Alle Fakten zum Aufbauseminar für Fahranfänger

In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Wer diese missachtet, muss zum Aufbauseminar. Die wichtigsten Infos zu Inhalt, Dauer, Ablauf und Kosten.
Aufbauseminar bei einem A- oder zwei B-Verstößen
Aufbauseminar besteht aus Theorie-Sitzungen und Beobachtungsfahrt
Kosten zwischen 200 und 500 Euro
Wann droht ein Aufbauseminar?
Rechts überholt? Handy am Steuer? Wer als Fahranfänger innerhalb der Führerschein-Probezeit bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr erwischt wird, muss ein Aufbauseminar, auch Nachschulung genannt, absolvieren.
Man unterschiedet zwischen schwerwiegenden Verstößen (Kategorie A) und weniger schwerwiegenden Verstößen (Kategorie B). Die Fahrerlaubnisbehörde verhängt ein Aufbauseminar, wenn Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit begehen. Durchführen kann man es in Fahrschulen und bei speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer .
Wie viel kostet ein Aufbauseminar?
Die Fahrschulen legen die Kosten selbst fest. Diese bewegen sich im Schnitt zwischen 200 und 500 Euro. Der ADAC empfiehlt, die örtlichen Preise zu vergleichen.
Was sind A-Verstöße?
Zuwiderhandlungen dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass sie gleich beim ersten Verstoß ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Häufige A-Delikte sind beispielsweise:
Überschreitung des erlaubten Tempolimits mit Pkw oder Motorrad um mindestens 21 km/h. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Geblitzt in der Probezeit
zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
Auch etliche Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.
Was sind B-Verstöße?
Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend als ein A-Verstoß und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Somit zählen zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus. Häufige B-Delikte sind beispielsweise:
Fahren mit abgefahrenen Reifen
Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung
Wie läuft das Aufbauseminar ab?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar angeordnet, muss die Fahranfängerin oder der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolvieren. Sechs bis maximal zwölf Personen können zeitgleich einen solchen Kurs besuchen und müssen diesen innerhalb von zwei bis vier Wochen durchlaufen.
Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschlossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ihm der Führerschein entzogen und er muss diesen gegen Vorlage der Bescheinigung neu beantragen.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.
Besonderes Aufbauseminar nach Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Dieses spezielle Seminar richtet sich an Fahranfänger, die wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauchs am Steuer auffällig geworden sind. Nach einem individuellen Vorgespräch der sechs bis zwölf Kursteilnehmer mit einem anerkannten Verkehrspsychologen folgen drei Sitzungen von je 180 Minuten in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen. Die Teilnehmer müssen zwischen den Sitzungen Kursaufgaben anfertigen.
Was ist das Ziel eines Aufbauseminars?
Die Teilnehmenden sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen. Dies sollen sie durch das Lösen von Aufgaben und Bearbeiten bestimmter Themen in Paar- und Kleingruppen, moderierte Gruppengespräche und Diskussionen erreichen.
Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Begleitheft mit Informationen, Arbeitsmaterialien sowie Aufgaben, die sie zum Teil zwischen den Sitzungen bearbeiten müssen.
Während der Fahrprobe geht es darum, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen oder unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrer ihre Eindrücke untereinander aus.
Was droht, wenn man nicht teilnimmt?
Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, dem wird der Führerschein entzogen. Erst wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, kann diese den Führerschein neu erteilen.
Ein begonnenes Aufbauseminar muss man vollständig durchlaufen. Dies bedeutet, dass man Teile des Seminars, darunter auch die Fahrprobe, nicht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Seminar nachholen kann. Der Grund: Die Sitzungen bauen aufeinander auf, wobei es dem Seminarleiter obliegt, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmenden unterschiedliche Akzente zu setzen. Dies bedeutet, dass sich die Nachschulungen in gewissem Maß voneinander unterscheiden können.
Was geschieht bei erneuten Verstößen?
Wer im Anschluss an ein Aufbauseminar innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung mit der Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Folgen nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut ein A- oder zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den neuen Führerschein bekommt man dann frühestens nach drei Monaten. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist dabei irrelevant.
Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist noch keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Eine MPU-Anordnung kann jedoch im Einzelfall bereits wegen der Tat selbst erfolgen (z.B. Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille). Wer nach einer Neuerteilung in der (Rest-)Probezeit ein A- oder zwei B-Verstöße begeht, dessen Fahreignung ist zweifelhaft, und die Fahrerlaubnisbehörde fordert ein positives MPU-Gutachten.
Achtung: Das gilt auch, wenn ein Fahranfänger das Aufbauseminar nicht rechtzeitig absolviert, dies zur (vorübergehenden) Entziehung der Fahrerlaubnis führt und er nach der Wiederteilung erneut ein A- oder zwei B-Verstöße begeht.
Weitere Informationen zur MPU finden Sie hier.