Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten umschreiben

Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Drittstaat hat, muss ihn in Deutschland umschreiben lassen
Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Drittstaat hat, muss ihn in Deutschland umschreiben lassen© istock.com/Rich Legg

Wer aus den USA, der Schweiz, Großbritannien oder einem anderen Drittstaat dauerhaft nach Deutschland umzieht, muss seine Fahrerlaubnis eventuell umschreiben lassen. Die Clubjuristen erklären, was Sie wissen müssen.

  • Die Staatenliste zeigt, ob Prüfungen für die Umschreibung nötig sind

  • Minderjährige Fahrerlaubnisinhaber dürfen in Deutschland nicht Auto fahren

  • UK, Kosovo, Albanien und Moldau seit Juni 2022 auf der Staatenliste

Umschreibung nach spätestens sechs Monaten

Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland sechs Monate gültig. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem man einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Dies gilt für sogenannte Drittstaaten-Führerscheine aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.

Während der ersten sechs Monate muss eine Übersetzung mitgeführt werden, sofern der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist wird der Führerschein nicht mehr anerkannt.

Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber nachweisen kann, dass er den "ordentlichen Wohnsitz" nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben wird.

Um auch nach dieser Zeit ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss dann in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.

Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Fristverlängerung infolge der Corona-Pandemie.

Das gilt für minderjährige Führerscheininhaber

Minderjährige Führerscheininhaber mit einem Führerschein aus einem Drittstaat dürfen in Deutschland nicht fahren beziehungsweise müssen die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis (B17) beantragen. Das gilt auch für Führerscheininhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten.

Umschreibung teilweise ohne Prüfung

Grundsätzlich müssen die theoretische und praktische Prüfung (ohne Ausbildung) in Deutschland absolviert werden. Dabei gibt es aber länderabhängige Ausnahmen

Es muss keine Führerscheinprüfung abgelegt werden, wenn im Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt sind. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat besteht. Ob Ihr Land dabei ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Staatenliste. Bitte beachten Sie, dass am 1. Juni 2022 eine geänderte Staatenliste in Kraft getreten ist.

Staatenliste nach Anlage 11 FeV.
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Theoretische und praktische Führerscheinprüfung

Führerscheininhaber aus Drittstaaten, die nicht in der Staatenliste aufgeführt sind, müssen eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestehen.

Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrschulausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Es sind keine Mindest- oder Pflichtstunden erforderlich. Der Bewerber entscheidet selbst, ob und wann er sich die Prüfungen zutraut. Die praktische Prüfung selbst findet in Begleitung eines Fahrlehrers statt.

ADAC Führerschein-App

Zur Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung gibt es für ADAC Mitglieder die kostenlose ADAC Führerschein-App in der Vollversion mit allen Prüfungsfragen.

Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich

Auch wer den Führerschein im Vereinigten Königreich (Großbritannien, Nordirland) erworben hat, muss diesen seit dem Brexit umtauschen, um nach Ablauf von sechs Monaten weiter in Deutschland fahren zu dürfen. Durch den Austritt aus der EU ergeben sich Besonderheiten:

Führerscheine aus Großbritannien müssen getauscht werden, wenn der Wohnsitz länger als sechs Monate in Deutschland ist. © imago images/YAY Images

Wer bereits zum Zeitpunkt des Brexits seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, hätte bis Ende Juni 2021 seine Fahrerlaubnis in einen deutschen Scheckkartenführerschein umtauschen müssen. Wer das nicht getan hat, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis und begeht damit eine Straftat. Der Umtausch ist allerdings auch heute noch möglich. Mit Aushändigung der deutschen Scheckkarte ist das Fahren (wieder) erlaubt.

Seit 1. Juni 2022 ist das Vereinigte Königreich und Gibraltar auf der Staatenliste, der Umtausch ist also ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich. Bei Führerscheinen aus dem Vereinigten Königreich und Gibraltar kann von der zuständigen Behörde bei der Umschreibung allerdings ein Sehtest verlangt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Brexit.

Neu auf der Staatenliste: Albanien, Kosovo, Moldau

Seit dem 1. Juni 2022 gibt es bei der Umschreibung von Führerscheinen aus Albanien, Kosovo und Moldau Erleichterungen. Das betrifft nur Führerscheine mit speziellen Ausstellungsdaten: Führerscheine aus Albanien, die ab dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden, und kosovarische Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab 1. März 2018. Eine praktische Fahrprüfung ist jetzt nur noch bei Umschreibung von moldauischen Führerscheinen und der albanischen Klasse AM vorgeschrieben. Alle übrigen Fahrerlaubnisse dieser Länder werden prüfungsfrei umgetauscht.

ADAC Regionalclubs helfen bei Übersetzung

Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist stets bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Fahrerlaubnisbehörde). Eine Frist für den Antrag besteht nicht. 

Im deutschen Führerschein wird ein Vermerk aufgenommen, aus dem hervorgeht, dass er auf Basis eines Drittstaaten-Führerscheins erteilt wurde. Der ausländische Führerschein wird von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt oder in Verwahrung genommen.
 
Soweit die Behörde vor der Ausstellung eines deutschen Führerscheins eine Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis verlangt, kann diese vom ADAC Regionalclub vorgenommen werden.

Angebot: Übersetzungs- und Klassifizierungs-Service

Der ADAC bietet einen Übersetzungsservice für Führerscheine an. So können Sie Ihren Führerschein beim Club übersetzen und klassifizieren lassen.

Kristina Benecke
Kristina Benecke
Fach-Autorin
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