KfW-Förderung für Heizung 2024: Bis zu 70 Prozent Zuschuss vom Staat

voller Geldbeutel
Die staatliche KfW-Bank unterstützt Privatpersonen mit Haus finanziell beim Austausch der Heiztechnik, wenn das die Energieeffizienz verbessert© Shutterstock/Christian Horz

Den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung belohnt der Bund mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Alles zu den Konditionen der KfW-Förderung, den Fristen und der Beantragung.

  • Heizungsförderung der KfW gibt es für Privatpersonen mit Eigenheim

  • Staatlicher Zuschuss für den Heizungstausch von bis zu 23.500 Euro

  • Zusätzlicher Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit

Der Bund fördert jetzt Haushalte, die auf eine neue, klimafreundliche Heizung umsteigen. Wer ein Haus besitzt und selbst darin wohnt, kann für den Heizungstausch und andere Effizienzmaßnahmen mehrere Tausend Euro bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Das ist dabei zu beachten.

Welche Heizungen fördert die KfW?

Ein Handwerker installiert eine Wärmepumpe
Zu den geförderten Maßnahmen gehört unter anderem die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe © Shutterstock/Virrage Images

Die staatliche KfW-Bank bezuschusst den Einbau energieeffizienter Heizungen und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Dies ist ein neuer Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Voraussetzungen: Die Energie­effizienz eines schon bestehenden Wohngebäudes oder der Anteil erneuer­barer Energien im Haus werden dadurch erhöht. Die Fördermaßnahmen müssen außerdem mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden werden (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme). Das Haus muss danach den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.

Förderfähig sind folgende Techniken sowie deren Kombinationen

  • Kauf und Installation von:
    - solar­thermischen Anlagen
    - Bio­masse­heizungen
    - elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    - Brenn­stoff­zellen­heizungen
    - wasser­stoff­fähigen Heizungen
    - innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt

  • Fach­planung und Bau­begleitung durch einen Experten für Energie­effizienz

  • akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

BAFA fördert weitere Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung

Weitere staatliche Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden, also für Verbesserungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie für Gebäudenetze können Sie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das BAFA fördert 15 Prozent der Kosten.

Welche KfW-Zuschüsse sind möglich?

Eine moderne Heizungsanlage im Keller eines Einfamilienhasues
Wer wenig verdient, erhält eine höhere Förderung für die neue Heizung – und zwar bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss© iStock.com/frankoppermann

Der Zuschuss der KfW für einen Heizungstausch setzt sich aus einer einheitlichen Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Diese verschiedenen Boni lassen sich unter gewissen Voraussetzungen kombinieren. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch in Wohngebäuden, die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst bewohnen, bis zu 70 Prozent betragen.

Grundförderung

Als Grundförderung können private Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses, in dem sie selbst wohnen, einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Die KfW beteiligt sich finanziell nicht nur an den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Investitionen für Material. Auch die Ausgaben für die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme sowie die Fachplanung und Baubegleitung werden bezuschusst.

Bonusförderung

Effizienzbonus
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich 5 Prozent erhältlich.

Klimageschwindigkeitsbonus
Einen Klimageschwindigkeitsbonus von zusätzlich 20 Prozent gibt es für alle, die ineffiziente alte Heizungen im selbstgenutzten Wohngebäude frühzeitig austauschen. Dazu gehören laut der KfW funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent.

Einkommensbonus
Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird für deren selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit ein zusätzlicher Einkommensbonus von 30 Prozent gewährt.

Emissionsminderungszuschlag
Der Zuschlag ist für die Errichtung von Biomasseanlagen vorgesehen, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten. Er wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2500 Euro.

Die neue Heizungsförderung der KfW auf einen Blick

Die in der Tabelle aufgeführten Förderungen lassen sich zwar miteinander kombinieren, insgesamt ist der KfW-Zuschuss für den Heizungstausch aber auf 70 Prozent der Investitionskosten begrenzt.

Einzelmaßnahmen

Grundförderung

Effizienz­bonus

Klima­geschwindig­keits­bonus

Einkommens­bonus

Solarthermische Anlage

30 %


20 %

30 %

Biomasseheizung

30 %


20 %

30 %

Wärmepumpe

30 %

5 %

20 %

30 %

Brennstoffzellenheizung

30 %


20 %

30 %

Wasserstofffähige Heizung (Investitions­mehrkosten)

30 %


20 %

30 %

Innovative Heizungstechnik

30 %


20 %

30 %

Gebäudenetzanschluss

30 %


20 %

30 %

Wärmenetzanschluss

30 %


20 %

30 %

Quelle: KfW

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Das kommt darauf an, wie viele Boni kombinierbar sind. Die KfW berücksichtigt Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Beim maximalen Fördersatz von 70 Prozent beträgt die Heizungsförderung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, also insgesamt 21.000 Euro. Wer darüber hinaus einen Emissionsminderungszuschlag erhält, kann mit bis zu 23.500 Euro rechnen.

Die laut Förderrichtlinie einreichbaren Investitionskosten für einen privaten Heizungstausch sind bei mehreren Wohneinheiten – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern – übrigens höher: Jeweils 15.000 Euro erkennt die KfW zusätzlich für die zweite bis sechste Wohneinheit an und 8000 Euro für neue, energieeffiziente Anlagen zur Wärmeerzeugung in jeder weiteren Wohneinheit.

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Wie hoch ist der Ergänzungskredit?

Neu erhältlich bei der KfW ist auch ein Ergänzungskredit zur Finanzierung des Heizungstauschs und weiterer Effizienzmaßnahmen. Für einige Antragstellende ist er vergünstigt: Haushalte bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro, die ein Haus haben und selbst bewohnen, können ihn zum effektiven Zins von 0,01 bis 1,87 Prozent pro Jahr erhalten, der bis zu zehn Jahre gilt. Wer mehr verdient, bekommt bestenfalls einen effektiven Jahreszins von 3,82 Prozent. Insgesamt sind bis 120.000 Euro je Wohneinheit bei Laufzeiten bis zu 35 Jahren beim Ergänzungskredit möglich.

Eigentümerinnen und Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit, die darin ihren Haupt­wohnsitz haben, können den Ergänzungskredit vor Beginn der Bau­arbeiten bei einer Bank ihrer Wahl beantragen. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zusage der KfW über einen Zuschuss zum Heizungstausch und/oder einem Bewilligungsbescheid des BAFA für die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung erhältlich.

Wer wird beim Heizungstausch gefördert?

Ein Temperaturregler der Fussbodenheizung
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer privater Wohnhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften© iStock.com/BrianAJackson

Die KfW fördert private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn­immobilien, die eine effiziente Heizungs­anlage ein­bauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ein­richten möchten. Zunächst gab es die Zuschüsse nur für Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus haben und selbst darin wohnen. Seit Mai können auch Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern sowie Wohnungseigentümer-Gemeinschaften Förderanträge bei der KfW stellen. Und seit August sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Wohnungen in Eigentümer-Gemeinschaften sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden. Für letztere gibt es bis zu 35 Prozent Förderung (Grundförderung plus Effizienz-Bonus).

Welche Fristen sind zu beachten?

Wer den Heizungstausch sofort angehen und Geld vom Staat will, muss zwei Fristen beachten: Bei Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, kann der Antrag für den Förderzuschuss bis zum 30. November 2024 bei der KfW nachgereicht werden. Voraussetzung ist hierbei, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung soll erst eine Förderzusage der KfW vorliegen, bevor man einen Liefer- oder Leistungs­vertrag für die neue, förder­fähige Heizung abschließt und mit der Umsetzung seines Vorhabens beginnt.

Wie stellt man einen Förderantrag?

Die KfW-Bank hat eine Anleitung erstellt, wie man in fünf Schritten an den Zuschuss kommt:

  1. Bestätigung zum Antrag einholen:
    Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie von einem zugelassenen Experten für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmen eine Bestätigung zum KfW-Antrag erstellen lassen. Diese enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive den geplanten förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

  2. Liefer- oder Leistungsvertrag schließen:
    Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung vorliegen, der allerdings erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förderzusage für das Vorhaben da ist. Aus dem Vertrag muss sich somit das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme ergeben. Die KfW stellt dafür eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung.

    Ausnahmen für Schritt 2 und 3

    Bei einem Vorhabens­beginn bis zum 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.

  3. Zuschuss online bei der KfW beantragen:
    Sie registrieren sich im Kundenportal Meine KfW und wählen das Produkt "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) aus. Anschließend können Sie den Antrag stellen. Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag inklusive 15-stelliger BzA-ID vom Experten für Energie­effizienz bzw. Ihrem Fach­unter­nehmer und den abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag, den Sie online hochladen müssen.

  4. Vorhaben durchführen und bestätigen lassen:
    Nach Erhalt der Förderzusage der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten müssen die Maßnahmen vollständig abge­schlossen sein. Der Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmer bestätigt danach, dass alles ordnungs­gemäß abgelaufen ist, und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Dieser Verwendungsnachweis ist wichtig für die spätere Auszahlung.

  5. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten:
    Für die Auszahlung des Zuschusses muss man sich im Kundenportal Meine KfW identifizieren und dort die Bestätigung nach Durchführung einreichen (spätestens 36 Monate nach der Zusage). Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen Ihres Fachunternehmens bzw. des Experten für Energieeffizienz. Bei Bonusförderungen sind zusätzliche Nachweisdokumente nötig.