Illegale Autorennen: Diese Strafen drohen

Zwei Autos starten zu einem Rennen
Illegale Straßenrennen in Städten sind gefährlich© Shutterstock/ParabolStudio

Wer illegale Autorennen fährt, macht sich strafbar. Die ADAC Juristinnen und Juristen erklären, was als illegales Autorennen zählt, und welche Strafen drohen.

  • Rasern drohen Geld- und Freiheitsstrafen

  • Auch Alleinraser können sich strafbar machen

  • Autos können beschlagnahmt werden

Wann spricht man von illegalen Autorennen?

Illegale Autorennen können verschiedene Formen haben: Ein illegales Rennen liegt beispielsweise dann vor, wenn Fahrzeuge auf einer längeren Strecke gegeneinander fahren, oder bei einem Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel. Aber auch ein Rennen allein gegen die Uhr oder eine Fluchtfahrt vor der Polizei kann ein illegales Autorennen und damit strafbar sein.

Was ist ein Rennen?

Ein Autoreifen qualmt vom Beschleunigen
Ein riskanter Fahrstil kann ein Indiz für ein Rennen sein© iStock.com/Toa55

Ein Rennen im Sinne des § 315 d StGB besteht aus zwei Komponenten. Es geht um Wettbewerb und Geschwindigkeit, und es wird die Beteiligung von mindestens zwei Teilnehmern oder Teilnehmerinnen vorausgesetzt. Auf die Länge der gefahrenen Strecke kommt es nicht an. Auch können sich die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen im Vorfeld zum Rennen verabreden oder spontan beschließen, ein Rennen durchzuführen.

Typische Indizien für das Vorliegen eines Rennens sind ein zeitgleicher Start mehrerer Fahrzeuge, z.B. an einer Ampel, ein riskanter Fahrstil, gemeinsame Etappenziele, Zeitnahmen sowie die Verwendung hochmotorisierter, gegebenenfalls auch getunter Fahrzeuge. Außerdem kommt es auf den Willen der Beteiligten an, möglichst schnell zu fahren und nach einer (noch) höheren Geschwindigkeit zu streben.

Rennen gegen sich selbst?

Wer als sogenannter Alleinraser bzw. als Alleinraserin unterwegs ist, kann sich gemäß § 315 d Absatz 1 Nr. 3 StGB ebenfalls strafbar machen. Das gilt immer dann, wenn sich der Fahrer oder die Fahrerin – wie im Gesetzestext festgelegt – mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Das Gesetz soll u.a. die Raser und Raserinnen erfassen, die vor der Polizei fliehen. Bloße, auch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen – ohne die Absicht, ein Rennen gegen sich selbst nachzustellen, also Fahrten ohne typischen Renncharakter – sollen hingegen nicht als strafbares "Einzelrennen" verfolgt werden.

Wer wird bestraft?

Das Gesetz bestraft nicht nur die Einzelraser und Einzelraserinnen oder die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an illegalen Autorennen, sondern auch deren Veranstaltende.

Welche Strafen drohen?

Wer an illegalen Rennen teilnimmt oder als Einzelraser bzw. Einzelraserin erwischt wird, dem oder der drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Wer dabei andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Wer vorsätzlich handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Werden Menschen getötet oder schwer verletzt, beträgt die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre. Im Falle eines Unfalls mit Toten kann der Unfallverursacher bzw. die Unfallverursacherin aber auch wegen Mordes verurteilt werden. Dann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Außerdem wird der Fahrerin oder dem Fahrer meistens die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein ist damit erstmal mindestens sechs Monate weg.

Raser können Mörder sein

Einer der bekanntesten Fälle ist der Fall der Ku'damm-Raser. Am 1.2.2016 lieferten sich zwei junge Männer ein Rennen durch Berlin. Mit etwa 160 km/h rasten beide über eine Kreuzung, deren Ampel Rot zeigte. Es kam zu einem Unfall zwischen einem der beiden Raser und einem unbeteiligten Fahrzeug, das bei Grün in die Kreuzung eingefahren war. Dessen Fahrer verstarb am Unfallort.

So urteilte das Gericht
Seit Januar 2022 ist das Verfahren abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 18.6.2020 (4 StR 482/19) entschieden, dass sich der unfallbeteiligte Raser wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht hatte. Er wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Am 19.1.2022 (4 StR 319/21) bestätigte der Bundesgerichtshof nun, dass sich der zweite Raser wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht hat. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Kann der Staat das Auto wegnehmen?

Ja. Das Tatfahrzeug kann unmittelbar nach der Tat beschlagnahmt und auch eingezogen werden. Einziehung bedeutet, dass das Eigentum an dem Fahrzeug auf den Staat übergeht. Hierbei muss es sich nicht um das Eigentum des Täters bzw. der Täterin handeln. Auch Fahrzeuge, die für das Rennen verwendet werden, jedoch nicht dem Raser/der Raserin gehören, können im Einzelfall eingezogen werden.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Unfallschaden bei Dritten, wenn ein solcher in Folge eines Autorennens passiert ist. Da die Teilnahme an illegalen Autorennen aber eine sogenannte Obliegenheitsverletzung aus dem Versicherungsvertrag darstellt, kann die Versicherung beim Fahrer oder der Fahrerin Regress nehmen, d.h., bis zu 5000 Euro zurückfordern.

Die Vollkaskoversicherung kann aufgrund der Straftat sogar leistungsfrei werden, d.h. der Schaden am eigenen Fahrzeug wird dann nicht bezahlt.

Vorwurf des illegalen Autorennens: Was tun?

Die Strafen und Konsequenzen einer Teilnahme an einem illegalen Rennen oder eines Alleinrasens hängen immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Etwa ob es zu einer Gefährdung anderer oder zu einem Unfall kam und ob der Führerschein und das Fahrzeug beschlagnahmt wurden. Eine individuelle anwaltliche Beratung ist deshalb zu empfehlen.