Es kommt auf die Norm an: Welche Kindersitze zugelassen sind

Kind sitzt lachend und angeschnallt im Kindersitz
Nur mit gültigem Prüfsiegel ist ein Kindersitz in Europa für die Nutzung im Fahrzeug zugelassen© iStock.com/pixdeluxe

Drei Kindersitz-Normen sind derzeit zugelassen: UN Reg. 129, UN ECE Reg. 44/04 und 44/03. Welche sich nach Größe, Gewicht oder Alter richten. Darauf müssen Sie achten.

  • Größe des Kindes: i-Size-Norm UN Reg. 129

  • Gewichtsklassen: alte Normen UN ECE Reg. 44/03 und 44/04 weiter gültig

  • Reg. 44-Sitze werden nicht mehr verkauft, können aber weiter benutzt werden

Das Gesetz schreibt in Deutschland vor, dass Kinder bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Größe von 150 Zentimeter im Auto gesichert werden müssen – das heißt, es gilt Kindersitzpflicht. Doch welcher Sitz ist der richtige? Welche gesetzlichen Vorgaben muss ein Sitz erfüllen, was ist zugelassen? Hier die Übersicht zu behalten, ist nicht einfach, aber wichtig – denn nur der passende und richtig montierte Kindersitz schützt bei einem Unfall.

Diese Kindersitz-Normen sind zugelassen

Derzeit sind drei Kindersitz-Normen parallel zugelassen – sie lassen sich an dem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel erkennen:

  • i-Size/UN Reg. 129

  • UN ECE Reg. 44/04

  • UN ECE Reg. 44/03

Kindersitz Prüfsiegel
Beispiel für ein Prüfsiegel: i-Size (UN ECE Reg. 129) mit Größenangabe© ADAC

Die ältere Norm UN ECE Reg. 44 teilt die Kindersitze in fest definierte Gewichtsklassen ein, die aktuelle i-Size-Norm UN Reg. 129 orientiert sich an der Größe des Kindes.

Sitze nach der früheren Norm UN ECE Reg. 44/01 und 44/02 dürfen übrigens nicht mehr eingesetzt werden.

So lesen Sie die Prüfplakette (Reg. 44/04)

Kindersitznormen Prüfplakette
So sieht eine Kindersitz-Prüfplakette aus (hier Reg. 44/04)© ADAC e.V.

i-Size-Norm bedeutet UN Reg. 129

Die aktuellste Norm UN Reg. 129 ("i-Size") richtet sich nach der Körpergröße des Kindes. Ausschlaggebend ist die Angabe des Herstellers, der den Größenbereich für seine Kindersitze selbst festlegen kann.

Unabhängig von ihrer Größe dürfen Kinder in diesen Kindersitzen bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht in Fahrtrichtung transportiert werden. Nur rückwärtsgerichtete Sitze und Babywannen, die quer zur Fahrtrichtung eingebaut werden, sind zulässig. Der ADAC empfiehlt, Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren noch nicht in Fahrtrichtung mitreisen zu lassen.

UN Reg. 129 wurde in drei Phasen veröffentlicht:

  1. Integrale (mit sitzeigenem Gurt) Isofix-Kindersitze (bisherige Klassen 0, 0+ und I): seit 2013 aktiv

  2. Nicht-integrale Kindersitze (bisherige Klassen II und III): seit 2017 aktiv

  3. Alle anderen Kindersitze (z.B. zur Befestigung mit dem Fahrzeuggurt): seit 2019 aktiv

Das sind die Regeln für Sitze nach UN Reg. 129 ("i-Size")

  • Sitze mit i-Size-Kennzeichnung dürfen ohne weitere Einschränkungen auf allen Autositzen mit i-Size-Kennzeichnung genutzt werden (die ersten Autos wurden ab 2015 verkauft).

  • Sitze mit "universaler" UN-Reg.-129-Zulassung dürfen auf allen "universal" zugelassenen Autositzen genutzt werden (diese gibt es schon wesentlich länger als i-Size-zugelassene Sitzplätze).

  • Sitze mit "fahrzeugspezifischer" UN-Reg.-129-Zulassung dürfen nur in Fahrzeugen genutzt werden, die in der Typliste des Kindersitzes freigegeben sind.

ADAC Kindersitz-Test

Im aktuellen Test wurden verschiedene Kindersitze in puncto Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffgehalt geprüft.

Kindersitze im Test: Alle Daten und Ergebnisse

Kindersitzklassen: UN ECE Reg. 44/04

Die Kindersitze nach Norm UN ECE Reg. 44 sind nach unterschiedlichen Körpergewichtsklassen unterteilt. Während die Gewichtsangaben bindend sind, gelten die Altersbereiche lediglich als Hinweise.

Klasse

Gewicht

Altersbereich (ca.)

Kindersitzart

Klasse 0

bis 10 kg

bis 1 Jahr

Babyschale, quer- oder rückwärtsgerichtet

Klasse 0+

bis 13 kg

bis 1,5 Jahre

Babyschale, rückwärtsgerichtet

Klasse I

9 bis 18 kg

1,5 Jahre bis 4 Jahre

Kindersitz vorwärts oder Reboarder rückwärts

Klasse II

15 bis 25 kg

bis 7 Jahre

Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts, oder Reboarder rückwärts

Klasse III

22 bis 36 kg

7 bis 12 Jahre

Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts

Unterschiede: ECE Reg. 44 und i-Size

UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04

i-Size (UN Reg. 129)

Gültig seit 1995 (UN ECE Reg. 44/03) bzw. seit 2005 (UN ECE Reg. 44/04)

Gültig seit 2013, 2017, 2019

Einteilung nach Gewicht (fest definierte Gewichtsklassen 0 bis III)

Einteilung nach Größe (vom Kindersitzhersteller selbst festgelegt)

Vorwärtsfahren ab 9 kg (wird erst ab 2 Jahren empfohlen)

Vorwärtsfahren erst ab 15 Monaten (wird erst ab 2 Jahren empfohlen)

Kein Seitenaufpralltest

Müssen Seitenaufpralltest bestehen

Verkaufsverbot seit 1.9.2023 (Abverkauf Lagerware war bis zum 31.8.2024 möglich)


Verkaufsverbot: Sitze mit alter Norm

Seit September 2023 dürfen Kindersitze, die nach der älteren UN ECE Reg. 44 zugelassen wurden, nicht mehr verkauft werden. Nach diesem Datum – für Lagerware gab es eine einjährige Übergangsfrist bis August 2024 – dürfen im Handel jetzt nur noch Kindersitze mit UN-Reg.-129-Zulassung angeboten werden.

Allerdings konzentrieren sich die Kindersitzhersteller bei den neuen Sitzmodellen und dem neueren und aufwendigeren Zulassungsverfahren überwiegend auf das obere Preissegment – und da ist die Nachfrage nach Isofix besonders groß.

Das Problem: Isofix ist zwar seit November 2014 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben, doch aktuelle Autos haben meist nur zwei Sitzplätze mit Isofix – der mittlere Rücksitzplatz, die dritte Sitzreihe oder der Beifahrersitz haben in der Regel kein Isofix. Vom Verkaufsverbot betroffen sind daher auch Besitzer aller älteren Autos, Old- und Youngtimer sowie von Wohnmobilen.

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Tipps zum Kindersitzkauf

Alle drei Normen UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und i-Size (UN Reg. 129) sind noch parallel gültig: Eltern können also die Kindersitze der alten Norm weiterhin benutzen. Derzeit ist kein Verwendungsverbot geplant. Orientieren sollten sich Eltern beim Kauf eines Kindersitzes an den Ergebnissen des ADAC Kindersitztests.

Grundsätzlich sollten Sie immer das Handbuch des Fahrzeugs und die Anleitung des Kindersitzes genau lesen und außerdem Folgendes beachten: 

  • Nicht zu früh in den nächstgrößeren Kindersitz wechseln.

  • Kinder bis zwei Jahre sind im rückwärtsgerichteten Kindersitz (Reboarder) besser geschützt.

  • Eine Sitzerhöhung mit Rückenstütze bietet bei einem Seitencrash mehr Schutz.

Kindersicherung in anderen Ländern

Im europäischen Ausland gibt es keine Probleme, wenn Kinder so wie in Deutschland üblich gesichert werden. Es gelten nur teilweise etwas unterschiedliche Bestimmungen (z.B. max. Größe). In Italien gelten besondere Vorschriften, wenn italienische Autos benutzt werden.

Die Zulassungsrichtlinien für Kindersitze in den USA oder Australien sind jedoch unterschiedlich. Deshalb gibt es auch keine einheitliche Kennzeichnung. Wir empfehlen, z.B. bei einem Wohnungswechsel oder einer Reise, die dort zugelassenen Kindersitze zu verwenden, da es sonst Probleme bei Kontrollen oder mit Versicherungen geben kann. Bei Reisen mit Mietfahrzeugen sollte immer der passende Kindersitz mit angemietet werden.

Weitere Infos zu Kindersitzen

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Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.

Fachliche Beratung: Andreas Ratzek, ADAC Technik Zentrum