Kinder auf dem Beifahrersitz: Das müssen Sie beachten
Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen? Und können Kindersitze auch auf dem Beifahrersitz angebracht werden? Was zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz mitfahren
Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen Airbag deaktivieren
Sicherer sitzen Kinder hinten im Auto
Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?
Rein rechtlich können Kinder und Babys jeden Alters vorne auf dem Beifahrersitz sitzen. Kinder, die unter 12 Jahre alt oder kleiner als 150 Zentimeter sind, müssen aber in einem passenden Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert werden, so wie es die Kindersitzpflicht vorschreibt. Je nachdem, welchen Kindersitz Sie für Ihr Kind gewählt haben, müssen aber wichtige Vorkehrungen getroffen werden, um Ihr Kind bei Unfällen zu schützen.
Kindersitz vorne: Gefahr Beifahrerairbag
Grundsätzlich dürfen in Fahrzeugen mit aktivem Beifahrer-Airbag (Frontairbag) keine rückwärtsgerichteten Kindersitze (Reboarder) auf dem Beifahrersitz installiert werden. Ein auslösender Airbag könnte sonst die Kindersitzschale "anschießen" und somit das Kind erheblich belasten oder sogar töten. Lässt sich der Frontairbag nicht deaktivieren, scheidet der vordere Sitzplatz für Kindersitze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind, auf jeden Fall aus.
Nach vorne gerichtete Kindersitze dürfen in den meisten Fällen auf dem Beifahrersitz montiert werden. Dabei darf das Kind jedoch nicht zu nah am Frontairbag sitzen. Der Beifahrersitz muss hierbei in die hinterste Position geschoben werden, dann ist das Kind durch den Airbag gut geschützt.
Der Sicherheitsgurt sollte vom Türpfosten nur seitlich oder nach vorne zum Kindersitz führen. Führt der Gurt nach hinten zum Sitz, kann das beim Crash zu einer gefährlichen Vorverlagerung führen. Idealerweise ist auch der Beifahrersitz mit Isofix-Haltepunkten ausgestattet. Die Füße des Kindes dürfen nicht auf dem Armaturenbrett zu liegen kommen.
Airbag richtig deaktivieren
In neueren Fahrzeugen werden serienmäßig oder gegen Aufpreis sogenannte Airbag-Schlüsselschalter angeboten, mit denen der Autofahrer selbst den Beifahrerairbag deaktivieren kann. Teilweise können diese Airbag-Schlüsselschalter in neueren Modellen auch nachgerüstet werden. Es gibt aber auch Systeme, bei denen der Airbag durch eine spezielle Transponder-Erkennung im Kindersitz automatisch deaktiviert wird. Dies funktioniert aber nur herstellerspezifisch, das heißt, es müssen Kindersitze vom jeweiligen Fahrzeughersteller verwendet werden.
Wichtig: Gebrauchsanleitung beachten
Auch wenn der Gesetzgeber für vorwärtsgerichtete Kindersitze auf dem Beifahrersitz keine Einschränkungen vorsieht, sollten Sie stets auf die Gebrauchsanleitung der Fahrzeug- und Kindersitzhersteller achten. Es gibt Fahrzeughersteller, die den Beifahrersitz wegen möglicher Gefahren durch eine Airbag-Auslösung oder eine falsche Beifahrersitzeinstellung generell für die Kindersicherung nicht empfehlen. In der Fahrzeugbedienungsanleitung wird ebenfalls aufgeführt, ob auf dem Beifahrerplatz eventuell spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind.
Auch der Kindersitz und die dazugehörige Gebrauchsanweisung sollten nach Hinweisen durchsucht werden. Dort finden Sie Informationen zur Platzierung auf dem Beifahrersitz: Worauf Sie dabei achten sollten oder ob der Kindersitz möglicherweise für die Fahrt im vorderen Bereich grundsätzlich nicht geeignet ist.
Wenn das Fahrzeug mit Seitenairbags ausgerüstet ist, sollte man grundsätzlich darauf achten, dass das Kind beim Schlafen nicht mit dem Kopf seitlich in den Airbag-Wirkbereich fällt. Zu bevorzugen sind Kindersitze mit guter Schlafposition oder Zubehör-Schlafkissen.
Der ADAC empfiehlt aber ohnehin, für die Kindersicherung die hinteren Plätze zu verwenden. Die sichersten Plätze für Kinder sind vor allem die hinten rechts oder in Fahrzeugen mit drei vollwertigen Rücksitzen hinten in der Mitte. Nur im Ausnahmefall sollte der Beifahrersitz für die Kinder in Betracht kommen.
Mit Sitzerhöhung vorne sitzen: Ab wann?
Ob ein Kind auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen darf, hängt vom verwendeten Modell ab. Die aktuelle Norm UN Reg. 129 richtet sich nach nach der Größe des Kindes – die entsprechende Angabe finden Sie in aller Regel auf dem Karton oder auf der Unterseite des Kindersitzes. Ist aber zum Beispiel eine gebrauchte Sitzerhöhung noch nach der älteren Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 zertifiziert, gilt ein Mindestgewicht von 15 Kilogramm.
Generell sollte Ihr Kind im Auto nicht zu früh auf einer Sitzerhöhung sitzen. Wenn sie zu groß ist, verläuft der Gurt nicht richtig, und der Sitz verfehlt seine Schutzfunktion. Erst wenn der Kopf des Kindes deutlich über die obere Kante des Kindersitzes hinausragt, sollte man den Sitz durch eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne ersetzen.
Wenn Sie im Notfall eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne nutzen wollen, gilt: Das Kind muss über 125 Zentimeter groß sein und mindestens 22 Kilogramm wiegen.
Vorne sitzen nur bedingt zu empfehlen
Die sichersten Plätze für Kinder im Auto sind zwar auf der Rückbank, dennoch ist es grundsätzlich für sie möglich, auf dem Beifahrersitz mitzufahren. Unter Beachtung der Hinweise von Fahrzeug- und Kindersitzhersteller kommt es auf den angebrachten Kindersitz an:
Rückwärtsgerichtete Kindersitze (Babyschalen, Reboarder) können nur mit einem deaktivierten Frontairbag vorne montiert werden. Bei einem aktiven Airbag ist dieser Kindersitz auf dem Beifahrersitz verboten.
Vorwärtsgerichtete Kindersitze sind auf dem vorderen Sitz gesetzlich immer erlaubt. Dabei sollte der Sitz so weit wie möglich nach hinten geschoben werden.
Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.