Führerschein ohne Wohnsitz in Deutschland

Ein junger Mann fährt Auto
Übersetzung oder Internationaler Führerschein sind bei jeder Fahrt erforderlich© stock.adobe.com/Mego-studio

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf Kraftfahrzeuge mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren – das gilt für die jeweilige Klasse.

  • Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis gelten auch in Deutschland

  • Für Minderjährige gelten besondere Regeln

  • Internationalen Führerschein oder Übersetzung bei jeder Fahrt mitführen

Übersetzung des Führerscheins

Wer nur vorübergehend in Deutschland ist und noch keinen ordentlichen Wohnsitz hier hat, zum Beispiel als Tourist aus den USA, darf mit seinem Internationalen Führerschein fahren. Eine Übersetzung des Dokuments ist dann nicht erforderlich.

Wenn Sie nur einen ausländischen nationalen Führerschein haben, müssen Sie bei Fahrten immer eine Übersetzung vorweisen können, wenn ihr nationaler Führerschein

  • nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde oder

  • nicht in deutscher Sprache verfasst ist oder

  • nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entspricht.

Eine Übersetzung und Klassifizierung kann beim ADAC Regionalclub kostenpflichtig erworben werden. Die Übersetzung muss bei allen Fahrten mitgeführt werden. 

Deutschland verzichtet außerdem bei folgenden Ländern auf das Mitführen der Übersetzung:

  • Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

Führerscheine in englischer Sprache

Bei Führerscheinen in englischer Sprache wird in der Praxis zum Teil auf eine Übersetzung verzichtet. Hierzu gibt es aber keine bundeseinheitliche Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr. Deshalb raten wir Ihnen, die zuständige Führerscheinbehörde zu kontaktieren und dort nachzufragen, ob eine Übersetzung erforderlich ist.

Minderjährige dürfen nicht fahren

Minderjährige, die sich nur vorübergehend zum Beispiel als Touristen in Deutschland aufhalten und keine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzen, dürfen in Deutschland kein Auto führen. Die ausländische Fahrerlaubnis berechtigt in diesen Fällen nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn der Inhaber das in Deutschland für die jeweilige Klasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hat.

Dauerhaft in Deutschland – was gilt?

Sobald eine Person ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf sie mit ihrem Führerschein nur noch sechs Monate fahren. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis auf zwölf Monate verlängern, wenn man glaubhaft machen kann, dass der ordentliche Wohnsitz nicht länger in Deutschland bestehen wird.

Wann ist ein ordentlicher Wohnsitz?

Ihren ordentlichen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt und wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen eine enge Beziehung zum Wohnort hat. Es wird in diesem Zusammenhang auf den Lebensmittelpunkt der Person abgestellt. 

Ein ordentlicher Wohnsitz besteht bereits dann, wenn der Aufenthalt mit der ernsthaften Absicht begründet wird, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen an dem betreffenden Ort zu wohnen (z.B. mit Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses). Irrelevant ist gegebenenfalls ein ausländerrechtlicher Status. So können etwa Flüchtlinge einen Wohnsitz im Inland begründen, selbst wenn deren Familien noch im Heimatland sind. 

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Unterbrechung der 185-Tage-Frist  

Die 185-Tage-Klausel setzt einen zusammenhängenden Aufenthalt voraus. Dies ist jedoch nicht so zu verstehen, dass bei jeder kurzfristigen Unterbrechung des Aufenthaltes (z.B. einer kurzen Heimreise) die Frist neu beginnt. Ein vorübergehendes Verlassen des Aufenthaltslandes, gleich aus welchem Grund, führt nicht zu einer Unterbrechung der 185-Tage-Frist.