Kfz-Steuer: So wird sie berechnet
Die Kraftfahrzeugsteuer ist ein wichtiger Teil der Autokosten. Ausschlaggebend dafür sind Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß. Mit einem Kfz-Steuer-Rechner klappt die Kalkulation ganz einfach.
Seit 2021 bemisst sich die Kfz-Steuer stärker nach dem CO₂-Wert eines Fahrzeugs
Neu zugelassene Autos, die viel Sprit verbrauchen, zahlen eine höhere Kfz-Steuer
Reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende des Jahres 2030 von der Kfz-Steuer befreit
Kfz-Steuer richtig berechnen
Die genauen Kriterien, nach denen sich die Höhe der jährlich fälligen Kfz-Steuer errechnet, sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Der Staat besteuert Fahrzeuge mit hohem Schadstoff- und CO₂-Ausstoß stärker, umweltfreundlichere Autos entlastet er steuerlich. In die Berechnung der Kfz-Steuer fließen außer dem Hubraum auch die Abgasnorm, also die Einstufung in eine Schadstoffklasse, und der CO₂-Ausstoß ein. Informationen zum CO₂-Wert erhält man in den Prospekten der Hersteller oder beim Händler.
Einfach ermitteln lässt sich der Jahresbetrag über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen. Dort muss man in einer Eingabemaske die Fahrzeugart – etwa Pkw oder Motorrad – und den Antrieb – Diesel oder Benziner – auswählen. Danach den Hubraum und den CO₂-Wert des Fahrzeugs eintragen, die aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgehen. Sind alle nötigen Angaben gemacht, zeigt das Online-Tool die Höhe der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer an.
Als Konsequenz aus dem Klimaschutzprogramm 2030 wird seit 2021 für neu zugelassene Autos mit hohem Spritverbrauch eine höhere Kfz-Steuer fällig. Hier finden Sie alle Infos zur Reform der Kfz-Steuer, die sich seither mit dem stufenweisen Zusatzbetrag stärker nach dem CO₂-Wert gemäß WLTP-Prüfverfahren bemisst, und zu den Änderungen für emissionsarme Pkw.
Die Berechnung der Kfz-Steuer für aktuelle Pkw beruht auf einem Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Benzinern und 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Dieseln. Hinzu kommt eine emissionsabhängige Steuerkomponente für CO₂-Werte oberhalb von 95 Gramm je Kilometer. Sie reicht von zwei bis vier Euro pro ausgestoßenem Gramm CO₂ je Kilometer.
Tabelle: Co₂-Ausstoß und Kfz-Steuer
CO₂-Ausstoß | Steuer pro g CO₂/km (ab 95 g) |
---|---|
über 95 g/km bis zu 115 g/km | 2 Euro |
über 115 g/km bis zu 135 g/km | 2,20 Euro |
über 135 g/km bis zu 155 g/km | 2,50 Euro |
über 155 g/km bis zu 175 g/km | 2,90 Euro |
über 175 g/km bis zu 195 g/km | 3,40 Euro |
über 195 g/km | 4 Euro |
Folgen des WLTP-Verfahrens
Seit 2018 werden die Emissionen bei neuen Modellen nach dem WLTP-Prüfverfahren gemessen. Da dieses die Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte realistischer erfasst als der alte NEFZ-Zyklus, hat es bei Neuwagen auch Auswirkungen auf die Höhe der Kfz-Steuer. Für technisch zwar absolut identische, aber neu gemessene Pkw zahlt derjenige, der sein Auto nach dem 1. September 2018 zugelassen hat, in Einzelfällen dadurch deutlich mehr Kfz-Steuer als ein Altbesitzer.
Ausnahmen bei der Kfz-Steuer
Da die Bundesregierung die E-Mobilität weiter vorantreiben will, sind rein elektrisch angetriebene Autos bis Ende des Jahres 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene Elektro-Pkw.
Trotz gleichem Sockelbetrag wie für Benziner und Diesel genießen Fahrzeuge, die mit Autogas (LPG) und Erdgas (CNG) laufen, oft Steuervorteile. Weil sie einen geringeren CO₂-Ausstoß haben, sind die Steuersätze auf diese alternativen Kraftstoffe deutlich niedriger als die auf Benzin und Diesel.
Menschen mit Behinderung sind je nach Art ihres Handicaps zu 50 oder zu 100 Prozent von der Kfz-Steuer befreit. Die Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung steht Menschen mit Behinderung nur für ein Fahrzeug zu und erfolgt auf Antrag.
Kfz-Steuer für ältere Autos
Pkw mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 unterliegen der alten Kfz-Steuer, die sich nach dem Hubraum und der Schadstoffklasse richtet. Die ursprünglich für 2013 geplante Überführung des Altbestands in die CO₂-Steuer wurde bis dato nicht umgesetzt.
Pkw mit einer Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 werden mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder "alte Hubraumsteuer" oder "neue CO₂-Steuer" besteuert. Der Fahrzeughalter muss für diese "Günstiger-Regelung" nicht tätig werden – die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt automatisch vor.
Für Pkw mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2009 wird eine CO₂-orientierte Kfz-Steuer angewandt. Bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 bleiben 120 g/km steuerfrei. Bei Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2012 reduziert sich dieser Wert auf 110 g/km. Bei Erstzulassung ab dem 1. Januar 2014 auf 95 g/km. Für alle dieser älteren Pkw gelten noch nicht die seit dem Jahr 2021 stufenweise gemäß CO₂-Wert ansteigenden Steuersätze (siehe Tabelle oben).
Kfz-Steuer für Krafträder
Bei einem Motorrad beträgt die Kfz-Steuer pro angefangenen 25 cm³ Hubraum jährlich 1,84 Euro. Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von höchstens 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ sind zulassungsfrei und von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum höchstens 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen Nenndauerleistung höchstens 4 kW beträgt.
Kfz-Steuer für Leichtfahrzeuge
Zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge wie Quads, Buggys, Trikes und ähnliche Fahrzeuge werden steuerrechtlich als Pkw behandelt. Die Höhe der Kfz-Steuer variiert je nach Schadstoffausstoß und ist zudem abhängig vom Hubraum und der Antriebsart. Je angefangene 100 cm³ Hubraum oder einem Teil davon kann sie bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor 21,07 Euro oder 25,36 Euro, bei Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor 33,29 Euro bzw. 37,58 Euro betragen.
Kfz-Steuer für Wohnmobile und Anhänger
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile erstreckt sich je nach Schadstoffklasse von 10 bis 40 Euro pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht. Anhänger werden auch nach Gewicht besteuert. Die Höhe der Kfz-Steuer beläuft sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht auf 7,46 Euro.
Kfz-Steuer für Oldtimer
Für Oldtimerkennzeichen und rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beträgt die Jahressteuer pauschal 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge und Anhänger.
Kfz-Steuer steuerlich absetzen
In der Einkommenssteuererklärung können nur Selbstständige die Kfz-Steuer absetzen. Sie zählt zu den Betriebsausgaben, wenn das Fahrzeug zwischen 50 und 100 Prozent beruflich genutzt wird.
Wer als Arbeitnehmer sein privates Auto für die Fahrt zur Arbeit nutzt, kann dafür in der Steuererklärung die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Diese Pauschale ist nur pro Arbeitstag – nicht für Urlaubstage – und nur für die einfache Strecke absetzbar. Für andere berufliche Fahrten wie Dienstreisen kann die gesamte Strecke angegeben werden. Die Pauschale deckt unter anderem Reparaturen am Fahrzeug, Kfz-Versicherungen und auch die Kfz-Steuer ab.
Was ein Auto wirklich kostet
Bei den Autokosten denken viele zuerst an den Kaufpreis. Und tatsächlich ist der Wertverlust der größte Posten der monatlichen Ausgaben für das Fahrzeug. Dazu kommen aber die Betriebskosten sowie die Fixkosten wie Versicherungen oder eben die Kfz-Steuer. Auch die Rechnungen für Werkstattbesuche oder neue Reifen dürfen nicht vergessen werden. Für über 9000 Neuwagenmodelle lassen sich die Gesamtkosten mit dem ADAC Autokostenrechner ermitteln.