Zu schnell gefahren – Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer sich am Steuer nicht an die Temporegeln hält, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Wird die Höchstgeschwindigkeit überschritten und das Auto geblitzt, drohen Bußgelder, Punkte und sogar Fahrverbote.
Der Bußgeldkatalog zeigt, welche Strafen verhängt werden können
Wenn geblitzt wird, muss die Messung überprüfbar sein
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in § 3 der StVO festgelegt
Über 4,1 Millionen Ordnungswidrigkeiten hat das Kraftfahrt-Bundesamt 2021 erfasst. Geschwindigkeitsverstöße sind darunter mit weitem Abstand die häufigsten: Über 2,1 Millionen Mal waren Männer am Steuer zu schnell, gut 607.000 Mal hielten Frauen sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.
Strafen für Geschwindigkeitsverstöße
Für Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren gibt es den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Er listet unter anderem auf, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote als Sanktionen bei Tempoverstößen inner- und außerorts verhängt werden können.
Das kosten Geschwindigkeitsverstöße
Mit dem ADAC Online-Bußgeldrechner lässt sich der aktuelle Regelsatz ermitteln, der bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts verhängt werden kann.
Bußgeldbescheid in der Post – und jetzt?
In der Regel muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von drei Monaten ab dem "Tattag" geahndet werden, danach gilt der Verstoß als verjährt. Manche Fahrer bekommen gar nicht mit, dass sie zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden, sondern erfahren es erst durch den mit der Post zugeschickten sogenannten Anhörungsbogen. Darin sind die Umstände der Ordnungswidrigkeit, z.B. Zeit und Ort des Verstoßes, näher beschrieben. Die Anhörung bietet dem Fahrer die Gelegenheit zur Stellungnahme. Man ist verpflichtet, Angaben zur Person zu machen falls diese unzutreffend sein sollten, zum Tatvorwurf braucht man sich nicht zu äußern.
Bleibt der Tatvorwurf bestehen, verschickt die Behörde einen Bußgeldbescheid, der mit zusätzlichen Verfahrensgebühren verbunden ist. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ansonsten wird er rechtskräftig und die Geldbuße fällig.
Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Bußgeldverfahren:
Wird der Bußgeldbescheid nach einem Einspruch aufrechterhalten, bestimmt das Amtsgericht entweder einen Termin zur Hauptverhandlung oder entscheidet durch Beschluss, wenn weder Betroffener noch Staatsanwaltschaft widersprechen. Das Gericht versucht, den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dazu werden Beweismittel wie das "Blitzerfoto" eingesehen und Zeugen vernommen.
Höchst- und Richtgeschwindigkeit
§ 3 StVO regelt die Tempolimits in Deutschland. Wer ein Fahrzeug führt, darf demnach nur so schnell fahren, dass er es ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Extra Regeln gibt es, wenn die Sicht bei Regen, Nebel oder Schneefall weniger als 50 Meter beträgt – mehr als 50 km/h darf dann nicht gefahren werden, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Grundsätzlich dürfen alle Kraftfahrzeuge innerorts nicht schneller als mit 50 km/h unterwegs sein. Außerorts gilt für Pkw sowie für andere Kfz bis 3,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Auf Straßen, deren Richtungen durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, auf Autobahnen und auf Straßen, die mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, gibt es grundsätzlich keine Beschränkung des Tempos. Stattdessen wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.
Eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kann bei Unfällen – etwa im Kolonnenverkehr – zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen. Der ADAC propagiert immer wieder rücksichtsvolles Fahren, so auch das Einhalten der Richtgeschwindigkeit, wenn die Situation deren Überschreitung nicht zulässt.

Einschränkungen der Geschwindigkeit bestehen beispielsweise in Verbindung mit dem Schild "bei Nässe". Ebenso bei bestimmten Straßentypen, etwa in verkehrsberuhigten Straßen, die umgangssprachlich, aber nicht korrekt, oft „Spielstraßen“ genannt werden. Hier ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Dafür werden in der Rechtsprechung teilweise sieben km/h, teilweise zehn km/h angenommen.