Flüchtlinge: Führerschein umschreiben

Der Führerschein ist für Geflüchtete der Schlüssel zu einer unabhängigen Mobilität und oft Voraussetzung bei der Job-Vergabe. Was bei der Anerkennung und Umschreibung eines Führerscheins aus sogenannten Drittstaaten wie der Ukraine oder Syrien zu beachten ist.
Ukrainische Führerscheine werden derzeit ohne Umschreibung anerkannt
Bei Umschreibung ist meistens Theorie- und Praxisprüfung notwendig
Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten gelten in Deutschland maximal sechs Monate
Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern gelten in Deutschland sechs Monate und müssen danach umgeschrieben werden. Für die Umschreibung von Führerscheinen aus den typischen Herkunftsländern Geflüchteter sind in der Regel beide Führerscheinprüfungen erforderlich.
Für Menschen aus der Ukraine gilt eine Sonderregel: Ihr Führerschein ist auch ohne Umschreibung gültig.
Führerscheine ukrainischer Flüchtlinge werden derzeit – das heißt für die Dauer ihres Schutzstatus – in Deutschland und allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Sie müssen keine beglaubigte Übersetzung oder einen internationalen Führerschein mitführen. Dies gilt auch, wenn der ukrainische Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist. Wer nach Ablauf des Schutzstatus dauerhaft in Deutschland wohnen möchte, muss den Führerschein bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde umschreiben lassen.
Wie lange gilt ein ausländischer Führerschein in Deutschland?
Geflüchtete, die nur durchreisen und nicht dauerhaft in Deutschland bleiben, dürfen ihre Fahrerlaubnis unbefristet nutzen. Auflagen und Beschränkungen im ausländischen Führerschein gelten auch in Deutschland. Da es sich bei den Führerscheinen um Dokumente aus Nicht-EU-Staaten handelt, braucht man zusätzlich eine Übersetzung, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
Wann müssen Flüchtlinge ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen?
Für Geflüchtete, die einen Wohnsitz in Deutschland begründen, gilt der ausländische Führerschein für sechs Monate, danach erlischt die Berechtigung. Wer auch nach Ablauf der sechs Monate fahren möchte, muss den Führerschein in ein deutsches Dokument umschreiben lassen. In Ausnahmefällen kann die Führerscheinstelle die Frist bis zu sechs Monate verlängern. Dafür muss der Antragsteller einen Antrag stellen und glaubhaft machen, dass er maximal zwölf Monate in Deutschland wohnen wird. Informationen zum Führerscheinumtausch aus Drittstaaten finden Sie hier.
Einen Wohnsitz hat eine Person dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt.
Welches Mindestalter muss man beachten?
Wenn Sie das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse noch nicht erreicht haben, dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse nicht fahren. Für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Wer bereits vorher am begleiteten Fahren mit 17 teilnehmen möchte, kann bei der Führerscheinstelle den Umtausch in B17 beantragen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Welche Voraussetzungen gelten für die Führerscheinumschreibung bei Geflüchteten?
Wenn der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist, müssen Sie eine Übersetzung des Führerscheins mitführen. Für die Umschreibung benötigen Sie außerdem eine sogenannte Klassifizierung. Hierbei wird zunächst bestimmt, welche Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Lkw oder Motorräder) Sie überhaupt fahren dürfen. So ist erkennbar, welchen deutschen Klassen der ausländische Drittstaatenführerschein entspricht. Die Behörde prüft auch die Echtheit des Führerscheindokuments. Auf dieser Basis schreibt die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein dann in einen deutschen um.
Muss man eine theoretische und praktische Prüfung machen?
Da mit den typischen Herkunftsländern Geflüchteter häufig kein Anerkennungsabkommen besteht, ist für die Umschreibung der Führerscheine eine zusätzliche theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Die theoretische Prüfung kann man in den Sprachen Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch absolvieren. Die praktische Prüfung erfolgt ausschließlich in Deutsch.
Im Rahmen eines Gesetzesentwurfs ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste geplant. Dies soll für Ukrainerinnen und Ukrainer den prüfungsfreien Umtausch ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis ermöglichen. Laut Entwurf können ukrainische Berufskraftfahrende künftig darüber hinaus ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Außerdem sollen Prüflinge, die noch keinen ukrainischen Führerschein besitzen oder weitere Klassen erwerben möchten, die theoretische Führerscheinprüfung bald auch in Ukrainisch ablegen können.
Wann die geplanten Änderungen in Kraft treten, ist allerdings noch nicht bekannt. Der ADAC wird Sie zu gegebener Zeit hierüber informieren.