Zu schnell gefahren: Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer sich am Steuer nicht an die Temporegeln hält, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Bei Geschwindigkeitsverstößen drohen Bußgelder, Punkte und sogar Fahrverbote.
Bußgeldkatalog: Das kosten Tempoverstöße
Wenn geblitzt wird, muss die Messung überprüfbar sein
Was bedeuten Höchst- und Richtgeschwindigkeit?
Das kosten Geschwindigkeitsverstöße
Für Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren gibt es den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Er listet unter anderem auf, welche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote als Sanktionen bei Tempoverstößen inner- und außerorts verhängt werden können.
Innerorts zu schnell gefahren
Tempoverstoß | Bußgelder | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
16 - 20 km/h | 70 € | - | - |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 | - |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat¹ |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Außerorts zu schnell gefahren
Tempoverstoß | Bußgelder | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | - | - |
11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
16 - 20 km/h | 60 € | - | - |
21 - 25 km/h | 100 € | 1 | - |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat¹ |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat¹ |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Mit dem ADAC Online-Bußgeldrechner lässt sich der aktuelle Regelsatz ermitteln, der bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts verhängt werden kann.
Bußgeldbescheid in der Post – und jetzt?
Manche Fahrer bekommen gar nicht mit, dass sie geblitzt wurden, sondern erfahren es erst durch den zugeschickten Anhörungsbogen. Darin sind die Umstände der Ordnungswidrigkeit, z.B. Zeit und Ort des Verstoßes, näher beschrieben.
Bei Verstößen bis einschließlich 15 km/h zu schnell wird dem Fahrzeughalter meist ein Verwarnungsgeldangebot gemacht. Mit der Bezahlung ist die Sache erledigt.
Ist der Betroffene nicht einverstanden oder geht es um einen Verstoß ab 16 km/h zu schnell, dann bietet die Anhörung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Man ist verpflichtet, Angaben zur Person zu machen, zum Tatvorwurf braucht man sich nicht zu äußern.
Bleibt der Tatvorwurf bestehen, verschickt die Behörde einen Bußgeldbescheid, der mit zusätzlichen Verfahrensgebühren verbunden ist. Gegen den Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ansonsten wird er rechtskräftig und die Geldbuße fällig.
Wird der Bußgeldbescheid nach einem Einspruch aufrechterhalten, bestimmt das Amtsgericht entweder einen Termin zur Hauptverhandlung oder entscheidet durch Beschluss, wenn weder Betroffener noch Staatsanwaltschaft widersprechen. Das Gericht versucht, den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dazu werden Beweismittel wie das "Blitzerfoto" eingesehen und Zeugen vernommen.
Übrigens: In der Regel muss der Fahrer, der die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Verstoßes ermittelt werden. Ist das nicht der Fall, dann gilt der Verstoß als verjährt.
Video: Bußgeldverfahren
Höchst- und Richtgeschwindigkeit
Wer ein Fahrzeug führt, darf laut § 3 StVO nur so schnell fahren, dass er es ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Besondere Regeln gibt es, wenn die Sicht bei Regen, Nebel oder Schneefall weniger als 50 Meter beträgt – mehr als 50 km/h darf dann nicht gefahren werden. Je nach Umständen kann eine noch geringere Geschwindigkeit geboten sein.
Grundsätzlich dürfen alle Kraftfahrzeuge innerorts nicht schneller als mit 50 km/h unterwegs sein. Außerorts gilt für Pkw sowie für andere Kfz bis 3,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Auf Straßen, deren Fahrbahnen für eine Richtung durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, auf Autobahnen und auf Straßen, die mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, gibt es grundsätzlich keine Beschränkung des Tempos. Stattdessen wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.
Eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kann bei Unfällen zu einer Mithaftung in Höhe von mindestens 20 Prozent führen.