Smart Meter: Was kosten die neuen Stromzähler, und wann sind sie Pflicht?
Intelligente Stromzähler können dabei helfen, Energiekosten zu sparen. In den nächsten Jahren sollen alle Haushalte einen Smart Meter bekommen. Das müssen Sie dazu wissen.
Ab 2025 kann jeder einen Smart Meter erhalten und seinen Verbrauch optimal anpassen
Für bestimmte Haushalte etwa mit Solaranlagen und Elektroautos gilt eine Einbaupflicht
Die Kosten sind auf 20 bis 120 Euro pro Jahr gedeckelt, der Einbau ist nicht immer gratis
Was genau ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, auch Smart-Meter-Gateway genannt. Das intelligente Messsystem erfasst den Stromverbrauch alle 15 Minuten und sendet die Daten über eine gesicherte Internetschnittstelle täglich an den Betreiber des Stromnetzes und den Energielieferanten. Das Gerät muss am Hausanschluss eingebaut werden.
Im Gegensatz zum herkömmlichen analogen Ferraris-Zähler können Privathaushalte mit dem Smart Meter ihren Energiekonsum genau nachvollziehen. Im Kundenportal oder via App des Betreibers haben sie ihn einfach und jederzeit im Blick. Danach können Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Verhalten anpassen und Stromkosten sparen. Eine Möglichkeit sind dabei dynamische Stromtarife.
Ab 2025 soll jeder Haushalt, unabhängig vom Verbrauch, einen Smart Meter erhalten können. Die Wallbox fürs E-Auto, eine Photovoltaikanlage und Wärmepumpen lassen sich damit steuern. Denn die Datenübertragung funktioniert in beide Richtungen. Weil die modernen Zähler kontinuierlich ausgelesen werden, liefern sie zudem wichtige Erkenntnisse über die Auslastung des Stromnetzes.
Warum braucht man Smart Meter?
Die flächendeckende Einführung des intelligenten Messsystems ist notwendig, um die Erzeugung und den Verbrauch von Strom effizient und sicher aufeinander abzustimmen. Das wird umso wichtiger, je mehr erneuerbare Energie aus wechselhafter Sonnen- und Windkraft fließt und je mehr Menschen Solaranlagen, Wallboxen für E-Autos und Wärmepumpen zu Hause installieren. Somit wird es immer komplizierter, Stromangebot und -nachfrage dauerhaft in Einklang zu bringen.
Für eine stabile Steuerung des Energienetzes brauchen deren Betreiber möglichst aktuelle Daten. Hierfür sind Smart Meter die digitale Schnittstelle. Sie bilden auch die technische Voraussetzung, um die wachsende Zahl smarter Elektrogeräte sinnvoll zu steuern. Davon profitieren einerseits die Haushalte und andererseits die Netzbetreiber. Bei mancher Anlage mit hohem Verbrauch dürfen diese den Strombezug reduzieren, wenn Engpässe drohen: etwa bei Ladeeinrichtungen für E-Autos.
Denn die Smart Meter können nicht nur Daten senden, sondern auch empfangen. Das erlaubt es Haushalten mit Solaranlage, an der Direktvermarktung teilzunehmen und überschüssigen Strom an der Börse zu verkaufen. Wer selbst erzeugten Strom optimal nutzen möchte, kann vernetzte Geräte, die viel verbrauchen, automatisch einschalten, wenn die Sonne scheint. Dafür benötigt man zusätzlich ein Energiemanagementsystem und eine Steuerbox. So lässt sich auch eine smarte Wallbox regeln.
Über zeitvariable beziehungsweise dynamische Stromtarife sollen außerdem bald mehr Menschen von den stündlichen Preisschwankungen an den Strombörsen profitieren. In den Zeiten, wo viel Sonnen- und Windenergie verfügbar und die Auslastung des Stromnetzes gering ist, kann man sein Elektroauto damit relativ günstig laden. Ab 2025 müssen alle Energielieferanten denjenigen, die schon einen Smart Meter besitzen, solche Stromtarife mit flexiblen Preisen anbieten.
Dank der zeitnahen Verbrauchswerte kann man mit dem Smart Meter auch unnötige Stromfresser im Haushalt identifizieren und seinen Energieverbrauch senken. Diese Daten werden bis zu 24 Stunden gespeichert. Das geht mit analogen Ferraris-Zählern und der bisherigen Stromabrechnung auf Jahresbasis nicht. Nicht zuletzt muss in Zukunft kein Dienstleister mehr zur Zählerablesung vor Ort vorbeikommen. Das spart Mühe, Zeit und Geld.
Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit:
einem jährlichen Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden
einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos
Die bundesweite Einführung soll laut Gesetz schrittweise stattfinden: Bis Ende des Jahres 2025 muss sie bei mindestens 20 Prozent dieser Stromkundinnen und -kunden erfolgt sein, Ende 2028 bei mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 bei mindestens 95 Prozent. Ablehnen kann man das nicht. Ab 2032 sollen dann alle Haushalte in Deutschland mit Smart Metern ausgestattet sein.
Auch wer die drei aufgeführten Kriterien nicht erfüllt, hat ab dem nächsten Jahr das Recht, sich zu Hause einen digitalen Stromzähler mit Kommunikationsmodul installieren zu lassen. Alle Haushalte, bei denen der Einbau eines Smart Meter noch nicht Pflicht ist, erhalten in den kommenden Jahren immerhin moderne Messeinrichtungen – je nachdem, was der Messstellenbetreiber entscheidet.
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren neue Stromzähler. In den meisten Fällen handelt es sich dabei lediglich um moderne Messeinrichtungen. Diese digitalen Stromzähler sind im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen (Smart Metern), die über Gateway-Module verfügen, nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Die moderne Messeinrichtung kann deshalb nicht aus der Ferne ausgelesen werden oder Daten über den Verbrauch senden.
Wie viel kostet ein Smart Meter?
Die Kosten für das intelligente Messsystem beinhalten den Einbau, den Betrieb und die Wartung sowie die Ablesung und Datenübertragung. Es gibt dafür gesetzliche Preisobergrenzen. So darf der grundzuständige Messstellenbetreiber den Haushalten in seinem Gebiet bei einem Jahresverbrauch zwischen 6000 und 10.000 Kilowattstunden maximal 20 Euro pro Jahr in Rechnung stellen.
Falls der Stromverbrauch höher ist oder es steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Solaranlagen, Wallboxen und Wärmepumpen im Haushalt gibt, darf die Gebühr bis zu 50 Euro im Jahr betragen. Grundsätzlich kann man sich den Messstellenbetreiber aussuchen. Wer allerdings ein anderes Unternehmen beauftragt als das, was eigentlich vor Ort zuständig wäre, hat keine Preisgarantie.
Intelligentes Messsystem: Zulässige laufende Kosten nach dem Pflichteinbau
Jahresverbrauch des Haushalts | Jährliche Preisobergrenze (brutto) |
---|---|
> 6000 – 10.0000 kWh | 20 Euro |
> 10.000 – 20.000 kWh | 50 Euro |
> 20.000 – 50.000 kWh | 90 Euro |
> 50.000 – 100.000 kWh | 120 Euro |
Photovoltaikanlage > 7 – 15 kW | 20 Euro |
Photovoltaikanlage > 15 – 25 kW | 50 Euro |
Photovoltaikanlage > 25 kW | 80 Euro |
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen | 50 Euro |
Der Pflichteinbau kostet zwar nichts, die Erweiterung oder der Austausch des Zählerschranks aber schon – sofern für den Smart Meter zu wenig Platz ist. Für Arbeiten am Zählerschrank können je nach Aufwand bis zu 2000 Euro anfallen. Die Kosten müssen Eigentümerinnen und Eigentümer der Häuser und Wohnungen tragen. Wer zur Miete wohnt, darf nicht zur Kasse gebeten werden.
Laut der Verbraucherzentrale zeigen die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen seien Wohngebäude, die vor 1965 errichtet worden sind.
Wer sich den Smart Meter ab 2025 freiwillig einbauen lässt, muss dafür bezahlen. Hierbei soll auch eine Preisobergrenze für den Messstellenbetreiber von einmalig 30 Euro gelten. Kurz vor dem Jahreswechsel gibt es allerdings Gesetzespläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium, diese einmaligen Kosten für den Einbau auf Kundenwunsch von 30 auf 100 Euro zu erhöhen. Auch die Grundgebühr für den Betrieb der freiwillig installierten Smart Meter könnte sich demnach von 20 auf 30 Euro erhöhen. Beschlossen ist das bisher noch nicht.
Wer baut den neuen Stromzähler ein?
Selbst austauschen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Stromzähler nicht. Für den Einbau, den Betrieb und die Wartung des Smart Meter ist der jeweilige Messstellenbetreiber verantwortlich – oft ist das der örtliche Betreiber des Stromnetzes. Sofern er plant, einen Smart Meter einzubauen, muss er sich schriftlich drei Monate vorher melden und zwei Wochen vorher über den konkreten Termin informieren. Wahrscheinlich beauftragt er dafür ortsansässige Installateure und Dienstleister. Wer Ihr zuständiger Netz- und Messstellenbetreiber ist, steht in der Regel auf der jährlichen Stromrechnung. Der Stromlieferant hat mit dem Einbau des neuen Zählers nichts zu tun.
Ab 2025 gilt außerdem: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher vorzeitig einen Smart Meter wünschen, muss der Messstellenbetreiber ihn innerhalb von vier Monaten installieren. Achtung bei Mietverhältnissen: Der Vermieter kann den Messstellenbetreiber frei wählen. Mieterinnen und Mieter benötigen hingegen die Zustimmung des Vermieters, um eigene Verträge dafür abzuschließen.