Eine energetische Sanierung zahlt sich langfristig aus: Sie senkt Heizkosten und erhöht den Wert der Immobilie. Doch zunächst kostet sie Geld. Worauf Hausbesitzer 2026 achten sollten. Energetische Sanierung kann Energiebedarf um bis zu 80 Prozent reduzieren Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Heizungen gibt es nicht mehr Zuschüsse müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden Was ist eine energetische Sanierung? Eine energetische Sanierung ist die bauliche Modernisierung eines Gebäudes, um dessen Energieverbrauch für Heizung, Lüftung und Warmwasser deutlich zu senken. Typische Maßnahmen sind die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Türen sowie der Einbau einer modernen Heizung, etwa mit erneuerbaren Energien. Sie steigert den Wohnkomfort, senkt Heiz- und Stromkosten und schont das Klima. Ist das Haus zum Beispiel gut gedämmt, müssen Sie im Winter weniger für Gas, Öl oder Strom bezahlen, um es warm zu halten. Auch das Isolieren der Warmwasserleitungen ist eine wirksame und förderfähige Maßnahme. Die energetische Sanierung eines Altbaus zielt darauf ab, dessen Energieverlust deutlich zu senken – im Gegensatz zu einer allgemeinen Modernisierung einer Immobilie, die eher deren Instandhaltung und dem Wohnkomfort dient. Vorteile einer energetischen Sanierung Deutlich geringere Heizkosten Weniger Zugluft, mehr Wohnkomfort Staatliche Förderungen, Steuerersparnis Wertsteigerung der Immobilie Nachteile einer energetischen Sanierung Hohe Investitionskosten, oft mehrere 10.000 Euro Großer Planungsaufwand, vor allem bei Förderwunsch Beeinträchtigungen (Lärm, Schmutz) während der Bauphase Möglicherweise Einbau einer Lüftungsanlage zur Feuchtigkeitsregulierung nötig Welche energetische Sanierung bringt am meisten? Am meisten bringen die Optimierung oder der Austausch der Heizung sowie die Dämmung der Fassade. Gerade bei einem Altbau lohnt sich die Sanierung meist, wenn Dach, Fassade und Heizung noch den ursprünglichen Stand haben. Je nach Ausgangszustand des Hauses sind durch energetische Maßnahmen Energieeinsparungen bis zu 80 Prozent möglich. Diese Übersicht zeigt, welche Einsparpotenziale die einzelnen energetischen Maßnahmen haben. Heizungsoptimierung sowie Austausch der Heizung: rund 10 bis 40 Prozent Fassadendämmung und Sonnenschutz an Fenstern: rund 10 bis 35 Prozent Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke: rund 10 bis 30 Prozent Erneuerung der Fenster mit Wärmeschutzverglasung: rund 5 bis 15 Prozent Isolierung der Kellerdecke: rund 5 bis 10 Prozent Was kostet eine energetische Sanierung 2026? Die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses kostet je nach Umfang zwischen rund 10.000 Euro für einzelne Maßnahmen und über 200.000 Euro für ein Komplettpaket. Die Vollkosten für die Modernisierung eines Wohngebäudes auf Effizienzhaus-Stufe EH 55 belaufen sich laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft auf bis zu 1450 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei einem Einfamilienhaus. Einzelmaßnahmen wie der Heizungstausch oder die Dämmung der obersten Geschossdecke sind deutlich günstiger als eine Komplettsanierung. Beispiele für Kosten einzelner energetischer Maßnahmen (inkl. Montage) Dämmung des Daches: ca. 70–120 €/m² (innen) und ca. 200–380 €/m² (außen) Dämmung der obersten Geschossdecke: ca. 20–80 €/m² (nicht begehbar am günstigsten) Dämmung der Kellerdecke: ca. 20–60 €/m² Fassadendämmung (WDVS): ca. 130–250 €/m² Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF): bis zu 350 €/m² Fenstertausch: ca. 500–1400 €/Stück Heizungstausch (z.B. Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung): 8000–40.000 € Amortisation einer energetischen Sanierung berechnen Die Amortisationszeit gibt an, nach wie vielen Jahren sich die Investition in eine energetische Sanierung über gesparte Heizkosten bezahlt gemacht hat. Die Formel lautet: Kosten der Maßnahme minus Förderung, geteilt durch die jährliche Heizkostenersparnis. Beispiel: Eine Dämmung der Hausfassade kostet 30.000 Euro, die Förderung beträgt 6000 Euro, die jährliche Ersparnis durch weniger Heizkosten liegt bei 1200 Euro. Ergebnis: 24.000 Euro geteilt durch 1200 Euro ergeben 20 Jahre. Einflussfaktoren: Steigende Energiepreise verkürzen die Amortisationszeit, ein geringer Ausgangsverbrauch verlängert sie. Ist eine energetische Sanierung 2026 Pflicht? Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GModG). Es löste das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, ab. Die wichtigsten Änderungen: Die Pflicht, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, ist entfallen. Die Pflicht zum Austausch von über 30 Jahre alten Öl- und Gasheizungen ist ebenfalls entfallen, solange diese funktionieren. Neue Gas- oder Ölheizungen müssen ab dem Jahr 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen ("Bio-Treppe"). Gemäß dem GModG bleiben Eigentümer von Altbauten zu folgenden baulichen Maßnahmen verpflichtet: Das Dach des Gebäudes bzw. die oberste Geschossdecke unter unbeheizten Dachräumen müssen gedämmt sein. Offen liegende Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Bereichen der Immobilie müssen isoliert werden. Von den baulichen Nachrüstpflichten (z.B. der Dämmung der obersten Geschossdecke) ausgenommen sind Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Ebenfalls ausgenommen sind Immobilien, für die eine energetische Sanierung eine unbillige Härte darstellt oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Für Gebäude unter Denkmalschutz gelten weitreichende Sonderregelungen. Werden an einem Haus umfassende Instandhaltungsmaßnahmen oder ein Um- oder Anbau vorgenommen, können auch Regelungen des GModG greifen. Muss ich nach dem Hauskauf sanieren? Ja, die Nachrüstpflichten gehen auf den Käufer über. Sie müssen sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllen. Die Ausnahme für Eigentümer seit 2002 gilt für Käufer nicht. Gibt es eine Pflicht bei Energieeffizienzklasse G oder H? Nein, die schlechte Klasse im Energieausweis löst allein keine Sanierungspflicht aus. Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten keine Sanierung einzelner Wohngebäude, wohl aber einen nationalen Pfad, der den Energieverbrauch des Wohngebäudebestands bis 2050 senkt. Dabei stehen die energetisch schlechtesten Gebäude im Fokus. Wie läuft eine energetische Sanierung ab? Eine energetische Sanierung sollte strukturiert erfolgen. Gerade wenn auch Fördermittel beantragt werden sollen, ist es sinnvoll, von Anfang an einen Energieberater hinzuzuziehen. Schritt 1: Energetische Schwachstellen ermitteln Energieeffizienz-Experten prüfen das Gebäude, empfehlen Maßnahmen und erstellen bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – Voraussetzung für viele Förderungen. Unterlagen bereitlegen: Energieausweis, Baupläne, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Schritt 2: Maßnahmen planen und Kosten vergleichen Auf Basis des iSFPs können einzelne Maßnahmen oder eine Komplettsanierung geplant werden. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie Kosten und Leistungen. Reihenfolge festlegen: Erst die Gebäudehülle dämmen, dann die Heizung passend dimensionieren. Schritt 3: Finanzierung und Förderung klären Kalkulieren Sie Eigenkapital und Kreditbedarf. Fördermittel von KfW, BAFA oder Ländern müssen vor Vertragsabschluss beantragt werden. Förderung prüfen: Klären Sie, welche Programme sich kombinieren lassen, und stellen Sie den Antrag, bevor Sie Aufträge erteilen. Schritt 4: Sanierung umsetzen Die Arbeiten sollten fachgerecht erfolgen und werden vom Energieeffizienz-Experten bestätigt. Eigenleistungen sind teilweise möglich, meist sind dann nur Materialkosten förderfähig. Eigenleistung vorab klären: Stimmen Sie diese mit dem Experten ab, sonst droht der Förderverlust. Schritt 5: Abschluss bestätigen lassen Nach Abschluss stellt der Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung der Förderung aus. Bei Verkauf oder Vermietung kann ein neuer Energieausweis sinnvoll sein. Wo gibt es Förderung für energetische Sanierungen? Für energetische Sanierungen gibt es Zuschüsse und Kredite durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Einige der Fördermittel lassen sich kombinieren, beispielsweise Bafa-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit. Wichtig: Die Förderung müssen Sie beantragen, bevor die Maßnahmen in Auftrag gegeben werden. Außerdem ist in den meisten Fällen die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz Pflicht. Förderung für Dach, Fassade und Fenster BAFA-Zuschuss: 15 Prozent der förderfähigen Kosten für Dämmung von Dach und Fassade, Fenster, Türen und sommerlichen Wärmeschutz. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Kostenrahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozent wird jedoch nur noch für den Investitionsanteil gewährt, der über 30.000 Euro liegt. Mehr Informationen und Beantragung. Extra-Bonus geplant: Für die Dämmung besonders ineffizienter Gebäude (Energieeffizienzklasse H) ist ab dem ersten Quartal 2027 ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent vorgesehen. Förderung für die Heizung KfW-Förderung 458: Zuschuss für klimafreundliche Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Hybrid). Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzer können den Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent) und einen einkommensabhängigen Bonus (10 bis 40 Prozent) erhalten. Insgesamt sind maximal 70 Prozent möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent. Berücksichtigt werden Kosten bis 28.000 Euro, der Höchstzuschuss liegt damit bei 22.400 Euro. Der Förderhöchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab Februar 2027 schrittweise. Mehr Informationen und Beantragung. Förderung für Komplettsanierung und Kauf KfW-Kredit 261: Zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus. Der reguläre Tilgungszuschuss liegt je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe (EH 85 bis EH 40) zwischen 0 und 15 Prozent (maximal 22.500 Euro). Über zusätzliche, kombinierbare Boni – wie den Worst Performing Building-Bonus (+10 %) oder den Bonus für serielles Sanieren (+15 %) – kann der Tilgungszuschuss im besten Fall auf insgesamt bis zu 40 Prozent angehoben werden. Mehr Informationen und Beantragung. KfW-Kredite 308, 358 und 359: Förderkredite für Familien beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie (308) sowie Ergänzungskredite bis 120.000 Euro für Einzelmaßnahmen (358 und 359). Mehr Informationen. Beratung, Länder und Kommunen BAFA-Energieberatung: Zuschuss bis zu 50 Prozent des Honorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Mehr Informationen und Beantragung. Regionale Programme: Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten eigene Förderungen. Die Förderdatenbank zeigt sie nach Stichwort "Sanierung" und Bundesland. Energetische Sanierung von der Steuer absetzen Unabhängig von staatlichen Förderungen und Zuschüssen gibt es für bestimmte energetische Maßnahmen im Umfang von bis zu 200.000 Euro steuerliche Berücksichtigt werden Kosten bis 200.000 Euro, die Steuerermäßigung beträgt daher maximal 40.000 Euro je Wohnobjekt. 20 Prozent der Sanierungskosten können Sie über drei Jahre verteilt mithilfe der Anlage "Energetische Maßnahmen" (§ 35c EStG) abschreiben, die der Steuererklärung beigelegt wird. Der Betrag wird jeweils direkt von der Steuerlast abgezogen. Im Unterschied zu den Förderprogrammen, die bereits während der Maßnahmen greifen, können die Kosten erst steuerlich geltend gemacht werden, nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind. Voraussetzungen für die steuerliche Förderung Diese energetischen Maßnahmen lassen sich steuerlich fördern: Dämmung, Fenster-Erneuerung, Heizungstausch, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung bei über zwei Jahre alten Heizungsanlagen. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und von demjenigen bewohnt sein, der die Steuervorteile nutzen möchte. Ein qualifiziertes Fachunternehmen muss die Maßnahmen durchführen und dies bescheinigen. Nur vom Fachbetrieb bescheinigte Materialkosten können berücksichtigt werden. Eigenleistungen lassen sich nicht absetzen. Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht zusätzlich BAFA- oder KfW-Zuschüsse nutzen.