Flüchtlinge: Führerschein umschreiben

Theoretischer Führerscheinunterricht
Wer seinen Führerschein nicht in Deutschland gemacht hat, kann ihn umschreiben lassen© ADAC/Markus Hannich

Der Führerschein ist für Flüchtlinge der Schlüssel zu einer unabhängigen Mobilität und oft Voraussetzung bei der Job-Vergabe. Was bei der Anerkennung und Umschreibung eines Führerscheins aus sogenannten Drittstaaten wie der Ukraine oder Syrien zu beachten ist.

  • Ukrainische Führerscheine werden derzeit ohne Umschreibung anerkannt

  • Bei Umschreibung ist meistens Theorie- und Praxisprüfung notwendig

  • Fahrerlaubnis aus Drittstaat gilt in Deutschland sechs Monate

Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern gelten in Deutschland sechs Monate und müssen danach umgeschrieben werden. Für die Umschreibung von Führerscheinen aus den typischen Herkunftsländern Geflüchteter sind in der Regel beide Führerscheinprüfungen erforderlich.

Für Menschen aus der Ukraine gilt eine Sonderregel: Ihr Führerschein wird ohne Umschreibung anerkannt.

Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Führerscheine ukrainischer Flüchtlinge werden derzeit – das heißt für die Dauer ihres Schutzstatus – in Deutschland und allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Sie müssen keine beglaubigte Übersetzung oder einen internationalen Führerschein mitführen. Dies gilt auch, wenn der ukrainische Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist. Wer nach Ablauf des Schutzstatus' langfristig in Deutschland wohnen möchte, muss den Führerschein bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde umschreiben lassen.

Kein Umtausch bei bloßer Durchreise

Flüchtlinge, die nur durchreisen und nicht dauerhaft in Deutschland bleiben, dürfen ihre Fahrerlaubnis unbefristet nutzen. Auflagen und Beschränkungen im ausländischen Führerschein gelten auch in Deutschland. Da es sich bei den Führerscheinen um Dokumente aus Nicht-EU-Staaten handelt, braucht man zusätzlich eine Übersetzung, wenn der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist.

Wohnsitz in Deutschland

Für Flüchtlinge, die einen Wohnsitz in Deutschland begründen, gilt der ausländische Führerschein für sechs Monate, danach erlischt die Berechtigung. Wer auch nach Ablauf der sechs Monate fahren möchte, muss den Führerschein in ein deutsches Dokument umschreiben lassen. Informationen zum Führerscheinumtausch aus Drittstaaten finden Sie hier.

Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt.

Mindestalter beachten

Wenn Sie das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse noch nicht erreicht haben, dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse nicht fahren. Für Pkw der Klasse B liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Wer bereits vorher am begleiteten Fahren mit 17 teilnehmen möchte, kann bei der Führerscheinstelle den Umtausch in B17 beantragen.

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Übersetzung und Klassifizierung

Wenn der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist, müssen Sie eine Übersetzung des Führerscheins mitführen. Für die Umschreibung benötigen Sie außerdem eine sogenannte Klassifizierung. Hierbei wird zunächst bestimmt, welche Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Lkw oder Motorräder) Sie überhaupt fahren dürfen. Auf dieser Basis schreibt die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein dann in Deutschland um.

Theoretische und praktische Prüfung

Da mit den typischen Herkunftsländern von Flüchtlingen häufig kein Anerkennungsabkommen besteht, ist für die Umschreibung der Führerscheine eine zusätzliche theoretische und praktische Prüfung erforderlich. 

Die theoretische Prüfung kann in den Sprachen Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch absolviert werden. Die praktische Prüfung erfolgt ausschließlich in Deutsch.

Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste

Im Rahmen eines Gesetzesentwurfs ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste geplant. Damit ist für Ukrainerinnen und Ukrainer bald der prüfungsfreie Umtausch ihrer Fahrerlaubnis möglich. Laut Entwurf können ukrainische Berufskraftfahrende künftig darüber hinaus ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Außerdem sollen Prüflinge die theoretische Führerscheinprüfung bald auch in Ukrainisch ablegen können.

Wann die geplanten Änderungen in Kraft treten, ist allerdings noch nicht bekannt. Der ADAC wird Sie zu gegebener Zeit hierüber informieren.