Die eigene Wallbox: Leitfaden für Mieterinnen und Eigentümer

Wallbox in einer Tiefgarage
Dank Gesetzgebung möglich: Die eigene Ladestation in der Tiefgarage© iStock.com/Extreme Media

So kommen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter zu einer privaten Ladestation. Die wichtigsten Infos und Tipps.

  • Schritt für Schritt: Leitfaden für Eigentümer und Mieterinnen

  • Was betroffene Parteien bei Antrag und Einbau beachten müssen

  • Wichtige Fragen und Antworten von der Technik bis zu den Kosten

Immer mehr Menschen denken darüber nach, sich ein Elektroauto anzuschaffen. Eine der ersten Fragen vor dem Kauf: Wo kann man den neuen Wagen aufladen? Denn auch wenn die Zahl der öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos steigt: Die bequemste und meist auch günstigste Möglichkeit, den Stromer aufzuladen, ist die eigene Wallbox. Wer im eigenen Haus wohnt, hat es vergleichsweise leicht, die nötige Infrastruktur einzurichten. Den Elektriker bestellen, Kabel verlegen, den Anschluss beim Stromversorger anmelden – fertig.

Für Mieterinnen und Eigentümer von Wohnungen in größeren Gebäuden ist die Sache komplizierter. Oft müssen neue Stromleitungen verlegt werden, bei vielen Wohnanlagen müssen auch noch die Miteigentümerinnen und Miteigentümer ihre Zustimmung zum Einbau geben, auch die Abrechnung des Stroms ist nicht ohne. Der folgende Leitfaden hilft bei Vorbereitung und Umsetzung.

Recht auf Wallbox in der Tiefgarage

Auf die Zustimmung der Wohnungseigentümer-Versammlung haben Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer inzwischen einen Anspruch. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür sorgt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).

Auf dessen Basis kann jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung am Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Aber nicht nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch für Mieterinnen und Mieter ist es nun deutlich einfacher, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Mietrecht.

Fachberatung unbedingt erforderlich

Die Installation einer Wallbox an einem Einfamilienhaus ist vergleichsweise einfach und kann von jeder Elektrofachkraft umgesetzt werden. Wohnanlagen sind da deutlich komplexer. Bei ihnen sollten die Installateure auch über Expertise in der Skalierbarkeit und Konzeption von Lastmanagement für Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen verfügen.

Gute Ansprechpartner bei der Suche nach passenden Dienstleistern sind die Fachverbände der elektro- und informationstechnischen Berufe sowie die lokalen Netzbetreiber. Darüber hinaus gibt es zertifizierte Elektromobilitätsberater bzw. -beraterinnen und Firmen, die sich auf Ladeinfrastruktur und Energiemanagement spezialisiert haben. In vielen Regionen vermittelt der ADAC eine kostenlose Erstberatung.

Leitfaden für Eigentümerinnen und Mieter

Auf einige Dinge muss man auf dem Weg zur eigenen Wallbox achten. Die einzelnen Schritte können sich im Detail unterscheiden, je nachdem, ob man Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Mieterin bzw. Mieter ist. Folgende drei Szenarien sind möglich: Es geht um eine

  • Wallbox für Eigentümer/Eigentümerinnen

  • für Mieter/Mieterinnen in einem Mietshaus oder für

  • Mieter/Mieterinnen einer Eigentumswohnung.

Neben einer detaillierten Step-by-Step-Anleitung finden Sie hier zu jedem Szenario ein Musterschreiben. Die folgenden sechs Schritte muss man auf jeden Fall erfolgreich zurücklegen:

Wallbox für die Eigentumswohnung

Ladesäule in einer Tiefgarage
Für Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen ist es verhältnismäßig einfach, eine eigene Wallbox einzurichten© iStock.com/Zocha_K

Die folgenden Hinweise betreffen Personen, die eine Eigentumswohnung in einer Anlage besitzen, die von einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. von einer von dieser beauftragten Hausverwaltung verwaltet wird. Bei Bauvorhaben greift für sie das Wohnungseigentumsgesetz.

Musterschreiben Eigentümer an WEG zur Errichtung/Installation einer Ladestation
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Wallbox im Mietshaus

Wallbox in einer Tiefgarage
Für Mieter und Mieterinnen gelten andere Regeln beim Einbau einer Wallbox als für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen© iStock.com/Spiderplay

Die folgenden Hinweise gelten für Mieterinnen oder Mieter einer Wohnung in einer reinen Mietanlage, die z.B. vollständig im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft ist. Für diesen Personenkreis gilt nicht das Wohneigentumsgesetz, sondern das Mietrecht, das u.a. im BGB geregelt ist.

Musterschreiben Mieter an Vermieter zur Errichtung/Installation einer Ladestation
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Wallbox für Mieter in Eigentumswohnungen

Wallbox von der Firma Mennekes hängt an einer Betonwand
Wallbox mit standardisiertem Typ-2-Stecker© Mennekes

Die folgenden Hinweise gelten für die Mieterin oder den Mieter einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage, die von einer Eigentümergemeinschaft oder einer von dieser beauftragten Hausverwaltung verwaltet wird. Hier gilt für Sie als Mieterin oder Mieter nicht das Wohneigentumsgesetz, sondern das Mietrecht, das u.a. im BGB geregelt ist.

Musterschreiben Mieter an Vermieter (Alleineigentümer) zur Errichtung/Installation einer Ladestation
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Kann eine Wallbox eingeklagt werden? Alle Infos im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Martin Hangen, Video: © ADAC e.V.

Text: Jörg Peter Urbach. Fachliche Mitarbeit und Beratung: Petra Gerhäuser, Matthias Vogt, Wolfgang Siegler