Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten umschreiben
Wer aus den USA, der Schweiz oder einem anderen Drittstaat dauerhaft nach Deutschland umzieht, sollte prüfen, ob er mit seiner Fahrerlaubnis hier fahren darf. Die ADAC Clubjuristen erklären, was erlaubt ist und wann er umgeschrieben werden muss.
Die Staatenliste zeigt, ob Prüfungen für die Umschreibung nötig sind
Minderjährige Fahrerlaubnisinhaber dürfen in Deutschland nicht Auto fahren
Gültige Fahrerlaubnis aus Drittstaaten gilt in Deutschland sechs Monate
Umschreibung nach spätestens sechs Monaten
Die Frist von sechs Monaten, in der die Nutzung einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis gestattet ist, beginnt mit dem Tag, an dem ein ordentliche Wohnsitz begründet wird. Es geht um sogenannte Drittstaaten-Führerscheine aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.
Während der sechs Monate muss eine Übersetzung mitgeführt werden, sofern der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist wird der Führerschein nicht mehr anerkannt.
Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber nachweisen kann, dass er den „ordentlichen Wohnsitz" nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben wird.
Um auch nach dieser Zeit ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.
Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Fristverlängerung infolge der Corona-Pandemie
Das gilt für minderjährige Führerscheininhaber
Achtung: Minderjährige Führerscheininhaber dürfen in Deutschland nicht fahren bzw. müssen die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis (B17) beantragen. Das gilt auch für Führerscheininhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten.
Umschreibung teilweise ohne Prüfung
Grundsätzlich sind die theoretische und praktische Prüfung (ohne Ausbildung) in Deutschland zu absolvieren. Davon gibt es aber länderabhängige Ausnahmen.
Von der Ablegung einer Führerscheinprüfung in Deutschland sind Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten dann befreit, wenn im Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt sind. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat geschlossen wurde. Ob Ihr Land dabei ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Staatenliste.
Theoretische und praktische Führerscheinprüfung
Für Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in der Staatenliste aufgeführt sind, gilt, dass die deutsche Fahrerlaubnis nur nach theoretischer und praktischer Prüfung erteilt wird.
Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Der Bewerber entscheidet selbst, ob und wann er prüfungsreif ist. Er muss aber bei der Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden.
ADAC Regionalclubs helfen bei Übersetzung
Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist stets bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Fahrerlaubnisbehörde). Eine Frist für den Antrag besteht nicht.
Im deutschen Führerschein wird ein Vermerk aufgenommen, aus dem hervorgeht, dass er auf Basis eines Drittstaaten-Führerscheins erteilt wurde. Der ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder in Verwahrung genommen.
Soweit die Behörde vor der Ausstellung eines deutschen Führerscheins eine Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis verlangt, kann diese vom ADAC Regionalclub vorgenommen werden.
Angebot: Übersetzungs- und Klassifizierungs-Service
Der ADAC bietet einen Übersetzungsservice für Führerscheine an. So können Sie ihren Führerschein beim Club übersetzen und klassifizieren lassen.