Die häufigsten Fragen zum ADAC Krankentransport

Patientin wird in einen Ambulanzflieger geladen
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Wir beantworten häufige Fragen zum Krankentransport mit dem ADAC Ambulance-Service:

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Wichtiges Verhalten bei Krankheit oder Verletzung im Ausland (PDF)

Was ist ein Krankenrücktransport/Patientenrücktransport?

Der Krankenrücktransport ist der medizinisch notwendige und sinnvolle Transport des Patienten an den Heimatort, wenn aufgrund des Krankheitsbildes oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung nicht oder nur ungenügend durchgeführt werden kann. Zum Krankenrücktransport/Patientenrücktransport wird jede Heimreise, auf der entweder eine medizinische Begleitung für den Patienten erforderlich ist oder eine medizinische Sondereinrichtung, wie Trage, Extrasitz im Flugzeug, Sauerstoff etc.

Krank im Ausland - wie verhält man sich richtig?

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Was tun, wenn man im Urlaub krank wird? Alexander Schnaars im Gespräch mit dem Reisemediziner des ADAC Ambulanz Service, Dr. Klaus-Ludwig Schäfer.

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Wann habe ich als ADAC Mitglied/ Versicherte(r) Anspruch auf einen Krankenrücktransport?

Ein Anspruch besteht, wenn nach unvorhersehbaren Erkrankungen und Unfällen auf einer Reise der Patient die Rückreise aufgrund des Krankheitsbildes in absehbarer Zeit nicht wie vorgesehen antreten kann oder aus medizinischer Sicht vor Ort unterversorgt ist. Grundsätzlich muss natürlich der Versicherungsschutz mit all seinen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Krankenrücktransport?

Die wichtigste Voraussetzung für jeden Transport ist die Feststellung, ob der Patient aus medizinischer Sicht transportfähig ist. Dazu sprechen die ADAC Ärzte mit den behandelnden Ärzten vor Ort. Das bedeutet, dass bei Krankheit oder Unfällen bereits eine Aufnahme im nächsten Krankenhaus erfolgt bzw. ein Arzt vor Ort konsultiert sein muss. Der ADAC Ambulanz-Service organisiert zwar Krankenrücktransporte weltweit, ist aber kein Erstrettungsunternehmen.

Wann und wie nach der Erstversorgung ein Patient transportiert wird, entscheiden letztlich die ADAC Ärzte, die zusätzlich in Transportmedizin geschult sind. Dabei wird natürlich immer bedacht, den Transport so früh wie möglich (wenn vom Patienten gewünscht), aber auch so sicher wie nötig durchzuführen.

Inwieweit sind meine Angehörigen mitversichert?

Geschützt sind das Haupt-Mitglied der ADAC Plus- /Premium-Mitgliedschaft sowie zusätzlich alle weiteren uns genannten Personen des geschützten Personenkreises. Der geschützte Personenkreis kann den Partner des Haupt-Mitglieds sowie seine und dessen Kinder umfassen. Die volljährigen Kinder zählen ab der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf ihren 23. Geburtstag folgt, nicht mehr zum geschützten Personenkreis der ADAC Plus- /Premium-Mitgliedschaft des Haupt-Mitglieds.

Mitgeschützt sind immer die minderjährigen Kinder des Haupt-Mitglieds. Die minderjährigen Kinder des Partners sind mitgeschützt, soweit dieser selbst eine geschützte Person ist oder die minderjährigen Kinder mit dem Haupt-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben.

Bei Fahrten mit einem geschützten Fahrzeug sind die berechtigten Insassen des Fahrzeugs, höchstens 9 Personen einschließlich des Fahrers, mitgeschützt, soweit dies in den einzelnen Leistungen bestimmt ist.

Werden ausschließlich ADAC Plus- /Premium-Mitglieder und ADAC Versicherte transportiert? 

Ja, unsere Leistungen sind für diesen Personenkreis vorgesehen.

Wird ein Krankentransport nur aus dem Ausland durchgeführt?

Nein, ein Krankenrücktransport wird bei ADAC Plus- /Premium-Mitgliedern/-Versicherten Personen generell ab einer Entfernung von 50 km vom Heimatort durchgeführt.

Wer entscheidet über den Transport von ADAC Versicherten?

Die ADAC Ärzte entscheiden letztendlich über Transportmittel und Transportzeitpunkt für ADAC Plus- /Premium-Mitglieder/-Versicherten, da sie zusätzlich zur jeweiligen Fachrichtung speziell in Reisemedizin geschult sind. Den Entscheidungen vorangegangen sind immer ausführliche Gespräche mit den behandelnden Ärzten vor Ort und – wenn erforderlich – mit dem Hausarzt in Deutschland. Die Art des Transports (Transportmittel) hängt vom Krankheitsbild des Patienten sowie der Länge der Transportstrecke ab.

Wie ist der Ablauf eines Krankenrücktransportes für ADAC Plus- /Premium-Mitglieder/-Versicherte?

Um eine lückenlose Betreuung zu sichern, organisiert der ADAC Ambulanz-Service die Aufnahme in einem geeigneten Krankenhaus in Deutschland, möglichst heimatnah.

Aufgrund der durch die Medien bekannten, angespannten Bettensituation in deutschen Krankenhäusern können wir nicht gewährleisten, dass wir zeitnah zu einem medizinisch möglichen Krankenrücktransport auch ein Aufnahmebett in einem heimatnahen Krankenhaus bekommen. Falls die Aufnahme im deutschen Krankenhaus aufgrund der Entscheidung der ADAC Ärzte notwendig ist, kann sich ein Krankenrücktransport verzögern, wenn kein Aufnahmebett gefunden werden kann.

Besonders schwierig gestaltet sich die Suche nach einem Bett für einen Intensivpatienten. In der Regel werden Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern aufgrund einer möglichen Keimbelastung isoliert. Eine Isolierung bedeutet einen deutlich erhöhten Pflegeaufwand, der aufgrund des Pflegepersonalmangels derzeit eine Herausforderung darstellt.  Diese Situation ist durch den ADAC nicht beeinflussbar. Wir bemühen uns selbstverständlich mit Nachdruck um einen zeitnahen Krankenrücktransport.

Wie lange dauert es bis zum Krankenrücktransport eines ADAC Mitgliedes? 

Das ist unterschiedlich. Wenn die ADAC Ärzte eine medizinischen Unterversorgung vor Ort feststellen und es im Reiseland keine adäquat versorgende Klinik gibt, so kann innerhalb weniger Stunden ein Ambulanzflugzeug starten. Das ist zum Glück sehr selten der Fall.
Da der ADAC kein Primärretter, sondern ein Sekundärtransporteur ist, wird der Zeitpunkt für den Krankenrücktransport zwar so früh wie möglich festgelegt, aber unter verantwortungsvoller Abwägung des gesundheitlichen Risikos für den Patienten durch den Transport. Aus logistischen Gründen kann es – v. a. bei Ambulanzflügen - auch ab Transportfähigkeit des Patienten noch einige Tage dauern, bis der Transport tatsächlich stattfindet.

Kann ich auf einen Krankenrücktransport bestehen?

Nein, die Entscheidung, ob und wie ein Transport durchgeführt wird, liegt ausschließlich bei den ADAC Ärzten, die diesen Transport auch verantworten.

Muss ich als ADAC Versicherter bei ambulanter Behandlung immer in Vorleistung treten?

Bei ambulanter Behandlung vor Ort tritt der Versicherungsnehmer zunächst in Vorleistung und reicht die Rechnung anschließend beim ADAC ein.

Was bedeutet Ersatzfahrer nach Fahrerausfall?

Fand die Anreise zum Reiseort mit Auto/Wohnmobil statt und darf der Fahrer dieses Fahrzeuges nach Erkrankung oder Unfall aus medizinischen Gründen auch drei Tage nach dem geplanten Rückreisetermin nicht selbst fahren, organisiert der ADAC Ambulanz-Service einen Ersatzfahrer, der den Patienten mit seinem Fahrzeug an den Heimatort zurückfährt, sollte dies den Angehörigen des Patienten nicht möglich sein.

Was muss ich berücksichtigen, wenn bei einer Rückholung durch einen Ersatzfahrer ein Hund dabei ist?

Haustiere dürfen nur in einer dafür vorgesehenen Box transportiert werden. Der Ersatzfahrer darf die Rückführung sonst aus versicherungstechnischen Gründen nicht durchführen.

Welche medizinische Versorgung ist im ADAC Ambulanzjet vorhanden?

Die ADAC Ambulanz-Flugzeuge verfügen unabhängig von der Maschine über eine intensivmedizinische Grundausstattung. Der leitende Flugarzt entscheidet über die erforderliche medizinische Zusatzausstattung und wird bei jedem Flug an die individuellen Bedürfnisse des Patienten angepasst.

Wie viel kostet ein Ambulanzflug?

Je nach Maschinentyp kostet ein ADAC Ambulanzflug von beispielsweise Ägypten oder den Kanarischen Inseln nach Deutschland bis zu 45 000 Euro. Ein Intensivtransport von Mexiko kann bis zu 70 000 Euro und von Asien oder Australien bis zu 130 000 Euro kosten. Wir empfehlen vor Reisebeginn den Abschluss einer ADAC Plus- /Premium-Mitgliedschaft oder ADAC Auslandskrankenschutz.

Grundsätzlich gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger.