Vorbereitung auf die MPU

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Für einen Autofahrer ist die Vorstellung, den Führerschein zu verlieren, eine große emotionale Stresssituation. Neben dem Wunsch nach Mobilität hat der Entzug der Fahrerlaubnis vielfach auch weitreichende persönliche Folgen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.

  • Je früher man sich vorbereitet, umso besser sind die Erfolgschancen 

  • MPU-Vorbereitungskurse: Hände weg bei Erfolgsgarantie

  • Rechtzeitig klären, ob Abstinenznachweise verlangt werden

Um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ranken sich viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Wer sich indes gut vorbereitet und mit der individuellen Situation gründlich auseinandergesetzt hat, wird den Gutachter davon überzeugen, dass keine Eignungsmängel (mehr) bestehen.

MPU-Vorbereitung: Erfolgschancen erhöhen und Rückfallgefahr mindern

Die ADAC Juristinnen geben hier nur eine erste Orientierung. Diese kann und soll die qualifizierte Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung und eine umfassende Beratung nicht ersetzen. Bei der Vorbereitung geht es nicht um das Auswendiglernen von Antworten, sondern um das Aufarbeiten der persönlichen Geschichte. Denn die Wiederherstellung der Fahreignung ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Verkehrssicherheit wichtig. Eine grundlegende Einstellungs- und Verhaltensänderung reduziert die Rückfallgefahr in erheblichem Maße.

Broschüre: Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
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Rechtzeitige Vorbereitung

Meist steht schon mit der Tatbegehung, spätestens aber mit der Verurteilung fest, dass eine MPU zu absolvieren ist, um die Fahrerlaubnis zu erhalten. Deshalb sollte man keine Zeit verlieren und sich so früh wie möglich mit der Thematik beschäftigen. Je früher man sich vorbereitet, umso besser sind die Erfolgschancen

Wer zu lange wartet und erst kurz vor einem Untersuchungstermin Hilfe annimmt, kann in den allermeisten Fällen die verlangte nachhaltige Verhaltensänderung nicht belegen. Er wird deshalb – trotz bester Vorsätze – nicht bestehen. Wichtig ist daher, sich frühzeitig und seriös beraten zu lassen. 

Alkohol, Drogen & Punkte

Jeder, der die Ahndung einer Trunkenheitsfahrt befürchtet, sollte immer sofort klären, ob in seinem Fall eine spätere MPU-Anordnung droht. Wer betrunken ein Fahrzeug führt (auch Fahrrad) muss bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 ‰ immer zur MPU. Beim Fahren von Kraftfahrzeugen unter der Wirkung von Alkohol sollte nach Einleitung eines Strafverfahrens (sicher ab 1,1 ‰) zur eigenen Sicherheit das Thema aktiv geklärt werden. Das gilt auch bei einer Ordnungswidrigkeit wegen alkoholisierten Fahrens, falls es schon früher eine Alkoholfahrt gab. Daneben sind Fahrten unter Drogen, eine drohende Fahrerlaubnisentziehung wegen 8 Punkten o.ä. Anlass für eine frühzeitige Klärung.

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Hände weg bei Erfolgsgarantie!

Auf dem Markt gibt es viele Anbieter, die ihr Geld nicht wert sind. Die dabei oft versprochene schnelle Lösung oder gar eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Es gibt aber kostenlose Informationsveranstaltungen seriöser Institutionen, die einen Überblick über die unterschiedlichen Kurse und Hilfsangebote vermitteln. So verschieden die Probleme sind, die zum Verlust des Führerscheins führen, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten, diese Eignungsmängel zu heilen. Eine Patentlösung existiert nicht. Jeder muss seinen eigenen Weg finden und beschreiten. Lassen Sie sich dabei nicht drängen, aber entscheiden Sie zeitnah, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. 

Die Entscheidung, ob der Betroffene einen Kurs in der Gruppe oder eine Einzelmaßnahme bei einem Verkehrspsychologen macht, hängt nicht nur von der Persönlichkeit und dem zugrunde liegenden Problem ab, sondern auch von den finanziellen Möglichkeiten. Eine fundierte Vorbereitung ist nicht billig. Die Kosten lohnen sich aber. Das sofortige Bestehen nach qualifizierter Vorbereitung ist billiger als viele Fehlversuche. 

Einschätzung durch Verkehrspsychologen

Eine erste Beratung beim Verkehrspsychologen ist in jedem Fall ratsam. Dort werden die Weichen für eine erfolgreiche Begutachtung gestellt. Fachpsychologen für Verkehrspsychologie, die in besonderer Weise für Eignungsbeurteilungen qualifiziert sind, und anerkannte verkehrspsychologische Berater bieten Gespräche an.

Wer den Psychologen seines Vertrauens gefunden hat, muss wissen, dass dieser nicht begutachten darf. Bei der späteren MPU ist ein anderer Experte zu überzeugen. Die Vorbereitung auf die MPU muss – so sieht es das Gesetz vor – „in anderen Händen“ liegen als die Begutachtung. Diese Trennung soll Unabhängigkeit gewährleisten und Interessenkonflikte vermeiden. Außerdem darf die MPU nur von akkreditierten Institutionen durchgeführt werden. Andere Begutachtungen werden nicht anerkannt.

Vorbereitungsmöglichkeiten

Der ADAC gibt keine Empfehlungen für einzelne Kurse oder bestimmte Institutionen. Letztlich ist die Wahl der Vorbereitungsalternative eine Frage der persönlichen Flexibilität, des regionalen Angebots, individueller Neigungen und leider oft auch der anfallenden Kosten für die MPU.

Informationsabende

Einen guten Einstieg findet man bei den kostenlosen Informationsabenden der anerkannten Beratungsstellen. Man sollte zu verschiedenen Anbietern gehen, um unterschiedliche Darstellungen zu hören. Die Institutionen wollen bei diesen Veranstaltungen sicherlich auch ihr Unternehmen vorstellen und natürlich auch Kunden für Kurse gewinnen. Dennoch geben sie einen ersten Überblick und viele hilfreiche Informationen rund um die MPU. 

Gespräche beim Psychologen 

Das kostenpflichtige Einzelberatungsgespräch beim Psychologen sollte sinnvoller Weise als nächster Schritt folgen. Dieser macht sich ein erstes Bild von der persönlichen Geschichte. Das etwa einstündige Einzelberatungsgespräch beim Psychologen kostet ca. 130 €
Die individuelle Vorbereitung kann dann anhand von Einzelsitzungen beim Psychologen oder in Gruppenkursen erfolgen. Während Kurse den Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit anderen Betroffenen ermöglichen, wird bei der Einzelberatung intensiv auf den Einzelnen eingegangen. Beides hat Vorteile. Für eine individuelle Betreuung beim Psychologen muss bei 10 Sitzungen mit ca. 1.300 € gerechnet werden. Wie viele Stunden ratsam sind ist einzelfallabhängig

Gruppenkurse 

Die Gruppenkurse variieren in Zusammensetzung und Dauer. Kursangebote gibt es für unterschiedliche Problematiken wie Alkohol, Drogen oder Punkte. Es gibt Kurse mit einem festen Teilnehmerkreis über eine bestimmte Dauer und fortlaufende Kursen, in die jederzeit eingestiegen werden kann. Zum Teil wird auch ein sog. Grund- oder Basisprogramm angeboten, das mit Aufbau- oder Intensivprogrammen (je nach Auffälligkeit unterschiedlich) kombinierbar ist. Welcher Kurs der richtige ist, richtet sich nach den persönlichen Umständen des Betroffenen. Für einen Kurs mit 18 Sitzungen müssen etwa 500 € bis 600 € gerechnet werden. 

Wenn die Fahrerlaubnis schon entzogen ist, kann es sinnvoll sein, einen Kurs auszuwählen, durch den auch die Sperrzeit verkürzt werden kann. Dabei gibt es je nach Bundesland erhebliche Unterschiede; nicht jede Maßnahme wird anerkannt. Über die regionalen Unterschiede kann der ADAC Vertragsanwalt* informieren. Im Einzelfall ist eine Reduzierung um bis zu 3 Monate möglich.

Besondere Kurse gibt es außerdem für Personen, bei denen ein Gutachter schon durch eine MPU festgestellt hat, dass trotz Verhaltensänderung noch Eignungsmängel bestehen, die durch eine Kursteilnahme behoben werden können. In diesen Fällen wird die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen. Es handelt sich dabei um eine Art Nachschulung.

Anordnung einer Eignungsuntersuchung

Meist liegt der Anordnung einer Eignungsuntersuchung ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zugrunde. Der Antrag sollte etwa 3 Monate vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist gestellt werden, damit bei Fristende und dem Vorliegen des positiven Gutachtens die Antragsbewilligung erfolgt.

Denkbar ist aber auch, als Inhaber eines Führerscheines zur MPU aufgefordert zu werden. Dafür müssen der Behörde konkrete Anhaltspunkte für Eignungsmängel vorliegen. Dieses kann z.B. eine Auffälligkeit im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder auch das Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister sein. Auch eine Fahrt mit 1,6 ‰ oder mehr mit dem Fahrrad führt später zur MPU-Anordnung für den Radfahrer, der Inhaber einer Fahrerlaubnis ist. Wenn die Fahreignungsbehörde Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers hat, ordnet sie eine MPU zur Abklärung an.

Gründe für die Anordnung einer MPU

  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit 1,6‰ oder mehr

  • Wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss

  • Besitz oder Konsum illegaler Drogen

  • Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten im Fahreignungsregister

  • Erhebliche Straftat im Straßenverkehr oder mit Aggressionspotential

  • Geistige oder körperliche Mängel

In allen Fällen der MPU-Anordnung muss der Proband für eine positive Begutachtung sein Problem oder die Ursache seiner Auffälligkeit und wie es dazu kam erkannt haben. Er muss sein Verhalten angemessen und ausreichend geändert sowie eine stabile Verhaltensänderung zur Reduzierung des Rückfallrisikos erreicht haben. Davon muss auch der Gutachter überzeugt werden. 

Gegen die Anordnung der Führerscheinstelle zur Vorlage eines Gutachtens gibt es keine Rechtsmittel. Erst wenn die beantragte Neuerteilung verweigert wird oder die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt, können Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren eingelegt werden. Ob Erfolgsaussichten bestehen, sollte mit einem ADAC Vertragsanwalt erörtert werden.

Alkoholauffälligkeit

Bei einer Verkehrsteilnahme mit einem Fahrzeug wird ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 ‰ die Führerscheinstelle in jedem Fall eine MPU verlangen. Dieser Grenzwert gilt also auch für Radfahrer. Auch bei geringeren Werten kann die MPU angeordnet werden, wenn es sich beispielsweise um eine wiederholte Alkoholfahrt handelt oder besondere Umstände vorliegen (z. B. keine Ausfallerscheinungen trotz hoher BAK oder hohe Alkoholisierung am Vormittag). Eine anwaltliche Beratung ist bei einem Entzug der Fahrerlaubnis immer empfehlenswert.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: ohne Ausfallerscheinung droht MPU ab 1,1 Promille

Einschätzung durch Verkehrspsychologen

Um die Vorbereitung auf eine MPU überhaupt sinnvoll planen zu können, bedarf es in jedem Fall der Einschätzung durch einen Verkehrspsychologen. Nur so kann für den Einzelfall eine Aussage dahingehend getroffen werden, ob ein Fall des Alkoholmissbrauchs oder der Alkoholabhängigkeit vorliegt. Diese Einschätzung bestimmt, ob für das Bestehen der MPU unter anderem kontrolliertes Trinken ausreicht oder sog. Abstinenznachweise vorzulegen sind. Kann ein notwendiger Abstinenznachweis nicht vorgelegt werden, führt das automatisch zum Nichtbestehen der MPU. Aber der Nachweis allein sichert kein positives Gutachten, hinzukommen muss immer eine Aufarbeitung der eigenen Geschichte und eine für den Gutachter erkennbare stabile und dauerhafte Verhaltensänderung.

Alkoholmissbrauch

Alkoholmissbrauch schließt die Fahreignung aus, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht über das erforderliche Trennungsvermögen zwischen Alkoholkonsum und Fahren verfügt. Wer trotz hoher BAK, aber ohne sichtbare Zeichen einer Alkoholisierung, oder wiederholt alkoholisiert fährt oder wer die Kontrolle über seinen Alkoholkonsum verloren hat, ist nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet.

Alkoholabhängigkeit

Ob eine Alkoholabhängigkeit anzunehmen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Sehr hohe Promillewerte, Entzugserscheinungen oder ein Weitertrinken trotz erkannter Schädigung können einschlägige Indizien sein. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig die Leberwerte bestimmt. Sehr hohe Leberwerte sind zwar ein deutlicher Hinweis für erhöhten Alkoholgenuss, aber kein Beweis. Auch andere medizinische Faktoren können die Werte beeinflussen. Genauso sind niedrige Leberwerte kein Entlastungsbeweis. Regelmäßig durchgeführte Leberbefundkontrollen sind trotzdem zum Nachweis der Abstinenz ratsam.

Abstinenzprogramme

Wichtiger ist jedoch die Bestimmung des sog. EtG-Wertes mittels einer mehrmaligen Haar- oder Urinanalyse. Es handelt sich hierbei um ein spezifisches Abbauprodukt von Alkohol. Dieser Wert wird im Rahmen eines anerkannten Abstinenzprogrammes geprüft. In den Fällen von Alkoholmissbrauch sieht das Programm 4 Untersuchungen innerhalb von 6 Monaten vor. Bitte beachten Sie, dass die geforderten Abstinenzbelege in einem Gutachten nur dann sicher anerkannt werden, wenn sie in einem offiziell akkreditierten Labor gewonnen wurden. Der Untersuchungstermin wird erst kurz vorher bekannt gegeben.

Wird eine frühere Abhängigkeit diagnostiziert, kann die MPU nur dann bestanden werden, wenn der Proband nun „trocken“ ist. Dies setzt zwingend eine erfolgreich abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung oder Therapie sowie den Nachweis einer mindestens einjährigen Abstinenz mittels 6 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten voraus. 

Wichtig ist es in diesen Fällen, sich nicht zu früh zur MPU anzumelden. Selbst wenn die juristische Sperrzeit kürzer ist, muss die Jahresfrist der Abstinenz beachtet werden! Auch die beste Argumentation für eine Verhaltensänderung reicht sonst nicht. Hintergrund ist die hohe Rückfälligkeit in alte Verhaltensmuster bei Personen, die noch kein Jahr abstinent waren.

WICHTIG: Zu beachten ist auch, dass ein zu langer Wartezeitraum zwischen Beendigung des Abstinenzprogramms und der MPU-Begutachtung in der Praxis zu einem negativen Gutachten führt.

Drogen und andere Gründe für eine MPU

Die Einnahme von illegalen Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz führt grundsätzlich dazu, dass die Fahreignung abgesprochen wird. Dazu ist es nicht nötig, dass der Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stand.

Cannabis

Besonderheiten gibt es nur bei Cannabis, wo das Konsumverhalten aus schlaggebend ist. Bei regelmäßiger Einnahme entfällt stets die Fahreignung. Ein gelegentlicher Konsum führt nur dann zu Eignungszweifeln, wenn weitere Umstände hinzutreten wie z.B. die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Konsumgewohnheiten werden durch das Abbauprodukt THC-COOH ermittelt. Auskunft über die konkreten Abbaubestandteile kann ein Facharzt geben.

Nachweis der Drogenfreiheit

Der Nachweis der Drogenfreiheit kann entweder durch die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm oder durch eine Haaranalyse erfolgen. Um sicher zu sein, dass die Nachweise der Drogenfreiheit im Gutachten auch anerkannt werden, müssen die Proben in akkreditierten Laboren entnommen und analysiert werden. Betroffene sollten sich rechtzeitig vor der MPU erkundigen, ob mittels Haaranalyse die Drogenfreiheit für die Vergangenheit belegt werden kann, da dies nicht bei allen Substanzen möglich ist.

Wer illegale Drogen konsumiert hat, wird innerhalb von 12 Monaten 6 Mal kurzfristig zur Urinabgabe einbestellt. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum genügt der Nachweis der Drogenabstinenz für die letzten 6 Monate. Eine Haaranalyse setzt voraus, dass eine ausreichende Haarlänge besteht, d. h. 1 cm für den Nachweis einer einmonatigen Drogenfreiheit. Es werden daher 2 Strähnen in Bleistiftdichte von 3 cm Länge als 3-Monats-Probe verlangt.

Drogenabhängigkeit

Bei Drogenabhängigkeit ist bei der MPU die Drogenfreiheit und die stabilisierte Verhaltensänderung (mittels Abstinenznachweis) zu belegen. 

Die Dauer des Abstinenzbeleges bei Drogenabhängigkeit beträgt nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung ein Jahr. Sollte eine längere Abstinenz vor einer Therapie bestanden haben, so beträgt die Gesamtdauer der Abstinenz in der Regel nennenswert länger als ein Jahr. Betroffene sollten sich daher rechtzeitig darüber informieren, wie lange in ihrem Fall der Abstinenznachweis geführt werden muss. 

Andere Begutachtungsanlässe

Bei anderen Anlässen kommt es auf den konkreten Grund für die Anordnung der MPU an. Welche Voraussetzungen für eine positive MPU zu erfüllen sind, variiert hier je nach Begutachtungsanlass. Anknüpfungspunkt ist aber immer die eigene Persönlichkeitsstruktur. Es kann daher auch sein, dass neben der Drogenabstinenz zusätzlich eine Alkoholabstinenz verlangt wird. 

Praxistipp

Es ist wichtig darauf zu achten, dass das Ende des mittels Drogenabstinenzprogrammes nachgewiesenen Zeitraums erst kurz vor dem MPU-Termin endet!

Auffälligkeiten im Straßenverkehr

Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr ist eine Ursachenforschung und Prognose für die Zukunft zu treffen. Bei Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionsverhalten wird geklärt, ob sich der Betroffene in Zukunft emotional kontrollieren kann. Eine Verhaltens- und Einstellungsänderung ist auch hier überzeugend darzulegen.

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