Wo es nach dem Aus der KfW-Wallbox-Förderung noch Geld gibt
Die KfW-Förderung für Wallboxen in Kombination mit Solaranlage und -speicher wird 2024 nicht fortgesetzt. Manche Länder und Kommunen zahlen allerdings noch Zuschüsse.
KfW fördert den Kauf von Wallbox, Solaranlage und -speicher nicht mehr
Keine Förderung im Bundeshaushalt für 2024 und 2025 vorgesehen
Diese Bundesländer und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse
Die 2023 ins Leben gerufene, staatliche Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim ist im Jahr 2024 eingestellt worden. Die Zuschüsse aus dem Programm "Solarstrom für Elektroautos" der KfW-Bank kann man nicht mehr beantragen. Der Grund: Aufgrund der Haushaltskrise muss die Bundesregierung Prioritäten bei ihren Ausgaben setzen.
Im Jahr 2023 hatte der Bund rund 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, für 2024 waren ursprünglich weitere 200 Millionen Euro angekündigt worden. Die Förderung sollte Privatpersonen mit Haus finanziell unterstützen, wenn sie sich dort eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und -speicher installieren. Die Fördermittel waren in kürzester Zeit ausgeschöpft.
Förderprogramm bei der KfW
Anspruch auf die staatliche Wallbox-Förderung hatte nur, wer sich die drei Komponenten (Wallbox, Solaranlage, Speicher) fabrikneu anschafft. Weitere Voraussetzung: Ein selbst genutztes, rein elektrisches Auto ist vorhanden oder bestellt. Im Fall eines Leasings musste der Vertrag mindestens zwölf Monate laufen. Die Förderung war online zu beantragen.
Das Förder-Paket umfasste leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Darüber hinaus war ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden (die Rückspeisung von Strom aus dem Auto in den Haushalt) möglich. Damit gab es maximal 10.200 Euro für die Kombination der drei Komponenten.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten ließen sich neben den Ausgaben für die Geräte auch Leistungen berücksichtigen, die für deren Nutzung notwendig sind: Zum Beispiel der Einbau und Anschluss der kompletten Anlage am eigenen Wohngebäude inklusive aller Installationsarbeiten sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage.
Zuschüsse von Bundesländern
In den vergangenen Jahren haben mehrere Bundesländer Privatleute und Unternehmen finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt. Inzwischen gibt es für Haushalte, die eine Wallbox-Förderung benötigen, nur noch in wenigen Bundesländern ein entsprechendes Förderprogramm:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen und von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Deren Versorgung muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom erfolgen. Die Hälfte der geförderten Ladeplätze darf durchgängig exklusiv für das Laden von E-Taxis und E-Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden. Pro Ladestation beziehungsweise Ladepunkt in WEG gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Den Antrag auf die Förderung muss man bei der L-Bank stellen.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladeinfrastruktur. Das Land übernimmt bei Mehrfamilienhäusern bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Maximum sind 1000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der Kosten bis maximal 50.000 Euro gefördert. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten: Sie beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Anträge dürfen in NRW private Personen stellen, die Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen haben, Vermietende oder Mietende von Immobilien sind oder Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Freiberufler und Unternehmen können Geld erhalten, wenn sie Wallboxen für Mietgebäude und an Wohnungseigentumsanlagen errichten. Technische Voraussetzung für alle ist die Stromherkunft aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
Geld von Stadtwerken und Kommunen
In einigen Städten und Gemeinden gibt es für Stromkundinnen und -kunden ebenfalls die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn manche Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, finanzieller Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligtem Strom.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer einen Pkw mit Batterie besitzt, kauft aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Strom – wird also in Zukunft zu einer besseren Kundin bzw. einem besseren Kunden.
Im Grunde sind diese Zuschüsse also nichts anderes als Kundenbindungsprogramme. Das bedeutet auch: Niemand sollte sich von ein paar Hundert Euro extra dazu verleiten lassen, einen zu teuren Stromvertrag abzuschließen – am Tarifvergleich führt für Umsteigerinnen und Umsteiger auf die Elektromobilität kein Weg vorbei. Wer aber seinem örtlichen Energieversorger treu bleiben oder zu ihm wechseln will, sollte sich nach Förderangeboten erkundigen.
Übersicht: Diese Städte und Gemeinden fördern Wallboxen
Stadt | Wie viel wird gefördert | Was wird gefördert | Weitere Informationen |
---|---|---|---|
Ahaus | 40 kWh | Anmeldung einer Ladeeinrichtung | |
Castrop-Rauxel | 100 Euro | Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom über die Stadtwerke Castrop-Rauxel | |
Dachau | 125 Euro | Kauf der Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf Stromrechnung | |
Düsseldorf | 50 Prozent der Gesamtkosten, max. 2000 Euro pro Ladepunkt | je Ladepunkt muss die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden | |
Frankfurt/Oder | 500 Euro | (max.) beim Kauf eines FF-Home-Chargers; Voraussetzung: ein Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag bei den Stadtwerken | |
Fulda | 200 kWh Ökostrom | Bei Kauf einer privaten E-Ladestation, nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH | |
Fürth | 200 Euro | Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation | |
Grünwald | max. 1500 Euro pro Ladepunkt | für Einbau und Beratung | |
Heidelberg | 50 Prozent der Anschaffungskosten, max. 1000 Euro | Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Heidelberg | |
Höxter | 100 Euro | Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas-und Wasserversorgung Höxter GmbH | |
Konstanz | Bis zu 150 Euro | Bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus | |
Limburg | Bis zu 25 Prozent der Nettokosten, max. 500 Euro | Gefördert werden der Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur | |
Mainz | 400 Euro | Förderung für eine E-Wandladestation, die Stromversorgung muss mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgen | |
München | max. 40 Prozent der Nettokosten, bis 500 Euro pro Ladepunkt und 1000 Euro für dessen elektrische Vorrüstung | Normal- und Schnellladestationen, Planung, Montage und Installation | |
Kreis Segeberg | max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten | Ladestationen, inklusive Erdarbeiten und Installation (Fördertopf für 2023 ausgeschöpft) |
Sollten Ihnen weitere Förderprogramme bekannt sein, schreiben Sie an redaktion@adac.de
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