änderungen bei Strompreisen und Gaspreisen 2026
Strompreis sinkt dank Netzentgelt-Zuschuss

Die Netzentgelte beim Strompreis sollen 2026 durch einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro sinken. Doch die Stromversorger sind nicht verpflichtet, die Senkung der Netzentgelte direkt weiterzugeben. Im bundesweiten Durchschnitt können Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2026 rund 1,52 Cent brutto pro Kilowattstunde sparen. Insgesamt sinkt damit der Strompreis für Haushalte um rund sieben Prozent, wobei es regional deutliche Unterschiede gibt.
Gasspeicherumlage entfällt, Gaspreis steigt mitunter
Der Bund schafft 2026 die Gasspeicherumlage ab, die bislang rund 2,4 Prozent des Gaspreises ausmacht. Zuletzt betrug sie 0,34 Cent brutto pro Kilowattstunde. Allerdings wird dadurch Gas nicht für alle Haushalte günstiger. Denn gleichzeitig steigen die Netzentgelte für Gas fast überall in Deutschland, laut aktueller Prognose um bis zu zwölf Prozent. Oft gleicht die Entlastung bei der Gasspeicherumlage diese Mehrkosten rechnerisch in etwa wieder aus.
CO₂-Preis fürs Heizen mit Gas und Öl steigt
Der CO₂-Preis fürs Heizen mit Gas und Öl steigt 2026 erneut deutlich. Künftig soll sich der Preis durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO₂-Zertifikaten bilden – vorerst in einem gesetzlich geregelten Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Die gesetzliche CO₂-Abgabe für fossile Brennstoffe könnte im nächsten Jahr beim Heizen zu Kostenerhöhungen von bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde bei Gas und bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl – jeweils inklusive Mehrwertsteuer – führen.
Neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen und Förderung
Abschaffung der Einspeisevergütung?
In Zukunft könnte es für neu installierte Photovoltaik-Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr geben. Aus Kostengründen will die Bundesregierung auch die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strommarktpreise beenden. Alternativ zur bisherigen EEG-Förderung könnten sogenannte Differenzverträge und die Direktvermarktung auch für kleine PV-Anlagen eingeführt werden.
An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre fixen Einspeisevergütung für bestehende Solaranlagen soll sich nichts ändern. Aktuell erhalten PV-Betreiber noch 7,86 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie einen Teil ihres Solarstroms ins öffentliche Netz einspeisen.
Solarpflicht bei Dachsanierung und Neubauten
Die meisten Bundesländer haben bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen eine Solarpflicht eingeführt, zuletzt Nordrhein-Westfalen. Hausbesitzerinnen und -besitzer, die ihr Dach grundlegend erneuern, müssen in NRW ab 1. Januar 2026 auch eine PV-Anlage installieren.
Steuerbefreiungen für neue PV-Anlagen verlängert

Der 2023 eingeführte sogenannte Nullsteuersatz (nach § 12 Abs. 3 UStG) bei der Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen bleibt auch 2026 bestehen. Das bedeutet, der Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 Kilowattpeak (kWp) bleiben weiterhin komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Außerdem müssen Hausbesitzer mit einer PV-Anlage auch künftig keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus dem eingespeisten Strom zahlen.
Möglichkeit zum Energy-Sharing
Ab Juli 2026 ist das sogenannte Energy-Sharing unter Nachbarn erlaubt. Wer eine Solaranlage besitzt, kann dann eine lokale Energy Sharing Community gründen, um den überschüssigen Strom der PV-Anlage an die Nachbarschaft zu verkaufen. Alle Teilnehmenden benötigen dafür jedoch intelligente Stromzähler beziehungsweise Smart Meter, deren bundesweites Roll-out bislang nur schleppend vorangeht. Eine gesonderte Förderung für das Energy-Sharing, etwa über reduzierte Netzentgelte, ist nicht vorgesehen.
Einigen Kamin- und Holzöfen droht 2026 das Aus

Anfang 2026 endet die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung. Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte von maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter einhalten.
Geräte, die diesen Werten nicht entsprechen, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ansprechpartner bei Fragen sind die örtlichen Schornsteinfeger. Die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.
Heizungslabel hat ausgedient
Schornsteinfeger müssen ab 2026 keine Aufkleber mehr auf älteren Heizungsanlagen anbringen, die deren Energieeffizienz anzeigen. Seit Januar 2017 galt diese Pflicht. Das Energielabel an Heizkessel und -thermen, die älter als 15 Jahre sind, sollte bewirken, dass Haushalte auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient ihr Gerät ist.
Nach Angaben der Bundesregierung seien die Zahl der Kesseltausche und die Energieeinsparungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Daher wird das nationale Heizungslabel im Rahmen der Entbürokratisierung abgeschafft.
Einheitliche Energieausweise für Gebäude

Deutschland muss bis Ende Mai 2026 die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Dann werden für Häuser EU-weit einheitliche Energieausweise mit einer Skala von A bis G Pflicht, die konkrete Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen enthalten müssen.
Die meisten Vorgaben der EPBD betreffen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien erst in den Folgejahren. Darin ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass Wohngebäude ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 im Vergleich zu 2020 um 16 Prozent reduzieren müssen, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Wer ein älteres Haus hat, muss mit neuen Sanierungspflichten rechnen.
Grundsteuer-Reform

Seit dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer zum 1. Januar 2025 für alle Eigentümer von Wohnungen und Häusern wenden die meisten Bundesländer das sogenannte Bundesmodell bei der Berechnung der Grundsteuer an. Da hier vor allem der Bodenrichtwert als Basiswert eine Rolle spielt, könnte sich die Steuerlast für einige Eigentümer auch 2026 teils deutlich erhöhen.
Der Bodenrichtwert spiegelt den tatsächlichen Marktwert von Grundstücken wider (Wert des Bodens, Grundstücksfläche und -art, Alter des Gebäudes und Nettokaltmiete). Auf Basis dieser neuen Bemessungsgrundlage legen die Kommunen ihre jeweiligen Hebesätze wie bisher selbst fest und können diese auch jährlich anpassen, was teils zu deutlichen Erhöhungen führen kann.