Nötigung im Straßenverkehr: Diese Strafen drohen

Im Außenspiegel ist ein nah auffahrendes Auto zu sehen
Wer andere im Straßenverkehr bedroht oder bedrängt, muss mit hohen Strafen rechnen© imago images/Jochen Tack

Wenn der Hintermann auf der Autobahn nicht aufhört, mit Lichthupe und Auffahren zu drängeln, ist das Nötigung – und damit eine Straftat. Beispiele aus dem Straßenverkehr.

  • Drängeln, aufblenden, schneiden: Wer nötigt, muss mit hoher Strafe rechnen

  • Nicht jedes dichte Auffahren ist eine Nötigung: Wo die Grenze ist

  • Urteile zum Thema "Nötigung im Straßenverkehr"

Haben Sie auf der Autobahn auch manchmal das Gefühl, der Fahrer hinter Ihnen sitzt quasi
in Ihrem Kofferraum? Drängeln durch zu dichtes Auffahren ist keine Seltenheit. Aber ab wann ist das Nötigung – und damit eine Straftat?

Straßenverkehr: Was ist eine Nötigung?

Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt bzw. in eine Zwangssituation gebracht wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Nötigung ist eine Straftat und in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt.

Ab wann liegt eine Straftat vor?

Handelt es sich im konkreten Fall nur um eine Ordnungswidrigkeit, oder liegt eine Nötigung und damit eine Straftat vor? Was ist der Unterschied? Für Ordnungswidrigkeiten können Autofahrer einen Bußgeldbescheid kassieren. Beispiel: Der Hintermann auf der Autobahn fährt zu nah auf. Dieses dichte Auffahren ist nicht erlaubt und kann eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten nach sich ziehen.

Zu einer Nötigung wird es aber erst, wenn der Vordermann durch längeres sehr dichtes Auffahren und gegebenenfalls zusätzlich ständiges Aufblenden mit der Lichthupe unter massiven Druck gesetzt und dazu gebracht wird, aus Angst die Spur zu wechseln. Die Strafen hierfür fallen deutlich höher aus.

Ob ein falsches bzw. riskantes Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird, hängt vom Einzelfall ab. Abhängig ist die rechtliche Einordnung als Nötigung auch von der Dauer und dem Grad der Gewalt- bzw. Druckausübung. Außerdem spielt die "Verwerflichkeit des Verhaltens" eine große Rolle. Der Richter muss unter anderem entscheiden, welches Motiv der Angeklagte hatte, inwieweit das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos und verwerflich war.

Auffahren, drängeln: Beispiele aus der Praxis

Was genau ist Nötigung? Hier einige Beispiele.

  • Dauerhaftes Drängeln und dichtes Auffahren mit Lichthupe über einen längeren Zeitraum

  • Absichtliches, grundloses und abruptes Ausbremsen des Hintermanns

  • Den Hintermann vorsätzlich am Überholen hindern

  • Auf eine Person oder ein Fahrzeug zufahren und ggf. berühren, um den anderen dazu zu bewegen, eine Parklücke freizugeben

  • Bildung einer Straßenblockade (z.B. bei einer Demonstration), sodass sich dadurch ein langer Stau bildet

  • Sich auf eine Motorhaube werfen und den Autofahrer damit am Weiterfahren hindern

Welche Strafen gibt es für Nötigung?

Eine Verurteilung wegen Nötigung führt in der Regel zu einer Geldstrafe, die in Tagessätzen berechnet wird und sich nach dem Nettomonatsgehalt richtet. Das bedeutet, man ist hier oft im vierstelligen Bereich. Zusätzlich kann ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten angeordnet werden. In schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis und/oder eine Freiheitsstrafe.

Anzeige: Wie beweist man eine Nötigung?

Da es bei einer Straftat immer einen Täter braucht, muss dieser auch identifiziert werden können. Es reicht also nicht, sich nur das Kennzeichen des Fahrzeugs zu notieren und den Fall dann zur Anzeige zu bringen. So kann zwar der Fahrzeughalter ermittelt werden, das heißt aber nicht, dass der Halter auch der Fahrer war. Wichtig ist, dass man die Person und den Tathergang möglichst genau beschreiben kann. Sehr hilfreich sind Zeugen, die die Angaben bestätigen. Sonst steht Aussage gegen Aussage und ohne Beweise läuft das Strafverfahren oft ins Leere.

Wie sieht es mit Fotos und Videos zur Beweissicherung aus? Das ist nur in einem engen rechtlichen Rahmen erlaubt und kann unter Umständen zu einem Bußgeldverfahren wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften führen, wenn diese Fotos und Videos an die Polizei weitergegeben werden.

Urteile: So haben Gerichte entschieden

Keine Nötigung bei rücksichtslosem Überholen: Ein Pkw-Fahrer hatte auf der Autobahn einen langsamen Fahrer auf der linken Spur rechts überholt und war knapp vor
dem anderen wieder auf die linke Spur gefahren. Das Kammergericht Berlin
entschied, dass es sich hier "nur" um rücksichtsloses Überholen und damit eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat, aber keine Absicht bestand, den anderen Fahrer auszubremsen oder zu behindern (Az. 161 Ss 211/16).

Autofahrer fährt auf Radfahrer zu, bedroht ihn: Ein Rentner musste mit dem Auto
ausweichen, da auf seiner Fahrbahn ein Auto parkte. Auf der Gegenfahrbahn kam
ihm ein Radler entgegen. Der Rentner wollte den Radfahrer zum Ausweichen
zwingen, indem er bis auf zehn Zentimeter an ihn heranfuhr, immer wieder Gas gab,
ihn beschimpfte und drohte, ihn umzufahren. Er wurde wegen Beleidigung und
Nötigung zu 80 Tagessätzen und einem Fahrverbot verurteilt (Az. 942 Cs 412 Js
230288/15).

Ausbremsen ist Nötigung: Ein Münchner Taxifahrer hat (ohne Fahrgast) ein Ehepaar im Auto vor sich überholt, im Vorbeifahren den Mittelfinger gezeigt und ist knapp vor den beiden eingeschert. Ein Auffahrunfall konnte nur durch die Vollbremsung des anderen verhindert werden. Der Begründung des Taxifahrers, er wollte dem anderen Fahrer vor Augen führen, dass er zu langsam fährt, half ihm vor dem Amtsgericht nicht. Wegen Nötigung und Beleidigung wurde er zu 50 Tagessätzen und einem Monat Fahrverbot verurteilt (Az. 922 Cs 433 Js 114354/15).