Kennzeichen behalten: Auto ummelden bei Umzug
Beim Umzug in eine andere Stadt hat man jede Menge zu tun. Zumindest bei den Autokennzeichen gibt es seit ein paar Jahren eine Erleichterung. Alle Infos.
Kennzeichenmitnahme möglich
Fahrzeugschein muss geändert werden
Weitere Mitnahme nach Fahrzeugwechsel nicht möglich
Die Liste der notwendigen Erledigungen bei einem Umzug ist lang. Ein wichtiger Punkt: das Auto ummelden. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, hat folgende Möglichkeiten:
Auto ummelden: Kennzeichen wechseln
Fahrzeughalterinnen und -halter können ein neues Kennzeichen beantragen. Hierfür sind Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig.
Auto ummelden: Kennzeichen behalten
Es gibt außerdem die Möglichkeit, die alten Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit mitzunehmen. Entscheiden Sie sich dafür, müssen Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen.
Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterinnen, die beispielsweise ihren Wohnsitz von München nach Hamburg verlegen, können so das Münchner Kennzeichen mitnehmen. Wird das Kfz nach dem Umzug jedoch abgemeldet und ein neues Fahrzeug gekauft, handelt es sich dabei um eine Neuzulassung. In diesem Fall kann das alte Kennzeichen nicht für das neue Fahrzeug mitgenommen werden.
Altes Kennzeichen mitnehmen bei Halterwechsel
Das Kennzeichen kann auch dann mitgenommen werden, wenn zusätzlich zum Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel stattfindet, zum Beispiel bei einem Verkauf des Fahrzeugs. So können ein Käufer oder eine Käuferin aus Köln, die ein Fahrzeug kaufen, das in München zugelassen ist, nach dem Kauf das Münchner Kennzeichen mitnehmen.