Was ist ein Smart Meter und was kosten die digitalen Stromzähler?
Von André Gieße

Digitale Stromzähler können dabei helfen, Energiekosten zu sparen. Seit Januar 2025 kann sich jeder private Haushalt einen Smart Meter einbauen lassen. Das müssen Sie dazu wissen.
Seit 2025: Recht auf die Installation eines Smart Meters für alle Haushalte
Einbaupflicht für bestimmte Haushalte – etwa mit Solaranlagen und Elektroautos
Kosten betragen zwischen 30 und 140 Euro pro Jahr, der Einbau ist nicht immer gratis
Was ist ein Smart Meter (iMSys)?
Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt, besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Der Smart Meter erfasst den Stromverbrauch alle 15 Minuten und sendet die Daten über eine Internetschnittstelle dem Netzbetreiber und Energielieferanten. Das Gerät muss am Hausanschluss eingebaut werden.
Für bestimmte Haushalte ist ein Smart Meter Pflicht. Anders als beim herkömmlichen analogen Ferraris-Zähler wissen Sie damit immer, wie viel Strom wann verbraucht und – falls Photovoltaik installiert ist – ins Netz eingespeist wird. Via Kundenportal oder App haben Sie beides im Blick. Wallbox, PV-Anlage und Wärmepumpen lassen sich so effizient steuern und Stromkosten sparen.
Seit 2025 kann jeder Haushalt, unabhängig vom Stromverbrauch, einen Smart Meter erhalten. Bis zum Jahr 2032 soll der flächendeckende Einbau in Deutschland abgeschlossen sein. Die große Mehrheit bekommt zunächst kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut, sondern eine moderne Messeinrichtung, die zwar eine digitale Anzeige hat, aber keine Internetverbindung.
Moderne Messeinrichtung (mME) und intelligentes Messsystem (iMSys)
Es ist wichtig, zwei Varianten neuer Stromzähler zu unterscheiden, die oft verwechselt werden. Das intelligente Messsystem (Smart Meter) unterscheiden sich von einer modernen Messeinrichtung (digitale Stromzähler ohne Smart-Meter-Gateway) durch seine Kommunikationsfähigkeit.
Moderne Messeinrichtung (mME):
Ein digitaler Zähler, der den aktuellen Stand sowie Verbrauchsverläufe der letzten 24 Monate lokal am Display anzeigt. Er kann nicht kommunizieren. Die Daten müssen weiterhin manuell abgelesen werden.
Intelligentes Messsystem (iMSys):
Dieser eigentliche Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und dem Gateway, das die Daten sicher verschlüsselt und via Internetverbindung fernauslesbar macht.
Was macht ein Smart Meter?

Smart Meter sind die digitale Schnittstelle für die Energiewende. Sie machen die Erzeugung und den Verbrauch von Strom nahezu in Echtzeit transparent und helfen auch den Netzbetreibern, beides besser aufeinander abzustimmen. Das wird umso wichtiger, je mehr erneuerbare Energie aus wechselhafter Sonnen- und Windkraft fließt und je mehr Menschen Solaranlagen, Wallboxen für E-Autos und Wärmepumpen zu Hause installieren. Somit wird es immer komplizierter, Stromangebot und -nachfrage dauerhaft in Einklang zu bringen.
Intelligente Messsysteme sind auch technische Voraussetzung, um die wachsende Zahl smarter Geräte effizienter zu steuern. Davon profitieren sowohl Privathaushalte als auch Netzbetreiber finanziell. Bei mancher Anlage mit hohem Verbrauch dürfen letztere den Strombezug reduzieren, wenn Engpässe drohen: etwa bei Wallboxen. Durch präzisere Planung und Steuerung der Lasten im Netz spart sich der Staat sogenannte Redispatch-Maßnahmen, die Milliarden Euro kosten.
Haushalte können mit dem Smart Meter an der Direktvermarktung von Solarstrom teilnehmen und dynamische Stromtarife nutzen. In Verbindung mit einem Energiemanagementsystem lassen sich stromintensive Geräte automatisch dann betreiben, wenn viel günstiger oder selbst erzeugter Strom verfügbar ist. Das spart Geld. Ebenso die Echtzeit-Messung des Verbrauchs, da sich gezielt Stromfresser identifizieren lassen. Die automatische Datenauslesung ist nicht zuletzt bequemer.
Das macht ein Smart Meter – die wichtigsten Funktionen:
Digitale Echtzeit-Messung:
Im Gegensatz zu analogen Zählern erfasst ein Smart Meter den Stromverbrauch hochfrequent (alle 15 Minuten).Automatische Datenübermittlung:
Die Verbrauchsdaten werden sicher an den Netzbetreiber oder Stromanbieter übermittelt, wodurch die manuelle jährliche Ablesung entfällt.Transparenz & Kostenkontrolle:
Nutzer können ihren Verbrauch detailliert in Online-Portalen oder Apps einsehen, um Stromfresser zu identifizieren und das Verbrauchsverhalten anzupassen.Optimierung bei Photovoltaik (PV):
Er misst den Eigenverbrauch im Haushalt und den Einspeiseüberschuss bei PV-Anlagen, was die optimale Nutzung selbst erzeugten Stroms ermöglicht.Intelligente Steuerung:
Smart Meter ermöglichen die Nutzung variabler Tarife (stromsparende Nutzung bei hoher Verfügbarkeit) und können Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen effizient steuern.Netzstabilität:
Sie unterstützen Netzbetreiber dabei, Angebot und Nachfrage im Stromnetz besser auszubalancieren.
Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Der Einbau eines Smart Meters bzw. intelligenten Messsystems ist Pflicht für Haushalte mit:
einem jährlichen Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden
einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos und Batteriespeicher
Die Einführung findet schrittweise statt: Das Messstellenbetriebsgesetz gibt Quoten zur Ausstattung mit Smart Metern und dazugehörigen Steuerungseinrichtungen vor, die Messstellenbetreiber erfüllen müssen. Ablehnen kann man das nicht. Ende 2032 sollen mindestens 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland mit den intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.
Auch wer die drei aufgeführten Kriterien nicht erfüllt, hat ab diesem Jahr das Recht, sich zu Hause einen digitalen Stromzähler mit Kommunikationsmodul installieren zu lassen. Alle Haushalte, bei denen der Einbau eines Smart Meter noch nicht Pflicht ist, erhalten in den kommenden Jahren immerhin moderne Messeinrichtungen – je nachdem, was der Messstellenbetreiber entscheidet.
Was kosten Smart Meter?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf Haushalten mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6000 und 10.000 Kilowattstunden maximal 40 Euro pro Jahr in Rechnung stellen. Wer eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung zwischen 2 und 15 Kilowatt oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wallbox, Speicher, Wärmepumpe) hat, zahlt für den Smart Meter jährlich bis zu 50 Euro. Das sind die Preisobergrenzen. Die gesetzlich gedeckelten Kosten beinhalten Einbau, Betrieb und Wartung sowie Ablesung und Datenübertragung.
Zusätzliche Kosten für Steuerungseinrichtung
In einigen Fällen ist neben dem Smart Meter eine Steuerungseinrichtung gegen Netzüberlastung am Hausanschluss vorgeschrieben: bei PV-Anlagen über 7 Kilowatt sowie Wallboxen, Speichern und Wärmepumpen, die gemäß § 14a EnWG steuerbar sind. Zusätzlich zum Messentgelt für den Smart Meter kosten Einbau und Betrieb der Steuerbox eine jährliche Gebühr von bis zu 50 Euro.
Kosten für Haushalte ohne Smart-Meter-Pflicht
Entscheidet der Messstellenbetreiber, bei Haushalten mit einem Jahresverbrauch unter 6000 Kilowattstunden und ohne Smart-Meter-Pflicht, intelligente Messsysteme (iMSys) einzusetzen, liegen die Kosten höchstens bei 30 Euro pro Jahr. Wer den Smart Meter freiwillig haben möchte, muss mit Zusatzkosten bis zu 100 Euro für die vorzeitige Ausstattung auf Kundenwunsch rechnen.
Wenn Messstellenbetreiber mehr Geld verlangen – also über den gesetzlich festgelegten Werten – müssen sie die tatsächlich höheren Kosten nachweisen und begründen, inwiefern diese Preise angemessen sind. Den Messstellenbetreiber kann man sich zwar aussuchen. Wer aber ein anderes Unternehmen beauftragt als das, was eigentlich vor Ort zuständig wäre, hat keine Preisgarantie.
Preisobergrenzen für Smart Meter
Gesetzlich sind diese Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem bzw. den Smart Meter geregelt. Je nach Verbrauch und Ausstattung eines Haushalts sind es 30 bis 140 Euro pro Jahr.
| Jahresverbrauch bzw. Erzeuger | Jährliche Preisobergrenze (brutto) |
|---|---|
> 0 – 6000 kWh | 30 Euro |
> 6000 – 10.0000 kWh | 40 Euro |
> 10.000 – 20.000 kWh | 50 Euro |
> 20.000 – 50.000 kWh | 110 Euro |
> 50.000 – 100.000 kWh | 140 Euro |
Photovoltaikanlage > 2 – 15 kW | 50 Euro |
Photovoltaikanlage > 15 – 25 kW | 110 Euro |
Photovoltaikanlage > 25 kW | 140 Euro |
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallbox, Wärmepumpe, Speicher) | 50 Euro |
+ Steuerbox für steuerbare Verbrauchseinrichtungen | 50 Euro |
Der Pflichteinbau kostet darüber hinaus zwar nichts, die Erweiterung oder der Austausch des Zählerschranks aber schon – sofern für den Smart Meter zu wenig Platz ist. Für Arbeiten am Zählerschrank können je nach Aufwand bis zu 2000 Euro anfallen. Die Kosten müssen Eigentümer der Häuser und Wohnungen tragen. Wer zur Miete wohnt, darf nicht zur Kasse gebeten werden.
Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks für den Smart Meter nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen: Häuser, die vor 1965 gebaut worden sind. Am besten fragt man nach einem Kostenvoranschlag und vergleicht Preise sowie Leistungen mehrerer Angebote.
Wer baut den digitalen Stromzähler ein?

Selbst austauschen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Stromzähler nicht. Für den Einbau, den Betrieb und die Wartung des Smart Meter ist der jeweilige Messstellenbetreiber verantwortlich – oft ist das der örtliche Betreiber des Stromnetzes. Es dürfen nur vom Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) zertifizierte Geräte verwendet werden.
Sofern der Messstellenbetreiber plant, einen Smart Meter einzubauen, muss er sich schriftlich drei Monate vorher melden und zwei Wochen vorher über den konkreten Termin informieren. Wahrscheinlich beauftragt er dafür ortsansässige Installateure und Dienstleister. Wer Ihr zuständiger Netz- und Messstellenbetreiber ist, steht in der Regel auf der jährlichen Stromrechnung. Der Stromlieferant hat mit dem Einbau des neuen Zählers nichts zu tun.
Seit 2025 gilt außerdem: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher vorzeitig einen Smart Meter wünschen, muss der Messstellenbetreiber ihn innerhalb von vier Monaten installieren. Achtung bei Mietverhältnissen: Der Vermieter kann den Messstellenbetreiber frei wählen. Mieterinnen und Mieter brauchen dagegen die Zustimmung des Vermieters, um eigene Verträge dafür abzuschließen.