Italien: Winterreifenverbot ab 16. Mai

Winterreifen nur im Winter? In Italien gelten besondere Regeln
Winterreifen nur im Winter? In Italien gelten besondere Regeln© ADAC/isp-grube.de

In Italien dürfen bestimmte Winter- oder Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nicht mehr verwendet werden. Zur Klärung der Frage, ob die eigenen Reifen verwendet werden dürfen, muss der auf den Reifen befindliche Geschwindigkeitsindex mit dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen Index verglichen werden.

Widersprüchliche Meldungen aus Italien über die Verwendung von Winterreifen im Sommer haben für Verwirrung und Verunsicherung bei betroffenen Autofahrern geführt. Nach aufwändiger Recherche der ADAC-Juristen und darauf erfolgter Klarstellung des Landesamtes für Kfz der Provinz Bozen lässt sich feststellen, dass in Italien jeweils ab dem 16. Mai spezielle Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden dürfen. Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge und Anhänger. Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen. Es handelt sich jedoch nicht um ein generelles Verbot, in den Sommermonaten Winterreifen zu benutzen. 

An Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten.

Eine Ausnahme hiervon wird in Italien nur in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres gewährt: In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers).

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.

Lesen Sie Informationen zu Winterreifen-Regelungen im europäischen Ausland.

Stefan Königer
Stefan Königer
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