Führerschein ohne Wohnsitz in Deutschland
Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf Kraftfahrzeuge mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren – das gilt für die jeweiligen Klassen.
Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis gelten auch in Deutschland
Für Minderjährige gelten besondere Regeln
Internationalen Führerschein oder Übersetzung bei jeder Fahrt mitführen
Übersetzung des Führerscheins
Wer nur vorübergehend, zum Beispiel als Tourist, in Deutschland ist, darf mit seinem Internationalen Führerschein Fahrzeuge der jeweiligen Klasse(n) fahren. Eine Übersetzung des Dokuments ist nicht erforderlich.
Wer nur einen ausländischen nationalen Führerschein hat, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde, muss in der Regel bei Fahrten zusätzlich eine Übersetzung dabei haben.
In Deutschland brauchen außerdem Führerscheininhaber der folgenden Länder keine Übersetzung:
Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal
Übrigens: Auflagen und Beschränkungen im nationalen Führerschein gelten hier genauso wie im Ausstellerland.
Eine Übersetzung und Klassifizierung können Sie beim ADAC Regionalclub kostenpflichtig erwerben. Die Übersetzung müssen Sie bei allen Fahrten dabei haben.
Führerscheine in englischer Sprache
Bei Führerscheinen in englischer Sprache wird häufig auf eine Übersetzung verzichtet. Hierzu gibt es aber keine bundeseinheitliche Handhabung. Deshalb rät der ADAC, die zuständige Führerscheinbehörde zu kontaktieren und dort nachzufragen, ob Sie eine Übersetzung brauchen.
Minderjährige dürfen nicht fahren
Minderjährige, die nur vorübergehend, zum Beispiel als Touristen, unterwegs sind, und keine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzen, dürfen in Deutschland kein Auto fahren. Es gilt hier das in Deutschland für die jeweilige Klasse vorgeschriebene Mindestalter.
Das gilt bei dauerhaftem Aufenthalt
Sobald eine Person ihren Wohnsitz in Deutschland begründet, darf sie mit ihrem Führerschein nur noch sechs Monate fahren. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. Man kann eine Verlängerung dieser Frist auf 12 Monate bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, wenn feststeht, dass man ohnehin nicht länger als ein Jahr in Deutschland bleiben wird.
Wohnsitzbegründung
Ihren Wohnsitz hat eine Person an dem Ort, an dem sie mindestens 185 Tage im Jahr wohnt und zu dem sie wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen eine enge Beziehung hat, entscheidend ist also der sogenannte Lebensmittelpunkt. Irrelevant ist insoweit ein ausländerrechtlicher Status. So können auch Flüchtlinge einen Wohnsitz in Deutschland begründen, selbst wenn deren Familien noch im Heimatland sind.
Unterbrechung der 185-Tages-Frist
Um einen Wohnsitz zu begründen, muss man einen zusammenhängenden Zeitraum von 185 Tagen an dem betreffenden Wohnort leben. Dies bedeutet aber nicht, dass bei jeder kurzfristigen Unterbrechung des Aufenthaltes (z.B. einer kurzen Heimreise) die Frist neu beginnt. Kurze Unterbrechungen der 185-Tages-Frist sind demnach unschädlich.