Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen. Aber auch mit dem Fahrrad darf man nicht betrunken fahren. Promillegrenze auf dem Fahrrad Straftat: Trunkenheit im Verkehr Mögliche Folge: MPU Nach einem Abend mit ein paar Gläsern Wein oder mehreren Bieren verzichten manche vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Doch wann auch Alkohol auf dem Fahrrad zu einem Problem werden kann und was für Strafen drohen, haben die ADAC Juristen zusammengefasst. Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad? Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig. Aber Achtung: Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls. Was droht ab 1,6 Promille? Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Was passiert mit dem Führerschein? Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen – der Führerschein ist damit weg. Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird. Das Fahrrad betrunken schieben? Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen. Denn kommt es zu einer Gefährdung anderer oder einem Unfall, haftet dafür auch grundsätzlich der betrunkene Fußgänger – unabhängig davon, dass er sich selbst in Gefahr bringen kann. Gilt die Promillegrenze beim E-Bike? Ja, E-Bikes, also Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), werden wie Fahrräder behandelt. Damit gilt auch hier die Grenze von 1,6 Promille. E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten. Was gilt in der Probezeit? Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen. Da ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist, gilt die 0,0-Promille-Grenze nicht für das Fahrradfahren.