So klappt's mit dem Wunschkennzeichen
Ob LA-DY oder LA-RS: Wunschkennzeichen erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch was müssen Sie beim Wunschkennzeichen beachten, und kann man es reservieren?
Wunschkennzeichen mit Namen und Geburtsdatum sind beliebt
Reservierung bestimmter Kombinationen möglich
Verstöße: Welche Kennzeichen nicht erlaubt sind
Häufig beziehen sich Wunschkennzeichen auf Namen und/oder Geburtsdatum des Fahrzeughalters, wie zum Beispiel FR-ED 1965, ein andermal laden sie zum Schmunzeln ein, wie zum Beispiel HE-XE oder OCH-NE. Nicht selten dient ein personalisiertes Kennzeichen Firmen zu Werbezwecken oder der Zuordnung von Fahrzeugen zu einem Fuhrpark.
In jedem Fall unterstreicht ein persönliches Nummernschild die Individualität des Fahrzeughalters und seines Vehikels und lässt sich in aller Regel auch leichter merken.
Wie groß ist der Gestaltungsspielraum?
Beim deutschen Standard-Nummernschild lassen sich personalisierte Kombinationen aus dem sogenannten Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer kreieren.
Das Unterscheidungszeichen (Ortskürzel) verweist auf den Zulassungsbezirk und umfasst bis zu drei Buchstaben. Das sind alle Kfz-Kennzeichen in Deutschland.
Spielraum für eine individuelle Gestaltung bietet die anschließende Erkennungsnummer. Sie enthält bis zu zwei Buchstaben (ausgenommen Umlaute) und bis zu vier Ziffern (keine Null an erster Stelle). Insgesamt darf das Nummernschild inklusive Unterscheidungszeichen acht Stellen nicht überschreiten.
Wunschkennzeichen: Was ist verboten?
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen, was erlaubt oder verboten ist. Grundsätzlich dürfen Abkürzungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, nach § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht geprägt werden. Bundesweit werden vor allem Buchstabenkombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund wie AH, HJ, KZ, NS, SA, SS kritisch gesehen. Dies gilt auch für einzelne Wörter, Abkürzungen oder Buchstabenkombinationen wie z.B. N-PD oder N-SU, insbesondere, wenn sie mit Zahlen wie 18 (steht für Adolf Hitler, Anfangsbuchstaben Alphabet) oder 88 (steht für "Heil Hitler") kombiniert werden.
Ob Ihre gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination unproblematisch und noch verfügbar ist, können Sie in aller Regel kostenfrei auf den Seiten der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde oder des Bürgerbüros testen und sie gegebenenfalls auch gleich reservieren lassen.
Hier finden Sie alles, was Sie zur Kennzeichengröße wissen müssen. Nicht verhandelbar sind Farbe und Schrifttyp des Kennzeichens sowie das blaue Eurofeld. Ein Rechtsanspruch auf ein persönliches Wunschkennzeichen besteht nicht.
Wie reserviert man ein Kennzeichen?
Das Wunschkennzeichen kann bei der für Sie zuständigen Kfz-Zulassung bzw. dem entsprechenden Bürgerbüro persönlich, telefonisch oder, bis auf einzelne Ausnahmen, auch online für eine bestimmte Dauer reserviert werden.
Das teuerste Kennzeichen der Welt
Schon gewusst? Der Geschäftsmann Said Abdel Ghaffar Kuri aus Abu Dhabi zahlte 2008 bei einer Auktion für das Kennzeichen mit der Nummer 1 fast zehn Millionen Euro (52,2 Millionen Dirham). Dies ist bislang der höchste Preis, der jemals für ein Kennzeichen gezahlt wurde.
Wie lange kann es reserviert werden?
Das variiert von Behörde zu Behörde. Für gewöhnlich beträgt die Zeitspanne zwischen zehn und 90 Tagen, in Ausnahmefällen auch mehr. Nicht selten lässt sich gegen eine Gebühr die Reservierung verlängern. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle.
Reservierung nach Abmeldung möglich?
Wenn das abgemeldete Fahrzeug später wieder angemeldet werden soll, gilt die Reservierung für maximal ein Jahr und ist gebührenfrei. Wenn später ein anderes Fahrzeug mit dem zuvor bereits genutzten Wunschkennzeichen angemeldet werden soll, kann das bei den meisten Behörden ebenfalls reserviert werden. Die Dauer der Reservierung ist unterschiedlich. Bei der Zulassung eines anderen Fahrzeugs muss eine Gebühr von 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen gezahlt werden.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Für das Wunschkennzeichen muss bundesweit ein Aufschlag von 10,20 Euro gezahlt werden.