E10 tanken: Geld sparen und Umwelt schonen!
Schluss mit den Vorurteilen. Denn: Wer E10 tankt, spart viel Geld und schont außerdem die Umwelt! Alles, was Sie über das Benzin mit Biokraftstoff-Anteil wissen müssen – und warum Sie problemlos umsteigen können.
Fast 100 Prozent aller Autos und Motorräder vertragen E10
ADAC Messung: Nur sehr geringer Mehrverbrauch durch E10
E10 verringert die Treibhausgas-Emissionen
Seit 2011 gibt es an deutschen Tankstellen Kraftstoff mit dem Zusatz "E10", der gegenüber anderen Ottokraftstoffen einen höheren Anteil an Ethanol enthält. Der Buchstabe "E" steht für Ethanol, die Zahl "10" für maximal zehn Prozent. Vorher war der zulässige Ethanolanteil in Ottokraftstoffen auf maximal fünf Prozent beschränkt (E5). Die Qualitätsanforderungen an E10-Kraftstoffe sind in der Norm DIN EN 228 festgeschrieben.
Umweltpolitisch eine gute Sache. Denn mit dem Bioethanolanteil in E10 aus umweltverträglich angebauten Pflanzen könnten im Straßenverkehr jährlich bis zu drei Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO₂) eingespart werden.
Die Vorurteile gegen das E10-Benzin
Doch die Sache hat einen Haken: Obwohl der Spritpreis immer neue Rekordhöhen erreicht (die aktuellen Kraftstoffpreise finden Sie hier), scheuen die deutschen Autofahrer den Biokraftstoff wie der Teufel das Weihwasser. Und das, obwohl E10 seit seiner Einführung immer etwa sechs Cent günstiger ist als der immer noch angebotene E5-Kraftstoff. Mit jeder Tankfüllung könnte man bis zu vier Euro sparen – und trotzdem tankten im Jahr 2022 nur 24 Prozent den günstigeren Biosprit!
Warum? Warum zum Beispiel zahlt der deutsche Autofahrer Mitte April 2023 freiwillig lieber 1,86 Euro für einen Liter E5 als 1,80 Euro für E10? Ganz einfach: Weil sich seit der E10-Einführung hartnäckige Vorurteile halten. Und die sind vielfältig, wie Umfragen beweisen:
Viele sind unsicher: Verträgt mein Auto E10?
E10 könnte auch zu technischen Defekten führen
E10 erzeugt durch den Mehrverbrauch höhere Kosten
E10 bringt für das Klima nichts
E10 schadet sogar der Umwelt
Doch was ist an diesen Vorurteilen dran?
E10-Vorurteil 1: Mein Auto verträgt kein E10
"Mein Auto verträgt gar kein E10": Das Argument mag zur Einführung des Biokraftstoffs 2011 für wenige Autos noch gültig gewesen sein. Doch jetzt – über zehn Jahre später – trifft das nicht mehr zu: Fast alle Benziner-Pkw im Bestand sind zwischenzeitlich für E10 geeignet. Wer es nicht glaubt, findet den Hinweis in der Bedienungsanleitung seines Fahrzeuges. Und entsprechende Informationen sind teilweise auch auf den Internetseiten der Fahrzeughersteller und -importeure veröffentlicht.
In der Regel vertragen alle Fahrzeuge ab November 2010 das E10-Benzin. Aber auch viele Old- und Youngtimer können Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne Schäden nutzen. Für Fahrzeuge vor November 2010 gibt die kostenlos abrufbare Broschüre E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) Auskunft. Diese enthält eine Übersicht aller zum Zeitpunkt der E10-Einführung vorliegenden Verträglichkeitsangaben.
Eine weitere, englischsprachige Quelle ist auch die kürzlich aktualisierte Kompatibilitäts-Liste der E10-verträglichen Fahrzeuge des europäischen Automobilherstellerverbands ACEA.
Und bestehen dann noch immer Zweifel an der E10-Tauglichkeit bzw. sollte das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs nahe an den Grenzen des angegebenen Produktionszeitraums/Baujahrs liegen: Fragen Sie auch gern bei Ihrer Werkstatt, beim Fahrzeughersteller oder bei Ihrer ADAC Geschäftsstelle nach.
Vorurteil 2: E10-Tanken verursacht Defekte
Ethanol hat andere chemische Eigenschaften als Benzin. Wenn das Fahrzeug nicht für E10 angepasst ist, können die höheren Anteile an Bioethanol u.a. korrosiv auf Aluminium wirken oder zu Versprödungen der Elastomer-Dichtungen im Kraftstoff-System führen. Undichtigkeiten im Kraftstoffsystem können dann ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.
Doch wenn Ihr Fahrzeug E10-verträglich ist, dürfen Sie absolut beruhigt sein: Die Verwendung von E10 hat keinen Einfluss auf die Funktionssicherheit, Lebensdauer und den Verschleiß. Das hat die Automobilindustrie bestätigt. Den Fahrzeugherstellern und auch dem ADAC sind bei E10-tauglichen Fahrzeugen auch keine Motorschäden bekannt, die auf eine Betankung mit E10 zurückzuführen sind.
Vorurteil 3: E10 sorgt für höhere Kosten
Um es klar zu sagen: Wer E10 tankt, spart Geld! An der Zapfsäule ohnehin: Denn seit der E10-Einführung beträgt der Kostenvorteil gegenüber E5 hier immer fünf bis sechs Cent – auch in den jüngsten Hochpreisphasen. Doch was ist mit dem Mehrverbrauch? Denn Ethanol hat zwar bessere Verbrennungseigenschaften und erhöht die Oktanzahl, doch der Energiegehalt von Ethanol beträgt nur etwa zwei Drittel des Energiegehalts von Ottokraftstoff. Unter Berücksichtigung des Heizwertes und der Dichte ergibt sich bei der Verwendung von E10 also ein "theoretischer" Mehrverbrauch von etwa einem Prozent.
Verbrauchsmessungen zur Einführung dieses Kraftstoffes auf dem ADAC Abgasprüfstand bestätigten diesen theoretischen Wert. So ergaben Vergleichsmessungen mit E10- und E5-Kraftstoffen (E10: 9,1 Vol.% Ethanol, E5: 4,9 Vol.% Ethanol) im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) einen Kraftstoffmehrverbrauch von 1,5 Prozent (4,85 l/100km zu 4,78 l/100 km) bei der Verwendung von E10. Als Testfahrzeug diente ein Opel Agila 1,2 l (69 kW, Euro 5). Die CO₂-Emissionen wurden dagegen um 0,9 % (110,59 g/km zu 111,65 g/km) reduziert.
Allerdings können aufgrund der verschiedenen Motor- und Regelungstechniken einheitliche Angaben über den Kraftstoffverbrauch bei der Zumischung von Ethanol nicht gemacht werden. Erheblich größere Abweichungen im Alltagsbetrieb nach oben und unten sind ohnehin immer möglich, denn die größten Verbrauchsunterschiede sind nach ADAC Erfahrung auf unterschiedliche Fahrweisen und auf äußere Einflüsse (Verkehrsfluss, Witterung, Streckenführung und Topographie, Außentemperatur usw.) zurückzuführen.
Fazit: Bei gleicher Fahrweise lohnt sich das Tanken von E10, auch wenn der Energiegehalt etwas geringer ist. Die Preisdifferenz zwischen E10 und E5 liegt bei mehreren Cent je Liter Kraftstoff. Dies kann für Vielfahrer mehr als 50 Euro Ersparnis pro Jahr bedeuten.
Vorurteil 4: E10 bringt für das Klima nichts
Wie alle Biokraftstoffe schützt Bioethanol unser Klima. Doch zusätzlich zu den Verbrauchsdifferenzen von plus 1,7 Prozent bis minus 2,21 Prozent der fünf im Auftrag des Bundesverbands der Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe) vom ADAC gemessenen Testfahrzeugmodelle ist zu berücksichtigen, dass das bei der Verbrennung von Ethanol frei werdende CO₂ vorher von den Pflanzen aus der Atmosphäre entzogen wurde. Der CO₂-Einsparungseffekt ist also größer, als am Auspuff gemessen: In der Bilanz bleibt die Verbrennung des beigemischten Bioethanols also weitgehend klimaneutral.
Der BDBe, der die Ergebnisse im April 2019 publizierte (siehe PDF unten), betont noch einen weiteren Vorteil: Auch der Stickoxid- und Feinstaubausstoß von Benzinern wird deutlich reduziert. Im Detail verringert die Verwendung von Super E10 die Stickoxidemissionen im Vergleich zu Super (E5) um durchschnittlich 25 Prozent. Für den Feinstaubausstoß ist im Durchschnitt eine erhebliche Reduktion von mehr als 70 Prozent nachweisbar.
Vorurteil 5: E10 schadet sogar der Umwelt
Bioethanol, das fossilen Ottokraftstoff ersetzt, verringert die Treibhausgasemissionen laut europäischer Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen typischerweise um 60 bis über 75 Prozent. Zugleich besteht aber auch die Gefahr ernsthafter Nachteile wie Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung oder negative Effekte durch Landnutzungsänderungen, was sehr hohe Treibhausgasemissionen auslösen kann.
Doch dafür enthalten die Erneuerbare-Energie-Richtlinie der EU oder die nationale Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung Vorgaben zum Schutz natürlicher Lebensräume und zur nachhaltigen Landwirtschaft im In- und Ausland. So sind Flächen mit einem hohen Wert für die biologische Vielfalt geschützt – wie der Regenwald, Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder Torfmoore.
Nach Auskunft des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft werden heute nur rund zwei Prozent der Ackerfläche in Deutschland für die Produktion des im Straßenverkehr genutzten Bioethanol verwendet. Zudem sind laut Angaben der UN-Ernährungsorganisation FAO weltweit noch große Flächen verfügbar, die ohne Nutzungskonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion für Biokraftstoffe verwendet werden können.
Daneben bieten Biokraftstoffe Potenzial für eine Vielfalt weiterer positiver Wirkungen, die bis hin zur Wertschöpfung in ländlichen Regionen reichen. Bei der Produktion können zudem Nebenprodukte anfallen, die andere, ggf. energieaufwändig erzeugte Stoffe ersetzen können. So entstehen bei der Bioethanolerzeugung z.B. proteinhaltige Futtermittel, die Sojaimporte ersetzen können.
„E10 lohnt sich – für jeden Einzelnen, dessen Fahrzeug dafür geeignet ist. Jeder, der E10 tankt, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und spart dabei Geld.“
ADAC Technikpräsident Karsten Schulze©ADAC/Peter Neusser
E5 wird noch aus Gewohnheit gekauft
Viele Autofahrer tanken aus Gewohnheit E5 – oder weil sie zu wenig über E10 wissen: Sie haben Angst vor Motorverschleiß und Mehrverbrauch oder sind sich unsicher über die Vor- und Nachteile von E10. Deshalb hat der ADAC zusammen mit dem ZDK eine E10-Aufklärungskampagne gestartet. Helfen Sie deshalb mit: Tanken Sie E10 und informieren Sie auch andere Autofahrer über die Vorteile.
E20: Könnte der Ethanolanteil noch höher sein?
Biokraftstoffe der zweiten Generation, hergestellt aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Abfall- und Reststoffen und mit Prozessenergie aus erneuerbaren Quellen, sowie eFuels stellen eine Möglichkeit dar, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor klimaneutral oder mit weniger Treibhausgasemissionen zu betreiben. Diese Chance muss genutzt werden.
Der ADAC kann sich daher eine Erhöhung des Beimischungsanteils auf 20-Energie-Prozent auch für Kraftstoffe an der Tankstelle perspektivisch gut vorstellen. Die Erhöhung des Ethanolanteils in Ottokraftstoffen als E10+ oder E20 (15-20 Prozent Anteil) stellt dabei eine Möglichkeit dar.
Allerdings müssen Fahrzeuge auch mit neuen Kraftstoffen mit verlässlichen, konkreten Freigaben der Fahrzeughersteller aus Gründen der Sachmangelhaftung, Produkthaftung und der Sicherheit uneingeschränkt für den bestimmungsgemäßen Betrieb tauglich sein. Das gilt für Fahrzeuge im Bestand sowie für alle Neufahrzeuge.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Kraftstoffqualität muss E10+/E20 entsprechend genormt werden. Weil die Qualitätsnorm für Ottokraftstoffe DIN EN 228 aber derzeit nur einen max. Ethanolanteil von 10 Volumenprozent zulässt, darf E20-Kraftstoff zurzeit nicht an "normale" Autofahrer verkauft werden.
Die Normung eines Ottokraftstoffes mit höherem Ethanolanteil steht zur Diskussion, ist aber nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Normung können die Fahrzeughersteller nach Prüfung ggf. Freigaben für ihre Modelle erteilen. Und der Kraftstoff kann in die 10. BImSchV aufgenommen werden, um den Verkauf an öffentlichen Tankstellen zuzulassen.
E10: Fragen und Antworten
Trotz E10: E5-Sprit bleibt im Angebot
In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter verpflichtet, an allen Tankstellen, die Super E10 anbieten, auch Super E5 weiterhin vorzuhalten – und zwar zeitlich unbefristet. Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Diese Pflicht könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden. Bestrebungen, die Bestandschutzregelung abzuschaffen, gibt es seitens der Bundesregierung derzeit nicht. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus: Die EU verlangte nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013.
Die E10-Kennzeichnung an der Tankstelle
Um Fehlbetankungen von E10-unverträglichen Fahrzeugen zu vermeiden, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig: Zapfsäulen für Super E10 müssen mit der Bezeichnung Super E10 sowie dem Kreis-Symbol mit E10 im Mittelpunkt gekennzeichnet werden.
Darüber hinaus sind die Kraftstoffnorm (DIN EN 228) und die Oktanzahl (ROZ95) anzugeben sowie die zwei Hinweise enthalten sein: "Enthält bis zu 10 % Bioethanol" sowie "Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!".
Fahrzeuge, die E10-tauglich sind, können abwechselnd oder auch als Mischung von E10- und E5-Kraftstoff betankt werden. Das ist ohne Risiko, hier sind keine Fahrzeugschäden zu erwarten.
E10-Kraftstoff in Europa
Auch in europäischen Nachbarländern ist E10 erhältlich. Beim Tanken sollte darauf geachtet werden, dass der Kraftstoff die europäische Norm EN 228 für Ottokraftstoffe erfüllt. Diese beinhaltet auch einheitliche Qualitätsanforderungen für E10-Kraftstoffe.
Um Fehlbetankungen zu vermeiden, wurde mit der Richtlinie 2014/94/EU eine EU-weit gleichartige Kraftstoff-Kennzeichnung in der Bedienungsanleitung und auf dem Tankdeckel der Autos sowie an der Zapfsäule und Zapfpistole der Tankstelle eingeführt.
Die Einzelheiten der Kennzeichnung wurden hierfür in der Norm DIN EN 16942 festgeschrieben. Die Norm unterscheidet zwischen Benzin, Diesel und gasförmigen Kraftstoffen. Jeder der drei Kraftstoffarten ist eine geometrische Form zugeordnet: Benzin ein Kreis, Diesel ein Quadrat und gasförmigen Kraftstoffen eine 90-Grad-Raute. Die Wort-/Bildmarke im Zentrum der Form zeigt die Sorte an. Wenn die Symbole an der Zapfsäule mit denen im Fahrzeug identisch sind, kann der Fahrer bedenkenlos tanken.
Nur spezielle Flexible Fuel Vehicles vertragen E85
Nichts zu tun hat das Thema E10 mit anderen Ethanol-Mischungen, wie etwa E85 (Ottokraftstoff mit einem maximalen Anteil von 85 Prozent Ethanol). E85 ist nur für so genannte "Flexible Fuel Vehicles" (FFV) vorgesehen, die speziell dafür ausgelegt wurden, über entsprechende Tanksäulen versorgt werden und anhand ihrer Modellbezeichnung erkennbar sind.
Was tun bei Fehlbetankung?
Im Falle einer Fehlbetankung eines nicht freigegebenen Autos mit E10 sollten grundsätzlich die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden. Nach Einschätzung des ADAC kann es jedoch ausreichen, unverzüglich den Tank mit einer ethanolarmen Kraftstoffsorte (am besten Super Plus) aufzufüllen, um damit wieder ein möglichst unkritisches Ethanol-Mischungsverhältnis zu erreichen. Wurde der Tank hingegen randvoll mit E10 aufgefüllt, ist das Abpumpen des Kraftstoffes – je nach Maßgabe des Fahrzeugherstellers – erforderlich.
Standheizungen vertragen E10 meist problemlos
Standheizungssysteme gibt es als Ausstattungsoption ab Werk oder als Zubehör zur Nachrüstung. Bei ab Werk eingebauten Systemen liegt die E10-Freigabe beim Fahrzeughersteller, weshalb hier eine individuelle Abfrage ratsam ist.
Die beiden führenden Hersteller von Standheizungen zur Nachrüstung – Webasto und Eberspächer – haben ihre Systeme mit E10-Kraftstoff geprüft. Webasto bestätigt die E10-Verträglichkeit für alle benzinbetriebenen Heizgeräte der Produktfamilien Thermo Top Z/E/C/P, die ab etwa 1997 eingeführt wurden, sowie für Thermo Top Evo. Alle Eberspächer-Benzinheizgeräte, Kraftstoffpumpen und Originalzubehöre zur Heizung sind bei bestimmungsgemäßen Einbau E10-verträglich.
Welche Zweiräder können E10 tanken?
Auch Besitzer von Zweirädern (Motorräder, Roller usw.) müssen sich informieren, ob ihr Modell für E10 geeignet ist. Die meisten Modelle im Bestand sind zwischenzeitlich für E10 geeignet. Entsprechende Hinweise lassen sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges finden.
Für ältere Modelle gilt analog zu Pkw: Die Freigaben einiger Hersteller sind auf den Internetseiten der Fahrzeughersteller/-importeure zu finden bzw. in der oben genannten DAT-Broschüre aufgelistet. Liegen keine Infos vor, ist eine Beratung hinsichtlich der E10-Verträglichkeit beim Vertragshändler bzw. Hersteller empfehlenswert.
E10 für Rasenmäher & Co.
Ob Zweitakt- oder Viertaktmotor: Grundsätzliche Aussagen zur E10-Tauglichkeit von Arbeitsgeräten wie Rasenmähern, Bootsmotoren oder Stromgeneratoren sind nicht möglich. Ohne konkrete Freigabe des Motoren- oder Geräteherstellers sollte keinesfalls E10 Kraftstoff benutzt werden. Im Zweifelsfall ist ein Kraftstoff mit niedrigem Ethanolgehalt – etwa Super E5 oder Super Plus E5 – ratsam.