Kindersitz-Normen i-Size und UN ECE Reg. 44

Kind sitzt lachend und angeschnallt im Kindersitz
Nur mit gültigem Prüfsiegel ist ein Kindersitz in Europa für die Nutzung im Fahrzeug zugelassen© iStock.com/pixdeluxe

Drei Kindersitz-Normen sind derzeit zugelassen: i-Size (UN ECE Reg. 129), UN ECE Reg. 44/04 und 44/03. Doch was ist bei der Auswahl des richtigen Kindersitzes wichtig? Größe, Gewicht oder Alter?

  • i-Size, die neuste Zulassungs-Norm UN ECE Reg. 129, richtet sich nach der Größe des Kindes

  • Die alten Normen UN ECE Reg. 44/03 und 44/04 sind weiterhin gültig, die Auswahl erfolgt anhand des Gewichts des Kindes

  • Verkaufsverbot für Reg. 44-Sitze seit 1.9.2023 (Abverkauf Lagerware bis August 2024), sie können aber weiter genutzt werden

Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Größe von 150 cm im Auto gesichert werden müssen – das heißt, es gilt Kindersitzpflicht. Doch welcher Sitz ist der richtige für Ihr Kind? Welche gesetzlichen Vorgaben muss ein Sitz erfüllen, was ist zugelassen? Hier die Übersicht zu behalten, ist nicht einfach, aber sehr wichtig – denn nur der passende und richtig montierte Kindersitz kann Ihr Kind bei einem Unfall schützen.

Diese Kindersitz-Normen sind zugelassen

Kindersitz Prüfsiegel
Beispiel für ein Prüfsiegel: i-Size (UN ECE Reg. 129) mit Größenangabe© ADAC

Derzeit sind drei Kindersitz-Normen parallel zugelassen – sie lassen sich an dem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel erkennen:

  • i-Size / UN ECE Reg. 129

  • UN ECE Reg. 44/04

  • UN ECE Reg. 44/03

Die ältere Norm UN ECE Reg. 44 teilt die Kindersitze in fest definierte Gewichtsklassen ein, die aktuellste Norm i-Size (UN ECE Reg. 129) orientiert sich an der Größe des Kindes. Sitze nach der früheren Norm UN ECE Reg. 44/01 und 44/02 dürfen übrigens nicht mehr eingesetzt werden

So lesen Sie die Prüfplakette (Reg. 44/04)

Kindersitznormen Prüfplakette
© ADAC e.V.

i-Size-Norm bedeutet UN ECE Reg. 129

Die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 ("i-Size") richtet sich nach der Körpergröße des Kindes. Ausschlaggebend ist die Angabe des Herstellers, der den Größenbereich für seine Kindersitze selbst festlegen kann.

Unabhängig von ihrer Größe dürfen Kinder in diesen Kindersitzen bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht in Fahrtrichtung transportiert werden. Nur rückwärtsgerichtete Sitze und Babywannen, die quer zur Fahrtrichtung eingebaut werden, sind zulässig. Der ADAC empfiehlt, Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren noch nicht in Fahrtrichtung mitreisen zu lassen.

UN ECE Reg. 129 wurde in drei Phasen veröffentlicht:

  1. Integrale (mit sitzeigenem Gurt) Isofix-Kindersitze (bisherige Klassen 0, 0+ und I): Seit 2013 aktiv

  2. Nicht-integrale Kindersitze (bisherige Klassen II und III): Seit 2017 aktiv

  3. Alle anderen Kindersitze (z.B. zur Befestigung mit dem Fahrzeuggurt): Seit 2019 aktiv

Das sind die Regeln für Sitze nach UN ECE Reg. 129 ("i-Size")

  • Sitze mit i-Size Kennzeichnung dürfen ohne weitere Einschränkungen auf allen Autositzen mit i-Size Kennzeichnung genutzt werden (die ersten Autos wurden ab 2015 verkauft)

  • Sitze mit "universaler" UN-Reg.-129-Zulassung dürfen auf allen "universal" zugelassenen Autositzen genutzt werden (die gibt es schon wesentlich länger als i-Size zugelassene Sitzplätze)

  • Sitze mit "fahrzeugspezifischer" UN-Reg.-129-Zulassung dürfen nur in den Fahrzeugen genutzt werden, die in der Typliste des Kindersitzes freigegeben sind

ADAC Kindersitz-Test

Im aktuellen Test wurden verschiedene Kindersitze in puncto Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffgehalt geprüft.

Kindersitze im Test: Alle Daten und Ergebnisse

Kindersitzklassen: UN ECE Reg. 44/04

Die Kindersitze nach Norm UN ECE Reg. 44 sind nach unterschiedlichen Körpergewichtsklassen unterteilt. Während die Gewichtsangaben bindend sind, gelten die Altersbereiche lediglich als Hinweise.

Klasse

Gewicht

Altersbereich (ca.)

Kindersitzart

Klasse 0

bis 10 kg

bis 1 Jahr

Babyschale, quer- oder rückwärtsgerichtet

Klasse 0+

bis 13 kg

bis 1,5 Jahre

Babyschale, rückwärtsgerichtet

Klasse I

9 bis 18 kg

1,5 Jahre bis 4 Jahre

Kindersitz vorwärts oder Reboarder rückwärts

Klasse II

15 bis 25 kg

bis 7 Jahre

Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts, oder Reboarder rückwärts

Klasse III

22 bis 36 kg

7 bis 12 Jahre

Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts

Unterschiede: ECE Reg. 44 und i-Size

UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04

i-Size (UN ECE Reg. 129)

Gültig seit 1995 (UN ECE Reg. 44/03) bzw. seit 2005 (UN ECE Reg. 44/04)

Gültig seit 2013, 2017, 2019

Einteilung nach Gewicht (fest definierte Gewichtsklassen 0 bis III)

Einteilung nach Größe (vom Kindersitzhersteller selbst festgelegt)

Vorwärtsfahren ab 9 kg (wird erst ab 2 Jahren empfohlen)

Vorwärtsfahren erst ab 15 Monaten (wird erst ab 2 Jahren empfohlen)

Kein Seitenaufpralltest

Müssen Seitenaufpralltest bestehen

Verkaufsverbot seit 1.9.2023 (Abverkauf Lagerware bis 31.8.2024)


Verkaufsverbot: Sitze mit alter Norm

Seit September 2023 dürfen Kindersitze, die nach der älteren UN ECE Reg. 44 zugelassen wurden, nicht mehr verkauft werden. Nach diesem Datum (für Lagerware gibt es eine einjährige Übergangsfrist) dürfen nur noch Kindersitze mit der neueren UN ECE Reg. 129 Zulassung angeboten werden.

Nur: Die Kindersitzhersteller konzentrieren sich bei den neuen Sitzmodellen und dem neueren und aufwändigeren Zulassungsverfahren überwiegend auf das obere Preissegment – und da ist die Nachfrage nach Isofix besonders groß.

Noch gibt es eine sehr große Auswahl an Produkten für Kleinkinder zum Gurteinbau, viele davon wurden vom ADAC mit "gut" oder "befriedigend" bewertet – dieses Segment ist aber vom geplanten Verkaufsverbot besonders stark betroffen.

Es gibt aktuell nur einen integralen Kindersitz für Kleinkinder bis ca. 4 Jahren, der nach der neuen UN Reg. 129 zugelassen ist und sich auch universell in allen Fahrzeugen mit Dreipunktgurt befestigen lässt: Den Nuna Tres LX. Der wurde allerdings im ADAC Test nur mit "ausreichend" beurteilt, ist mit einem erhöhtem Verletzungsrisiko beim Frontcrash keine empfehlenswerte Alternative.

Das Problem: Isofix ist zwar seit November 2014 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben, doch aktuelle Autos haben meist nur zwei Sitzplätze mit Isofix – der mittlere Rücksitzplatz, die dritte Sitzreihe oder der Beifahrersitz haben in der Regel kein Isofix. Vom Verkaufsverbot betroffen wären daher auch Besitzer aller älteren Autos, Old- und Young-Timer sowie Wohnmobilen.

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Kindersitze: Hinweise und Empfehlungen

Alle drei Normen UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und i-Size (UN ECE Reg. 129) sind noch parallel gültig: Sie können also die Kindersitze der alten Norm weiterhin nutzen, auch über den 1.9.2023 hinaus. Ein Verwendungsverbot ist derzeit nicht geplant. Richten Sie sich nach den Testergebnissen des ADAC Kindersitztests.

Grundsätzlich sollten Sie immer das Handbuch des Fahrzeugs und die Anleitung des Kindersitzes genau lesen und außerdem Folgendes beachten: 

  • Nicht zu früh in den nächstgrößeren Kindersitz wechseln

  • Kinder bis 2 Jahre sind im rückwärtsgerichteten Kindersitz (Reboarder) besser geschützt

  • Eine Sitzerhöhung mit Rückenstütze bietet bei einem Seitencrash mehr Schutz

Kindersicherung in anderen Ländern

Im europäischen Ausland gibt es keine Probleme, wenn Kinder so wie in Deutschland üblich gesichert werden. Es gelten nur teilweise etwas unterschiedliche Bestimmungen (z.B. max. Größe). In Italien gelten besondere Vorschriften, wenn italienische Autos benutzt werden.

Die Zulassungsrichtlinien für Kindersitze in den USA oder Australien sind jedoch unterschiedlich. Deshalb gibt es auch keine einheitliche Kennzeichnung. Wir empfehlen, z.B. bei einem Wohnungswechsel oder einer Reise, die dort zugelassenen Kindersitze zu verwenden, da es sonst Probleme bei Kontrollen oder mit Versicherungen geben kann. Bei Reisen mit Mietfahrzeugen sollte immer der passende Kindersitz mit angemietet werden.

Weitere Infos zu Kindersitzen

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Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.

Fachliche Beratung: Andreas Ratzek, ADAC Technik Zentrum