Saisonkennzeichen

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Der Vorteil des Saisonkennzeichens liegt für den Fahrzeug-Halter darin, dass er - wenn er sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen will - nicht zweimal jährlich zur Zulassungsstelle zwecks Wiederzulassung im Frühling und vorübergehender Stilllegung im Herbst fahren muss. Für den Halter bedeutet dies eine Ersparnis von Zeit und Gebühren. Bei der Behörde wird der Verwaltungsaufwand reduziert.

Geltungszeitraum

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate) begrenzt. Dieser Zeitraum ist nicht erweiterbar. Will daher z.B. ein Motorradfahrer sein Motorrad in einem Jahr länger als während des Geltungszeitraums des Saisonkennzeichens nutzen, ist dies nicht ohne förmliche Änderung des Zulassungszeitraums möglich.

Angaben auf dem Kennzeichen

Das Saisonkennzeichen enthält neben den Angaben eines normalen Kennzeichens Angaben zum Betriebszeitraum. Dieser wird rechts auf das Kennzeichen geprägt (z. B. ein Zulassungszeitraum vom 1.4. bis 30.10.). Dabei gibt die Zahl oberhalb des Strichs den Monat des Beginns und die Zahl unterhalb des Strichs den Monat an, an dem der Betriebszeitraum endet.

Achtung: Die Saison ist gelaufen

Saisonkennzeichen für Motorräder, Wohnmobile und Cabrios gelten oft nur bis Ende Oktober. In diesem Fall muss das Fahrzeug ab 1. November auf Privatgrund. Es darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geparkt werden. Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten außerhalb des Betriebszeitraums nicht mehr den erforderlichen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich also auch an schönen Wochenenden auf keinen Fall mehr zu einer Spritztour verleiten. Während dieser Zeit besteht nur eine Ruheversicherung, die den Gebrauch des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht einschließt. Einzelheiten sind dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen.

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Hier finden Sie Informationen über die Zulassungsmöglichkeiten für Oldtimer.

Max Pliefke
Max Pliefke
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Kristina Benecke
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