Entzug der Fahrerlaubnis: Wann der Führerschein weg ist

Mann trinkt Bier beim Autofahren
Alkohol am Steuer: Hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis© iStock.com/GregorBister

Alkohol oder Drogen am Steuer, illegale Straßenrennen: Wann die Fahrerlaubnis entzogen wird und wie Sie den Führerschein wiederbekommen.

  • Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkohol und Drogen

  • Wann Betroffene zur MPU müssen

  • Wie und wann man die Fahrerlaubnis neu beantragen kann

Nach Straftaten im Straßenverkehr kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Anders als bei vorübergehenden Fahrverboten gibt es den Führerschein hier nicht nach Ablauf einer Frist automatisch zurück. Wie lange Betroffene nicht fahren dürfen, ob man die Sperrfrist verkürzen kann, und wann man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss: die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Entzug Fahrerlaubnis vs. Führerscheinentzug

Beide Begriffe werden häufig in einen Topf geworfen. Rechtlich spricht man aber nicht von Führerscheinentzug, sondern vom Entzug der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass nach einer Straftat die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, erlischt. Sie muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. Außerdem droht eine hohe Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Bei der Neubeantragung kann zusätzlich eine MPU verlangt werden.

Etwas ganz anderes sind zeitlich befristete Fahrverbote. Der Führerschein muss in dieser Zeit abgegeben werden. Der Betroffene bekommt ihn aber nach Ablauf des Fahrverbots ohne weitere Auflagen wieder zugesendet.

Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird in § 69 Strafgesetzbuch geregelt. Konkrete Gründe sind:

  • Alkohol

  • Drogen

  • Illegale Autorennen

  • Unfallflucht, obwohl der Täter weiß, dass ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde oder hoher Sachschaden entstanden ist

  • Wer den Straßenverkehr gefährdet, also grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dabei Leib und Leben anderer gefährdet (§ 315 c StGB)

  • Auch wer sich im Straßenverkehr wiederholt aggressiv verhält, andere nötigt und dabei gefährdet, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Das ist unter anderem der Fall, wenn jemand immer wieder im Straßenverkehr auffällig wird und acht Punkte in Flensburg hat. Das trifft auch Radfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind und die angeordnete MPU nicht bestehen oder machen.

Sperrfrist: wie lange, kann man verkürzen?

Die Sperre wird je nach Einzelfall verhängt und legt fest, wann eine neue Fahrerlaubnis frühestens erteilt werden darf. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate und kann – bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht – bis zu fünf Jahre dauern.

Eine Sperrfristverkürzung ist bei einer Entziehung durch das Gericht möglich. Spezielle Programme, Nachschulungen, Fahreignungsseminare und Therapien können dabei helfen. Hier kommt es aber stark auf das konkrete Vergehen bzw. den Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis an. Ob und was hier Sinn macht, sollte man im Vorfeld mit seinem Anwalt besprechen.

So bekommt man die Fahrerlaubnis zurück

Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, man bekommt sie nicht automatisch zurück. Damit Sie Ihre Fahrerlaubnis rechtzeitig nach Ende der Sperre zurückbekommen, sollten Sie den Antrag auf Wiedererteilung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde bereits etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Erkundigen Sie sich aber am besten schon bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, ob Sie mit der Anordnung einer MPU rechnen müssen, um hierfür genügend Zeit einzuplanen.

Wann muss man eine MPU machen?

Das hängt im Einzelfall von den Entziehungsgründen ab. Die MPU wird aber immer verlangt, wenn die Fahrerlaubnis z.B. wegen acht Punkten in Flensburg oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto mit mindestens 1,6 Promille entzogen wurde. Hier finden Sie weitere Infos zur MPU.

Zum Promillerechner - Berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.

Gibt es eine Verjährungsfrist?

Eine Verjährung gibt es beim Entzug der Fahrerlaubnis nicht. Allerdings kann eine MPU nur dann angeordnet werden, wenn die Tat, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führte, nicht verjährt ist. Eine Verjährung tritt spätestens 15 Jahre nach der Tat ein.

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Welche Kosten fallen an?

Betroffene müssen mit den Verwaltungskosten für die Entziehung und mit denen für die Beantragung der neuen Fahrerlaubnis rechnen. Dazu kommen, je nach Einzelfall, Strafe, Gerichtskosten, Kosten für den Anwalt, die MPU, die Vorbereitung darauf bzw. eventuelle Maßnahmen wie Seminare, Therapien, Schulungen. In unserem Artikel über die Kosten der MPU sind alle Kostenblöcke nochmals exemplarisch aufgeschlüsselt.

Gibt es eine Ausnahmegenehmigung?

Hat das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen, kann es bestimmte Fahrzeugarten, z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ausnehmen. Hierfür braucht es aber besondere Umstände. Wird die Ausnahme genehmigt, kann der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis für diese Klassen bei der Fahrerlaubnisbehörde sofort – also unabhängig von der Sperrfrist - gestellt werden.

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