Geschwindigkeitsindex: Wie schnell man mit welchen Reifen fahren darf

Nahaufnahme des Hinterreifen eines roten Autos
Autoreifen müssen auch hohes Tempo aushalten© iStock.com/supergenijalac

Was Sie zum Geschwindigkeitsindex eines Reifens wissen müssen: Was bedeutet W, V oder H? Die Vorschriften, die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten mit Übersichtstabelle und wichtige Ausnahmen zum "Tempolimit" für Reifen.

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Reifen: Was ist der Geschwindigkeitsindex?

Der Reifen-Geschwindigkeitsindex oder Speed-Index gibt an, für welche Höchstgeschwindigkeit ein Reifen zugelassen ist. Bis zu diesem Wert garantiert der Hersteller bei korrektem Reifendruck einen einwandfreien Dauerbetrieb. Bei einem höheren Tempo besteht die Gefahr, dass sich der Reifen zu sehr erhitzt und sich durch die Zentrifugalkraft die Lauffläche von der Karkasse löst.

Der Geschwindigkeitsindex wird im Testlabor überprüft. Dies geschieht auf einem Rollprüfstand, wo die Laufgeschwindigkeit des Reifens im Abstand von zehn Minuten um 10 km/h gesteigert wird, bis der angegebene Höchstwert erreicht ist. Um den Test zu bestehen, muss der Reifen bei verschiedenen simulierten Beladungszuständen eine bestimmte Geschwindigkeit halten können. 

Ein ähnlicher Schnelllauftest ist im Verdachtsfall auch Bestandteil der ADAC Reifentests. Sollte hier ein Reifen Auffälligkeiten zeigen, finden Sie das in der Ergebnistabelle und im ADAC Testurteil vermerkt.

Was bedeuten die Speed-Index-Buchstaben?

Den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind feste Kennbuchstaben zugeordnet, die Sie für die gängigsten Tempos in der Tabelle zusammengefasst finden. So steht am Ende der Reifenbezeichnung ein Buchstabe wie "H", "V" oder "W" als Geschwindigkeitsindex.

Wichtig: Wenn ein Reifen für höhere Geschwindigkeiten freigegeben ist als laut Fahrzeugschein nötig wäre, ist das natürlich erlaubt. Man darf also z.B. einen "schnelleren" W-Reifen (270 km/h) fahren, wenn im Schein "nur" ein V-Reifen (240 km/h) eingetragen ist. 

Ist der Geschwindigkeitsindex aber niedriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden. Hiervon gibt es auch bei der Standard-Sommerbereifung vereinzelt Ausnahmen, nämlich dann, wenn der Fahrzeughersteller bezüglich der Höchstgeschwindigkeit deutlich "überdimensionierte" Reifen für die Serienbereifung eingetragen hat. Über Details kann eine Reifenfachwerkstatt Auskunft geben.

Tabelle: Geschwindigkeitsindex im Überblick

Geschwindigkeitssymbol (GSY)

Zul. Höchstgeschwindigkeit

P

150 km/h

Q

160 km/h

R

170 km/h

S

180 km/h

T

190 km/h

H

210 km/h

V

240 km/h

VR

über 210 km/h

W

270 km/h

Y

300 km/h

ZR

über 240 km/h

Hinweis der ADAC Experten: Reifen mit dem Speed-Index VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 240 km/h) in den Fahrzeugpapieren waren früher für schnelle, ältere Fahrzeuge vorgeschrieben, sind aber nicht genormt und werden deshalb vielfach nicht mehr angeboten. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Reifenhändler. Er weiß, welchen Reifen Sie mit den aktuellen Index-Symbolen ersatzweise fahren dürfen.

Wo steht der Geschwindigkeitsindex?

Reifenkennzeichnung
Die letzte Angabe der Reifenbezeichnung steht für den Geschwindigkeitsindex, hier der Buchstabe "V"© ADAC e.V.

Die zulässige Reifen-Höchstgeschwindigkeit, mit der ein Autoreifen gefahren werden darf, finden Sie in der offiziellen Reifenbezeichnung auf der Reifenflanke und in den Fahrzeugpapieren. Der letzte Buchstabe, den Sie in der Tabelle oben der entsprechenden Geschwindigkeit zugeordnet finden, verrät das erlaubte Tempo.

Im hier gezeigten Beispiel steht "205/55 R 16 91 V" auf der Reifenflanke. "V" ist der Geschwindigkeitsindex. Das bedeutet: Dieser Reifen ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h erlaubt.

Welche Reifen mit welchem Speed-Index Sie für Ihr Auto benötigen, geht aus den Eintragungen in den Zeilen 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hervor. Eingetragen ist hier nur eine Größe bzw. eine Größenkombination, wenn auf Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Reifendimensionen vorgesehen sind. 

Die hier eingetragenen Reifengrößen und der Geschwindigkeitsindex müssen nicht mit der tatsächlich montierten Reifendimension übereinstimmen. Weitere mögliche Reifengrößen stehen im sogenannten CoC-Dokument ("Certification of Conformity", deutsch: "EG Übereinstimmungserklärung") unter den Ziffern "32. Bereifung der Räder" und/oder "50. Bemerkungen".

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Der Fachhändler berät auch dann, wenn Reifen für Geschwindigkeiten von mehr als 210 km/h (Speed-Index H = Hochgeschwindigkeit) zugelassen sind. Denn deren Tragfähigkeit sinkt mit dem Maß der gefahrenen Geschwindigkeit oberhalb von 210 km/h. Der Händler hat Tabellen, in denen er zum Beispiel nachlesen kann: Die Tragfähigkeit eines V-Reifens sinkt bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h auf 91 Prozent seiner ausgewiesenen Tragfähigkeit.

Die Tragfähigkeit, die sich auf die zulässige Achslast eines Fahrzeugs bezieht, wird durch die Zahl definiert, die direkt vor dem Speed-Index-Buchstaben steht.

Ausnahmen beim Speed-Index: Winterreifen

Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol (veraltet, nicht mehr unter winterlichen Straßenbedingungen zugelassen, es sei denn, es ist zusätzlich ein Alpine-Symbol angebracht) und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen.

Allerdings muss dann der Fahrer oder die Fahrerin mittels Aufkleber im Sichtfeld oder in der Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und diese Höchstgeschwindigkeit muss natürlich auch eingehalten werden.

Regelung Italien: Winterreifen im Sommer

Eine Sonderregelung, die mit dem Speed-Index zu tun hat, gilt auch für die Verwendung von M+S-Reifen im italienischen Sommer: In den Sommermonaten, also vom 16. Mai bis 14. Oktober, darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Reifen mit M+S-Kennzeichnung) nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex der Standardbereifung (Sommerreifen) entspricht.

In der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres (Winterhalbjahr) gilt wieder die übliche Regelung. In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist – natürlich mit dem entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers bzw. der Fahrerin. Die Reifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex "Q" aufweisen. Dieser Wert darf nicht unterschritten werden.

Lesen Sie hier mehr über die Winterreifenregelungen in den europäischen Ländern.