Gebrauchte Kindersitze: Das muss man beim Kauf wissen

Kleinkind wird von Frau im Kindersitz angeschnallt
Sichere Kindersitze sind unfallfrei, vollständig und in einwandfreiem Zustand© Shutterstock/TierneyMJ

Sichere, neue Kindersitze sind nicht billig, somit sind gebrauchte Sitze eine gute Alternative. Doch Vorsicht: Einige Hersteller empfehlen eine maximale Nutzungsdauer, die nicht überschritten werden sollte. Woran man Alter, Haltbarkeit und Mängel erkennt.

  • Ältere Kindersitze müssen gültige Prüfnorm haben

  • Bei gebrauchten Sitzen Vorgeschichte erfragen

  • Plus: Acht Tipps zum Kauf

Gerade die Kleinsten sind bei Autounfällen besonders gefährdet. Deshalb ist ein geeigneter und intakter Kindersitz für die Sicherheit des Kindes unerlässlich. Beim Kauf von gebrauchten Sitzen müssen Sie ganz besonders auf einen tadellosen Zustand achten und sichergehen, dass sie noch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Alternative: Kauf gebrauchter Kindersitze

Junge sitzt angeschnallt im Kindersitz im Auto
Fast nur noch gebraucht erhältlich: Integraler Kindersitz mit Gurtbefestigung© Shutterstock/Evgeniy Kalinovskiy

Neue Kindersitze haben inzwischen ein Preisniveau erreicht, das das Budget von jungen Familien erheblich belastet. So liegt der Preis für den teuersten Kindersitz im aktuellen ADAC Kindersitztest bei fast 600 Euro. Somit ist ein gebrauchtes Modell eine gute Alternative und es lässt sich beim Gebrauchtkauf Geld sparen.

Die hohen Preise kommen auch dadurch zustande, dass Kindersitze, die nach der älteren UN ECE Reg. 44 zugelassen wurden, seit September 2023 nicht mehr verkauft werden dürfen. Für Lagerware gibt es eine einjährige Übergangsfrist. Von diesem Verkaufsverbot ist überwiegend das untere Preissegment betroffen, denn seit der Einführung der neueren UN Reg. 129 haben die meisten Kindersitzhersteller fast nur noch teurere Modelle mit Isofix auf den Markt gebracht.

Wichtig: Prüfsiegel überprüfen

Auch ältere, gebrauchte Kindersitze müssen unbedingt über ein Prüfsiegel verfügen, denn es enthält wichtige Informationen zum Sitz.

Es dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die nach einer dieser drei Kindersitz-Normen zugelassen sind – sie lassen sich an dem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel erkennen:

  • i-Size/UN Reg. 129

  • UN ECE Reg. 44/04

  • UN ECE Reg. 44/03

Die ältere Norm UN ECE Reg. 44 teilt die Kindersitze in fest definierte Gewichtsklassen ein, die aktuellste Norm i-Size (UN Reg. 129) orientiert sich an der Größe des Kindes.

Gut zu wissen: Die Kindersitze mit den alten Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Beginnt also die Prüfnummer auf dem Siegel unter dem runden E-Kennzeichen mit "01" oder "02", ist dieser Sitz gesetzlich nicht mehr zugelassen.

Prüfsiegel richtig lesen

So wird das Prüfsiegel richtig gelesen – am Beispiel der Kindersitz-Norm UN Reg. 129.

Prüfsiegel Kindersitz 2023
© ADAC e.V.

Prüfnorm

in Kraft seit

Gültigkeit

UN ECE Reg. 44/01 und 44/02

1993

Seit April 2008 nicht mehr zugelassen

UN ECE Reg. 44/03

1995

Zugelassen, aber nicht zu empfehlen

UN ECE Reg. 44/04

2005

Zugelassen

UN Reg. 129, i-Size

2013 (mit vier Änderungsserien 00 bis 04)

Zugelassen: Aktuellste Prüfnorm mit höheren Sicherheitsstandards

Wie alt darf ein Kindersitz sein?

Baby wird von Frau in einen Kindersitz im Auto gesetzt
Kindersitze bestehen größtenteils aus alternden Kunststoffen© iStock.com/AJ_Watt

Die per Gesetz zugelassenen Kindersitze können schon sehr alt sein, deshalb sollten Eltern bei Kauf oder Nutzung eines älteren Sitzes unbedingt die Angaben des Herstellers beachten. In der Bedienungsanleitung wird meist eine Empfehlung zur maximalen Nutzungszeit des Kindersitzes angegeben.

Bedenken sollten Eltern auch, dass bei älteren Kindersitzen durch Materialermüdung und Verschleiß kein optimaler Schutz mehr garantiert werden kann. Kindersitze bestehen zwar größtenteils aus belastbarem Kunststoff. Doch das Material unterliegt einem Alterungsprozess, bei dem es spröde und rissig werden kann. Permanente Nutzung und Belastung, UV-Strahlung und Feuchtigkeit lassen den Kunststoff zusätzlich schneller altern. Damit ist es möglich, dass ein älterer Kindersitz nicht mehr die gleiche Sicherheit bietet wie ein neues Modell.

Mängel richtig erkennen

Einen gebrauchten Kindersitz sollten Eltern vor dem Kauf stets genau anschauen und überprüfen, ob sichtbare Beschädigungen erkennbar sind. Generell sollte sichergestellt sein, dass der Sitz vollständig ist, Gurte und Bauteile funktionieren, Polsterungen keine Brüche aufweisen und die Bedienungsanleitung vorhanden ist. Idealerweise sollten Eltern den Vorbesitzer eines gebrauchten Kindersitzes kennen.

Auf keinen Fall sollten Sie einen Kindersitz verwenden, der in einen Unfall verwickelt war. Denn es könnten sich feine Haarrisse gebildet haben, die für das bloße Auge kaum sichtbar sind. Deshalb sollte die Vorgeschichte des gebrauchten Sitzes immer genau erfragt werden.

Darauf ist vor dem Kauf zu achten

  • Der Sitzkörper darf keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Zur Überprüfung vorhandenen Bezug abnehmen.

  • Gurte dürfen keine Risse, deutliche Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern haben.

  • Bei sitzeigenen Hosenträgergurten müssen die Gurtpolster noch vorhanden sein.

  • Die Gurtversteller dürfen sich auch bei sehr starkem Einrucken nicht verändern.

  • Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme müssen funktionstüchtig einrasten, öffnen und dürfen keine Absplitterungen aufweisen.

  • Der Sitz sollte von keiner Rückrufaktion betroffen sein.

Außerdem ist auch bei gebrauchten Sitzen eine Einbauprobe mit Kind und eigenem Fahrzeug zu empfehlen. So kann der Sitz auf seine Funktionalität getestet werden und das Kind vorab probesitzen. In der Anleitung des Sitzes wie auch im Handbuch des Fahrzeugs steht, ob der Sitz zum Fahrzeug passt.

In der Datenbank zum ADAC Kindersitztest werden auch die Bewertungen älterer Kindersitze gezeigt. Eltern sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines gebrauchten Kindersitzes auch die Ergebnisse des jeweiligen Modells im Kindersitztest beachten.

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Tipps zum Kauf gebrauchter Kindersitze

  1. Bauen Sie den Kindersitz in das eigene Auto ein und lassen Sie Ihr Kind probesitzen.

  2. Der Kindersitz muss sich möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug einbauen lassen. Vor allem bei älteren Fahrzeugen können z.B. lange Gurtschlossbefestigungen dazu führen, dass sich der Sitz nicht stabil anschnallen lässt.

  3. Achten Sie darauf, dass Gurte möglichst geradlinig verlaufen und keine Falten werfen.

  4. Besonders bei Babyschalen sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht, um den Sitz sicher anschnallen zu können. Ist der Gurt zu kurz für eine herkömmliche Babyschale, lässt sich eventuell eine Schale mit separater Basis montieren.

  5. Bei Sitzerhöhungen mit Rückenstütze kann es vorkommen, dass sich der Gurt nicht mehr selbstständig aufrollt, wenn sich das Kind nach vorne beugt. Dann ist dieser Sitz für Ihr Fahrzeug nicht geeignet.

  6. Kindersitzmodelle mit semi-universaler Zulassung (z.B. alle Kindersitze mit Stützfuß) können nicht in allen Autos montiert werden. Diesen Produkten liegt eine Typliste bei, mit der man überprüfen kann, ob das Produkt im eigenen Fahrzeug verwendet werden darf.

  7. Nach dem "i-Size"-Standard (UN Reg. 129) zugelassene Kindersitze können auf allen Fahrzeugsitzen mit "i-Size"-Freigabe montiert werden (Kennzeichnung am Fahrzeugsitz, Beschreibung im Handbuch des Fahrzeugs). Für die Nutzung in anderen Fahrzeugen liegt auch "i-Size"-Sitzen eine Typliste bei.

  8. Beachten Sie auch immer die Hinweise und Angaben in der Bedienungsanleitung des Kindersitzes und im Handbuch des Fahrzeugs.

Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung gibt es im ADAC Kindersitzberater.