Geld verdienen mit dem E-Auto: So nutzen Sie 2025 die THG-Quote

Ein Elektroauto wird geladen, im Hintergrund sind Windkrafträder und blauer Himmel zu sehen
Elektroauto laden und dabei Geld verdienen: Der Treibhausgashandel macht es möglich© Shutterstock/Alexander Steamaze

Wer ein Elektroauto besitzt, kann durch den Quotenhandel eine Prämie von 80 bis 100 Euro im Jahr bekommen. So wird das Geld ausgezahlt.

  • Halter von Elektrofahrzeugen können eingespartes CO₂ "verkaufen"

  • Quoten-Preise: Für 2025 werden derzeit 80 bis 100 Euro angeboten

  • Manche Geschäftsbedingungen geben keine Auszahl-Garantie

Der CO₂-Ausstoß muss sinken. Dazu hat sich Deutschland bei diversen Klimakonferenzen verpflichtet. Im Verkehrsbereich soll klimaschädliche Mobilität deshalb teurer, klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger werden. Eine Maßnahme, die dazu beitragen soll, ist die sogenannte THG-Quote.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest, sie steigt von Jahr zu Jahr: Sind es 2025 noch 10,6 Prozent, werden es 2030 nach aktueller Gesetzeslage schon 25,1 Prozent sein.

Lange reichte es, dem Benzin oder Diesel Biokraftstoff beizumischen – beim Benzin in Deutschland bis zu 10 Prozent (E10), beim Diesel bis zu 7 Prozent (B7). Kann ein Mineralölunternehmen die Quoten nicht erfüllen, muss es Strafe zahlen – oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um den gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier nachzukommen. Diese Verschmutzungsrechte – sie werden auch als Zertifikate bezeichnet – "entstehen" durch an anderer Stelle vermiedene Emissionen. Zum Beispiel beim Betrieb von Elektroautos mit vergleichsweise sauberem Strom.

THG-Quote: E-Auto-Halter profitieren

Vom Verkauf dieser "sauberen" Anteile profitieren einerseits die Energieversorger. Dank des Grünstrom-Anteils im deutschen Strommix schöpfen sie ihr CO₂-Budget nicht aus und dürfen das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an Mineralölunternehmen verkaufen.

Auch Halterinnen und Halter von Elektroautos können das von ihnen eingesparte CO₂ "weiterverkaufen". Eigentlich wären dazu nur Betreiber öffentlicher oder privater Ladepunkte berechtigt. Doch der Gesetzgeber hat die Definition eines privaten Ladepunkts so weit gefasst, dass faktisch alle, denen ein vollelektrisches E-Auto gehört, am Quotenhandel teilnehmen können. Wichtig: Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.

So wird die THG-Quote berechnet

Um zu berechnen, wie viel CO₂ E-Autos im Vergleich zum Verbrenner einsparen und in der Folge weiterverkaufen dürfen, werden zwei Werte herangezogen:

  • Der durchschnittliche Stromverbrauch eines E-Autos im Jahr. Derzeit wird von 2000 kWh Ladestrom im Jahr ausgegangen.

  • Die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen bei der Stromproduktion in Deutschland pro Jahr. Dieser Wert lag 2024 bei 124 Kilo pro Gigajoule erzeugter Energie.

Diese beiden Kriterien bilden aber nur die Grundlage für die Berechnung der THG-Quote. Ihr endgültiger Preis wird nämlich nicht vom Staat oder einer Behörde festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.

Das Schaubild zeigt in fünf Schritten den üblichen Ablauf beim THG-Quotenhandel© Nicht veröffentlichen

THG-Zertifikate verkaufen: So geht's

Wer mit dem eigenen Elektroauto am THG-Quotenhandel teilnehmen will, muss sich bei einem Abwickler anmelden. Als Beleg muss man eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen. In der Regel reicht es, einen Scan oder eine Fotografie des Dokuments über die Website des jeweiligen Zwischenhändlers hochzuladen.

Anschließend prüft der Anbieter die Angaben und reicht einen Antrag beim Umweltbundesamt ein, um die Zertifikate zu erhalten. Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist allerdings nur bis zum Ablauf des 15. November im jeweiligen Verpflichtungsjahr (für 2025 also der 15. November 2025) möglich. Manche Dienstleister zahlen die Prämie schon kurz nach der Anmeldung aus, die meisten aber erst nach einigen Monaten.

E-Roller und E-Motorräder: Das gilt

Die THG-Quote kann auch für viele stärker motorisierte E-Motorräder beantragt werden. Für sie wird die gleiche Prämie wie bei E-Pkw ausgezahlt. Voraussetzung: Es besteht eine Zulassungspflicht, und es liegt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vor. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder (z.B. aus der Fahrzeugklasse L3e-A1) wird keine THG-Prämie gezahlt.

Auf Geschäftsbedingungen achten

Viele Abwickler machen ihre Zahlungs-Zusage nur mit Einschränkungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlt oft eine Auszahlungs-Garantie der THG-Vergütung in Höhe der beworbenen Summe.

Manche Abwickler behalten sich sogar das Recht vor, für die an sie übertragene THG-Quote kein Geld auszuzahlen, sollten sie keinen Abnehmer finden. Entsprechend aufmerksam sollte man die AGBs durchlesen und sich überlegen, ob man eine echte Fix- oder eine schwankende Flex-Prämie wählt.

Ein genauer Blick empfiehlt sich auch auf die Laufzeit des Vertrags. Manche Vereinbarungen gelten für ein Jahr, andere für zwei oder drei. Wenn überhaupt, dann wird die Prämienhöhe in diesen Verträgen lediglich für das erste Jahr garantiert, anschließend behalten sich die Anbieter eine Veränderung vor.

Falls sich also beim aktuellen Vertragspartner eine Senkung der THG-Prämie abzeichnet, sollte man die Kündigungsfrist im Auge behalten – und sich bei Bedarf auf die Suche nach einem besseren Anbieter begeben. Alternativ kann ein Vertrag mit einjähriger Laufzeit sinnvoll sein, das erspart die Kündigung, macht aber eine alljährliche Suche nach einem neuen Abwickler nötig.

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Aktuell mehren sich die Beschwerden von E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzern, die Ärger bei der Beantragung oder Auszahlung der THG-Prämien haben. Für Unmut sorgen etwa Verträge, die über ein Kalenderjahr hinauslaufen. Trotz Kündigung kommt es vor, dass Zwischenhändler die CO₂-Einsparung automatisiert zu Beginn des Folgejahres beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Die THG-Quoten-Bescheinigung gibt es für jedes Fahrzeug allerdings nur einmal pro Jahr.

Das kann dazu führen, dass beim Halterwechsel die THG-Quote bereits für das laufende und sogar das Folgejahr beantragt wurde. Die Neueigentümerin bzw. der Neueigentümer kann somit zunächst nicht von der Prämie profitieren. Ein Beispiel: Wenn ein E-Auto in diesem Januar verkauft wird und die THG-Quote für die Vorbesitzerin bzw. den Vorbesitzer schon für das laufende Jahr beantragt worden ist, geht der neue Besitzer im Folgejahr leer aus.

Zudem ärgerlich: Bei einigen Anbietern müssen Nutzerinnen und Nutzer, die einen THG-Quote-Antrag stellen lassen, noch 40 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn das Umweltbundesamt ablehnt.

Das gilt bei der Steuer

Gehört das Elektroauto einer Privatperson, so sind die Auszahlungen aus der THG-Quote steuerfrei. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen.

Das könnte sich bei der THG-Quote ändern

Als das neue Quoten-System 2022 startete, konnten E-Auto-Halterinnen und -Halter ca. 350 Euro erlösen. Anschließend sank diese Summe auf rund 40 Euro. Dafür gab es mehrere Gründe. So ergriffen die Mineralölunternehmen Maßnahmen zur CO₂-Minderung und mischten ihren Produkten innovative Biokraftstoffe wie HVO-Diesel bei.

Zudem stieg der Import von angeblich "fortschrittlichem" Biodiesel aus Asien, insbesondere aus China. Diese Praxis ermöglichte es den Importeuren, eigene THG-Zertifikate anzubieten. Darauf hat die Europäische Union im August 2024 mit Anti-Dumping-Zöllen reagiert. Und auch bei der Anrechnung der Reduktion der Treibhausgase bei der Produktion (sogenannte UER-Projekte) gab es Unregelmäßigkeiten.

Auch, um ähnliche Marktverwerfungen künftig zu verhindern, wird in Berlin derzeit ein Gesetzentwurf zur Reform des bestehenden Systems diskutiert. Unter anderem sieht er eine Verlängerung des Quotenhandels bis 2040, eine Erhöhung der vorgeschriebenen Treibhausgasminderung auf 53 Prozent, ebenfalls bis 2040, sowie ein Verbot von Soja- oder Palmöl-basierten Biokraftstoffen für den Quotenhandel vor. Das Gesetz soll nach aktueller Planung 2026 in Kraft treten.