Geld verdienen mit dem E-Auto: So nutzen Sie 2024 die THG-Quote
Wer ein Elektroauto besitzt, kann durch den Quotenhandel eine Prämie von ungefähr 100 Euro im Jahr bekommen. Das sind die Hintergründe – und so wird das Geld ausgezahlt.
Halter von Elektrofahrzeugen können eingespartes CO₂ "verkaufen"
Quoten-Preise sinken: Für 2024 sind noch 80 bis 110 Euro drin
Manche Geschäftsbedingungen schließen Auszahlungs-Garantie aus
Der CO₂-Ausstoß muss sinken. Dazu hat sich Deutschland bei diversen Klimakonferenzen verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren auch im Verkehrsbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen – von der CO₂-Abgabe auf fossile Kraftstoffe bis zur zwischenzeitlich gestoppten Förderung von Elektroautos. Das Ziel: klimaschädliche Mobilität soll teurer, klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger werden.
Deshalb können Halterinnen und Halter eines batterieelektrischen Pkw den Fahrstrom für ihr Elektrofahrzeug am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie vermarkten: Der Halter erhält für die Veräußerung einer pauschalierten Strommenge seines Elektrofahrzeugs eine finanzielle Kompensation. Zuletzt sind die Erlösmöglichkeiten allerdings deutlich zurückgegangen.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest: Sind es 2024 noch 9,35 Prozent, werden es 2030 schon 25,10 Prozent sein.
Lange reichte es, dem Benzin oder Diesel Biokraftstoff beizumischen – beim Benzin in Deutschland bis zu 10 Prozent (E10), beim Diesel bis zu 7 Prozent (B7). Doch kann ein Mineralölunternehmen die jährlich steigenden Quoten nicht mehr erfüllen, muss es Strafe zahlen – oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um den gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier nachzukommen. Diese Verschmutzungsrechte – sie werden auch als Zertifikate bezeichnet – "entstehen" durch an anderer Stelle vermiedene Emissionen. Zum Beispiel beim Betrieb von Elektroautos mit vergleichsweise sauberem Strom.
THG-Quote: E-Auto-Halter profitieren
Vom Verkauf dieser "sauberen" Anteile konnten im Verkehrssektor bis Ende 2021 nur Energieversorger profitieren. Dank des Grünstrom-Anteils im deutschen Strommix schöpfen sie ihr CO₂-Budget nicht aus, weshalb sie das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an die Mineralölunternehmen verkaufen konnten.
Inzwischen dürfen auch Halterinnen und Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO₂ "weiterverkaufen". Eigentlich wären dazu nur Betreiber öffentlicher oder privater Ladepunkte berechtigt. Doch der Gesetzgeber hat die Definition eines privaten Ladepunkts so weit gefasst, dass faktisch alle, denen ein vollelektrisches E-Auto gehört, am Quotenhandel teilnehmen können. Wichtig: Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.
So wird die THG-Quote berechnet
Um zu berechnen, wie viel CO₂ E-Autos im Vergleich zum Verbrenner einsparen und in der Folge weiterverkaufen dürfen, werden zwei Werte herangezogen:
Der durchschnittliche Stromverbrauch eines E-Autos im Jahr. Derzeit wird von 2000 kWh Ladestrom im Jahr ausgegangen.
Die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen bei der Stromproduktion in Deutschland pro Jahr. Dieser Wert hat zuletzt zugenommen: 2021 waren es 135 Kilo pro Gigajoule erzeugter Energie, 2022 stieg dieser Wert auf 138 Kilo.
Auf Basis des Werts von 2021 ergab sich für 2023 eine rechnerische Treibhausgas-Emission von 1166,4 Kilo CO₂-Äquivalent pro E-Auto. Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde in Deutschlands Kraftwerken 2022 mehr klimaschädliche Kohle anstelle von russischem Gas verfeuert. Deshalb stieg auch der Ausstoß klimaschädlicher Gase, was den rechnerischen CO₂-Äquivalent-Ausstoß pro E-Auto für 2024 erhöhen wird.
Preisverfall beim THG-Preis
Der 2022 wieder gestiegene Anteil fossiler Energien am deutschen Strommix hat negative Folgen für den THG-Preis: Je schmutziger die Stromerzeugung, desto weniger "sauberen" Strom laden E-Autos – und desto geringer ist die Differenz beim CO₂-Ausstoß im Vergleich zum Verbrenner. Die Folge: E-Auto-Halterinnen und -Halter können weniger THG-Quoten-Zertifikate an die Mineralölunternehmen weiterreichen.
Das ist aber nur ein Grund für den aktuellen Preisverfall bei THG-Quoten. Denn der Preis für diese Zertifikate wird nicht vom Staat oder einer Behörde festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.
Als das neue Quoten-System 2022 startete, war das Angebot an Emissionszertifikaten noch relativ knapp, entsprechend hoch waren die Preise: 2022 konnten E-Auto-Halterinnen und -Halter ca. 250 Euro erlösen, 2023 waren es teils sogar über 300 Euro.
Im Lauf des Jahres 2023 hat sich der Markt jedoch gedreht. Die Mineralölunternehmen setzen zunehmend darauf, durch eigene Maßnahmen ihre Pflicht zur CO₂-Minderung zu erfüllen. So mischen sie innovative Biokraftstoffe wie HVO-Diesel bei. Der Vorteil für die Unternehmen: Dieser Kraftstoff wird bei der Quoten-Erfüllung sogar doppelt angerechnet, entsprechend weniger Zertifikate müssen sie einkaufen.
Die gesunkenen Preise haben viele Mineralölunternehmen zudem genutzt, um sich für 2024 mit den erforderlichen Zertifikaten einzudecken. Die Folge: Ihre Nachfrage nach Zertifikaten ist zuletzt gesunken.
E-Roller und E-Motorräder: Das gilt
Die THG-Quote kann auch für viele stärker motorisierten E-Motorräder beantragt werden. Für sie wird die gleiche Prämie wie bei E-Pkw ausgezahlt. Voraussetzung: Es besteht eine Zulassungspflicht, und es liegt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vor. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder (z.B. aus der Fahrzeugklasse L3e-A1) wird keine THG-Prämie gezahlt.
Auszahlung über Zwischenhändler
Im Vergleich mit einem großen Stromversorger ist die Menge an THG-Zertifikaten, die E-Auto- oder E-Motorrad-Halterinnen und -Halter weiterreichen können, natürlich nicht besonders groß. Deshalb müssen Privatleute Zwischenhändler einschalten. Diese bündeln die CO₂-Minderung vieler Elektro-Fahrzeughalte und verkaufen diese dann im Paket weiter. Auch der ADAC hat ein entsprechendes Angebot.
THG-Zertifikate verkaufen: So geht's
Wer mit dem eigenen Elektroauto am THG-Quotenhandel teilnehmen will, muss sich bei einem Dienstleister anmelden. Um zu belegen, dass man tatsächlich im Besitz eines E-Autos ist, muss man eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen. In der Regel reicht es, einen Scan oder eine Fotografie des Dokuments über die Website des jeweiligen Zwischenhändlers – einer davon ist der ADAC – hochzuladen.
Anschließend prüft der Anbieter die Angaben und reicht einen Antrag beim Umweltbundesamt ein, um die Zertifikate zu erhalten. Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist jeweils der 28. Februar des Folgejahres. Manche Dienstleister zahlen die Prämie schon kurz nach der Anmeldung aus, andere erst nach einigen Monaten.
Auf Geschäftsbedingungen achten
Viele Zwischenhändler machen ihre Zahlungs-Zusage allerdings nur mit Einschränkungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlt oft eine Auszahlungs-Garantie der THG-Vergütung in Höhe der beworbenen Summe.
Manche Zwischenhändler behalten sich sogar das Recht vor, die an sie übertragene THG-Quote gar nicht erst zu verkaufen, falls sie keinen Abnehmer für das THG-Zertifikat finden – und dann auch kein Geld auszuzahlen. Entsprechend aufmerksam sollte man die AGBs vor der Auswahl eines Anbieters durchlesen und sich überlegen, ob man eine echte Fix- oder eine schwankende Flex-Prämie wählt.
Ein genauer Blick empfiehlt sich auch auf die Laufzeiten der Verträge. Manche Vereinbarungen gelten für ein Jahr, andere für zwei oder drei. Wenn überhaupt, dann wird die Prämienhöhe in diesen Verträgen lediglich für das erste Jahr garantiert, anschließend behalten sich die Anbieter eine Veränderung vor. Falls sich also beim aktuellen Vertragspartner eine Senkung der THG-Prämie abzeichnet, sollte man die Kündigungsfrist in den AGBs im Auge behalten – und sich bei Bedarf auf die Suche nach einem besseren Anbieter begeben.
Aktuell mehren sich die Beschwerden von E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzern, die Ärger bei der Beantragung oder Auszahlung der THG-Prämien haben. Für Unmut sorgen etwa Verträge, die über ein Kalenderjahr hinauslaufen. Trotz Kündigung kommt es vor, dass Zwischenhändler die CO₂-Einsparung automatisiert zu Beginn des Folgejahres beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Die THG-Quoten-Bescheinigung gibt es für jedes Fahrzeug allerdings nur einmal pro Jahr.
Das kann dazu führen, dass beim Halterwechsel die THG-Quote bereits für das laufende und sogar das Folgejahr beantragt wurde. Die Neueigentümerin bzw. der Neueigentümer kann somit zunächst nicht von der Prämie profitieren. Ein Beispiel: Wenn ein E-Auto in diesem Januar verkauft wird und die THG-Quote für die Vorbesitzerin bzw. den Vorbesitzer schon für das laufende Jahr beantragt worden ist, geht der neue Besitzer im Folgejahr leer aus.
Zudem ärgerlich: Bei einigen Anbietern müssen Nutzerinnen und Nutzer, die einen THG-Quote-Antrag stellen lassen, noch 40 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn das Umweltbundesamt ablehnt.
Das gilt bei der Steuer
Gehört das Elektroauto einer Privatperson, so sind die Auszahlungen aus der THG-Quote steuerfrei. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen.
Das sagt der ADAC
Der ADAC begrüßt diese Neuregelung: Aus Verbrauchersicht ist es positiv zu bewerten, dass mit der zusätzlichen Anrechenbarkeit von elektrischem Strom der Wettbewerb um kosteneffiziente Treibhausgasminderungen für Energie im Verkehrssektor gefördert wird.