Kennzeichen behalten: Auto ummelden bei Umzug

Wer beim Umzug das Fahrzeug nur ummeldet, kann die Kfz-Kennzeichen behalten
Wer beim Umzug das Fahrzeug nur ummeldet, kann die Kfz-Kennzeichen behalten© iStock.com/Morsa Images

Bei einem Umzug in eine andere Stadt gibt es jede Menge zu tun. Zumindest bei den Autokennzeichen gibt es seit ein paar Jahren eine Erleichterung: Man kann seine alten Kennzeichen mitnehmen. Wie das geht und worauf Sie achten sollten.

Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, hat zwei Möglichkeiten:

  1. Fahrzeughalter können ein neues Kennzeichen sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.

    Für die Ummeldung benötigen Sie zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihren Personalausweis, die eVB-Nummer, die Bescheinigung der HU und AU (TÜV-Bericht) sowie ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer.

  2. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die alten Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit mitzunehmen. Entscheiden Sie sich dafür, müssen Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen.


Ein Fahrzeughalter, der beispielsweise seinen Wohnsitz von München nach Hamburg verlegt, kann so das Münchener Kennzeichen mitnehmen. Wird das Fahrzeug nach dem Umzug abgemeldet und ein neues Fahrzeug gekauft, handelt es sich dann jedoch um eine Neuzulassung. In diesem Fall ist eine Mitnahme des alten Kennzeichens auf das neue Fahrzeug nicht möglich.

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Max Pliefke
Max Pliefke
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Kristina Benecke
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