Smart Meter: Was kosten die neuen Stromzähler, und wann sind sie Pflicht?

Digitale Stromzähler können dabei helfen, Energiekosten zu sparen. Seit Januar 2025 kann sich jeder private Haushalt einen Smart Meter einbauen lassen. Das müssen Sie dazu wissen.
Seit 2025: Recht auf die Installation eines Smart Meters für alle Haushalte
Einbaupflicht für bestimmte Haushalte – etwa mit Solaranlagen und Elektroautos
Kosten auf 40 bis 140 Euro pro Jahr gestiegen, Einbau nicht immer gratis
Was genau ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, auch Smart-Meter-Gateway genannt. Das intelligente Messsystem erfasst den Stromverbrauch alle 15 Minuten und sendet die Daten über eine gesicherte Internetschnittstelle täglich an den Betreiber des Stromnetzes und den Energielieferanten. Das Gerät muss am Hausanschluss eingebaut werden.
Im Gegensatz zum herkömmlichen analogen Ferraris-Zähler können Privathaushalte mit dem Smart Meter ihren Energiekonsum genau nachvollziehen. Im Kundenportal oder via App des Betreibers haben sie ihn einfach und jederzeit im Blick. Danach können Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Verhalten anpassen und Stromkosten sparen. Eine Möglichkeit sind dabei dynamische Stromtarife.
Intelligentes Messsystem vs. moderne Messeinrichtung
Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren neue Stromzähler. Die große Mehrheit bekommt zunächst eine moderne Messeinrichtung, die zwar eine digitale Anzeige hat, aber keine Internetverbindung. Im Unterschied zu den intelligenten Messsystemen (Smart Meter) können moderne Messeinrichtung deshalb keine Daten senden oder Signale empfangen. Die jährlichen Kosten sind auf 20 Euro gedeckelt.
Seit 2025 kann jeder Privathaushalt, unabhängig vom Verbrauch, einen Smart Meter erhalten. Die Wallbox fürs E-Auto, eine Photovoltaikanlage und Wärmepumpen lassen sich damit steuern. Denn die Datenübertragung funktioniert in beide Richtungen. Weil die modernen Zähler kontinuierlich ausgelesen werden, liefern sie zudem wichtige Erkenntnisse über die Auslastung des Stromnetzes.
Warum braucht man Smart Meter?

Die flächendeckende Einführung des intelligenten Messsystems ist notwendig, um die Erzeugung und den Verbrauch von Strom effizient und sicher aufeinander abzustimmen. Das wird umso wichtiger, je mehr erneuerbare Energie aus wechselhafter Sonnen- und Windkraft fließt und je mehr Menschen Solaranlagen, Wallboxen für E-Autos und Wärmepumpen zu Hause installieren. Somit wird es immer komplizierter, Stromangebot und -nachfrage dauerhaft in Einklang zu bringen.
Für eine stabile Steuerung des Energienetzes brauchen deren Betreiber möglichst aktuelle Daten. Hierfür sind Smart Meter die digitale Schnittstelle. Sie bilden auch die technische Voraussetzung, um die wachsende Zahl smarter Elektrogeräte sinnvoll zu steuern. Davon profitieren einerseits die Haushalte und andererseits die Netzbetreiber. Bei mancher Anlage mit hohem Verbrauch dürfen diese den Strombezug reduzieren, wenn Engpässe drohen: etwa bei Ladeeinrichtungen für E-Autos.
Denn Smart Meter können Daten sowohl senden als auch empfangen. Dadurch können Haushalte mit Solaranlagen auch an der Direktvermarktung teilnehmen und ihren überschüssigen Strom an der Börse verkaufen. Wer den erzeugten Strom optimal nutzen möchte, kann vernetzte Geräte, die viel verbrauchen, automatisch einschalten, wenn die Sonne scheint. Dafür benötigt man zusätzlich ein Energiemanagementsystem und eine Steuerbox. So lässt sich auch eine smarte Wallbox regeln.
Über zeitvariable beziehungsweise dynamische Stromtarife sollen außerdem mehr Menschen von den stündlichen Preisschwankungen an den Strombörsen profitieren. In den Stunden, wo viel Sonnen- und Windenergie verfügbar und die Auslastung des Stromnetzes gering ist, kann man sein Elektroauto damit relativ günstig laden. Seit 2025 müssen alle Energielieferanten denjenigen, die schon einen Smart Meter besitzen, solche Stromtarife mit flexiblen Preisen anbieten.
Dank der zeitnahen Verbrauchswerte kann man mit Smart Metern auch Stromfresser im Haushalt identifizieren und seinen Energieverbrauch senken. Das geht mit analogen Ferraris-Zählern und der bisherigen Stromabrechnung auf Jahresbasis nicht. Nicht zuletzt muss in Zukunft kein Dienstleister mehr zur Zählerablesung vor Ort vorbeikommen. Die Fernauslesung spart Mühe, Zeit und Geld.
Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau von intelligenten Messsystemen ist verpflichtend für Haushalte mit:
einem jährlichen Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden
einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos
Die bundesweite Einführung soll laut Gesetz schrittweise stattfinden: Bis Ende 2025 muss sie bei mindestens 20 Prozent dieser Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt sein. Für die Jahre danach gibt es Quoten zur Ausstattung mit Smart Metern und dazugehörigen Steuerungseinrichtungen, die Messstellenbetreiber erfüllen müssen. Ablehnen kann man das nicht. Ende 2032 sollen mindestens 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland mit den intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
Auch wer die drei aufgeführten Kriterien nicht erfüllt, hat ab dem nächsten Jahr das Recht, sich zu Hause einen digitalen Stromzähler mit Kommunikationsmodul installieren zu lassen. Alle Haushalte, bei denen der Einbau eines Smart Meter noch nicht Pflicht ist, erhalten in den kommenden Jahren immerhin moderne Messeinrichtungen – je nachdem, was der Messstellenbetreiber entscheidet.
Wie viel kostet ein Smart Meter?
Die Kosten für das intelligente Messsystem beinhalten den Einbau, den Betrieb und die Wartung sowie die Ablesung und Datenübertragung. Es gibt dafür gesetzliche Preisobergrenzen. Diese hat die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2025 erstmals seit 2016 angehoben. Der Grund für die Preissteigerungen: Inzwischen haben die Stromkonzerne deutlich höhere Kosten als bei der Planung des bundesweiten Smart-Meter-Rollouts vor einigen Jahren.
Nun darf der grundzuständige Messstellenbetreiber den Haushalten in seinem Gebiet mit einem Jahresverbrauch zwischen 6000 und 10.000 Kilowattstunden maximal 40 statt 20 Euro pro Jahr in Rechnung stellen. Wer eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung zwischen 2 und 15 Kilowatt oder Wärmepumpe betreibt, zahlt für den Einbau und Betrieb jährlich 50 statt 20 Euro.
Außerdem ist seit 2025 neu geregelt: In den Haushalten mit Ausstattungspflicht ist neben dem Smart Meter eine Steuerungseinrichtung gegen Netzüberlastung am Hausanschluss notwendig. Für Einbau und Betrieb einer solchen Steuerbox darf der grundzuständige Messtellenbetreiber zusätzlich zu dem reinen Messentgelt künftig eine Gebühr von jährlich bis zu 50 Euro erheben.
Wenn Messstellenbetreiber mehr Geld verlangen – also über den gesetzlich festgelegten Werten – müssen sie die tatsächlich höheren Kosten nachweisen und begründen, inwiefern diese Preise angemessen sind. Den Messstellenbetreiber kann man sich zwar aussuchen. Wer aber ein anderes Unternehmen beauftragt als das, was eigentlich vor Ort zuständig wäre, hat keine Preisgarantie.
Kosten für intelligentes Messsystem
Diese jährlichen Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem sind gemäß geändertem Gesetz seit 2025 beim Pflichteinbau zulässig (in Klammern: die früheren Grenzwerte).
Jahresverbrauch bzw. Erzeuger | Jährliche Preisobergrenze (brutto) |
---|---|
> 6000 – 10.0000 kWh | 40 Euro (bisher: 20 Euro) |
> 10.000 – 20.000 kWh | 50 Euro (unverändert) |
> 20.000 – 50.000 kWh | 110 Euro (bisher: 90 Euro) |
> 50.000 – 100.000 kWh | 140 Euro (bisher: 120 Euro) |
Photovoltaikanlage > 2 – 15 kW | 50 Euro (bisher: 20 Euro) |
Photovoltaikanlage > 15 – 25 kW | 110 Euro (bisher: 50 Euro) |
Photovoltaikanlage > 25 kW | 140 Euro (bisher: 120 Euro) |
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallbox, Wärmepumpe, Speicher) | 50 Euro (unverändert) |
+ Steuerbox für steuerbare Verbrauchseinrichtungen | 50 Euro (bisher: 10 Euro) |
Der Pflichteinbau kostet zwar nichts, die Erweiterung oder der Austausch des Zählerschranks aber schon – sofern für den Smart Meter zu wenig Platz ist. Für Arbeiten am Zählerschrank können je nach Aufwand bis zu 2000 Euro anfallen. Die Kosten müssen Eigentümerinnen und Eigentümer der Häuser und Wohnungen tragen. Wer zur Miete wohnt, darf nicht zur Kasse gebeten werden.
Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks für den Smart Meter nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen seien Wohngebäude, die vor 1965 errichtet worden sind. Am besten fragt man nach einem Kostenvoranschlag und vergleicht Preise sowie Leistungen mehrerer Angebote, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden.
Wer sich den Smart Meter ab 2025 freiwillig einbauen lässt, muss dafür bezahlen. Die freiwillige Installation einer intelligenten Messeinrichtung im Haushalt kostet auch mehr als ursprünglich vorgesehen. Die gesetzliche Preisobergrenze für die vorzeitige Ausstattung auf Kundenwunsch ist von 30 auf 100 Euro gestiegen. Neben den einmaligen Kosten hat sich auch die laufende Gebühr für freiwillig installierte Smart Meter von 20 auf 30 Euro im Jahr erhöht.
Wer baut die neuen Stromzähler ein?

Selbst austauschen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Stromzähler nicht. Für den Einbau, den Betrieb und die Wartung des Smart Meter ist der jeweilige Messstellenbetreiber verantwortlich – oft ist das der örtliche Betreiber des Stromnetzes.
Sofern er plant, einen Smart Meter einzubauen, muss er sich schriftlich drei Monate vorher melden und zwei Wochen vorher über den konkreten Termin informieren. Wahrscheinlich beauftragt er dafür ortsansässige Installateure und Dienstleister. Wer Ihr zuständiger Netz- und Messstellenbetreiber ist, steht in der Regel auf der jährlichen Stromrechnung. Der Stromlieferant hat mit dem Einbau des neuen Zählers nichts zu tun.
Seit 2025 gilt außerdem: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher vorzeitig einen Smart Meter wünschen, muss der Messstellenbetreiber ihn innerhalb von vier Monaten installieren. Achtung bei Mietverhältnissen: Der Vermieter kann den Messstellenbetreiber frei wählen. Mieterinnen und Mieter brauchen dagegen die Zustimmung des Vermieters, um eigene Verträge dafür abzuschließen.