Fahrverbot: Ab wann droht es? Kann man es umgehen?

Fahrverbot droht: wie groß ist der Spielraum, wenn man den Führerschein beruflich benötigt?
Fahrverbot droht: wie groß ist der Spielraum, wenn man den Führerschein beruflich benötigt?© iStock.com/Geber86

Bußgeld und Punkte sind ärgerlich, aber wenn bei einer Ordnungswidrigkeit zusätzlich ein Fahrverbot droht, werden Betroffene oftmals vor große organisatorische Herausforderungen gestellt, gerade wenn sie beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.

  • Alle Führerscheindokumente (auch ein internationaler Führerschein) müssen abgegeben werden.

  • Nach Ablauf des Fahrverbotes bekommt man seinen Führerschein zurück.

  • Wer trotz Fahrverbot fährt begeht eine Straftat!

Wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Der Bußgeldkatalog sieht für besonders gravierende Verkehrsverstöße – neben einer Geldbuße und Punkten – ein Fahrverbot vor.

Verstöße mit Fahrverbot - Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

Was ist eigentlich ein Fahrverbot und wie lange dauert es?

Das Fahrverbot ist ein zeitlich befristeter Verlust der Fahrberechtigung für ein bis drei bzw. bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate.

Ein Monat Fahrverbot – wie lang ist das genau?

Ein Fahrverbot von einem Monat dauert einen Kalendermonat. Der Februar als kürzester Monat eignet sich daher besonders, um ein Fahrverbot anzutreten.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Die Rechtsprechung hat enge Grenzen für das Absehen vom Fahrverbot entwickelt. Der Bußgeldstelle oder vor Gericht muss dargelegt werden, dass der Betroffene wegen des Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren würde. Ob die Voraussetzungen für eine solche "unzumutbare Härte" vorliegen, hängt stets vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beurteilen. Auch kann es bei der Ermessensausübung der Behörden oder des Gerichts zu regionalen Unterschieden kommen. Eine anwaltliche Beratung ist daher zu empfehlen.

Wann muss man den Führerschein abgeben?

Der Führerschein muss erst dann abgegeben werden, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das heißt: Die zuständige Behörde versendet einen Bußgeldbescheid und gewährt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Wird kein Einspruch erhoben, ist das Fahrverbot damit rechtskräftig.

Der Ersttäter (in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt) darf den Beginn des Fahrverbots jedoch selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen.

Alle Führerscheindokumente (auch ein bestehender internationaler Führerschein) müssen dann in „amtliche Verwahrung“ gegeben werden. Erst mit dem Eingang in die amtliche Verwahrung wird das Fahrverbot wirksam angetreten.

Wo muss man den Führerschein abgeben?

Wo man den Führerschein abgeben kann steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides. Der Führerschein kann mit der Post – am besten per mit Einschreiben mit Rückschein- zur zuständigen Bußgeldstelle geschickt werden. Die Adresse der zuständigen Behörde steht auf dem Bußgeldbescheid. Er kann aber auch persönlich bei der Bußgeldstelle abgeben werden.

Eine weitere Variante ist es, seinen Führerschein bei der Polizei abzuliefern. Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland möglich. Am besten bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle anrufen und nachfragen.

Hat ein Autofahrer erfolglos gegen den Bußgeldbescheid geklagt und das Gericht das Fahrverbot verhängt, tritt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Der Führerschein muss dann direkt bei der Staatsanwaltschaft abgegeben oder per Post zugeschickt werden.

Kann man ein Fahrverbot aufteilen?

Nein. Das Fahrverbot ist immer am Stück zu absolvieren. Es kann zeitlich nicht aufgeteilt werden.

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Welche Behörde ist für das Fahrverbot zuständig?

Die örtliche Bußgeldstelle bzw. – nach richterlichem Urteil – die Staatsanwaltschaft ist für die Vollstreckung des Fahrverbotes zuständig.

Gibt es eine "Schonfrist" für den Beginn des Fahrverbotes?

Im Bußgeldbescheid wird häufig eine Frist von vier Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung eingeräumt, um das Fahrverbot anzutreten; diese "Schonfrist" ist von Amts wegen dann zu gewähren, wenn in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot verhängt wurde und auch bis zur Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot verhängt ist.

Wer in den letzten zwei Jahren jedoch bereits ein Fahrverbot hatte, für den gilt: Das Fahrverbot beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheides.

Fahren während eines laufenden Fahrverbotes - welche Strafen drohen?

Wer während eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat, was außer einer Geldstrafe regelmäßig auch zum Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate führt.

Achtung: Unter Kraftfahrzeug fallen hierbei unter anderem auch Mofas, E-Scooter und schnelle Pedelecs (S-Pedelecs).

Wie bekomme ich meinen Führerschein nach dem Fahrverbot wieder?

Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein entweder automatisch an den Betroffenen zurückgeschickt oder man holt ihn selbst bei der Stelle ab, bei der man ihn abgegeben hat. Das sollte man am besten bereits bei der Abgabe klären.

Kann man ein Fahrtenbuch durch den Verkauf des Tatfahrzeugs umgehen?

Der Halter eines Autos, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, darf auch dann zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden, wenn er dieses Auto in der Zwischenzeit verkauft hat. Die Fahrtenbuchauflage trifft denjenigen, der zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes Halter des Autos war. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München entschieden.

Kristina Benecke
Kristina Benecke
Fach-Autorin
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Christina Köpke
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