UN Reg. 129, i-Size, UN ECE Reg. 44: Welche Kindersitz-Norm ist erlaubt?

Derzeit gibt es zwei gültige Kindersitz-Normen. Seit September 2024 dürfen neue Kindersitze nur noch mit der Prüfnorm UN Reg. 129 verkauft werden – auch bekannt als i-Size-Norm. Die ältere Prüfnorm UN ECE Reg 44 ist nur noch für gebrauchte Kindersitze zugelassen. Darauf müssen Sie achten.
neue Kindersitze nur noch mit Prüfnorm UN Reg. 129
Verkaufsverbot für Kindersitze der Norm UN ECE Reg. 44
Benutzung gebrauchter Sitze mit alter Norm erlaubt
In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass Kinder bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Größe von 150 Zentimeter im Auto in Kinder-Rückhalteeinrichtungen gesichert werden müssen – das heißt, es gibt eine Kindersitzpflicht. Doch welcher Sitz ist der richtige? Welche gesetzlichen Vorgaben müssen Modelle erfüllen, was ist zugelassen? Hier den Überblick zu behalten, ist wichtig, denn nur ein passender und richtig montierter Kindersitz schützt bei einem Unfall.
Diese Kindersitz-Normen sind gültig
Welche technischen Anforderungen und Sicherheitskriterien es für Kindersitze gibt, wird in der EU durch die Europäische Kindersitz-Prüfnorm geregelt.
Derzeit sind zwei Kindersitz-Normen parallel zugelassen. Sie lassen sich an dem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel erkennen:
UN Reg. 129
UN ECE Reg. 44 (Änderungsserien 03 und 04)

Die aktuelle Norm UN Reg. 129 orientiert sich an der Größe des Kindes, die ältere Norm UN ECE Reg. 44 an seinem Gewicht. Sehr alte Sitze, die nach den Änderungsserien der UN Reg. 44 (ECE 44/01 und 44/02) zugelassen wurden, dürfen bereits seit 2008 nicht mehr eingesetzt werden.
Die Vorteile der Norm UN Reg. 129
Die aktuellste Norm für Kindersitze UN Reg. 129 richtet sich, wie oben beschrieben, nach der Körpergröße des Kindes. Ausschlaggebend ist die Angabe des Herstellers, der den Größenbereich für seine Kindersitze selbst festlegen kann.
Wichtig zu wissen: Unabhängig von ihrer Größe dürfen Kinder in diesen Kindersitzen bis zum Alter von 15 Monaten nicht in Fahrtrichtung transportiert werden. Nur rückwärtsgerichtete Sitze und Babywannen, die quer zur Fahrtrichtung eingebaut werden, sind zulässig. Der ADAC empfiehlt, Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren nicht in Fahrtrichtung im Kindersitz mitreisen zu lassen.
Die Norm UN Reg. 129 – auch bekannt als i-Size-Norm – wurde schon im Jahr 2013 parallel zu den älteren Normen UN ECE Reg. 44 eingeführt. Verpflichtend für die Zulassung eines neuen Kindersitzes wurde damals ein Seitenaufpralltest. Ziel war es, die Sicherheit von Kindersitzen weiter zu verbessern und den Einbau im Auto für Eltern zu erleichtern.
Vorteile:
Erhöhtes Sicherheitsniveau
Der für die Zulassung vorgeschriebene Seitenaufpralltest und die vorgeschriebene Mitnahme entgegen der Fahrtrichtung (bis zum Alter von 15 Monaten) verbessern die Sicherheit.
Einfache Auswahl durch i-Size
Jeder Kindersitz mit i-Size-Kennzeichnung kann auf Fahrzeugsitzen mit i-Size genutzt werden.
Bessere Ergonomie
Bei der Zulassung des Kindersitzes wird das Platzangebot fürs Kind mitgeprüft. Jeder Sitz muss zum zugelassenen Größenbereich passende Mindest-Innenabmessungen haben.
Beim Einbau zu beachten:
Sitze mit i-Size-Kennzeichnung dürfen ohne weitere Einschränkungen auf allen Autositzen mit i-Size-Kennzeichnung genutzt werden. Hat der Kindersitz keine i-Size-Zulassung, ist die vom Hersteller bereitgestellte Fahrzeugtypliste zu beachten.
Kindersitze mit universaler UN-Reg.-129-Zulassung dürfen auf allen universal zugelassenen Autositzen genutzt werden.
Kindersitze mit fahrzeugspezifischer UN-Reg.-129-Zulassung dürfen nur in Fahrzeugen genutzt werden, die in der Typliste des Kindersitzes freigegeben sind.
Das Prüfsiegel am Kindersitz richtig lesen
So wird das Prüfsiegel richtig gelesen – am Beispiel der Kindersitz-Norm UN Reg. 129.

UN ECE Reg. 44 vs. UN Reg. 129 (i-Size)
UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 | UN Reg. 129 (i-Size) |
---|---|
Gültig seit 1995 (UN ECE Reg. 44/03) bzw. seit 2005 (UN ECE Reg. 44/04) | Gültig seit 2013, 2017, 2019 |
Einteilung nach Gewicht (fest definierte Gewichtsklassen 0 bis III) | Einteilung nach Größe (vom Kindersitzhersteller selbst festgelegt) |
Vorwärtsfahren ab 9 kg (wird erst ab 2 Jahren empfohlen) | Vorwärtsfahren erst ab 15 Monaten (wird erst ab 2 Jahren empfohlen) |
Kein Seitenaufpralltest | Müssen Seitenaufpralltest bestehen (alle Kindersitze für Kinder unter 125 cm) |
Verkaufsverbot seit 1.9.2023 (Abverkauf Lagerware war bis zum 31.8.2024 möglich) |
Verkaufsverbot: Norm UN ECE Reg. 44
Bereits seit September 2023 dürfen Kindersitze, die nach der älteren Norm UN ECE Reg. 44 zugelassen wurden, nicht mehr neu verkauft werden. Im Fachhandel dürfen somit jetzt – nach einer einjährigen Übergangsfrist – nur noch Kindersitze mit UN-Reg.-129-Zulassung angeboten werden.
Zur Realität für Eltern gehört durch das Verkaufsverbot von Kindersitzen mit der alten Norm UN Reg. 44 mittlerweile auch, das Kindersitze für den Nachwuchs stetig teurer werden. Das liegt vor allem daran, dass die Kindersitzhersteller neue Modelle fast nur noch im oberen Preissegment mit Isofix-Systemen anbieten.
Isofix ist bereits seit Ende 2014 für alle neuen Fahrzeuge vorgeschrieben. Allerdings haben die meisten aktuellen Autos nur zwei Sitzplätze mit Isofix. Der mittlere Rücksitzplatz, die dritte Sitzreihe und der Beifahrersitz haben in der Regel kein Isofix. Vom Verkaufsverbot betroffen sind daher auch Besitzerinnen und Besitzer von älteren Autos, Old- und Youngtimern sowie Wohnmobilen. Denn es gibt nur noch sehr wenige Kindersitze für Kleinkinder, die sich mit dem Fahrzeuggurt befestigen lassen.
Kindersicherung in anderen Ländern
Im europäischen Ausland gibt es keine Probleme, wenn Kinder so wie in Deutschland üblich gesichert werden. Es gelten nur teilweise etwas unterschiedliche Bestimmungen (z.B. max. Größe). In Italien gelten besondere Vorschriften, wenn italienische Autos benutzt werden. In Frankreich müssen Kinder unter zehn Jahren auf dem Rücksitz sitzen.
Die Zulassungsrichtlinien für Kindersitze in den USA und Australien sind jedoch unterschiedlich. Deshalb gibt es auch keine einheitliche Kennzeichnung. Der ADAC empfiehlt, z.B. bei einem Wohnungswechsel oder einer Reise, die dort zugelassenen Kindersitze zu verwenden, da es sonst Probleme bei Kontrollen oder mit Versicherungen geben kann. Bei Reisen mit Mietfahrzeugen sollte immer der passende Kindersitz mit angemietet werden.
Das ist vor dem Kauf zu beachten
Alle drei Normen UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und UN Reg. 129 (i-Size) sind noch parallel gültig. Eltern können also die Kindersitze der alten Norm weiterhin benutzen oder gebrauchte Kindersitze dieser Norm kaufen. Derzeit ist kein Verwendungsverbot geplant. Neue Kindersitze können im Fachhandel allerdings nur noch mit der neuen Norm UN Reg. 129 erworben werden. Orientieren sollten sich Eltern beim Kauf eines Kindersitzes an den Ergebnissen des ADAC Kindersitztests.
Vier Praxis-Tipps zum Kindersitz-Kauf
Grundsätzlich immer prüfen, ob der Kindersitz für das Fahrzeug geeignet ist. Das Handbuch des Fahrzeugs und die Gebrauchsanleitung des Kindersitzes zur Montage lesen.
Nicht zu früh in den nächstgrößeren Kindersitz wechseln.
Kinder bis zwei Jahre sind im rückwärtsgerichteten Kindersitz (Reboarder) besser geschützt.
Eine Sitzerhöhung mit Rückenstütze bietet bei einem Seitencrash mehr Schutz als eine ohne.
Weitere Infos zu Kindersitzen
Sie interessieren sich für das Thema Kindersitze? Dann könnten diese Artikel hilfreich sein:
Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.
Fachliche Beratung: Andreas Ratzek, ADAC Technik Zentrum