Wo es nach dem Aus der KfW-Wallbox-Förderung noch Geld gibt

Familie mit kleinem Mädchen steht vor ihrem Haus mit Sonnenkollektoren auf dem Dach und hat ein Elektroauto.
Fördermittel vom Bund für den Wallbox-Einbau gibt es für E-Auto-Besitzer und -Besitzerinnen derzeit nicht© Shutterstock/Halfpoint

Die KfW-Förderung für Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher wird 2024 nicht fortgesetzt. Manche Länder und Kommunen zahlen allerdings noch Zuschüsse.

  • KfW fördert den Kauf von Wallbox, Solaranlage und -speicher nicht mehr

  • Keine Förderung im Bundeshaushalt für 2024 und 2025 vorgesehen

  • Diese Bundesländer und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse

Die 2023 ins Leben gerufene, staatliche Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim ist im Jahr 2024 eingestellt worden. Die Zuschüsse aus dem Programm "Solarstrom für Elektroautos" der KfW-Bank kann man nicht mehr beantragen. Der Grund: Aufgrund der Haushaltskrise muss die Bundesregierung Prioritäten bei ihren Ausgaben setzen.

Im Jahr 2023 hatte der Bund rund 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, für 2024 waren ursprünglich weitere 200 Millionen Euro angekündigt worden. Die Förderung sollte Privatpersonen mit Haus finanziell unterstützen, wenn sie sich dort eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und -speicher installieren. Die Fördermittel waren in kürzester Zeit ausgeschöpft.

Förderprogramm bei der KfW

Anspruch auf die staatliche Wallbox-Förderung hatte nur, wer sich die drei Komponenten (Wallbox, Solaranlage, Speicher) fabrikneu anschafft. Weitere Voraussetzung: Ein selbst genutztes, rein elektrisches Auto ist vorhanden oder bestellt. Im Fall eines Leasings musste der Vertrag mindestens zwölf Monate laufen. Die Förderung war online zu beantragen.

Das Förder-Paket umfasste leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Darüber hinaus war ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden (die Rückspeisung von Strom aus dem Auto in den Haushalt) möglich. Damit gab es maximal 10.200 Euro für die Kombination der drei Komponenten.

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten ließen sich neben den Ausgaben für die Geräte auch Leistungen berücksichtigen, die für deren Nutzung notwendig sind: Zum Beispiel der Einbau und Anschluss der kompletten Anlage am eigenen Wohngebäude inklusive aller Installations­arbeiten sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage.

Zuschüsse von Bundesländern

In den vergangenen Jahren haben mehrere Bundesländer Privatleute und Unternehmen finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt. Inzwischen gibt es für Haushalte, die eine Wallbox-Förderung benötigen, nur noch in wenigen Bundesländern ein entsprechendes Förderprogramm:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen und von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Deren Versorgung muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom erfolgen. Die Hälfte der geförderten Ladeplätze darf durchgängig exklusiv für das Laden von E-Taxis und E-Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden. Pro Ladestation beziehungsweise Ladepunkt in WEG gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Den Antrag auf die Förderung muss man bei der L-Bank stellen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur. Das Land übernimmt bei Mehrfamilienhäusern bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Maximum sind 1000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der Kosten bis maximal 50.000 Euro gefördert. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten: Sie beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.

Anträge dürfen in NRW private Personen stellen, die Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen haben, Vermietende oder Mietende von Immobilien sind oder Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Freiberufler und Unternehmen können Geld erhalten, wenn sie Wallboxen für Mietgebäude und an Wohnungseigentumsanlagen errichten. Technische Voraussetzung für alle ist die Stromherkunft aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.

Geld von Stadtwerken und Kommunen

Elektroauto wird an Wallbox geladen
Manche Stromanbieter subventionieren den Einbau einer Wallbox© Shutterstock/Herr Loeffler

In einigen Städten und Gemeinden gibt es für Stromkundinnen und -kunden ebenfalls die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn manche Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, finanzieller Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligtem Strom.

Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer einen Pkw mit Batterie besitzt, kauft aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Strom – wird also in Zukunft zu einer besseren Kundin bzw. einem besseren Kunden.

Im Grunde sind diese Zuschüsse also nichts anderes als Kundenbindungsprogramme. Das bedeutet auch: Niemand sollte sich von ein paar Hundert Euro extra dazu verleiten lassen, einen zu teuren Stromvertrag abzuschließen – am Tarifvergleich führt für Umsteigerinnen und Umsteiger auf die Elektromobilität kein Weg vorbei. Wer aber seinem örtlichen Energieversorger treu bleiben oder zu ihm wechseln will, sollte sich nach Förderangeboten erkundigen.

Übersicht: Diese Städte und Gemeinden fördern Wallboxen

Stadt

Wie viel wird gefördert

Was wird gefördert

Weitere Informationen

Ahaus

40 kWh

Anmeldung einer Ladeeinrichtung

Lokalwerke Ahaus*

Castrop-Rauxel

100 Euro

Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom über die Stadtwerke Castrop-Rauxel

Stadtwerke Castrop-Rauxel*

Dachau

125 Euro

Kauf der Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf Stromrechnung

Stadtwerke Dachau*

Düsseldorf

50 Prozent der Gesamtkosten, max. 2000 Euro pro Ladepunkt

je Ladepunkt muss die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden

Umweltamt Düsseldorf*

Frankfurt/Oder

500 Euro

(max.) beim Kauf eines FF-Home-Chargers; Voraussetzung: ein Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag bei den Stadtwerken

Stadtwerke Frankfurt/Oder*

Fulda

200 kWh Ökostrom

Bei Kauf einer privaten E-Ladestation, nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH

RhönEnergie

Fürth

200 Euro

Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation

InfraFürth*

Grünwald

max. 1500 Euro pro Ladepunkt

für Einbau und Beratung

Gemeinde Grünwald*

Heidelberg

50 Prozent der Anschaffungskosten, max. 1000 Euro

Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Heidelberg

Stadt Heidelberg*

Höxter

100 Euro

Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas-und Wasserversorgung Höxter GmbH

Gas- und Wasserversorgung Höxter*

Konstanz

Bis zu 150 Euro

Bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus

Stadtwerke Konstanz*

Limburg

Bis zu 25 Prozent der Nettokosten, max. 500 Euro

Gefördert werden der Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur

Stadt Limburg*

Mainz

400 Euro

Förderung für eine E-Wandladestation, die Stromversorgung muss mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgen

Stadtwerke Mainz*

München

max. 40 Prozent der Nettokosten, bis 500 Euro pro Ladepunkt und 1000 Euro für dessen elektrische Vorrüstung

Normal- und Schnellladestationen, Planung, Montage und Installation

Stadt München*

Kreis Segeberg

max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten

Ladestationen, inklusive Erdarbeiten und Installation (Fördertopf für 2023 ausgeschöpft)

Kreis Segeberg*

(c) ADAC 12/2024, kein Anspruch auf Vollständigkeit

Sollten Ihnen weitere Förderprogramme bekannt sein, schreiben Sie an redaktion@adac.de

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