Schlüsselzahlen im Führerschein: Was sie bedeuten

Im Video: ADAC Juristin Kristina Benecke erklärt was es mit den Schlüsselzahlen auf dem Führerscheins auf sich hat und was sie bedeuten ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock [M], Video: © ADAC e.V.

171, 174, 184 – auf den Scheckkarten-Führerscheinen stehen verschiedene Schlüsselzahlen. Was sie bedeuten, erfahren Sie hier.

  • Schlüsselzahlen stehen für Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen

  • Sie finden sich in Feld 12 des Führerscheins

  • Sie können sich auf einzelne oder alle Klassen beziehen

Auf der Rückseite des Führerscheins im Scheckkartenformat befinden sich nicht nur alle vorhandenen Fahrzeugklassen und das Erteilungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnis, sondern auch eine Reihe an nationalen und internationalen Schlüsselziffern.

Warum gibt es Schlüsselziffern?

Durch Schlüsselzahlen werden Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angegeben.

Die neuen Fahrerlaubnisklassen decken sich teilweise nicht mit dem Umfang bisheriger Berechtigungen. Ein alter Pkw-Führerschein der Klasse 3 entspricht z.B. nicht der heutigen Pkw-Klasse B. Während früher dreirädrige Fahrzeuge dem Pkw-Führerschein zugeordnet waren, gab es Änderungen und eine generelle Zuordnung zum Motorradführerschein. Um diese Neuerungen festzuhalten, werden beim Führerschein-Umtausch Schlüsselzahlen eingetragen. Diese sogenannten Zusatzangaben sichern vorhandene Fahrberechtigungen (Besitzstandschutz).

Daneben gibt es individuelle Eintragungen. Dabei handelt es sich um Auflagen und Beschränkungen. Sie sind erforderlich, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nur eine eingeschränkte ("bedingte") Fahreignung hat.

Eine Auflage ist eine Nebenbestimmung zur Fahrerlaubnis. Dadurch wird dem Fahrerlaubnisinhaber ein Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt. Das kann z.B. die Anweisung sein, beim Fahren eine Brille, Kontaktlinsen oder eine Hörhilfe zu tragen.

Die beschränkte Fahrerlaubnis wird nur für eine bestimmte Fahrzeugart oder -klasse, für ein bestimmtes Fahrzeug oder für Fahrzeuge mit bestimmten technischen Einrichtungen erteilt. Eine solche Einschränkung der Fahrberechtigung erfolgt z.B. bei Menschen mit Behinderungen, wo besondere Fahrzeuganpassungen (z.B. an Schaltung, Kupplung oder Lenkung) erforderlich sind.

Wo stehen sie im Führerschein?

Sie werden ganz rechts in der Spalte Nummer 12 eingetragen und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen der Fahrerlaubnis. Viele Schlüsselzahlen gelten nur für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben dieser. Gelten sie für alle Klassen, stehen sie in der untersten Zeile des Führerscheins.

Was droht bei Verstößen?

Das hängt von der Schlüsselzahl ab. Wird eine Auflage missachtet (z.B. die vorgeschriebene Brille nicht aufgesetzt), handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, und es droht eine Geldbuße. Im Fall der Brille wird dann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Wenn Sie aber z.B. beim Führerschein B 17 die Auflage nicht beachten und ohne Begleitperson fahren, führt das neben Geldbuße und Punkt zum Widerruf der Klassen B und BE.

Wer eine beschränkte Fahrerlaubnis nicht beachtet, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)). Es droht eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Welche Schlüsselziffern gibt es?

Die Schlüsselzahlen sind in Anlage 9 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Bei der Ausstellung des Führerscheins werden Sie über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen informiert.

Wo gelten Schlüsselziffern?

Erweiterungen durch dreistellige Schlüsselzahlen im Führerschein gelten nur in DeutschlandZweistellige Schlüsselzahlen gelten dagegen EU-weit.

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Beispiele für Schlüsselzahlen der EU

Die ADAC Juristen haben beispielhaft einige internationale Schlüsselzahlen, die vollständig in der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet sind, für Sie zusammengestellt:

Schlüsselzahl

Definition

01.01

Brille

01.02

Kontaktlinse(n)

01.06

Brille oder Kontaktlinsen

02

Hörhilfe/Kommunikationshilfe

03

Prothese/Orthese der Gliedmaßen

10

Angepasste Schaltung

15

Angepasste Kupplung

40

Angepasste Lenkung

50

Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug/eine bestimmte Fahrgestellnummer (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer)

61

Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z.B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)

70

Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z.B. "70.0123456789.NL")

71

Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z.B. ‚71.987654321.

78

Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

79(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)

Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

79.02

Nur dreirädrige oder vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM

79.03

Nur dreirädrige Fahrzeuge

79.04

Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

79.05

Leichtkrafträder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

79.06

Fahrzeugkombination der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt

80

Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

96

Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zu-lässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg beträgt.

Beispiele nationaler Schlüsselzahlen

Die Erweiterungen der Fahrerlaubnisklasse durch dreistellige nationale Schlüsselziffern gelten nur in Deutschland. In der Tabelle finden Sie Beispiele gängiger nationaler Schlüsselzahlen.

Schlüsselzahl

Definition

104

Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen

171

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

172

Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

174

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

175

Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

184

Auflagen:


Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit Schlüsselziffer 96


1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und


2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person


a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,



b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und



c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

194

Klasse B berechtigt im Inland


a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1


b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.

196

Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

197

Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt (§ 17a FeV).