Auslandskrankenversicherung - Sinnvoller Schutz für jede Auslandsreise
Seit Monaten freuen Sie sich auf Ihre Tauchreise in Thailand. Sommer, Sonne, Strand und Meer und jede Menge tolle Meeresbewohner unter Wasser beobachten. Vor Ort dann: Fieber, Husten, Schnupfen, Ohrenschmerzen.
Statt Unterwasserwelt folgen Arztbesuch, Untersuchungen und Antibiotika. Gut zu wissen: eine Auslandskrankenversicherung ist bei Auslandsreisen immer sinnvoll.
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC ist Ihre private Krankenversicherung für Auslandsreisen.
Die gesetzliche/private Krankenversicherung leistet nur in der EU, Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Dabei erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, die dem Versicherten im jeweiligen Urlaubsland zustehen. Alle Kosten darüber hinaus trägt der Versicherte selbst. Ein Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik ist generell nicht abgedeckt.
Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke und erstattet als Ihre private Krankenversicherung die anfallenden Behandlungskosten im Ausland.
Welche Auslandskrankenversicherung ist die Richtige für mich?
Egal ob Sie im Frühjahr einen Städtetrip nach Lissabon machen, im Sommer einen Familienurlaub in Griechenland planen und im November eine Dienstreise nach Brüssel ansteht – unsere Auslandskrankenversicherung gilt bei jeder dieser Reisen.
1) Auslandskrankenversicherung als Jahresvertrag
Weltweiter Schutz ganzjährig auf jeder Auslandsreise
Die Auslandskrankenversicherung bietet als Jahresvertrag Schutz bei Krankheit und Verletzung im Ausland. Weltweit, das ganze Jahr für die ersten 63 Tage jeder Reise. Auch in USA und Kanada. Ohne Selbstbeteiligung.
Kostenübernahme von Heilbehandlungen
Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten. Auch bei alternativer Medizin.
Schutz für die ganze Familie inklusive der Kinder
Im Familienvertrag der Auslands-krankenversicherung können Sie sich und Ihre ganze Familie absichern. Kinder sind bis zum 23. Geburtstag mitversichert. Auch wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
2) Langzeitschutz
Sie verreisen länger? Die Auslandskrankenversicherung Langzeit bietet die gleichen Leistungen für Reisen zwischen 2 - 24 Monate als Einzelvertrag. Für Work and Travel, Weltreisen oder das Auslandssemester.
Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen als Jahresvertrag viele hilfreiche Leistungen, wenn Sie im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Die Leistungen erhalten Sie in Form einer Kostenerstattung oder als Serviceleistung:
Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, auch bei alternativer Medizin
Akut notwendige Zahnbehandlungen
Personenbergung
Verbandsmittel und Untersuchungen
Versand von Brillen und Medikamenten
Krankenrücktransport nach Deutschland
Erstmalig notwendige Geh- und Laufhilfen, Physiotherapien, Lichttherapien, Massagen
24/7-Notfallservice und Beratung zu deutsch- oder englischsprachigen Ärzten vor Ort
Tarife und Leistungen der ADAC Auslandskrankenversicherung im Überblick
Tarif Basis
Erstattung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, ambulant, stationär und beim Zahnarzt
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Was kostet die Auslandskranken-versicherung?
Die Auslandskrankenversicherung als Jahresvertrag können Sie in weniger als 2 Minuten ganz einfach berechnen und abschließen. Ihr Versicherungsbeitrag ist abhängig von
Ihrem Alter: Der Beitrag Ihrer Auslandskrankenversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium.
Ihrer Vertragsart: Sie haben in der Auslandskrankenversicherung die Wahl zwischen einem Einzelvertrag oder einem Familienvertrag.
Ihrem Zahlungsrhythmus: Sie schließen die Auslandskrankenversicherung einmalig ab und sind das ganze Jahr über versichert. Den Jahresbeitrag können Sie einmal jährlich zahlen oder monatlich.
Ihrer Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung kann auch von Personen ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Krankenrücktransport in der Auslandskrankenversicherung
ADAC Ambulanz-Jet
In der Auslandskrankenversicherung erfolgt ein Krankenrücktransport nach Deutschland sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Wir führen den Rücktransport durch, wenn die stationäre Behandlung im Ausland nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage dauert und der Transport kein gesundheitliches Risiko für den Patienten birgt.
Organisation und Kostenerstattung
Die Auslandskrankenversicherung organisiert Ihren Rücktransport nach Deutschland in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort. Sie erstattet IhreKosten sowie die Kosten für eine Begleitperson, wenn dies medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.
Wenn nötig, holen wir Sie mit dem ADAC Ambulanz-Jet, der eigenen Flugzeugflotte des ADAC Ambulanz-Service. So waren es 2024 mehr als 3.803 Krankentransporte, die wir auf dem Luftweg durchgeführt haben.
Beratungsleistungen nach einem Krankenrücktransport
In den Tarifen Exklusiv und Premium beraten wir Sie zudem telefonisch zu:
möglichen Leistungsträgern in Deutschland
Rehakliniken
Spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen
Stiftung Warentest sagt "Sehr Gut" - Auszeichnungen der Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC bietet zahlreiche Leistungen in bewährter ADAC Qualität. Das sagt auch Stiftung Warentest (05/2025): Note "Sehr gut" (1,4) erhält der Tarif Basis, sowohl im Einzel- als auch im Familienvertrag.
Auslandskrankenversicherung im Jahresvertrag für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Chip für den besten Online Vertragsabschluss.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.
ADAC Auslandskrankenschutz von Focus Money ausgezeichnet als fairster Reisekrankenversicherer.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
ADAC Ambulanz-Service: Im Notfall immer erreichbar!
Krankenrücktransport, Heimholung von Kindern und Haustieren, Gepäck-Rückholung, Hilfe in Notlagen und nach einem Unfall oder Überführung im Todesfall.
Als zuverlässiger Partner für Reisende ist der ADAC Ambulanz-Service 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, für Sie da! So waren es 2024 mehr als 49.700 Hilfeleistungen, die der ADAC Ambulanz-Service erbracht hat. Ein eigenes ADAC Ärzte-Team betreut Sie auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrem Arzt vor Ort und ist rund um die Uhr für Sie und Ihre Angehörigen da.
Fordern Sie im Notfall unsere Serviceleistungen aus dem Ausland an.
Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung? Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?
Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen:
Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen
Kosten für Untersuchungen
Kosten für verordnete Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände
Kosten für Krankenrücktransport
Kosten für Rooming-In einer Begleitperson
Kosten für Personenbergung (max. 10.000 €)
Kosten für einen Dolmetscher (max. 200 €)
Kosten für den Besuch eines Angehörigen bei Ihnen im Krankenhaus (max. 1.000 €)
Kosten für Betreuung und Rückreise der mitversicherten, minderjährigen Kinder
Kosten für Gepäck-Rückholung
Kosten für die Rückholung von Ihrem Haustier (Hund oder Katze)
Kosten für Überführung Verstorbener oder Beerdigung vor Ort
Telefonkosten
Kosten für Behandlungen bei akuter Verschlechterung chronischer Krankheiten im Ausland
Die Auslandskrankenversicherung erstattet nicht:
Kosten für Behandlungen in Deutschland
Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, für die Sie ins Ausland reisen
Kosten für Hypnose oder Psychotherapie im Ausland
Wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
Wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
Wenn Ihre Erkrankung oder Verletzung auf einer Sucht beruht
Für wen ist die Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Ob Städtetrip mit dem Partner, mit Freunden in die Berge, Urlaub am Meer mit der Familie oder auf Geschäftsreise: die Reisekrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die gerne viel und oft verreisen. Sie bietet insbesondere zuverlässigen Schutz:
Für Familien mit Kinder
Ihr Partner stürzt beim Fahrradfahren in Italien, Ihr Kind liegt erkältet im Hotel in Kroatien. Auch im Familienurlaub kann schnell was passieren. Im Familienvertrag ist die ganze Familie mitversichert: Sie, Ihr (Ehe-/Lebens-)Partner sowie Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch wenn sie getrennt verreisen. Zur Auslandskrankenversicherung für Familien
Für Senioren und Rentner
Gerade in späteren Jahren steigen die Erkrankungen und Verletzungsgefahren - auch auf Reisen. In einigen Ländern ist das Gesundheitssystem nicht mit dem Deutschen vergleichbar. Zur Auslandskrankenversicherung für Senioren
Für Studenten
Junge Erwachsene reisen gerne und viel. Um nicht auf hohen Behandlungskosten im Ausland sitzen zu bleiben, ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Bis zum 23. Geburtstag sind junge Erwachsene im Familienvertrag der Eltern mitversichert.Zur Auslandskrankenversicherung für Studenten
Für alle, die eine Reise ins Ausland planen
Wer gerne viel reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie erstattet die anfallenden Behandlungskosten im Ausland und bietet viele weitere Serviceleistungen. Damit Sie unbeschwert reisen können.
Für Reisende, die zum Beispiel auf Kuba, im Iran, in Katar oder in Russland einreisen möchten, ist der Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung sogar Pflicht.
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
1. Ist der Abschluss nach Reiseantritt möglich?
Nein. Sie müssen die Auslandskrankenversicherung abschließen, wenn Sie noch in Deutschland sind. Mit dem "Sofortigen Schutz" der Auslandskrankenversicherung können Sie heute abschließen und direkt ins Ausland verreisen.
2. Sind Vorerkrankungen versichert?
Ja. Sofern sich Ihre chronische Erkrankung während der Auslandsreise verschlechtert, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland.
3. Sind Schwangerschaftskomplikationen versichert?
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab. Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.
Was sollte ich noch zur Auslandskrankenversicherung wissen?
Wenn Sie die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungen für die ersten 45 Tage Ihrer Reise (ab Grenzübertritt). Mehr Informationen erhalten Sie unter www.adac.de/mein-adac.
Krankenrücktransport:
Wenn im Auslandeine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.
Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Jahresschutz. Sie können den Vertrag auch ohne Verlängerung in der Geschäftsstelle beantragen. Dieser Vertrag endet dann automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Versichert sind die ersten 63 Tage jeder Ihrer Auslandsreisen in diesem Jahr.
Wichtige Hinweise:
Im Internet können Sie die ADAC Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.
Sie können die Auslandskrankenversicherung auch mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. So erhalten Sie noch heute den Versicherungsschutz und können direkt in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden. Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).
Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht.
Insbesondere bei Fernreisen sollten Sie sich über die Bestimmungen in dem Land, in das Sie verreisen, informieren. Zu folgenden Ländern erhalten Sie von uns weitere Informationen:
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.
Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.
Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.
Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammern befinden.
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"
Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen
Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?
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