KfW-Heizungsförderung gekürzt: So viel Geld gibt es seit 21. Juli 2026

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Von André Gieße

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voller Geldbeutel
Die KfW-Bank unterstützt Privatpersonen mit Wohneigentum finanziell beim Austausch der Heiztechnik© Shutterstock/Christian Horz

Die KfW fördert den Heizungstausch im Eigenheim mit Zuschüssen und Krediten. Die Bundesregierung hat diese Heizungsförderung im Sommer 2026 angepasst. Viele Haushalte erhalten künftig weniger Geld für Wärmepumpe und Co.

  • Seit 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die KfW-Heizungsförderung

  • Maximal gibt es nun einen Zuschuss von 22.400 Euro für Wärmepumpe und Co.

  • Förderung für Heizungstausch sinkt alle sechs Monate und beinhaltet niedrigere Boni

Der Bund fördert Privathaushalte, die auf eine neue, klimafreundliche Heizung umsteigen. Wer Haus oder Wohnung besitzt und selbst darin wohnt, kann für den Heizungstausch mehrere Tausend Euro bei der KfW-Bank beantragen. Den Zuschuss aus der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) muss man nicht zurückzahlen, er ist mit einem Ergänzungs­kredit kombinier­bar.

Wie lange gibt es noch KfW-Förderung für Heizungen?

Die KfW-Heizungsförderung läuft weiter, wird aber infolge von Einsparungen im Bundeshaushalt bis zum Jahr 2030 schrittweise gekürzt und sozialer gestaffelt. Seit Sommer 2026 gelten neue Förderkonditionen für den Zuschuss 458. Während sich die Bedingungen für Geringverdiener und manche Familien mit Kindern – auch aufgrund geänderter Boni – verbessern, erhalten Haushalte mit zu versteuernden Jahreseinkommen ab 50.000 Euro künftig oft Tausende Euro weniger.

Wegen der Umstellungen bei der gesamten Bundesförderung für effiziente Gebäude waren bis zum 20. Juli 2026 keine neuen Anträge möglich. Die KfW-Bank hat ihr Antragsportal angepasst und die Heizungsförderung zu den neuen Konditionen am 21. Juli 2026 wieder gestartet. Wer schon eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, kann sie weiter nutzen, dann zu den neuen Bedingungen. Für Förderanträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, gelten die vorherigen Regeln.

Was ändert sich 2026 bei der KfW-Heizungsförderung?

Bei der KfW-Heizungsförderung haben sich zum 21. Juli 2026 einige Bedingungen geändert, weil die Bundesregierung parallel eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes beschlossen hat.

  • Die maximal förderfähigen Gesamtkosten, für die es Zuschüsse gibt, sinken zum Neustart der Heizungsförderung von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

  • Die maximal förderfähigen Gesamtkosten, die die KfW berücksichtigt, sinken danach im Sechs-Monats-Takt (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um weitere 750 Euro bis zum Jahr 2030.

  • Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro von 30 auf 40 Prozent, bei Einkommen bis 50.000 Euro sinkt er auf 10 Prozent.

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Tausch alter Heizungen sinkt sofort von 20 auf 16 Prozent und ab Februar 2027 alle sechs Monate jeweils um weitere 4 Prozentpunkte.

  • Der Effizienzbonus (5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln) und der Emissionsminderungszuschlag (2500 Euro für Biomasse) entfallen seit 21. Juli 2026 komplett.

  • Wärmepumpen aus EU-Produktion erhalten ab erstem Quartal 2027 einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent, bei Nicht-EU-Geräten sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent.

  • Es gibt einen neuen Familienzuschlag: ein minderjähriges Kind reduziert das bei der KfW-Heizungsförderung anzusetzende Haushaltsjahreseinkommen rechnerisch um 10.000 Euro.

  • Durch die Kombination der verschiedenen Boni ist für Familien mit geringem Einkommen ein Höchstfördersatz von 80 Prozent (vorher 70 Prozent) der gesamten Investitionskosten drin.

  • Eine Heizungsförderung wird jetzt nur noch bei einem Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien gewährt. Der Austausch bestehender Wärmepumpen wird nicht gefördert.

Welche Heizungen fördert die KfW aktuell?

Die KfW bezuschusst weiter den Kauf und Einbau energieeffizienter Heizungen und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben auch nach dem 21. Juli 2026 grundsätzlich weiterhin förderfähig. Das Ziel der KfW-Zuschüsse ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

Förderfähig sind folgende Techniken sowie deren Kombinationen

Ein Handwerker installiert eine Wärmepumpe
Auch die Anschaffung und Installation einer neuen Wärmepumpe wird gefördert© Shutterstock/Virrage Images

Voraussetzung ist, dass sich die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes verbessert oder der Anteil erneuerbarer Energien steigt. Außerdem muss das Heizungsverteilsystem optimiert werden, etwa durch einen hydraulischen Abgleich. Nicht gefördert werden Heizungen im Neubau.

Für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heiztechnik gilt zusätzlich: Damit versorgte Flächen müssen nach Abschluss der Fördermaßnahme zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Wer bereits eine neuere klimafreundliche Heizung (Einbau 2008 oder später) hat, bekommt für deren Austausch ab dem ersten Quartal 2027 meist keine neue KfW-Förderung. In Gebieten mit geplanter Fernwärme kann auch der Einbau einer eigenen Einzelheizung von dem Zuschuss ausgeschlossen sein. Dann wird nur noch der Anschluss an das Wärme- oder Gebäudenetz gefördert.

Wie bislang werden keine fossilen Gas- und Öl-Heizungen bezuschusst, auch wenn das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) diese bei einem Heizungstausch wieder erlaubt.

BAFA fördert weitere Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung

Weitere staatliche Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden, also für Verbesserungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie für Gebäudenetze können Sie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das BAFA fördert 15 Prozent der Kosten.

KfW-Förderung 458: So hoch ist der Zuschuss

Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW ab dem 21. Juli 2026 förderfähige Kosten bis 28.000 Euro. Wie hoch der Zuschuss im KfW-Programm 458 ist, hängt vom Einkommen der Antragstellenden und den Bonusförderungen ab. Beim maximalen Fördersatz von 80 Prozent für die niedrigste Einkommensgruppe beträgt die Heizungsförderung derzeit höchstens 22.400 Euro.

Die maximal förderfähigen Gesamtkosten, die die KfW beim Heizungstausch berücksichtigt, sinken bis zum Jahr 2030 alle sechs Monate (immer zum 1. Februar und 1. August) um jeweils 750 Euro.

ZeitraumFörderfähige Kosten erste Wohneinheit

21.7.2026 bis 31.1.2027

28.000 Euro

1.2.2027 bis 31.7.2027

27.250 Euro

1.8.2027 bis 31.1.2028

26.500 Euro

1.2.2028 bis 31.7.2028

25.750 Euro

1.8.2028 bis 31.1.2029

25.000 Euro

1.2.2029 bis 31.7.2029

24.250 Euro

1.8.2029 bis 31.1.2030

23.500 Euro

1.2.2030 bis 31.7.2030

22.750 Euro

ab 1.8.2030

22.000 Euro

Die laut Förderrichtlinie einreichbaren Investitionskosten für einen privaten Heizungstausch sind bei mehreren Wohneinheiten – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern – übrigens höher: Jeweils 15.000 Euro erkennt die KfW zusätzlich für die zweite bis sechste Wohneinheit an und 8000 Euro für neue, energieeffiziente Anlagen zur Wärmeerzeugung in jeder weiteren Wohneinheit.

Diese Boni gibt es bei der Heizungsförderung

Eine moderne Heizungsanlage im Keller eines Einfamilienhasues
Wer wenig verdient, erhält eine höhere KfW-Förderung für die neue Heizung© iStock.com/frankoppermann

Der Zuschuss der KfW für einen Heizungstausch setzt sich aus einer einheitlichen Grundförderung in Höhe von 30 Prozent und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Diese verschiedenen Boni lassen sich unter gewissen Voraussetzungen kombinieren. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch in Wohngebäuden, die Eigentümer selbst bewohnen, bis zu 80 Prozent betragen.

Grundförderung

Als Grundförderung können Privatpersonen mit Wohneigentum, in dem sie selbst wohnen, einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Sie ist unabhängig vom Jahreshaushaltseinkommen. Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung zum ersten Quartal 2027 dauerhaft auf 15 Prozent. Ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent soll dies zumindest bei Wärmepumpen aus EU-Produktion kompensieren.

Bonusförderung

Klimageschwindigkeitsbonus
Einen Klimageschwindigkeitsbonus von zusätzlich 16 Prozent gibt es für alle, die alte Heizungen in ihrer selbstgenutzten Wohneinheit frühzeitig austauschen: funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus alle sechs Monate um je 4 Prozentpunkte, Mitte 2028 endet er.

ZeitraumKlimageschwindigkeitsbonus

21.7.2026 bis 31.1.2027

16 Prozent

1.2.2027 bis 31.7.2027

12 Prozent

1.8.2027 bis 31.1.2028

8 Prozent

1.2.2028 bis 31.7.2028

4 Prozent

ab 1.8.2028

entfällt

Quelle: KfW; Stand: Juli 2026

Einkommensbonus
Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 30.000 Euro wird für deren selbstgenutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Einkommensbonus von 40 Prozent gewährt. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen von über 30.000 bis 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent, bei einem Haushaltsjahreseinkommen von über 40.000 bis 50.000 Euro noch 10 Prozent.

Lebt im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind, wird das anzusetzende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen durch einen neuen Familienzuschlag rechnerisch und pauschal um 10.000 Euro reduziert. Dadurch können zum Beispiel auch Haushalte mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 60.000 Euro noch einen Einkommensbonus von 10 Prozent erhalten.

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenEinkommensbonus

bis 30.000 Euro

40 Prozent

über 30.000 bis 40.000 Euro

30 Prozent

über 40.000 bis 50.000 Euro

10 Prozent

Quelle: KfW; Stand: Juli 2026

Wertschöpfungsbonus
Zum ersten Quartal 2027 soll für Wärmepumpen ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent eingeführt werden, wenn die Geräte ihren Ursprung in der Europäischen Union haben. Für Wärmepumpen von außerhalb der EU gibt es diesen Wertschöpfungsbonus nicht.

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
Beide sind zum Neustart der KfW-Heizungsförderung am 21. Juli 2026 entfallen.

Anleitung: KfW-Förderung für Heizung beantragen

Die KfW-Bank hat eine Anleitung erstellt, wie man in fünf Schritten an den Zuschuss kommt.

  1. Bestätigung zum Antrag einholen:
    Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie von einem zugelassenen Experten für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmen eine Bestätigung zum KfW-Antrag erstellen lassen. Diese enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive den geplanten förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

  2. Liefer- oder Leistungsvertrag schließen:
    Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung vorliegen, der allerdings erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förderzusage für das Vorhaben da ist. Aus dem Vertrag muss sich somit das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme ergeben. Die KfW stellt dafür eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung.

  3. Zuschuss online bei der KfW beantragen:
    Sie registrieren sich im Kundenportal Meine KfW und wählen das Produkt "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) aus. Anschließend können Sie den Antrag stellen. Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag inklusive 15-stelliger BzA-ID vom Experten für Energie­effizienz bzw. Ihrem Fach­unter­nehmer und den abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag, den Sie online hochladen müssen.

  4. Vorhaben durchführen und bestätigen lassen:
    Nach Erhalt der Förderzusage der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten müssen die Maßnahmen vollständig abge­schlossen sein. Der Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmer bestätigt danach, dass alles ordnungs­gemäß abgelaufen ist, und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Dieser Verwendungsnachweis ist wichtig für die spätere Auszahlung.

  5. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten:
    Für die Auszahlung des Zuschusses muss man sich im Kundenportal Meine KfW identifizieren und dort die Bestätigung nach Durchführung einreichen (spätestens 36 Monate nach der Zusage). Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen Ihres Fachunternehmens bzw. des Experten für Energieeffizienz. Bei Bonusförderungen sind zusätzliche Nachweisdokumente nötig.